Notice: Undefined variable: goto in /home/www/rechtschreibung.com/html/Forum/showthread.php on line 3 Notice: Undefined variable: goto in /home/www/rechtschreibung.com/html/Forum/showthread.php on line 3 Forum - Schleswig-Holstein: Fakten zum Volksentscheid
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Schleswig-Holstein: Fakten zum Volksentscheid
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Norbert Lindenthal
27.10.2019 18.06
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Wahlsieger: die Nichtwähler

In Thüringen stimmen die Wahlberechtigten niemandem stärker zu als den Nichtwählern (wenn man sie als unorganisierte „Partei“ betrachten darf). Sie erreichen den höchsten Wert neben den gewählten Parteien: 34 %.
Es folgt die stärkste Partei mit knapp 30%.
Zur Erinnerung: 1998 stimmten Schleswig-Holsteiner zu 56% für den Volksentscheid „Stoppt die Rechtschreibreform“. Aber 56% zählten bei den Landtagsmächtigen nicht. Alle Landtagsparteien rissen solch hohe absolute Mehrheit noch vor Jahresfrist nieder. Ganz vorne die CDU. In Thüringen ist 21 Jahre später die CDU größter Wahlverlierer. Die SPD verliert ein Drittel Ihrer Stimmen im Vergleich zur Landtagswahl 2014.

Da kommen doch Fragen auf, oder?
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Norbert Lindenthal

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Norbert Lindenthal
06.09.2019 05.21
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Hauptsache falsch. Das Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein

Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein (LISSH)
Suche im Gesamtbestand seit 1946

http://lissh.lvn.ltsh.de/

Falsche Begriffe
Falsche Datumangaben

http://lissh.lvn.ltsh.de/shlt/iud/lissh-informationsdienst/lissh-info_volksinitiative_sh.pdf

Seite 3 von 10 durchlesen und den Kopf schütteln, über die Infos, die im Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein angeboten werden.

Da wundert es mich nicht, wie groß der Wahlgewinner ist.
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Norbert Lindenthal

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Sigmar Salzburg
06.09.2019 03.52
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Volksgesetzgebung

In der „KommunalPraxis N Nr. 4/2000“ schrieb Dr. Klaus Fromm, Ministerialrat im Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, Kiel:

Rechtschreibreform in Schleswig-Holstein
[...]
Auf der Grundlage des Volksentscheids vom 27. September 1998 ist durch Gesetz vom 21. Dezember 1998 die Vorschrift des § Abs. 10 SchulG eingefügt worden, die wie folgt lautet: „In den Schulen wird die allgemein übliche Rechtschreibung unterrichtet. Als allgemein üblich gilt die Rechtschreibung, wie sie in der Bevölkerung seit langem anerkannt ist und in der Mehrzahl der lieferbaren Bücher verwendet wird.“ Diese Gesetzesänderung hat der Schleswig-Holsteinische Landtag durch Gesetz vom 21. September 1999 wieder rückgängig gemacht, und zwar durch Streichung des § 4 Abs. 10 SchulG.
[vollständig hier]
Es handelt sich also um ein Gesetz des Volkes, das erst 85 Tage nach dem Volksentscheid am 21.12.1998 in das Schulgesetz eingefügt wurde – nicht um eine „Änderung durch die Volksinitiative“. Das Gesetz wurde nach nur neunmonatiger Gültigkeit (274 Tage) am 21. September, schon 4 Tage nach dem Annullierungsbeschluß des Parlaments am 17. September 1999, ersatzlos gestrichen.

Dr. Fromm und die Gerichte begründeten die Zulässigkeit rabulistisch damit, daß in der Verfassung Volk und Parlament als Gesetzgeber gleichrangig nebeneinander stünden – also der Souverän und sein Hilfspersonal.

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Norbert Lindenthal
05.09.2019 16.53
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Re: Zur Dokumentation des Volksentscheids von 1998

Zitat:
Ursprünglich eingetragen von Sigmar Salzburg
… Was mich auch interessiert hätte, aber wohl kaum noch herausgegeben wird, wäre die Anwesenheitsliste der Kieler Landtagsabgeordneten am Tag der Annullierung des Volksentscheids am 17. September 1999. Vielleicht hat ja doch noch dem einen oder anderen Abgeordneten das Gewissen geschlagen, und er hat die Abstimmung geschwänzt.

Ein alter Sozialdemokrat, der außer mir der einzige Zuhörer bei der vorausgehenden „Debatte“ am 15. September war, wiederholte immer wieder, man solle den Volksentscheid nicht angreifen.



http://lissh.lvn.ltsh.de/shlt/iud/lissh-informationsdienst/lissh-info_volksinitiative_sh.pdf
Hier wird ein „Dokument“ angeboten, in dem folgendes notiert steht (Seite 3 von 10):

Gesetzentwurf der
Volksinitiative angenommen durch
Volksentscheid
vom 27.09.1998
(Drucksache
14/1805), Streichung der durch die
Volksinitiative eingeführten Änderung durch Gesetz
vom 21.09.99

Warum heißt es nicht: „Streichung der durch den Volksentscheid eingeführten Änderung …“ ? Denn es wurde ja der Wille der abstimmenden schleswig-holsteiner Menschen zunichte gemacht, nicht eine Änderung einer Vorstufe, der Initiative. Volksentscheid ist mehr als Volksinitiative, da liegen 2 Jahre Arbeit, Hoffnung und Bewußtseinsbildung dazwischen, und das Volksbegehren als 2. von 3 Stufe.

Die Suchmaschine könnte auch das Gesuchte finden, warum nicht?

