Notice: Undefined variable: goto in /home/www/rechtschreibung.com/html/Forum/showthread.php on line 3 Notice: Undefined variable: goto in /home/www/rechtschreibung.com/html/Forum/showthread.php on line 3 Forum - Kommissionsbericht Nr. 3 (Stellungnahmen/ Kommentare)
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Kommissionsbericht Nr. 3 (Stellungnahmen/ Kommentare)
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Elke Philburn
09.03.2002 16.31
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Ich guck mir gerade die Fehleranalyse für die Zeitungen an, die ja die Reformregeln 'in erstaunlich hohem Maße richtig' anwenden: Der niedrige Prozentsatz (4.4%) von fehlerhafter oder fehlender Umsetzung kommt natürlich nur zustande, weil die beiden weitaus größten Anteile (LBZ mit fast 48% und ZS mit rund 25%) von Gewohnheitsschreibern leicht umgesetzt werden. Bei der Zeichensetzung scheint es, als ob es kaum möglich sei, Fehler zu machen, weil durchweg alle Altschreibungen weiterhin als richtig anerkannt werden. Dieser Bereich verzerrt also die Statistik zugunsten der Reformbefürworter.

Außerdem wäre es interessant gewesen zu wissen, wer die Fehler in den Zeitungen aufgespürt hat. Ein Assistentenjob wird das wohl nicht gerade gewesen sein.

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Elke Philburn
09.03.2002 15.53
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To whom in concerns:

Erstmal danke für die übersichtliche Darstellung des dritten Berichts, die das Lesen sehr viel einfacher gestaltet.

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Christian Melsa
06.03.2002 21.58
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Re: KMK zum dritten Bericht

Zitat:
Ursprünglich eingetragen von Theodor Ickler
Das Sekretariat der KMK teilt durch E-Mail vom 7. 3. 2002 mit:

„Die Kultusministerkonferenz hat auf ihrer 297. Sitzung in Berlin (28.2./1.3.02) keinen Beschluss zum Thema Rechtschreibreform bzw. speziell zu dem Dritten Bericht der Rechtschreibkommission gefasst, und es ist im Plenum auch nicht darüber beraten worden.“

Daß nun sogar die Kultusministerkonferenz Dritten groß schreibt, wirklich lustig. Die scheinen auch eine eigene Hausorthographie mit einigen Toleranz-Metaregeln zu benutzen.

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Reinhard Markner
06.03.2002 21.20
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Sehr geehrte Frau Philburn,

das Sekretariat der KMK muss Ihnen hier mit leider mitteilen, dass es ihm nicht bekannt ist, ob die Rechtschreibreform in den Sanitärbereichen des Akademie Gebäudes zur Sprache gebracht worden ist.

Mit freundlichen Grüssen
(unleserlich)

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Elke Philburn
06.03.2002 13.52
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Zitat:
und es ist im Plenum auch nicht darüber beraten worden

..wobei ich mir die Frage stelle, ob das nur die Antwort auf eine gezielte Frage ist, oder ob die Einschränkung „im Plenum“ dazu dienen soll, das scheinbare Desinteresse an dem Thema hervorzuheben.

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Theodor Ickler
06.03.2002 10.16
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KMK zum dritten Bericht

Das Sekretariat der KMK teilt durch E-Mail vom 7. 3. 2002 mit:

„Die Kultusministerkonferenz hat auf ihrer 297. Sitzung in Berlin (28.2./1.3.02) keinen Beschluss zum Thema Rechtschreibreform bzw. speziell zu dem Dritten Bericht der Rechtschreibkommission gefasst, und es ist im Plenum auch nicht darüber beraten worden.“
__________________
Th. Ickler

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Reinhard Markner
03.03.2002 13.44
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1. Kommentar von H. Jochems

Des Pudels Kern

Leseanleitung zum 3. Bericht der Rechtschreibkommission

Die breite Kommentierung des 3. Berichts der Zwischenstaatlichen Rechtschreibkommission durch die überregionalen Tageszeitungen und die ziemlich hilflos klingenden Dementis seitens des Chefreformers Augst und seines Geschäftsführers Heller verweisen auf einen für die demokratische Informationsgesellschaft unerträglichen Zustand: Der umstrittene Text wird den mündigen Bürgerinnen und Bürgern weiterhin „amtlich“ vorenthalten. Dabei wäre es durchaus möglich, den Kommissionsbericht sachlich zu diskutieren, wenn man sich auf seine wesentlichen Aussagen konzentrierte.

Vorweg: Seit 1997 bemüht sich die Kommission, die auch in ihren Augen unhaltbare Neuregelung der Getrennt- und Zusammenschreibung zu revidieren. Im 1. Kommissionsbericht vom Dezember 1997 hieß es, die Steigerungs- und Erweiterungsproben bei Zusammensetzungen mit Verben und Adjektiven hätten sich nicht bewährt (noch vor der „amtlichen“ Einführung der Rechtschreibreform!) und dann wörtlich: „Die Auswertung aller eingegangenen kritischen Hinweise und die Analyse des Wörterbuchvergleichs und anderer Korpora machen nach Ansicht der Kommission die Notwendigkeit des Eingriffs in den Regeltext dieser beiden Paragraphen [§ 34 und 36] unumgänglich.“ Der 2. Kommissionsbericht (Dez. 1999) enthält wenig mehr als die
bedauernde Feststellung, daß die Kommission mit diesem Vorschlag nicht habe durchdringen können. Nun unternimmt das Gremium – in der Hauptsache wohl Herr Augst – einen weiteren Anlauf. Was sonst noch im 3. Bericht steht, ist sekundär. Es geht um die Reparatur der schadhaften Paragraphen 34 und 36, die sonst dem gesamten Reformvorhaben den Garaus machen könnten. Die Kommission sieht hierfür zwei Möglichkeiten:

1. Die einschlägigen Regeln und die von ihnen abhängigen (und auch isolierten) Einträge im amtlichen Wörterverzeichnis werden mit kommentierenden Auslegungen versehen, die sowohl die beanstandeten Neuschreibungen beibehalten wie die grammatisch richtigen Schreibungen zulassen. (besonders § 36)

