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Passiver Widerstand
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Stephanus Peil
20.03.2001 18.26
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Opfer der Rechtschreibreform: Hilde Barth, Folge 3

Lehrerin Hilde Barth klärt die Eninger Bevölkerung über die Hintergründe ihres vorzeitigen Ausscheidens aus dem Schuldienst auf:


Eninger Heimatbote Nr. 77, 26.09.1997, S. 2


Offener Brief
Eningen, 25.09.97

Sehr geehrte Eltern der
Achalmschüler aus den
Klassen 3 und 4 c/d!

Aus gegebenem Anlaß möchte ich Sie als direkt Betroffene wahrheitsgemäß über mein Fernbleiben vom Unterricht informieren.

Wenn es mit rechten Dingen zugegangen wäre, hätte ich meine Arbeit nach den Ferien wunschgemäß und meinen gesundheitlichen Möglichkeiten entsprechend als Klassenlehrerin mit allen Fächern außer Sport und TW an einem der vier dritten Schuljahre aufgenommen. Ermutigt durch den Erfolg der beiden letzten Schuljahre und durch den Wunsch mancher Kinder und Eltern, mich als Klassenlehrerin 1997/98 zu haben, wollte ich es trotz meiner Schwerbehinderung noch einmal wagen. Obwohl die Schulleiterin meine Situation seit Jahren genau kennt, hat sie mir ohne die gesetzlich vorgeschriebene Absprache (Fürsorgeerlaß des Schwerbehindertengesetzes) und entgegen meinem Wunsch einen Lehrauftrag zugeteilt, den ich nicht leisten kann. Der Schulamtsleiter hatte seine Zustimmung ebenso unter Mißachtung dieses Gesetzes gegeben. Mein Arzt mußte mich leider dienstunfähig schreiben. Ich bin nicht krank, wie aus der Achalmschule verlautet. Es tut mir leid für alle Kinder und Eltern, die sich auf mich als Lehrerin gefreut haben.

Seit Anfang Juli laufen Verleumdungskampagnen gegen mich bis auf das Oberschulamt, wie ich erst kurz vor Schuljahrsbeginn erfuhr. Gegen die Initiatoren – es sind dies die Schulleiterin und 10 Klassenelternvertreter und -stellvertreter mit dem Gesamtelternbeiratsvorsitzenden, die ich nicht kenne, und von denen ich noch nie ein Kind unterrichtet habe – behalte ich mir Unterlassungsklagen bzw. Strafanzeigen vor. Alle ihre beleidigenden Vorwürfe kann ich mit Beweisen und Zeugen widerlegen.

Diese Vorkommnisse haben meinen Gesundheitszustand derart verschlechtert, daß ich mich entschlossen habe, meine vorzeitige Zurruhesetzung zu beantragen.

Seit meinen Initiativen gegen die sogenannte Rechtschreibrefonn werde ich von der Schulleiterin wegen angeblicher Dienstvergehen über das Staatl. Schulamt beim Oberschulamt angeklagt. Diese Vorwürfe sind inzwischen widerlegt, und die neue Rechtschreibung habe ich weisungsgemäß im letzten Schuljahr eingeführt. – Also stimmt es doch, was man immer wieder gehört und gelesen hat: Lehrer haben mit Repressalien zu rechnen, falls sie sich nicht unter diesen verfassungsrechtlich bedenklichen Erlaß der Kultusminister und daraus folgende Beschlüsse von Lehrerkonferenzen stellen. Einträge in die Personalakte, Androhungen von Disziplinarverfahren, Infragestellung der Weiterverwendung, schlechte Lehraufträge und Stundenpläne sind die Folge. Mit solchen obrigkeitsstaatlichen Methoden also dürfen 16 Kultusminister diese Reform in Deutschland weiterführen, obwohl sie nachweislich unsinnig, total mißlungen, chaotisch und von der Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt ist. Es ist ein Trauerspiel um unser Kulturgut Sprache und das Demokratieverständnis.

Zum Schluß danke ich vielen Eltern ehemaliger Schüler, die mich mit Briefen, Anrufen und Bestätigungen meiner Schularbeit aus guter Erfahrung unterstützen gegen die widerwärtigen Angriffe.