Hier eine Suchmaschine des Landtags:
Ich suchte Volksentscheid 1999
Die Suchmaschine müßte sein:
http://www.landtag.ltsh.de/suche/index.html?
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Norbert Lindenthal

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Sigmar Salzburg
05.09.2019 04.03
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Zur Dokumentation des Volksentscheids von 1998

Möglicherweise wurden die Ergebnisse des Volksentscheids hier noch gar nicht dokumentiert, sondern den Aktivisten und Interessierten der Bürgerinitiative nur in papierenen Kopien zugeschickt. Aus einer solchen Liste habe ich die Höhe der Ablehnung der Gesetzesvorlage der Regierung für jeden Wahlkreis des jeweiligen Abgeordneten berechnet.

Was mich auch interessiert hätte, aber wohl kaum noch herausgegeben wird, wäre die Anwesenheitsliste der Kieler Landtagsabgeordneten am Tag der Annullierung des Volksentscheids am 17. September 1999. Vielleicht hat ja doch noch dem einen oder anderen Abgeordneten das Gewissen geschlagen, und er hat die Abstimmung geschwänzt.

Ein alter Sozialdemokrat, der außer mir der einzige Zuhörer bei der vorausgehenden „Debatte“ am 15. September war, wiederholte immer wieder, man solle den Volksentscheid nicht angreifen.

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Norbert Lindenthal
04.09.2019 16.02
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Wo blieben die Zahlen zum Volksentscheid in Schleswig-Holstein?

Hier, auf diesen Seiten ab 1999? Nichts zu finden, außer einem Verweis von Christian Melsa, der inzwischen beim Statistischen Landesamt in Kiel ins Leere läuft.
Eben telefonierte ich mit dem zusammengelegten Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein. Das dauerte 80 Minuten und brachte heute: Nichts, keine genauen Zahlen.
Mir wurde aber von geschätzt 4 Gesprächspartnern erläutert, woran es liegen könnte, daß die Zahlen nicht veröffentlicht sind (von Hamburg aber doch auf derselben Seite).
Nun:
Nicht das Problem suchen, sondern die Lösung finden:

Abgeschrieben aus ISBN 9 783789 280177 Hermann K. Heußner und Otmar Jung (Hg.) »Mehr direkte Demokratie wagen« Volksbegehren und Volksentscheid: Geschichte – Praxis – Vorschläge

Aus einem Aufsatz von Brigitte und Ulrich G. Kliegis.

Volksentscheid »Wir gegen die Rechtschreibreform« in Schleswig-Holstein vom 27.09.1998

                                                                                 Zahlen              Prozente

Stimmberechtigte                                                2.127.077            
Abgegebene Stimmen                                         1.624.288               76,4%
    Ungültige Stimmen                                              53.568                 3,3%
        Gültige Stimmen                                         1.570.720               96,7%
Davon entfielen auf
        Vorschlag 1         (gegen die Reform)             885.511               56,4%
        Vorschlag 2 (indirekt für die Reform)            456.409               29,1%
        Vorschlag 3              (für die Reform)             228.800               14,6%

Erforderliche Zahl (Quorum)                                  531.770               25,0%

Quelle: Statistisches Landesamt Schleswig-Holstein: Volksentscheid »Wir gegen die Rechtschreibreform« in Schleswig-Holstein am 27. September 1998 – Endgültiges Ergebnis; Eigene Berechnungen.



Hier mal eine Suche nach 885511 oder 885.511, mit der viele Beiträge zum Erfolg des Volksentscheids gefunden werden.
Wichtig ist immer:
Die Volksentscheidsauswertung zeigt das Verhältnis zu allen Stimmberechtigten, auch zu denen, die nicht abgestimmt haben.
Die Landtagswahlauswertungen zeigen das Verhältnis zu den wenigen Wählern. Wenn, wie 2014 in Brandenburg, nur 49% der Wahlberechtigten tatsächlich wählen gehen, erhöht sich das dann breitgetretene Verhältnis auf das Doppelte im Vergleich zur Volksentscheidsauswertung.
Wer sucht mal mehr Zahlen zusammen, um das alles gut grafisch aufzuzeigen?
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Norbert Lindenthal

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Norbert Lindenthal
04.09.2019 12.30
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35% Nichtwähler

35% Nichtwaehler 2019 in Brandenburg

Die Nichtwähler (weiß) sind Wahlgewinner. Jeder dritte Wahlberechtigte gehört zu dieser Gewinnergruppe.

Die Balken zeigen für Brandenburg:
weiß: Nichtwähler (35%)
rot: SPD
blau: AfD
schwarz: CDU
grün: Die Grünen
rötlich: Die Linken
gelb: F.D.P. (an 5%-Hürde gescheitert)
grau: alle weiteren Parteien zusammen

Mich macht das nachdenklich.
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Norbert Lindenthal

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Sigmar Salzburg
03.09.2019 09.41
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„Demokratie“

Bei Wahlen gibt es keine Forderung nach einer Mindestwahlbeteiligung, unterhalb derer die Wahl ungültig ist. So erinnere ich mich, daß in Flensburg das Bürgermeisteramt einmal mit umgerechnet 12 Prozent der Stimmen der Wahlberechtigten vergeben wurde.

Für Volksentscheide haben unsere „demokratischen” Parteien die Hürden dagegen willkürlich hoch gesetzt. Eine der niedrigsten Hürden hatte Schleswig-Holstein – auf Betreiben der SPD, gegen die grundsätzliche Ablehnung der CDU, um mit Willi Brandts „Mehr Demokratie wagen” zu glänzen.