2. Die schwer handhabbaren und in den meisten Fällen sprachlich abwegigen Steigerungs- und Erweiterungsproben werden durch die Wiedereinführung des „Betonungskriteriums“ ersetzt. (besonders § 34)

Aus der Wärme der Befürwortung ist zu schließen, daß die Kommission zu der zweiten Lösung neigt. Bis zum 4. Kommissionsbericht (2003) sollen klärende Gespräche mit Fachwissenschaftlern und Fachdidaktikern sowie Schreibpraktikern geführt werden, aus denen sich die Veränderungsvorschläge für die Kultusminister der deutschsprachigen Ländern ergeben. In einschlägig revidierter Form soll dann die Neuregelung am 1. August 2005 in Kraft treten. An diesem Tage, endet auch die jetzt an den Schulen geübte Fehlertoleranz (s. S. 8). Die Kommission erhofft sich davon, daß dies die Schülerinnen und Schüler zu einem ernsthafteren Umgang mit der Rechtschreibung motivieren werde.

Zunächst sollte man sich vergegenwärtigen, wie sich die Zwischenstaatliche Kommission für deutsche Rechtschreibung die zweite Hälfte der „Übergangsfrist“ vorstellt:

Die Darlegungen der Kommission sollen deutlich machen, dass es in vielen Details keinen Königsweg gibt, sondern nur ein Abwägen des Für und Wider, dass eine jede Lösung Vorteile, aber auch Nachteile hat und dass linguistische Gründe allein nicht ausschlaggebend sein können, sondern auch sprach- und lernpsychologische Kriterien einzubeziehen sind. Die Kommission hat deshalb ihre Darstellung bewusst als ein Pro und Kontra formuliert. Sie wird ihre Entscheidung nach reiflichem Überlegen der im Laufe des Diskussionsprozesses zutage getretenen Argumente so rechtzeitig fällen, dass daraus gegebenenfalls resultierende Änderungen bis zum Ende der vorgesehenen Übergangszeit berücksichtigt werden können. Die Kommission wird auch künftig kritische Fragen auf diese Weise sowohl mit Experten als auch mit Schreibpraktikern erörtern.

Die Kommission wird – gemäß ihrem Auftrag, die Rechtschreibung fortzuentwickeln – diskutieren, ob weitere Neuregelungen singulärer oder genereller Art angebracht sein könnten. Bei den oft überlauten Stimmen der Reformgegner wurden und werden jene leicht überhört, denen die Neuregelung nicht weit genug geht. Dabei geht es nicht so sehr um den emotional hoch gehängten Dauerbrenner der gemäßigten Kleinschreibung als vielmehr um viele kleinere Veränderungen in allen Bereichen der Rechtschreibung. Man sollte daher allen Versuchen widerstehen, die neue Regelung durch zusätzliche Unterscheidungen, Subregeln und/oder Ausnahmen wieder schwieriger werden zu lassen. Stattdessen sollte eine noch größere Einfachheit – soweit der Gegenstand das zulässt – ein stetes Bemühen sein, so dass nicht nach wiederum vielleicht hundert Jahren eine übergroße Anstrengung notwendig ist nur das Kleinste zu ändern.
(S. 112f.)

Nun aber zu des Pudels Kern. Wie sich der § 36, also der Bereich „Verbindungen mit Adjektiven und Partizipien“ durch bloße Reinterpretation der entsprechenden Regeln retten ließe, führt der Bericht auf den Seiten 62-68 vor. Dabei ist zu beachten, daß diese Überlegungen längst mit den Wörterbuchredaktionen von Duden und Bertelsmann abgesprochen sind und folglich in ihren Auswirkungen in den neuaufgelegten Rechtschreib-Wörterbüchern dieser Verlage aus den Jahren 1999 und 2000 erscheinen. Nach der hier besonders interessierenden Regel in § 36 (1) kann es zum Beispiel nur heißen: „eine Gewinn bringende Investition“, denn beim Übergang von „Gewinn bringen“ zu „Gewinn bringend“ ist ja nichts ausgefallen. Der Bearbeiter des amtlichen Wörterverzeichnisses hatte aber offenbar an dieser Stelle ein ungutes Gefühl und fügte deshalb ein: „auch gewinnbringend, aber sehr gewinnbringend“, verständlicherweise ohne Begründung. Aus diesem isolierten Beispiel hätten nach Meinung der Kommission die Wörterbuchmacher und die normalen Sprachbenutzer erschließen sollen, daß „sehr gewinnbringend“ auch „gewinnbringender“ nach sich zieht. Vollends ist aber jedermann entgangen, daß bei letzterem § 36 (2) greift, wonach Wortformen, die nicht für sich allein vorkommen können, auch nicht Teil einer getrennt geschriebenen Wortgruppe sein können. Es gibt kein „bringender“, folglich ist auch „Gewinn bringender“ ausgeschlossen. In § 36 (2) fehlt dummerweise dieser Fall, aber die Sache hat auch sonst zwei Haken: Wie soll der Laie unterscheiden, ob sich die Steigerung nur auf das Partizip oder aber auf den ganzen Ausdruck bezieht? Mein Beispiel: „besorgniserregender“: Es gibt zwar „erregender“, aber hier ist doch wohl das ganze gesteigert. Das hilft aber nicht weiter für die Getrenntschreibung der Grundformen „Besorgnis erregend“ und „Gewinn bringend“. Für diesen Fall sehen die Reformer jetzt eine „Toleranz-Metaregel“ vor: Wenn in den Steigerungsformen zusammen, dann auch in der Grundform. Damit, so meinen sie, sei eine Menge anstößiger Neuschreibungen vom Eis.

