Nachgehakt
Ich glaube, ich habe noch nicht klarmachen können, um was es mir ging. Nehmen wir mal den Satz "Ich habe versucht, das Gerät zu reparieren". Auf den Duden-Internetseiten wird behauptet, hierbei sei das das Komma bisher obligatorisch gewesen.
„Komma obligatorisch“ bedeutet doch, daß ein Weglassen des Kommas ein Fehler wäre. Aus der Formulierung von R 107 kann man aber allerhöchstens entnehmen, daß ein solches Weglassen ungewöhnlich wäre (da man den erweiterten Infinitiv mit „zu“ eben „nur“ gewöhnlich durch Komma abtrennt), aber nicht falsch!
Wenn z.B. der Duden jetzt schreibt (K 41) „Bei Substantivierungen aus dem Englischen, die auf eine Verbindung aus Verb und Partikel (Adverb) zurückgehen, setzt man gewöhnlich einen Bindestrich“, kann man doch auch nicht daraus ableiten, daß in solchen Fällen die Schreibung mit Bindestrich obligatorisch bzw. Pflicht sei.
Oder hat das Wort „gewöhnlich“ in diesen beiden Zusammenhängen unterschiedliche Bedeutungen (abgesehen davon, daß der Duden nun keine Regelungsbefugnis mehr hat)? Wenn ich da etwas falsch sehe, lasse ich mich gerne belehren.
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