Als sich beim ersten Volksentscheid 1998 ein Sieg der Bürgerinitiative gegen die Rechtschreib„reform“ abzeichnete, kündigte die dreiste SPD-Ministerpräsidentin Heide Simonis an, das Ergebnis so oft annullieren zu wollen, „bis die Schleswig-Holsteiner der Lächerlichkeit preisgegeben“ wären. Mit Hilfe der CDU gelang das auch ein Jahr später – obwohl alle Umfragen 20 Jahre lang eine allgemeine Ablehnung dieser „Reform” anzeigten.

Es freut einen, daß diese Demokratie-Simulierer- und Deutschlandabschaffer-SPD in Sachsen von den Wählern auf unter acht Prozent gedrückt worden ist, wenn auch wohl kaum einem Sachsen die Schurkerei von Schleswig-Holstein gegenwärtig gewesen sein dürfte.

Obwohl nun die schlechten und die rechten Konservativen zusammen die Mehrheit errungen haben, wird Sachsen doch wohl bald schwarzrotgrünlich regiert werden – weil man nicht mit denen darf, die man eben noch als „Nazis” bezeichnet hat – „Demokratur“, wie sie leibt und lebt.

Eben erfahre ich, daß der sächsische CDU-Ministerpräsident Kretschmer den Wählern versprochen hat, das Quorum für Volksentscheide (Unterschriften für das Begehren) von 10 auf 5 Prozent der Wahlberechtigten zu senken.

In Schleswig-Holstein waren es schon 1998 5 Prozent und wurden 2014 noch einmal auf ca. 3,6 Prozent (80000) gesenkt. In Niedersachsen waren es 10 Prozent, von denen beim Volksbegehren 1998 heimtückisch ein großer Teil der Unterschriften für ungültig erklärt wurde.

Meine Übersicht vom Zustand 2008 zeigt mit den Regelungen anderer Bundesländer, auf welch unredliche Weise den Bürgern direkte Demokratie vorgegaukelt wurde und noch wird. Hätte man vernünftige Regeln zugelassen, dann wäre die Rechtschreib„reform“ schon seit zwanzig Jahren Geschichte.

Es ist ein böser Witz der Demokratiegeschichte, daß die einzige Partei, die ernsthaft bundesweite Volksentscheide fordert, die AfD, von den konkurrierenden Altparteien und ihrer Pressemeute ständig als Feind der Demokratie und Schlimmeres dargestellt wird.

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Norbert Lindenthal
02.09.2019 14.28
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35% Nichtwähler, 2014: 51% Nichtwähler

Merkur.de 1.9.2019 20.51 Uhr


20.51 Uhr: Ein auffälliges Detail vom Wahltag: Die Wahlbeteiligung in Sachsen ist deutlich höher ausgefallen als sonst üblich. In dem Bundesland lag sie laut ARD bei 65 Prozent und damit deutlich höher als 2014: Damals waren nur gut 49 Prozent der Wähler an die Urnen gegangen.




Bei abgerechneten Nichtwählern bleiben die tollen Wahlergebnisse der Parteien um einiges nachdenklicher.

Zum Vergleich: Wir bekamen für die Volksentscheidfrage zur Rechtschreibung im September 1998 einen Zuspruch von 56% gemessen an Wahlberechtigten.
Erstaunlich sind nun zwei Umrechnungen.
1. Der Volksentscheid mit der Auswertemethode von Landtagswahlen für Parteien wäre: XX% (bitte selbst ausrechnen).
2. Die Wahlgewinner bei den beiden Landtagswahlen von gestern mit der Auswertemethode für Volksentscheide wäre: xx% (bitte mal eben selbst ausrechnen).
Denn Kopfrechnen übt das Selbstbewußtsein und ordnet ein, was wir so alles erleben.

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Norbert Lindenthal

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Norbert Lindenthal
02.09.2019 12.12
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Das „ehrliche“ Wahlergebnis der Landtagswahlen

DEUTSCHLAND
SACHSEN UND BRANDENBURG
Das „ehrliche“ Wahlergebnis der Landtagswahlen
Stand: WELT 2.9.2019 11:32 Uhr | Lesedauer: 3 Minuten
Von Jörg Rößner, Robert-Christian Tannenberg


Quelle: Infografik Die Welt
Bei den Landtagswahlen stieg die Wahlbeteiligung in Brandenburg und Sachsen. Rechnet man das Wahlergebnis auf die Zahl aller wahlberechtigten Bürger um, wäre die fiktive Partei der Nichtwähler jedoch stärkste Kraft – in beiden Ländern.

CDU und SPD mussten bei den Landtagswahlen in Sachsen und Brandenburg heftige Verluste einstecken. Gewinner sind in beiden Ländern die AfD und die Grünen. Sowie, etwas pathetisch formuliert, die Demokratie. Denn die Wahlbeteiligung stieg in beiden Bundesländern deutlich: In Sachsen von 49,1 auf 66,6 Prozent, in Brandenburg von 47,9 auf 61,3 Prozent.

Die Zahlen für die Parteien beziehen sich jedoch jeweils nur auf die abgegebenen Stimmen – und lassen damit die Nichtwähler unberücksichtigt. Wenn man die Stimmanteile der Parteien anhand der Zahl aller in Sachsen und Brandenburg wahlberechtigten Bürger errechnet, verändert sich das Wahlergebnis.

Zwar bleibt die Reihenfolge der Parteien unverändert – nicht hingegen die Platzierung. Sie rutschen alle einen Rang nach hinten, denn stärkste Partei ist jetzt nicht mehr die CDU in Sachsen bzw. die SPD in Brandenburg, sondern in beiden Bundesländern die fiktive Partei der Nichtwähler.