Nun gibt es aber Adjektive und Partizipien in solchen Verbindungen, die sich überhaupt nicht steigern lassen, und in einem solche Falle gibt das Regelwerk eigentlich nur die Getrenntschreibung her, also „Laub tragend“ und „Metall verarbeitend“. Verbindungen dies Typs erwähnt der Kommissionsbericht jedoch vorsichtshalber nicht, denn angesichts der großen Zahl der zu berücksichtigenden Fälle würde das einem Dammbruch gleichkommen. Vorläufig denkt man nur an „allein stehend“ und ähnliches. Hier soll in Zukunft auch die Zusammenschreibung zulässig sein, denn es liege doch offensichtlich ein „einzelnes, morphologisch komplexes syntaktisches Wort vor“ (S. 65), nämlich auf Grund von „Univerbierung“. Über die näheren Umstände dieses ominösen Vorgangs wird bei Verbindungen mit Adjektiven nichts gesagt, wohl aber bei solchen mit Partizipien. Im Prädikat können im Deutschen keine Präsenspartizipien vorkommen, sondern nur Adjektive. In „Diese Investition ist gewinnbringend“ (nur so) haben wir es also mit einem komplexen Adjektiv zu tun, was freilich bei aufmerksamen Lesern zu kritischen Rückfragen führt. Übrigens hat die Univerbierung in „alleinstehend“ auch die von „die Alleinstehenden“ zur Folge. Der Kommissionsbericht kennt daher nur „Ratsuchende“.

Von diesem Vorschlag heißt es, er „appelliere eher an das Sprachgefühl der Schreibenden“ (S. 67). Diese Rücksichtnahme ist wirklich ein Novum in der Neuregelung. Es fragt sich nur, ob nach diesen komplizierten Erläuterungen und angesichts der Tatsache, daß die falschen Varianten ja weiterhin zugelassen bleiben, die Schreibung der „Verbindungen mit Adjektiven und Partizipien“ wirklich akzeptabler geworden ist. Diese Zweifel scheint auch die Kommission zu hegen, denn sie fügt einen Vorschlag an, der nun wirklich an die Grundüberzeugungen der Neuregelung rührt: die Wiedereinführung des Betonungskriteriums. Hier sollten auch Leser ohne sprachwissenschaftliche Kenntnisse den Ausführungen des Berichts folgen können:

Mit Hilfe des Betonungskriteriums wird die Zusammenschreibung als individueller Schreibusus möglich. Weiters werden Univerbierungstendenzen als grammatische Prozesse verstanden, die in der Schreibung auf klar erkennbare und beschreibbare Kategorien beschränkt sind und ausdrucksseitig durch die Erstsilbenbetonung bezeichnet sind. Dadurch wird der in der neueren Orthografiegeschichte beobachtbaren Tendenz zur Zusammenschreibung Rechnung getragen; gleichzeitig wird es aber auch durch die Beschränkung der Zusammenschreibung auf bestimmte morphologische und syntaktische Kategorien vermieden, unklare und schwer nachvollziehbare semantische Kriterien zur Grundlage von Zusammenschreibungen zu nehmen. [...]

[Das Betonungskriterium] entlastet die Schreibgemeinschaft von in manchen Fällen komplizierten und unklaren grammatischen Proben. Es verstärkt das Prinzip der Schemakonstanz, wonach jedes Wort als Lexikoneintrag auch in der Schriftgestalt konstant bleibt. Es berücksichtigt die verschiedenen Arten der inneren Regelbildung und lässt die Möglichkeit offen, dass eindeutige Univerbierungen nach abgeschlossener Schreibentwicklung ins Wörterbuch aufgenommen werden (Typus „wiedersehen“).

Es verstärkt das Bestreben, das Schreiben zu erleichtern und führt in didaktischer Sicht zweifellos zu weniger Fehlermarkierungen, erfordert aber andrerseits eine entsprechende Disziplin der Wörterbuchredaktionen und damit die Bereitschaft, zugunsten einer Verstärkung der Reformprinzipien auf eine werbewirksame Erhöhung der Wörterbucheinträge zu verzichten.

Es verzichtet auf die Kriterien der Erweiterbarkeit und der Steigerbarkeit. Dies ist umso eher verkraftbar, als viele Adjektive nach ihrer Bedeutung so beschaffen sind, dass sie nicht gesteigert werden können (polare Begriffe wie „tot“, „wahr“ usw.). Bei der Erweiterungsprobe ist oft nicht klar, ob die Erweiterung das Adverb bzw. Adjektiv betrifft oder die ganze Verbindung.
(S. 76f.)

Die hier auszugsweise abgedruckten Überlegungen werfen die gesamte Regelung der Getrennt- und Zusammenschreibung in den Paragraphen 34 und 36 über den Haufen. Wer wird noch „metatolerant“ Schreibungen wie „auseinander nehmen“ oder „fertig stellen“ zu Papier bringen wollen, wenn er weiß, daß seine „innere Regelbildung“ (S. 77), sein „Sprachgefühl“ (S. 67), ja selbst seine „Intuition“ (S. 65) wieder gefragt sind? Anfang 2000 schätzte der Linguist Peter Eisenberg (nachdem er der Rechtschreibkommission den Rücken gekehrt hatte), daß etwas 800 bis 1200 Wörter betroffen seien. Befürchtet denn jetzt die Rechtschreibkommission nicht, daß dies alles im allergrößten Chaos enden wird? „Erwähnenswert ist bei all dem schließlich, dass der ganze Bereich bis zur Neuregelung von den Schreibenden und Lesenden immer als eher peripher behandelt worden ist. Verstöße gegen die ‚Regeln‘ fielen nicht auf, man schrieb, weil man nicht ständig im Wörterbuch nachsehen wollte, wie es gerade kam, und die Lesenden, die es ja auch nicht so genau wussten, nahmen daran keinen Anstoß. [...] Außerdem erwartet die Kommission, dass sich im Laufe der Zeit die alte Großzügigkeit in diesem Bereich wieder einstellen wird.“ (13)

Diese Sätzen stehen in dem Teil des Kommissionsberichts, der der Akzeptanz der Neuregelung in den Schulen gewidmet ist. Selbst der staatliche Eingriff in die natürliche Sprachentwicklung sei als ein Teil des dynamischen Sprachwandels zu verstehen. Die amtliche Normierung ist eben nur eine Zwischenphase, denn die Sprachentwicklung geht weiter. (s. S. 108; 112) Wenn die Kultusminister ihr Unternehmen weder jetzt noch 2005 abblasen, wird die „Schreibgemeinschaft“ schon wissen, was zu tun ist. Nichts anderes schrieb das Bundesverfassungsgericht ihnen und ihrer Rechtschreibkommission schon 1998 ins Stammbuch.