Mit freundlichen Grüßen
Hilde Barth, Oberlehrerin

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Stephanus Peil
20.03.2001 18.20
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Lämpel als Vater - Folge 7

Rektor Feigenhansel läßt die 14-Tage-Frist verstreichen, ohne sich schriftlich zu äußern. Deswegen macht Lämpel nun seine Androhung wahr, die übergeordnete Schulaufsichtsbehörde zu informieren. Er schreibt am 5. März 2001 dem Regierungsschuldirektor:


Duldung der Mißachtung einer Verwaltungsvorschrift durch Schulleiter


Sehr geehrter Herr Regierungsschuldirektor Knirsch,

Auslöser einer in meinen Augen rechtlich unzulässigen Regelung als Ergebnis einer Vorgehensweise von pädagogisch höchst zweifelhafter Qualität war die Wertung eines Fehlers in einem Diktat meiner Tochter Isabell vom 31.10.00. Sie schrieb „daß" statt – wie gefordert – „dass“. Nach erfolgloser Intervention beim unterrichtenden Lehrer wurde der „Fehler“ aufgrund meines Schreibens vom 15.11.00 an den Schulleiter der Realschule, Herrn U. Feigenhansel, zurückgenommen und damit die Gültigkeit der entsprechenden Verwaltungsvorschrift (Übergangsregelung bis 2005) anerkannt. Gleichzeitig wurde mir jedoch von der Schulleitung schriftlich mitgeteilt, daß der unterrichtende Lehrer mit der Lerngruppe meiner Tochter in einer Mehrheitsabstimmung vereinbart hat, „dass, nachdem entsprechende Teile des neuen Regelwerkes besprochen und geübt wurden, die geänderte Rechtschreibung unbedingt anzuwenden ist“, also jene eben noch anerkannte Vorschrift außer Kraft gesetzt wird.

Diese durch Abstimmung der Schüler herbeigeführte Regelung, daß in der Klasse als Bewertungsmaßstab beim Diktat nur noch die amtliche Neuregelung gelten soll, widerspricht m. E. der Verwaltungsvorschrift vom 16. August 1996, in der es heißt: „Ab dem 1.8.1998 bis zum 31.7.2005 sind für Schülerinnen und Schüler Schreibungen, die nach der Neuregelung nicht mehr zulässig sind, nur als nicht mehr den Regeln entsprechend zu markieren, aber nicht als Fehler zu werten.“

Darauf wandte ich mich am 7.1.01 erneut brieflich an Herrn Feigenhansel und bat ihn um eine schriftliche Stellungnahme zu der von mir behaupteten Unverträglichkeit der Übereinkunft in der Klasse mit der Verwaltungsvorschrift, worauf er mich am 9.1.01 zu einer „finalen Aussprache“ einlud. Da ich mich auf eine derartige Aussprache angemessen vorzubereiten gedachte, erbat ich mir am 11.1.01 vom Schulleiter zunächst eine schriftliche Diskussionsgrundlage, auf die ich trotz meiner Erinnerungsschreiben vom 4.2.01 und 18.2.01 noch immer vergeblich warte. Eine am 19.2.01 mündlich ergangene Mitteilung an meine Tochter, sie möge mir ausrichten, daß er keine Lust bzw. Zeit hätte, mein Schreiben zu beantworten, halte ich nicht für eine zufriedenstellende Reaktion.

Deswegen wende ich mich heute an Sie mit der Bitte um Beantwortung meiner Fragen:

  • Kann die Vereinbarung in der Klasse die Verwaltungsvorschrift vom 16. August 1996 außer Kraft setzen, d. h. dürfen meiner Tochter und den anderen Schülern zukünftig Schreibweisen nach der bewährten traditionellen Orthographie als Fehler gewertet werden?
  • Falls nein, sollte dann nicht die geltende Rechtslage allen Eltern der Klasse per Elternbrief zur Kenntnis gebracht werden, da sie aus den Berichten ihrer Kinder von der Abstimmung einen anderen Eindruck gewonnen haben?

    Sollten Sie meine Auffassung teilen, bitte ich Sie um Mithilfe bei der Beilegung der Angelegenheit, da, wie oben dargelegt, meine Möglichkeiten erschöpft sind, wenn ich nicht einmal Antwort auf meine letzten Schreiben erhalte.