Partei der Nichtwähler deutlich stärkste Kraft
Nach dem vorläufigen Endergebnis liegt in Sachsen die fiktive Partei der Nichtwähler mit 33,4 Prozent weit vorn. Es folgen die CDU mit 21,4 Prozent und die AfD mit 18,6 Prozent. Die Linke käme auf 6,9 Prozent, die Grünen auf 5,7 und die SPD auf 5,1. Die FDP liegt nur noch bei 3,0 Prozent, alle sonstigen Parteien inklusive der Freien Wähler zusammen bei 5,9 Prozent.


In Brandenburg liegt die fiktive Partei der Nichtwähler laut Endergebnis mit 38,7 Prozent noch klarer auf Platz eins als in Sachsen. Es folgen die SPD mit 16,1 Prozent, die AfD mit 14,4 und die CDU mit 9,6 Prozent. Die Linke und die Grünen mit jeweils 6,6 Prozent würden den Sprung in den Landtag schaffen. Die FDP käme auf 2,5, die Freien Wähler auf 3,1 und alle sonstigen Parteien zusammen auf 2,5 Prozent.

Quelle: Infografik WELT
Wahlbeteiligung in Sachsen und Brandenburg
Die Deutschen schätzen die Bedeutung der Landtagswahl viel geringer ein als die der Bundestagswahl. Das erkennt man schon an der geringeren Wahlbeteiligung. Die Wahlbeteiligung hatte sowohl in Sachsen als auch in Brandenburg bei der vorigen Landtagswahl unter 50 Prozent gelegen.

Demgegenüber war die die Wahlbeteiligung bei der Bundestagswahl 2017 auf 76,2 Prozent gestiegen (2013: 71,5). Verglichen mit dem Bundesdurchschnitt traten in Sachsen und Brandenburg etwas weniger Menschen an die Urnen: 75,4 Prozent in Sachsen, 73,7 Prozent in Brandenburg.

Quelle: Infografik WELT
Bei der Europawahl im Mai gab es dieses Jahr einen deutlichen Anstieg der Wahlbeteiligung. Traten bei der vorherigen Wahl 2014 noch 48,1 Prozent aller in Deutschland Wahlberechtigten an die Wahlurnen, waren es 2019 bundesweit 61,4 Prozent. In Sachsen lag die Wahlbeteiligung bei 63,6 Prozent, in Brandenburg bei 59,5 Prozent.

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Norbert Lindenthal
26.05.2019 19.00
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Die Wirklichkeit hinter den Zahlen

Deutschland wählt nur am Sonntag, andere europäischen Länder wählen 3 Tage lang. Die Wahlbeteiligung in Deutschland liegt bei unter 60% der Stimmberechtigten.

Die deutschen regierungstellenden Parteien verloren 19 % der Zustimmung im Vergleich zu 2014. Beide Parteien liegen bei 44% der Wähler. Die Wähler blieben aber zu 40% zu Hause und wählten zu weniger als einem Drittel gar nicht. Nach Maßstab, wie er bei Volksentscheiden in Schleswig-Holstein angelegt wird, sacken die Parteien, die momentan die deutsche Regierung bilden, auf 59% von 44% ab. Das sind also noch gerade mal 26% der Wahlberechtigten.
Eine kleine Ausnahme bildet Bayern, wo die Landesregierung das dortige Volksbegehren vom Februar 2019 sofort umgesetzt hatte. Dort sackte die regierungführende Partei nicht so stark ab.
Die zweitstärkste Partei konnte nur 10% zulegen mit Klimaangstmacherei, also wanderten 9% zu Parteien ab, die weiter entfernt von der Hauptströmung angesiedelt sind. Kleinparteien sammeln 13% der Wähler.

Wichtig ist mir, die Wählerzahlen bei dieser Wahl jeweils auf die Wahlbeteiligung runterzurechnen, um ein Verständnis dafür entwickeln zu können, wie echte Volksentscheide ausgezählt werden. Wahlbeteiligung heute nur knapp 60%, also rechnen geteilt durch 10 mal 6.

Bei Volksentscheiden nicht herunterrechnen: Da sieht man, wie stark Volksentscheide sind. Es gibt Kräfte, die Volksentscheide nicht mögen. Dennoch kamen in Bayern innerhalb 14 Tagen 1,8 Millionen Wahlberechtigte in die Rathäuser, denn nur dort konnte gegen Bienengift gestimmt werden.

Mich würde nicht wundern, wenn große Mehrheiten bei kurzen Fahrwegen zu erreichen sind und bei Nahrung und Feldern ohne Gift.
Europa ist reif für Harmonie. Außerdem entwickelt sich ein Verständnis für Kosten.

Einfach mal selbst nachrechnen …

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Norbert Lindenthal

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Norbert Lindenthal
26.05.2019 15.04
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Der sehr große Auszählunterschied zum Nachteil bei Volksentscheiden

Moin,
heute geht kein Volksentscheid zu Ende, sondern eine Europa-Wahl.
Da würde ich gerne wissen, wer von den Wählern folgendes weiß:

Für die Prozentangaben der Gewinner werden die abgegebenen Wahlstimmen als Grundlage genommen.

Für die Prozentangaben eines Volksentscheids wird die sehr theoretische höhere Zahl der Wahlberechtigten als Grundlage genommen.

Das führt dazu, daß Wahlen auch dann hohe Prozentangaben vorgaukeln, wenn nur wenige Wähler überhaupt wählen gingen.

Und das ist auch die Begründung, bei ungeliebten Wahlen doch eine Stimme abzugeben, damit das Wahlergebnis sich bißchen annähern kann an das echte Ergebnis bei Volksentscheiden.