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Reinhard Markner
03.03.2002 10.02
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Kommentar von H. Jochems



Außerordentlich hilfreiche erhellende rationale Einsichten

Psycholinguistische Aspekte des 3. Kommissionsberichts

Im Vordergrund der Auseinandersetzung mit der Rechtschreibreform stehen verständlicherweise die Kritik an der unseren demokratischen Grundsätzen hohnsprechenden politischen Durchsetzung des neuen Regelwerks und der geduldige Nachweis, daß die meisten Änderungen vom sprachwissenschaftlichen und sprachgeschichtlichen Standpunkt her gesehen verfehlt sind. Weniger Beachtung hat bisher die Frage gefunden, wie die Rechtschreibreform psycholinguistisch zu beurteilen ist. Der 3. Bericht der Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung [zitiert als 3KB] gewährt nun interessante Einblicke in die Gedankenwelt der Rechtschreibreformer, weist aber auch auf Lernprozesse hin, die in diesem Kreis seit 1996 stattgefunden haben. Das Grundsätzliche hätten sie freilich schon lange wissen können. Am 4. Mai 1993 erklärte nämlich Peter Eisenberg in der Bonner „Anhörung“ namens der Deutschen Gesellschaft für Sprachwissenschaft folgendes:

Die Schreibung des Deutschen ist das Ergebnis einer jahrhundertelangen Entwicklung, die im wesentlichen durch den Sprachgebrauch bestimmt wurde. Der Einfluß von Grammatikern, Literaten und Sprachpflegern wird bis heute meist überschätzt. Das Ergebnis der Entwicklung ist ein graphematisches System, das Bestandteil der deutschen Sprache ist. Der Sprachwissenschaft kommt die Aufgabe zu, dieses System zu erforschen und zu beschreiben, genau so, wie sie etwa das phonologische und das syntaktische System beschreibt. Die Systematik einer Sprache, die Menge der Regularitäten des Systems, liegt dem Sprachgebrauch der Sprecherinnen und Sprecher zugrunde. Sie bilden ihr Sprachwissen. Dieses Wissen bleibt im allgemeinen unbewußt, steht aber nach abgeschlossenem Spracherwerb für den Sprachgebrauch zur Verfügung. Es ist zu unterscheiden zwischen Regeln und Regularitäten. Die Regularitäten des Deutschen sind zu erforschen und zu beschreiben. Sie sind Teil der Sprache und können nicht Gegenstand einer amtlichen Regelung sein. (Zabel, Keine Wüteriche, S. 152f.)

Diese „Regularitäten“ sind vielmehr Gegenstand der „inneren Regelbildung“ (vgl. 3KB, S. 77). Umgangssprachlich ist zumeist von „Sprachgefühl“ (so auch 3KB, S. 57, 60, 66) oder von „Intuition“ die Rede (3KB, S. 65). Die sprachwissenschaftliche oder sprachdidaktische Beschreibung einer im Sprachgebrauch vorgefundenen „Regularität“ heißt „Regel“. Fremdsprachliche Schulgrammatiken bestehen zum Beispiel aus authentischen „Beispielen“ und daraus hergeleiteten „Regeln“, die den aktuellen Sprachgebrauch beschreiben. Ihrer Entstehung nach sind solche Regeln also deskriptiv, in ihrer Wirkung freilich zugleich präskriptiv, denn die Lernenden sollen beim Erwerb der fremden Sprache ja durch Einsicht und Einübung eine „Kompetenz“ entwickeln, die sich immer mehr dem Sprachvermögen der muttersprachlichen Sprachbenutzer nähert. Beim Erwerb der eigenen Sprache ist die Bewußtmachung der Regularitäten in Form von „Regeln“ eher die Ausnahme, nötig ist sie jedenfalls nicht (so auch 3KB, S. 57). Was würde ein gebildeter Deutscher wohl antworten, wenn ein Ausländer ihn fragt: „Wie bildet man im Deutschen den Plural der Substantive?“

Im 3. Kommissionsbericht finden sich vor allem im Kapitel A 13 „Umschulungen – Kurse zur neuen Rechtschreibung“ Äußerungen, die einen Einblick in die psycholinguistischen Ansichten der Rechtschreibreformer gestatten. Hauptinformantin der Kommission war Lisa Walgenbach, „Sprachwissenschaftlerin und Spezialistin für Seminare zur neuen deutschen Rechtschreibung“. Ihre Ausgangsposition lautete vor zwei Jahren pauschal:

Die Reform ist ein Reförmchen. Zudem greift sie weder in das gewachsene Schriftbild der deutschen Sprache ein, noch beeinträchtigt sie die Lesbarkeit der Texte. Ihre Urheber verfolgen vielmehr die Absicht, die Grundregeln der deutschen Rechtschreibung zu verstärken, die Zahl der Ausnahmen zu reduzieren, Widersprüchliches zu beseitigen und das Regelwerk systematischer und damit verständlicher zu gestalten. (Rheinischer Merkur, 7.1.2000)

Doch auch eine Sprachwissenschaftlerin als Kursleiterin ist offenbar vor Überraschungen nicht gefeit:

Bei der Besprechung der Änderungen stellt sich zur Verblüffung vieler Kursleiterinnen und -leiter heraus, dass die Kenntnis der alten Rechtschreibung im Großen und Ganzen nicht auf einer Kenntnis der Regeln beruht. Die allermeisten beherrschen die (alte) Rechtschreibung gut, können die einzelnen Schreibungen aber nicht begründen. Das Sprachgefühl steuert die Kommasetzung, die Getrennt- und Zusammenschreibung, die Groß- und Kleinschreibung und auch die Laut-Buchstaben-Zuordnung. [...] Die meisten Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer, obwohl zu einem ganz großen Teil Akademiker, verfügen nicht über dieses [grammatische] Wissen! Das erstaunt die Linguistik nicht, denn bewusste Grammatikkenntnisse sind weder eine hinreichende noch eine notwendige Voraussetzung für sprachlich erfolgreiches Handeln und sie waren es bisher auch nicht bei der Anwendung der alten Rechtschreibung. (3KB, S. 57f.)