    Mit freundlichen Grüßen
    Fridulin Lämpel

    Anlage: Mein Briefwechsel mit Herrn Rektor Feigenhansel


    – geändert durch Stephanus Peil am 21.03.2001, 19:30 –

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    Manfred Riebe
    19.03.2001 19.48
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    Mobbing gegen Oberlehrerin Hilde Barth

    Bundesweite Initiative „Wir Lehrer gegen die Rechtschreibreform“
    OStR Dipl.-Kfm. Manfred Riebe, Max-Reger-Str. 99, D – 90571 Schwaig bei Nürnberg
    Tel. (0911) 50 08 25, Fax: 50 80 07, Internet: http://www.raytec.de/rechtschreibreform/


    Eninger Heimatbote
    Panoramastraße

    72800 Eningen unter Achalm

    Schwaig, den 27.09.1997

    Leserbrief zum Offenen Brief von Oberlehrerin Hilde Barth. In: EH 26.09.97, S. 2

    Die beliebte, unbescholtene schwerbehinderte Lehrerin Hilde Barth informierte die Öffentlichkeit über die Mängel der Rechtschreibreform und gründete Ende Juni die „Lehrerinitiative gegen die Rechtschreibreform Baden-Württemberg“. Und plötzlich entsteht gegen Ende ihrer untadeligen Schullaufbahn eine Disziplinarakte, deren Inhalt ihr wildfremde Menschen mitteilen! Weil ich viele Jahre Personalrat war und seit elf Jahren als Vertrauensmann der Schwerbehinderten tätig bin, nehme ich zu diesem Mobbing-Fall öffentlich Stellung. Immer wieder mißbrauchen manche Schul- und Schulamtsleiter ihre Macht, indem sie Schüler und Eltern zu sich bestellen, hinter dem Rücken der Betroffenen über Lehrer aushorchen, die Eltern mit falschen Informationen füttern und sie konspirativ zu schriftlichen Beschwerden gegen unbequeme Lehrer animieren. Das Beamtengesetz, die Allgemeine Dienstordnung und das Schwerbehindertengesetz werden nicht beachtet. Gerade schwerbehinderte Lehrer werden auf diese üble Weise psychisch fertiggemacht, um sie loszuwerden. Paragraph 25 Absatz 2 Schwerbehindertengesetz lautet: „Die Schwerbehindertenvertretung ist vom Arbeitgeber in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen Schwerbehinderten oder die Schwerbehinderten als Gruppe berühren, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung zu hören; die getroffene Entscheidung ist ihr unverzüglich mitzuteilen.“ Doch die Schulleitung hat weder die schwerbehinderte Pädagogin noch die Schwerbehindertenvertretung zu ihrem Arbeitseinsatz angehört, sondern den Stundenplan ohne Rücksicht auf die Art der Schwerbehinderung diktatorisch verfügt.
    Übrigens gehen im Fall der Rechtschreibreform die Kultusminister als Verfassungsbrecher und Rechtschreibdiktatoren mit schlechtem Beispiel voran und informieren die Öffentlichkeit falsch. Das Mitglied der Zwischenstaatlichen Rechtschreibkommission, Prof. Horst Haider Munske (Erlangen), ist nun endlich aus der Rechtschreibkommission ausgetreten und hat den Rechtschreibschwindel aufgedeckt (SPIEGEL 22.09.97, FAZ 22.09.97, Nürnberger Nachrichten 26.09.97). Er habe nur eine behutsame Sprachpflege, aber keine radikale Sprachplanung gewollt. Er verurteile die "Überrumpelungsaktion“ und den „Vereinfachungswahn“, d.h. den Irrglauben, daß die Orthographie das „Herrschaftsinstrument“ (KM Rolf Wernstedt) einer „elitären Bildungsschicht“ sei und daß sich die Orthographie zugunsten einer „Unterschicht“ so verändern lasse, daß Rechtschreibschwache weniger Fehler machen. Die Reform sei über die Köpfe des Volkes hinweg erfolgt. Das Ergebnis ist ein Rechtschreibchaos von über tausend Widersprüchen in den zehn verschiedenen Wörterbüchern. Daher forderte auch Bundesbildungsminister Jürgen Rüttgers die Kultusminister auf, sich von den „bildungspolitischen Lebenslügen der 68er“ zu verabschieden. Nicht jeder Schüler sei gleich bildungsfähig, richtiges Lernen strenge an, und Schule sei „keine Spaßveranstaltung“. Was wir Lehrer nicht begreifen können, ist, daß konservative Kultusminister und Ministerpräsidenten nicht bemerkt haben, daß sie sich vor den Karren gescheiterter, weltfremder Ideologen haben spannen lassen.