Hier müßten nun Beispielzahlen und Grafiken folgen. Bitte selbst anfertigen, selbst überlegen, selbst hier weiterschreiben …
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Norbert Lindenthal

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Sigmar Salzburg
02.06.2008 20.41
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Terminschacher 1998

Schleswig-Holsteinischer Landtag
Plenarprotokoll 59. Sitzung
Kiel, Mittwoch, 10. Juni 1998

[Ausschnitt]

Beginn: 10:04 Uhr Präsident Heinz-Werner Arens:
Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 23. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlußfähig. Beurlaubt ist Herr Abgeordneter Weber. [… ]

- Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktion der CDU hat einen Antrag auf Feststellung der Zulässigkeit des Volksbegehrens „WIR gegen die Rechtschreibreform“ als Dringlichkeitsantrag gemäß § 51 Abs. 3 der Geschäftsordnung eingereicht.

Feststellung der Zulässigkeit des Volksbegehrens „WIR gegen die Rechtschreibreform“

Dringlichkeitsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 14/1490 Gestatten an dieser Stelle den Hinweis, daß der Landtag den den Antrag betreffenden Beschluß nur fassen kann, nachdem das Ergebnis der Beratung des Landesabstimmungsausschusses dem Landtag rechtzeitig zugeleitet worden ist. Im übrigen weise ich darauf hin, daß es der bisherigen Übung entspricht, daß der Landtagspräsident das Ergebnis des Landesabstimmungsausschusses vor der Beratung im Plenum unmittelbar dem Innen- und Rechtsausschuß zur Erarbeitung einer Beschlußempfehlung überweist. Wird das Wort zur Dringlichkeit gewünscht? – Herr Abgeordneter Kayenburg!

Martin Kayenburg [CDU]: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben heute den Zeitungen entnehmen können, daß die Koalitionsfraktionen unserem Dringlichkeitsantrag nicht zustimmen werden. Ich möchte dennoch dafür werben. Wenn wir bereits heute entscheiden – und das mit Rücksicht auch auf Ihren Hinweis, Herr Präsident –, morgen den notwendigen Beschluß über das Erreichen des Quorums für den Volksentscheid zu treffen, erleichtern wir allen Beteiligten die Voraussetzung, den 27. September 1998 als Termin für den Volksentscheid zu erfüllen. Wir nehmen nach meiner Meinung Zeitdruck aus der ganzen Angelegenheit heraus, weil die Sommerferien beginnen und weil wir auch die Chance haben, die Vorbereitungen in ausreichendem Maße zu treffen. Wenn Sie von den Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem nicht entsprechen wollen, dann setzen Sie sich dem Verdacht aus, wieder ein unwürdiges Geschacher um einen Termin für ein Volksbegehren machen zu wollen.

(Beifall bei CDU und F.D.P.)

Wenn Sie den Kopf schütteln, Frau Erdsiek-Rave, möchte ich Ihnen deutlich sagen: Unter Ihrem Vorgänger, Gerd Börnsen, von dem mich inhaltlich wirklich einiges trennt, der sich aber massiv für die Aufnahme plebiszitärer Elemente in unsere Verfassung eingesetzt hat, hätte es solche taktischen Spiele nicht gegeben,

(Beifall bei CDU und F.D.P.)

nämlich gegen den artikulierten Willen von mehr als 200.000 Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern zu versuchen, bestimmte Entscheidungen durch Terminschacher herauszuschieben.

(Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [F.D.P.])

Wir beantragen deshalb, die Dringlichkeit zu bejahen.

(Beifall bei CDU und F.D.P.)

Präsident Heinz-Werner Arens: Wird weiter das Wort zur Begründung der Dringlichkeit gewünscht? – Herr Abgeordneter Puls!

Klaus-Peter Puls[SPD]: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion fehlt objektiv die Dringlichkeit.

(Beifall des Abgeordneten Holger Astrup [SPD])

Die Fraktion der SPD sieht sich jedenfalls außerstande, die Dringlichkeit zu bejahen. Lassen Sie mich dazu drei Bemerkungen machen. Erstens: Es gibt ein gesetzlich vorgegebenes Verfahren, an das sich der Landtag zu halten hat. Der Präsident hat soeben darauf hingewiesen. Danach wird morgen, am 11. Juni 1998, der Landesabstimmungsausschuß das zahlenmäßige Ergebnis des Volksbegehrens feststellen. Der Innen- und Rechtsausschuß des Landtages wird sich in seiner nächsten turnusmäßigen Sitzung – Herr Kayenburg, voraussichtlich am 24. Juni 1998 – mit dem Thema befassen.

(Widerspruch des Abgeordneten Martin Kayenburg [CDU])

Der Landtag wird in der 24. Tagung vom 1. bis 3. Juli 1998 feststellen können, daß das Volksbegehren zustande gekommen ist.

(Martin Kayenburg [CDU]: Das sind doch taktische Spiele!)

Zweitens: Der Termin der Bundestagswahl am 27. September 1998 rechtfertigt es unseres Erachtens nicht, die Entscheidung des Landtages über das Zustandekommen des Volksbegehrens abweichend vom gesetzlichen Verfahren zeitlich vorzuziehen. Im Volksabstimmungsgesetz ist die Koppelung des Abstimmungstermins an einen Wahltermin nicht vorgesehen. Sie wäre auch nicht sachgerecht: Die mit dem Volksentscheid beabsichtigte Änderung des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes und die Wahl zum Bundestag haben nichts miteinander zu tun. Der Volksentscheid in Schleswig-Holstein ist ein eigenständiges Instrument direkter Bürgerbeteiligung an landespolitischen Sachentscheidungen, dessen Wirksamkeit von der Landesverfassung an eine bestimmte Abstimmungsbeteiligung gebunden ist. Die gesetzlich gewollte Hürde der Bürgermindestbeteiligung würde durch die Koppelung mit einem Wahltermin umgangen, und die Ergebnisse des Volksentscheids wie die der Wahl würden verfälscht. Der Wunsch jeder Volksinitiative, auf dem Trittbrett der Wahlbeteiligung im Zuge einer Bundestags- oder Kommunalwahl das eigene Reiseziel zu erreichen, ist nachvollziehbar und verständlich; er entspricht jedoch nicht den gesetzlichen Gegebenheiten und Anforderungen an einen Volksentscheid und entwertet ihn in seiner eigenständigen rechtlichen und politischen Bedeutung.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD – Widerspruch bei CDU und F.D.P.)