Man beachte den feinen Unterschied: Kursleiterinnen und -leiter erfahren hier etwas, was sie eigentlich immer hätten wissen müssen; für die Berichterstatter der Reformkommission ist dies natürlich nicht neu, ja sie lassen sogar durchblicken, daß sie auf Grund dieser Sachlage Akzeptanzschwierigkeiten für ihr Regelwerk durchaus erwartet hatten – nur eben die Kursleiterinnen und -leiter nicht:

Das der Linguistik bekannte Phänomen der Differenz von Know-how und Know-that hat nun ganz entscheidenden Einfluss auf das Erlernen und die Akzeptanz der neuen Rechtschreibung, denn diese neue Rechtschreibung präsentiert sich in der Form eines Regelwerks, also ausformulierter Regeln und einer bestimmten Begrifflichkeit und Terminologie. Aber gerade diese Präsentation ist nicht die Art, wie man die alte Rechtschreibung beherrscht hat und wie man – nach einer Übergangszeit – auch die neue Rechtschreibung beherrschen wird. Aus dieser Differenz [von Rechtschreibgefühl und Rechtschreibregeln] folgt die immer wieder gemachte Beobachtung, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zunächst einmal viele Neuregelungen emotional ablehnen. [...] Wenn bei der Neuregelung pädagogischer Hilfestellung wegen und aus sachlogischer Einsicht mit einer „gezielten Variantenführung“ gearbeitet wird, so ist das notwendigerweise vollkommen kontraintuitiv zur Sprachhaltung des normalen Sprachteilhabers. (3KB, S. 58)

Hier zeigt sich nun, daß die Berichterstatter der Zwischenstaatlichen Kommission die psycholinguistischen Grundlagen der Rechtschreibung entweder nur unvollkommen begriffen haben, oder aber zur Täuschung fachlich nicht versierter Leser die Verhältnisse verschleiert darstellen. „Know-how und Know-that“, Können und Wissen, sind zwei Seiten ein und derselben Sache, nämlich der Sprachkompetenz (einschließlich der Schreibkompetenz) solcher Sprachbenutzer, deren Sprachentwicklung abgeschlossen ist. Die anstößigen Regeln der „neuen Rechtschreibung“ sind aber eben nicht wie bisher deskriptiv und zugleich präskriptiv, also mit einer empirischen Grundlage in der Sprachwirklichkeit, sondern rein präskriptive Festlegungen („Bestimmungen“, 3KB, S. 10) einer staatlichen Rechtschreibkommission. Diese ist freilich realistisch genug, die „Dynamik sprachlicher Prozesse“ (3KB, S. 108) außerhalb der Normierungsbehörde nicht zu übersehen:

Die Neuregelung lässt an manchen Stellen Varianten zu, z. B. bei der Fremdwortschreibung, bei der Kommasetzung. Dies geschieht einmal in der pädagogischen Absicht, den Umgewöhnungsprozess zu erleichtern, vor allem aber aus der linguistischen Erkenntnis, dass Sprachwandel ein Wesensmerkmal einer jeden Sprache ist. Dieser Wandel impliziert, dass es immer Varianten in der Sprachverwendung gibt. Das ist trotz Normierung und amtlicher Verordnung auch in der Rechtschreibung so. (3KB, S. 58)

So wie Peter Eisenberg es seinen Kollegen (eine Kollegin war damals nicht dabei) „auseinander gelegt“ hat, verhält es sich auch nach dem Eingeständnis der Reformer: Die Sprache entwickelt sich weiter. Ob aber eine neue Schreibung ins Wörterbuch und in das Rechtschreibprogramm des Computers kommt, darüber entscheidet bis in alle Ewigkeit die Zwischenstaatliche Kommission. Geht ihr Realismus auch so weit, Schreibentwicklungen vorherzusehen, die sich ganz und gar nicht – auch nicht mit den kühnsten Interpretationstricks – in das Korsett des künstlich kreierten neuen Regelwerks pressen lassen? Daß der unverordnete Schreibbrauch der Vergangenheit heute schon die Reform in Schwierigkeiten bringt, erkennt der Bericht offen an:

Noch immer sind – innerhalb und (zumal) außerhalb der Schule – Texte in alter Rechtschreibung weit verbreitet. Hier liegt – da normgetreues Schreiben nicht nur durch Regelvermittlung erlernt, sondern auch durch Einprägen von Wortbildern erreicht wird – zweifellos ein Hindernis. (3KB, S. 8)

„Zweifellos“ ist die Reihenfolge hier falsch: Rechtschreibung lernt man unter unmanipulierten Bedingungen aus Texten, d. h. aus „Wortbildern“, auf die sich die Bewußtmachung und die gelegentliche Regelformulierung beziehen. Die Crux mit der Neuregelung ist, daß sie Texte in Gestalt der in „jahrhundertelanger Entwicklung“ entstandenen Rechtschreibung nicht aus der Welt schaffen kann, ihre eigenen künstlichen Kreationen sich also in einer außerordentlich ungünstigen Konkurrenzsituation befinden. Auch hier sollte der Fremdsprachenunterricht zu denken geben: Systematische Rechtschreibunterweisung findet dort praktisch nicht statt, wenn man im Englischen von solch peripheren Erläuterungen wie „prefer wird im Past Tense zu preferred“ absieht. Dagegen wird jedes neue Wort in Aussprache und Schreibung sorgfältig vorgestellt und eingeübt. Es geht eben darum, das Übliche zu vermitteln. Wie konnten deutschsprachige (und überwiegend ausschließlich deutschsprachige) Linguisten nur auf den Gedanken verfallen, daß hinter den üblichen deutschen Schreibungen „Einzelfallfestlegungen“ stehen, die man nach Belieben veränderten Regeln „unterwerfen“ kann?