    Mit freundlichem Gruß

    Manfred Riebe

    Aus: Riebe, Manfred; Schäbler, Norbert; Loew, Tobias (Hrsg.): Der „stille“ Protest. Widerstand gegen die Rechtschreibreform im Schatten der Öffentlichkeit, St. Goar: Leibniz-Verlag, 1997, 298 Seiten, S. 155

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    Theodor Ickler
    19.03.2001 11.27
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    Was fürs Fernsehen

    Könnte man nicht einmal bei Fernsehsendern vorfühlen, ob sie diesen skandalösen Vorgängen nachgehen wollen? Ich bin zwar kein TV-Teilnehmer, aber ich erinnere mich, daß es früher mal eine ganze Reihe aufklärerischer Magazine gab („Report“ und „Panorama“ oder so ähnlich).

    Übrigens wird „Interesse“ auch nach der amtlichen Regelung und nach dem Duden von 1991 weiterhin „Inter-esse“ getrennt; nur wenn man die Zusammensetzung nicht erkennt (aber wer von uns erkennt sie nicht?), kann man jetzt auch die minderwertige Trennung „Inte-resse“ anwenden. Die Dudenredaktion findet sie „besonders sinnvoll“, aber das ist ihre Privatmeinung, mit der sie sich vor aller Welt blamiert.
    __________________
    Th. Ickler

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    Stephanus Peil
    19.03.2001 09.48
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    Opfer der Rechtschreibreform: Hilde Barth, Folge 2

    Anlage zum Brief von Frau Hilde Barth, Lehrerinitiative gegen die Rechtschreibreform Baden-Württemberg, an die FAZ vom 7. August 2000:

    Kultusbehörde in Baden-Württemberg lobt „sehr harmonische“ Umsetzung der RSR und verschweigt obrigkeitsstaatliche Disziplinierungsmaßnahmen gegen Tausende von Lehrern

    Die Schulleiterin bestellte sich zwei mir unbekannte Eltern, diktierte ihnen die für das Staatliche Schulamt nötigen „Elternklagen“ als üble Verleumdungen, da es bisher keinerlei Beanstandung meiner Arbeit gegeben hatte. Ein durch die Rektorin vorsätzlich gefälschtes Protokoll einer Lehrerkonferenz (Straftatbestand, der nicht verjährt) mußte „Dienstvergehen“ vortäuschen, um ein Disziplinarverfahren durch das Oberschulamt zu erwirken. Vorladungen durch den vorgesetzten Schulrat zum Dienstgespräch ohne Angabe von Gründen sollten mich einschüchtern. Mir war klar, daß ich Rechenschaft über meinen Entschluß gegen den kultusministeriellen Erlaß würde ablegen müssen. Davor fürchtete ich mich nicht. Sicherheitshalber nahm ich einen Personalrat mit zum Dienstgespräch. Ich durfte keinerlei Stellungnahme zur RSR abgeben! Der Schulrat erteilte mir zwei widerrechtliche Weisungen:
    => Weisung 1: Sofortige Beendigung meiner öffentlichen Aufklärungsarbeit als Lehrerinitiative. Ansonsten hätte ich mit einem Disziplinarverfahren zu rechnen.
    => Weisung 2: Umgehend sollte ich die RSR „in vollem Umfang“ in meinem vierten Schuljahr einführen. Ansonsten sei die Weiterverwendung als Lehrerin im folgenden Schuljahr fraglich. Berufsverbot?
    Von meinem empörten Nein dem Schulrat gegenüber nahm ich per Telefax Abstand, „damit meine Schüler im folgenden Schuljahr keine Nachteile haben sollten“. Hintergedanke: Während der letzten sechs Schulwochen gab es täglich eine Rechtschreibstunde. Jeder Schüler erhielt „Die Wörterliste“ von Stephanus Peil. So genügte ich der total überzogenen unrechtmäßigen Weisung und konnte wenigstens mindestens 28 Schüler samt ihren Eltern mit den Mängeln der RSR bekanntmachen.