Drittens: Das Begehren der Antragsteller des Volksbegehrens „WIR gegen die Rechtschreibreform“, den Volksentscheid am 27. September 1998 zusammen mit der Bundestagswahl durchzuführen, wäre entgegen den Befürchtungen der CDU-Fraktion zeitlich nicht gefährdet, wenn wir als Landtag erst in der Juli-Tagung das Zustandekommen des Volksbegehrens feststellen würden.

(Holger Astrup [SPD]: So ist es!)

Alle nach dem Volksabstimmungsgesetz erforderlichen Formalitäten zur Vorbereitung eines Volksentscheids am 27. September 1998 wären auch dann noch zu schaffen. Die Entscheidung über den Abstimmungstag hat allerdings nicht die Volksinitiative selbst, sondern nach Anhörung der Vertrauenspersonen und der Landesregierung der Landtagspräsident zu treffen, und diesem steht dafür eine verfassungsrechtlich eingeräumte Frist von neun Monaten zu, die er sicherlich nicht ausschöpfen wird. Wir gehen davon aus, daß der Präsident nach den vorgesehenen Anhörungen eine sachgerechte und zeitnahe Entscheidung treffen wird, bitten jedoch, dabei auch dem Landtag selbst die erforderliche Zeit einzuräumen für eine Entscheidung darüber, ob gleichzeitig mit dem Gesetzentwurf der Volksinitiative ein alternativer Gesetzentwurf des Landtages zur Abstimmung gestellt werden soll.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD)

Für diese Entscheidung wäre es unseres Erachtens dann allerdings – das möchte ich zuletzt auch noch sagen – in der Tat sinnvoll, die für den 14. Juli 1998 angekündigte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtschreibreform noch abzuwarten, weil nicht auszuschließen ist, Herr Kayenburg, daß die Verfassungsgerichtsentscheidung auch Hinweise auf verfassungsrechtliche Mängel des Gesetzentwurfs der Volksinitiative enthält.

(Klaus Schlie [CDU]: Das ist doch nicht mehr zur Dringlichkeit!)

Diese könnten dann in einem gemeinsamen Gesetzentwurf aller Fraktionen des Landtages berücksichtigt werden.

(Anhaltende Zurufe von der CDU: Zur Dringlichkeit reden! – Glocke des Präsidenten)

Für die SPD-Fraktion darf ich diesen Verfahrensvorschlag schon heute anbieten.

(Anhaltende Zurufe)

Präsident Heinz-Werner Arens: Ich bitte um mehr Aufmerksamkeit für den Redner.

Klaus-Peter Puls [SPD]: Noch eine Schlußbemerkung im Blick auf die schon geäußerte öffentliche Kritik und die von Ihnen eben wiederholte Kritik für den Fall, daß es nicht zu einer Zusammenlegung des Volksentscheids mit der Bundestagswahl kommen sollte. Von politisch taktischen Tricks oder gar Manipulation – Herr Kayenburg hat eben „unwürdiges Geschachere“ gesagt –

(Martin Kayenburg [CDU]: Das war noch milde ausgedrückt!)

kann unseres Erachtens nicht die Rede sein, Herr Kayenburg,

(Wolfgang Kubicki [F.D.P.]: Natürlich ist es so!)

wenn die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, sondern allenfalls, wenn die Bestimmungen umgangen und unterlaufen werden sollten, wie die CDU es mit ihrem heutigen Antrag versucht.

(Beifall bei der SPD – Zurufe von CDU und F.D.P. -Wolfgang Kubicki [F.D.P.]: Ein solcher Unsinn!)

Präsident Heinz-Werner Arens: Liegen weitere Wortmeldungen zur Dringlichkeit vor? – Frau Abgeordnete Fröhlich!

(Klaus Schlie [CDU]: Das von Puls war aber zur Sache und nicht zur Dringlichkeit!)

Irene Fröhlich [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich soll hier zur Dringlichkeit dieses Antrages sprechen. Ich habe mich sehr intensiv auch mit meiner Fraktion mit dieser Frage beschäftigt. Sie hat uns gestern von nachmittags an bis kurz vor Mitternacht beschäftigt.

(Zurufe von der CDU: Oh nein!)

Und jetzt findet sich der beste Hinweis auf die Dringlichkeit oder Nichtdringlichkeit im Antrag der CDU selbst.

(Holger Astrup [SPD]: So ist es!)

Ich darf aus dem Antrag der CDU zitieren: „Es ist sinnvoll, dies schon in der 23. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtages zu tun. Anderenfalls könnte der Schleswig-Holsteinische Landtag darüber frühestens in der 24. Tagung vom 1. bis 3. Juli 1998 entscheiden. Damit wäre aber das Begehren der Antragsteller des Volksbegehrens, den Volksentscheid am 27. September 1998 zusammen mit der Bundestagswahl durchzuführen, gefährdet ...“ Es wäre gefährdet, aber es ist nicht ausgeschlossen. Insofern ist schon der erste Schritt zur Beantragung der Dringlichkeit zumindest nur mit äußerstem Wohlwollen überhaupt als drängelig und dringlich zu entscheiden. Die einzigen, die hier wirklich Druck machen, sind Sie, meine Damen und Herren von der CDU, und zwar mit Hilfe Ihres Dringlichkeitsantrages.