Die Neuregelung ist mit dem ausdrücklichen Programm angetreten, Einzelfallfestlegungen zu minimieren und sie allgemeineren Regeln zu unterwerfen. Sie musste dabei in Kauf nehmen, dass es zu Neuschreibungen kam, die einer langen Gewohnheit entgegenstanden. Das hat Anstoß erregt. (3KB, S. 12)

Noch einmal: wenn die staatliche Rechtschreibanleitung zu „Neuschreibungen“ führt, die einer „langen Gewohnheit“ entgegenstehen, kann es sich nicht um deskriptive Regeln handeln. Nun kann man sich aber vorstellen, daß das Problem einiger der bisherigen deskriptiven Regelformulierungen darin bestand, daß sie unangemessen oder falsch die Schreibwirklichkeit widerspiegelten. Diesen Mangel hätte man abstellen können, natürlich immer im Hinblick auf die tatsächlichen sprachlichen Bedingungen, die für die einzelnen Schreibungen maßgeblich sind. Im Teil B des 3. Berichts wird jetzt auf außerordentlich komplizierte Weise vorgeführt, wie man die durch die Neuregelung ausgelösten Falschschreibungen bei den „Verbindungen mit Partizipien“ wieder aus der Welt schaffen möchte, wie man also von „neuen“ zu „ganz neuen“ (nämlich den „alten“) Schreibungen gelangt. Dabei bleiben freilich besonders „Anstoß erregende“ Schreibungen wie „Laub tragende Bäume“ oder „die Eisen verarbeitende Industrie“ weiterhin unberücksichtigt. Im Großen Duden (16. Aufl., Leipzig 1967) liest man für diesen Fall folgende Regel:

Man schreibt zusammen, wenn die Fügung eine die Gattung kennzeichnende Eigenschaft, besonders eine Dauereigenschaft darstellt. (S. 604)

Meisterlich drückt Horst Klien hier aus, daß er eine deskriptive und zugleich präskriptive Regel vorführt: Man schreibt zusammen. Dies tut „man“, um seinem Leser eine Nachricht zukommen zu lassen: Im Unterschied zur Getrenntschreibung geht es um eine „Gattungseigenschaft“, „Dauereigenschaft“. Diese Kennzeichnung ist deskriptiv richtig, aber sie ist in ihrer Knappheit zu kompliziert. Sprachenkenner bemerken, daß es hier um eine Erscheinung geht, die im Hinblick auf den Verbgebrauch „Aspekt“ genannt wird: Soll sich die Aussage nur auf den vorliegenden Fall beziehen, oder soll sie allgemein gelten? Bekanntlich alternieren im Englischen deshalb in finiten Verbformen „Progressive Forms“ und „Simple Forms“. Ein Beispiel:

Am Dorfeingang trafen wir auf eine Gruppe Fußball spielender Jungen. [boys who were playing football] Fußballspielende Jungen sind nicht unbedingt gute Langstreckenläufer. [boys who play football]

„Jetzt gerade“ vs. „immer so“ ist also zu unterscheiden. In der Schreibpraxis kommen Sätze wie der erste sehr selten vor. Für solche zusammengesetzten Partizipien bedarf es also überhaupt keiner besonderen Regel gegenüber dem vorherrschenden Befund: Zusammengesetzte Partizipien schreibt man zusammen. Die Neuregelung leitet die Schreibenden dagegen an, auf Grund einer umständlichen Rückbildungsprobe die „kontraintuitive“ (vgl. 3KB, S. 58) – nämlich falsche – Schreibung zu wählen.

Zurück zu den Umschulungskursen! Den Lesern wird aufgefallen sein, wie häufig die Berichterstatter der Zwischenstaatlichen Kommission in ihren Darlegungen über die dortigen Schwierigkeiten das Wort „emotional“ verwenden. Noch ein Zitat:

Das neue Erscheinungsbild entspricht nicht dem Gewohnten; und da das Gewohnte nicht durch bewusste Regeln gerechtfertigt werden kann, ist das Rechtschreibgefühl emotional bestimmt. (3KB, S. 57)

Dieser Satz ist nicht nur psycholinguistisch unsinnig. Er müßte schon wegen der Tautologie in seinem letzten Teil überraschen, wenn er nicht an die seit Jahrzehnten durchgehaltene Sprachregelung des kleinen Reformerkreises erinnerte: Jede Kritik an ihren Vorschlägen ist „emotional“. Die Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer dürfen sich noch glücklich schätzen, wenn sie nur ganz schlicht „emotional“ sind. Für Kritiker wie Theodor Ickler fährt die Kommission wesentlich schwereres Geschütz auf:

Auffällig ist, dass manche Reformgegner, auch wenn ihr Beruf die Wissenschaft ist, äußerst emotional und teilweise im höchsten Maße verunglimpfend arbeiten. (3KB, S. 110)

Im Vergleich mit diesem Vorwurf ist die Presseschelte Gerhard Augsts aus dem Jahre 1989 geradezu urban:

Auch hier sei der Wunsch der Kommission nach Diskussion wiederholt; nur: argumentativ sollten die Beiträge sein. Was bisher in den öffentlichen Medien von der Bildzeitung bis zur Frankfurter Allgemeinen gelaufen ist, hat meist mit Ratio wenig, aber viel mit Emotion zu tun. („Zur orthografischen Integration des englischen Geminatenwechsels“, Postskriptum)

Ende gut, alles gut. Wenn man der Zwischenstaatlichen Kommission und ihrer Informantin Lisa Walgenbach glauben darf, gelingt inzwischen den Kursteilnehmerinnen und -teilnehmern der beschwerliche Weg von der Emotion zur Ratio ohne Schwierigkeiten:

Alle Kursleiterinnen und -leiter berichten, dass am Ende des jeweiligen Kurses die Stimmungslage vollkommen anders ist als am Anfang: Die Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer stufen den Umfang der Neuregelung als klein und überschaubar ein; ihnen erscheinen die neuen Regelungen in den meisten Fällen einleuchtend und anwendbar, ihre Kritik richtet sich vor allem auf die Varianten; sie haben vielfach erhellende rationale Einsichten in das Funktionieren der Rechtschreibung generell gewonnen, was viele als außerordentlich hilfreich begrüßen. (3KB, S. 60)

Schade nur, daß die „erhellenden rationalen Einsichten“ vor der Sprachwirklichkeit nicht standhalten. Aber als professionelle Schreiberinnen und Schreiber werden die bekehrten Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer ohnehin mehr dem Rechtschreibkonverter des Computers als ihren neuen Einsichten trauen, und Konverter lassen sich von einem Tag auf den anderen umstellen. Da werden es am Ende die Schülerinnen und Schüler schwerer haben, was jedoch durch eine „erhellende rationale Einsicht“ wettgemacht wird: Wer sich auf Experten deutscher Kultusminister verläßt, der ist verlassen.

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Theodor Ickler
02.03.2002 04.10
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Kommas

Da es noch mehr solche Fälle gibt, habe ich schon den Verdacht gefaßt, daß die Reformer sich bei der Zeichensetzung dem Dudentrick anschließen und damit ihr Machwerk entschärfen (freilich auch komplizieren) wollen. Die Dudenredaktion hat ja in Briefen gesagt, sie habe sich die neue Kommaregel (§ 77, 5) so zurechtgelegt, daß das obligatorische Komma nach Vorgreifer-es nur dann steht, wenn das es unmittelbar vor dem Komma steht. Also ... ist es, zu ..., aber ...ist es gewesen zu .... Steht zwar so nicht im Regelwerk, aber was besagt das schon angesichts der „Präzisierungs“-Künste, die der dritte Bericht uns vorführt? Genaueres werden wir erst in zwei Jahren erfahren, wenn die Kommission auch die Zeichensetzung revidiert.
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Th. Ickler

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Reinhard Markner
02.03.2002 02.32
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Schwierigkeiten, mit der Kommasetzung

So verständlich daher der Wunsch der KMK ist gerade über die privat Schreibenden etwas zu erfahren, so schwer hat es sich erwiesen an private Schreiben heranzukommen. (S. 45)
Im Idealfall sollte es mit Hilfe des Computers möglich sein einen beliebigen Text rasch und fehlerfrei in die neue Schreibung umzusetzen. (S. 50)

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Theodor Ickler
01.03.2002 20.28
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Gute Frage

Auch inhaltlich dominieren über weite Strecken die Schweizer Reformer, vor allem Gallmann. Es ist ja bekannt, daß die deutschen ihr Pulver verschossen haben. Außerdem ist ja praktisch nur noch Augst da, denn Herberg hat nichts zu sagen, Hoberg versteht nichts von Rechtschreibung, Heller bearbeitet nur winzige Ausschnitte, Dehn ist keine Sprachwissenschaftlerin. Augst hat aber außer seinen Volksetymologien noch nie eine Idee gehabt, sondern sich immer anderen angeschlossen. Er dürfte das meiste von Teil A geschrieben bzw. kompiliert haben.
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Th. Ickler

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Reinhard Markner
01.03.2002 16.51
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Wer war's (II)

Gleich auf S. 7 findet sich der sehr markante Helvetismus »Bis anhin«. Haben die »bundesrepublikanischen«* Kommissionsmitglieder überhaupt etwas von dem Bericht geschrieben ?

*Mit diesem Adjektiv wird mehrmals der deutsche Beirat bedacht. Ein schon obsolet geglaubtes Wort aus den Zeiten der BRD-DDR-Koexistenz, aber hier schreiben nun einmal Leute, die in den 60er Jahren sozialisiert worden sind, ältere Herrschaften an der Schwelle zur Verrentung.

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Reinhard Markner
01.03.2002 10.39
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Wer war's ?

sodass (S. 69)
weiters (S. 76, 78)
Diese Austriazismen deuten darauf hin, daß die österreichischen Kommissionsmitglieder den Teil B 1 redigiert haben : Der Zug geht von Wien nach Mannheim. (S. 78)

Die Neuregelung hat sich . . . entschieden . . . (S. 80, 81)
Nicht die Neuregelung hat sich entschieden, sondern ihre Urheber. Vgl. auch S. 81 :
Mit der Entscheidung für Möglichkeit b) wendet sich die Neuregelung allerdings gegen die . . . offensichtlichen Tendenzen im Schreibgebrauch.
Die anonymisierende Redeweise soll die Verantwortung einiger ganz bestimmter Reformer verschleiern.

Insofern ist nach ihrer Meinung der Zeitpunkt, Reformeffekte zu überprüfen vorläufig noch nicht gekommen. (S. 12)
Die Kommission im Dickicht der eigenen Kommaregeln, ein schöner Anblick.

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Reinhard Markner
01.03.2002 00.04
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Fragezeichen

Wie deuten wir das ? auf S. 104 des Berichts ? Es scheint, als sei die Kommission zu keinem Ergebnis gekommen, was die Neuregelung zur Schreibung von »Die Fünf/fünf Weisen« sagt.

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Theodor Ickler
25.02.2002 03.00
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Kommentar (Fortsetzung 5; Früheres unter "Rechtschreibforum"))

Der Bericht ist „politisch korrekt“ abgefaßt. Das führt zu recht umständlicher Ausdrucksweise, z. B.:

„Sie [die Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer] sind oft sehr erstaunt, wenn die Kursleiterinnen und -leiter ihnen demonstrieren, dass es schon immer in begrenztem Umfang Varianten gegeben hat, auch in der Rechtschreibung, z. B. bei der grafischen Integration von Fremdwörtern. Im Übrigen stehen die Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer mit dieser Haltung nicht allein, denn auch die Nachrichtenagenturen lehnen Varianten ab, und die Forderung der Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer, dass wenigstens in ein und demselben Text nur eine Variante durchgehalten werden soll, wird auch von den Chefredakteurinnen und -redakteuren sowie von den Korrektorinnen und Korrektoren geteilt.“ (S. 58)

Die Kommission berichtet auf nicht weniger als fünf Seiten über Erfahrungen aus Umschulungskursen mit professionellen Schreibenden, sagt aber nichts über die Art der Datengewinnung, so daß die Repräsentativität der „Untersuchung“ völlig im dunkeln bleibt. Grundlage seien „Erfahrungen (der Kommissionsmitglieder) als Lehrende in Umschulungsseminaren sowie (...) eine Reihe von Gesprächen mit Einzelpersonen“ (S. 56). (Man erfährt hier nebenbei, daß sich einige Mitglieder der Rechtschreibkommission als Kursleiter ein Zubrot verdienen; am eifrigsten scheint der Geschäftsführer zu sein.)