    Ich übergab die Angelegenheit einem Rechtsanwalt. Mit dem Rückhalt bei meiner Elternschaft (Protestbriefe an das Schulamt gegen die von der Schulleiterin im Ort in Umlauf gesetzten ehrabschneidenden Gerüchte) und bei allen vorhergehenden Elterngenerationen meiner Schüler konnte ich mit meinen 57 Jahren, zu 90 Prozent schwerbehindert, mit meinem guten Anwalt und glücklich verheiratet wagen, nicht vor der Kultusbürokratie einzuknicken. Was konnte mir schon Schlimmes passieren außer einer von mir selbst gegebenenfalls gewünschten vorzeitigen Zurruhesetzung aus gesundheitlichen Gründen?
    Auf dem Boden von Grundgesetz und Landesverfassung wollte ich als Bürger eines demokratischen Landes zusammen mit all den anderen Initiativen in Deutschland, in Österreich, in der Schweiz und sogar in Frankreich gegen die RSR weiterkämpfen. Die Aufklärungsarbeit meiner Initiative in vielen Zeitungen fand viel positives Echo enttäuschter Bürger aus allen Landesteilen. Mehrere Initiativen strebten, allerdings erfolglos, einen Volksentscheid an. Bei einer Unterschriftenaktion in Freiburg war ein Junglehrer aus Heilbronn. Er war sehr deprimiert: Er war vom Schulleiter durch karrierebedrohliche Maßnahmen unter Druck gesetzt worden, als er sich weigerte, die „irrsinnige“ RSR einzuführen.
    Trotz mehrerer Mahnungen erhielt ich von der Schulleiterin die absichtlich extrem verspätete Zuteilung meines Lehrauftrages für das neue Schuljahr mit nie dagewesenen Schikanen im Stundenplan, Ablehnung des von mir gewünschten Lehrauftrags und das alles gegen den Fürsorge-Erlaß des Schwerbehindertengesetzes. Meine sofortige Dienstunfähigkeit war die Folge. Dies und die vorangegangenen Gemeinheiten hatten meinen Gesundheitszustand wider Erwarten dermaßen verschlechtert, daß ich mich trotz guten Willens und besten Anwalts nicht mehr in der Lage sah, einen Prozeß gegen die Schulverwaltung oder gegen die Verleumdungskampagnen zu führen. Mein Anwalt riet mir aus diesem Grund von einer Strafverfolgung ab, und ich mußte mich von meinem Arzt zum Leidwesen der mich erwartenden Schüler und Eltern dienstunfähig schreiben lassen.
    Aufgrund einer weiteren Diffamierungskampagne von Seiten der Schulleiterin wagte ich gegen den Rat meines Anwalts – solch ein Schritt widerstrebte mir auch zutieftst, aber ich sah keinen anderen Ausweg mehr, – die öffentliche Aufklärung der Eninger Elternschaft im Heimatboten*.
    Unsere christdemokratische Kultusministerin verbreitete Unwahrheiten über Funk und Fernsehen zu jeder sich bietenden Gelegenheit, daß die Lehrerin in Reutlingen Einsicht gezeigt habe, und es im ganzen Land keinen Widerstand gegen die RSR gäbe. Ich erhielt viele empörte Anrufe aus dem ganzen Land, jedoch am selben Tag vom selben „Propaganda“-Sender zwei Mal die Gelegenheit zum Widerspruch. Das ging durch die Presse, die einen großen Teil unseres Landes abdeckt. Mein Widerstand fand Erwähnung in DIE WELT und im SPIEGEL. Ohne Erfolg!
    Eines Samstagabends um dreiviertel acht Uhr erhielt ich einen überraschenden Anruf des o. a. Personalrats: Er informierte mich über die schlimme Neuigkeit, daß kürzlich das Oberschulamt ein Disziplinarverfahren gegen mich eingeleitet habe. Ja und? Was sollte der Anruf zu so ungewöhnlicher Zeit? Er wollte mir helfen, indem er mir einen „deal“ mit dem Oberschulamt anbot: Ich sollte meine vorzeitige Zurruhesetzung beantragen, und „das Diszi ist vom Tisch“. Daß ich nach Rücksprache mit meinem Schwerbehindertenvertreter aus anderen Gründen genau an diesem Samstag per Fax einen solchen Antrag an das Oberschulamt geschickt hatte, sagte ich dem Personalrat nicht.
    Eigentlich wollte ich noch zwei Jahre Dienst tun. Die durch „Mobbing“ erzwungene vorzeitige Zurruhesetzung brachte mir finanzielle Einbußen: zwei Jahre entgangenes volles Gehalt und Verminderung meiner Rente auf Lebenszeit. Wer geht schon so ein Risiko ein?
    Interessante Unterschriftenaktionen aus dem schulischen Bereich:
    => DasKollegium eines Ulmer Gymnasiums hat geschlossen gegen die Reform unterschrieben.
    => Innerhalb von nur drei Tagen hatte in Reutlingen die Initiative „Wir Schüler gegen die Rechtschreibform“ 500 Unterschriften von Schülern aller Schularten (Sonderschulen inbegriffen) gesammelt. Über 50 Schüler der Hauptschule in Eningen, darunter sehr viele Türken, hatten – gegen das Verbot ihrer Lehrer! (so werden Demokraten erzogen) – heimlich ihre Unterschrift geleistet. Auf dieselbe Art habe ich zahlreiche Unterschriften von Lehrern aus dem ganzen Land erhalten, die jedoch aus Angst vor einem Karriereknick keinen offenen Widerstand wagen.