(Meinhard Füllner [CDU]: Und Sie sagen das mit Wohlwollen?)

Ich kann das gut verstehen; das würden wir als Opposition sicherlich auch tun. Aber wirklich dringlich, das werden Sie mir zugestehen, sind andere Dinge. Wir kommen später noch dazu, was in diesem Lande wirklich dringlich ist.

(Beifall bei der SPD – Thomas Stritzl [CDU]: Das ist Ihr Verständnis von Basisdemokratie!)
- Sie sind bestimmt nicht die Basis, Herr Stritzl! Da habe ich kein Problem.
(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Gut, ich will mich nicht aus der Affäre ziehen und will noch darauf hinweisen, mit welchen Eventualitäten wir es noch zu tun haben. Sie wissen genausogut wie wir, daß am 14. Juli das Verfassungsgericht auch über diese Frage entscheiden wird. Das Verfassungsgericht wird entscheiden, wie denn überhaupt die Rechtschreibreform in Deutschland geregelt werden soll. Sehr wahrscheinlich – es deutet vieles darauf hin, daß das so sein könnte – wird das Verfassungsgericht in die Richtung gehen, daß es sagt, es muß ja wohl irgendwie einheitlich sein. Es muß wohl irgendwie von einem Gesetzgeber vertreten und verantwortet werden. Das ist ja auch die Streitfrage.

(Wolfgang Kubicki [F.D.P.]: Das sind alles nur esoterische Eingebungen!)

Deswegen sind wir der Meinung, daß man wirklich an dieser Stelle hier und heute nicht den Zeitdruck entfalten sollte, weil wir nämlich den 14. Juli abwarten sollten.

(Klaus Schlie [CDU]: Das ist ja noch aberwitziger!
- Angelika Volquartz [CDU]: Die wechseln ihre Meinung wie die Hemden!
- Weitere Zurufe – Unruhe)

Zu der Stellungnahme, die der Landtag zu dem Volksbegehren abzugeben hat, sollten wir in aller Ruhe bei der nächsten Tagung kommen. Dann soll auch der Landtagspräsident die Möglichkeit haben zu beobachten, was das Verfassungsgericht entscheidet. Dann wird man hier sehr wahrscheinlich zu einer eigenen Alternative kommen müssen; dann sind nämlich die Parlamentarier wirklich dran – nicht nur mit der Bestätigung der Anzahl und Richtigkeit dieses Volksbegehrens, sondern auch mit einer eigenen Initiative.

(Unruhe)

Dafür brauchen wir Zeit. Deswegen, werte Damen und Herren von der Opposition, bitte ich Sie um Verständnis, daß wir heute nicht für die Dringlichkeit zu gewinnen sind.

(Dr. Ekkehard Klug [F.D.P.]: Unglaublich!)

Wir werden das in der Juli-Tagung beraten. Ich will aber auch einmal folgendes sagen. Wir hatten natürlich mit dem Volksentscheid zum Bußtag Erfahrungen gemacht. Ich sage auch noch einmal – das wird ja auch der Präsident dieses Landtages hören –, daß ich verstehen kann, wenn viele Bürgermeister im Lande uns anschreiben und sagen: Uns gehen nicht die Mittel aus, weil sowieso alles getrennt verschickt werden muß – das finanzielle Argument ist vielleicht nicht so wichtig und nur vordergründig –, aber uns gehen die Freiwilligen aus, die die Wahlen jeweils zu begleiten haben.

(Wolfgang Kubicki [F.D.P.]: Eben!)

Diesen Wahlhelfern, die diesen ganzen ehrenamtlichen Teil des Volksentscheids und der Wahlen zu leisten haben, sind wir auch zu Dank verpflichtet. Das sollte man durchaus bedenken. (Glocke des Präsidenten) Aber das kann ja dann der Präsident auch tun.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Frauke Tengler [CDU]: Ganz schwach!)

Präsident Heinz-Werner Arens: Nun hat Frau Abgeordnete Spoorendonk zur Dringlichkeit das Wort.

(Wolfgang Kubicki [F.D.P.]: Was ist denn nun los?)

Anke Spoorendonk [SSW]: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst feststellen, daß wir uns hier mit der Dringlichkeit zu befassen haben und nicht mit inhaltlichen Fragen.

(Beifall der Abgeordneten Holger Astrup [SPD] und Irene Fröhlich [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [F.D.P.])

Und vielleicht sollte man das ganz einfach einmal mit der Laubsäge ausschneiden! Es geht hier um Verfahrensfragen. Wenn ich mir den Antrag so ansehe, stelle ich fest, daß wir es hier mit einer Verwässerung des Begriffes „Dringlichkeit“ zu tun haben.

(Meinhard Füllner [CDU]: Wie das denn?)

Denn die Dringlichkeit wird unter anderem damit begründet: „Anderenfalls könnte ...“, und ich finde nicht, daß man die Dringlichkeit mit einem Konjunktiv begründen kann.

(Beifall bei der SPD)

Ansonsten gehe ich davon aus – das erwarte ich auch von der Landtagsverwaltung und von allen anderen, die damit zu tun haben –, daß diese Sache zügig bearbeitet wird. Ich bin der Meinung, daß wir uns dann in der nächsten Sitzung im Juli mit dem Inhalt zu befassen haben. Heute aber geht es um die Dringlichkeit, und die ist beim besten Willen nicht gegeben.