„Die überwiegende Mehrheit der Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmer zeigte sich enttäuscht darüber, dass in der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung darauf verzichtet wurde, die Kleinschreibung der Substantive einzuführen.“ (S. 59)

Hier liegt der Verdacht nahe, daß die Reformer diese vage Behauptung nur benutzen, um auf ihr eigentliches Ziel, die an mehreren Stellen erwähnte gemäßigte Kleinschreibung, zurückzukommen. Normalerweise sind es nämlich keineswegs die professionell Schreibenden, die die Kleinschreibung verlangen, sondern eher die Grundschullehrer. Übrigens stellten die Kursleiter, wie berichtet wird, zu ihrer eigenen Überraschung fest, daß die meisten Kursteilnehmer nicht über das grammatische Schulwissen verfügten, das die Neuregelung voraussetzt. Die Urteile dieser Teilnehmer müßten also besonders kritisch daraufhin untersucht werden, was eigentlich gesagt und was lediglich suggeriert wurde.

„Die Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmer begrüßten einstimmig folgende neue Großschreibungen: (...) Bezeichnungen für substantivische Tageszeiten (...): heute Abend.“

Auch diese Angabe weckt eher Zweifel, denn solche „einstimmigen“ Voten für die eine oder andere Neuregelung sind eher selten und allenfalls bei sehr kleinen und homogenen Teilnehmergruppen denkbar. Unzweifelhaft richtig ist dagegen:

„Die neue s-Schreibung gilt als Erkennungssignal der neuen Rechtschreibung.“ (S. 57)

Zu ihrem Vorgehen mit Pro und Kontra sagt die Kommission:

„Die Zwischenstaatliche Kommission hofft mit diesem Vorgehen einen Weg gewählt zu haben, mit dem die anstehenden Entscheidungen optimal vorbereitet werden können.“ (S. 62)

Diese Entscheidungen können nichts anderes sein als die ab 2005 einzuführenden Veränderungen.

S. 112 verkündet die Kommission ihre Absicht, in den nächsten Jahren einen fortlaufenden Kommentar zur Neuregelung zu erarbeiten. Möglicherweise liegt er zehn Jahre nach der Einführung der Reform an den meisten deutschen Schulen vor. Man hätte ihn 1996 brauchen können.

Im nächsten Bericht (2003) sollen weitere problematische Teile der Neuregelung besprochen werden, zum Beispiel der Bindestrichgebrauch (S. 62). Zugleich sollen 2003 aber auch Veränderungsvorschläge gemacht und nicht nur wie 2001 in einem Pro und Kontra erörtert werden:

„Der nächste Bericht Ende 2003 wird, falls notwendig, explizite Vorschläge enthalten. Den staatlichen Instanzen bleiben damit bis zum Ende der Übergangszeit (31. Juli 2005) eineinhalb Jahre Zeit, um sich mit den Vorschlägen der Kommission zu befassen und sie ggf. rechtzeitig in Verordnungen umzusetzen.“

Verschleppung ist angesagt. Die Kommission setzt sich damit auch über den Wunsch (z. B. der hessischen Kultusministerin Ruth Wagner) hinweg, Klärungen möglichst bald herbeizuführen.

„So neigen zum Beispiel Verbindungen aus Substantiv und Partizip I im prädikativen Gebrauch zur Univerbierung und damit zur Zusammenschreibung: Dieses Vorgehen ist zeitraubend. (Weniger üblich: Dieses Vorgehen ist Zeit raubend.)" (S. 67)

Hier bemühen sich die Reformer, die Zerlegung des Kompositums auch im prädikativen Gebrauch als zwar „weniger üblich“, aber immerhin noch grammatisch zulässig darzustellen. In Wirklichkeit ist sie überhaupt nicht möglich. (Nur unter den speziellen Bedingungen der Reihung kommt dergleichen gelegentlich zusammen mit unverfänglicheren Prädikativen vor. Näheres in meinem „Kritischen Kommentar“.)

An dieser Stelle geht es um den Vorschlag der Kommission, die Getrennt- und Zusammenschreibung solcher Verbindungen freizustellen, wegen Nichtentscheidbarkeit nach § 36. Die Verfasser fahren fort:

„Der Vorschlag unterscheidet also in der Freigabe der Schreibung nicht nach dem syntaktischen Kontext. Eine Regelung, die auch die Syntax miteinbezieht, wäre theoretisch durchaus denkbar, sie wäre aber für die Sprachgemeinschaft wegen ihrer Kompliziertheit nicht mehr zumutbar. Der Vorschlag appelliert daher implizit an das Sprachgefühl der Schreibenden.“

In Wirklichkeit hat das Sprachgefühl, an das die Kommission hier appellieren zu müssen glaubt, bisher grammatisch durchweg das Richtige getroffen. Man schrieb nämlich: eine zeitraubende Angelegenheit (fast nur so), eine viel Zeit raubende Angelegenheit (nur so, aber insgesamt selten, weil das erweiterte Partizip I ohnehin stilistisch markiert ist); die Angelegenheit ist zeitraubend (nur so.) Es gab hier kein Problem, bevor die Reformer eingriffen und nun krampfhaft zu retten versuchen, was von ihren falschen und überflüssigen Änderungen zu retten ist.
– geändert durch Theodor Ickler am 27.02.2002, 03.38 –
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Th. Ickler

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