(Beifall beim SSW und der Abgeordneten Ute Erdsiek-Rave [SPD])

Präsident Heinz-Werner Arens: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Dann lasse ich über die Dringlichkeit des Antrages abstimmen. Ich will zuvor noch auf den § 51 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung hinweisen, nach dem eine Zweidrittelmehrheit für die Beschlußfassung erforderlich ist. Wer dem Dringlichkeitsantrag der CDU seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! –

(Meinhard Füllner [CDU]: Oh, die Umfaller!)

Stimmenthaltungen? – Damit stelle ich fest: Der Dringlichkeitsantrag hat die erforderliche Zweidrittelmehrheit nicht erhalten. Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen eine Aufstellung über die im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit folgenden Maßgaben zu behandeln. […]

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Sigmar Salzburg
14.03.2008 11.28
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Was Menschen zu Tätern macht

„Das Experiment erfordert, dass Sie weitermachen“, sagte der Herr im weißen Kittel, und die Versuchspersonen drückten noch einmal auf den Knopf. Wollte der Proband erneut abbrechen, sagte der Versuchsleiter: „Es ist unbedingt notwendig, dass Sie weitermachen.“ Und die Mehrheit machte weiter. Auch wenn der durch jeden Knopfdruck mit vermeintlichen Elektroschocks traktierte „Schüler“ im Nebenraum schon schrie, anscheinend vor Schmerzen.

Spiegel online 14. März 2008
http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,541023,00.html

Hierauf bezog ich mich, als ich nach der Annullierung des Volksentscheids am 19.9.1999 dem dies ermöglichenden Importkandidaten der CDU, Volker Rühe, schrieb:
Die „Rechtschreibreform“ mit ihren antidemokratischen Begleitumständen ist ein ähnlicher Test für die Widerstandskraft der Politiker und Medienmächtigen gegen die Versuchung, an Mißhandlungen der Demokratie teilzunehmen. Leider ist er mit Kosten bis zu 50 Milliarden DM recht teuer.

Sie, sehr geehrter Herr Rühe, haben soeben diesen Test nicht bestanden!


Wie er dies betrieb, zeigt ein Bericht des reformfreundlichen KN-Zeitungsschreibers Peter Höver v. 10.7.99 unter der Überschrift „Vernünftige Kehrwende“:

„Schleswig-Holsteins CDU wird zu einer Ein-Mann-Veranstaltung. Die trägt den Namen Rühe. Wo immer etwas zu regeln ist, führt der Spitzenkandidat Regie. Egal ob das zu Regelnde inhaltlicher oder personalpolitischer Natur ist. Das hat der Parteichef Peter Kurt Würzbach schon schmerzlich zu spüren bekommen. Nie zuvor ist ein Landesvorsitzender der Union in einem solchen Tempo zur politischen Marginalie degradiert worden wie Würzbach. Mit dem von Rühe gedeckten Votum der CDU-Landtagsfraktion zur Rechtschreibrefom müßte der Landeschef streng genommen seinen Hut nehmen. Denn Würzbach steht für die gestern zsammengebrochene Linie gegen die Reform, eine Linie wider alle Vernunft, die Schleswig-Holsteins Schulen auf die Rechtschreibinsel gebannt hat.“

Nach seinem Scheitern als Kandidat verschwand Rühe in der Versenkung. Auf wessen Seite die Vernunft war, wurde 2006 jedermann sichtbar, als die Kultusminister große Teile der „Reform“ zurückziehen mußten. Aber auch die verbliebene Restreform dient nicht dem Gemeinwohl, sondern nur der Gesichtswahrung der Politiker.

Immerhin läßt man den Spiegel von verbotenen „Greueltaten“ schreiben – Spatzenschießen mit dem „Sturmgeschütz der Demokratie“.

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Sigmar Salzburg

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Sigmar Salzburg
10.02.2008 13.25
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Peter Kurt Würzbach

Nach der Hessen-Wahl
CDU-Politiker fordert Rücktritt von Roland Koch
Der frühere schleswig-holsteinische CDU-Landesvorsitzende und Ex-Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium, Peter Kurt Würzbach, hat den hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch zum Rücktritt aufgefordert. ….

(welt.de 3. Februar 2008)

[Das gibt Anlaß, an Peter Kurt Würzbach in Wahlkampf und Volksentscheid 1998 – 2000 zu erinnern:]

In Klein Rönnau hatte Polit-Schwergewicht Rühe CDU-Chef Würzbach zugesagt, sich „mit Haut und Haar“ für Schleswig-Holstein einzusetzen. Der Hamburger wird seinen Hauptwohnsitz nach Tönning auf die nordfriesische Halbinsel Eiderstedt verlegen, wo er ein Ferienhaus besitzt. In Tönning wird er auch dem CDU-Ortsverband beitreten. (FOCUS Nr. 2/1999)

Politiker aller Fraktionen im Landtag signalisierten gestern Bereitschaft zur Abkehr vom bundesweiten Alleingang bei der Rechtschreibung. Das Signal dazu kam von der CDU, die sich in der Vergangenheit an die Seite der Reformgegner geschlagen hatte. . . . CDU-Landeschef Würzbach glaubte, aus dem Schreibstreit Profit bei der Bundestagswahl 1998 ziehen zu können, … (Kieler Nachrichten, 10. 7. 1999)

Ihre Modernisierungskur für die Nord-CDU setzten Rühe und seine Getreuen gestern auch in inhaltlichen Fragen fort. Der Landesvorstand akzeptierte ohne Gegenstimme den Vorschlag der Fraktion zur Kehrtwende bei der Rechtschreibreform. Allein der Landesvorsitzende Peter-Kurt Würzbach soll sich enthalten haben. Er gilt nun als weitgehend isoliert. (Hamburger Abendblatt, 14. 7. 1999)

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