    Lehrerdisziplinierung in Rheinland-Pfalz und Bayern:
    Mein Kollege Stephanus Peil ist in ganz Deutschland bekanntgeworden durch die verdienstvolle Gegenüberstellung des alten mit dem neuen Duden in „Die Wörterliste“. Dadurch hat man schnell und deutlich einen Überblick über die sprachwissenschaftlich mißlungene sog. Rechtschreibreform. Als er sich weigerte, die Berichte in den Zeugnissen seiner Schüler in „neuer“ Orthographie zu verfassen, wurde er von der Schulbehörde unter Druck gesetzt. Er konnte dem nervlich nicht lange standhalten, wurde krank und mußte sich mit 52 Jahren als Familienvater mit zwei Kindern vorzeitig pensionieren lassen. Seine Frau ist nicht berufstätig und hat daher kein Einkommen.
    Der Leiter der Lehrerinitiative gegen die Rechtschreibreform in Bayern wurde von seinen Vorgesetzten in Aschaffenburg mit disziplinärer Verfolgung bedroht. Es wurde ihm nahegelegt, den Schuldienst zu verlassen, falls er die RSR nicht beachten wolle. Aber „natürlich ohne Bezüge“. Dieser Kollege ist noch jünger als Herr Peil. Seine Zuckerkrankheit verschlechterte sich erheblich. Er nahm die Hilfe eines Anwalts in Anspruch und blieb im Dienst. Zum diesjährigen Schuljahrsende hatte er dem Schulleiter wie immer die Abschlußzeugnisse seiner Hauptschüler zur Unterschrift vorzulegen. Da zerriß dieser ein Zeugnis, weil „lnter-esse“ neu „lnte-resse“ zu trennen sei. Nach dem neuen Schülerduden sind jedoch im Gegensatz zum reformierten Duden 21. Auflage 9 und zum Praxisduden beide Trennungen wahlweise möglich.
    Der Kollege hat den Mut und die Kraft, den Behörden zu widerstehen, kam aber nicht umhin, gewisse Kompromisse einzugehen aus Rücksicht auf seine Familie.
    So wurden die neuen Regeln an den Schulen ohne Probleme „sehr harmonisch umgesetzt“! Das Schweigen der Lehrer im Lande erscheint jetzt wohl in einem anderen Licht.

    * Siehe nächste Folge.

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    Stephanus Peil
    19.03.2001 08.43
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    Lämpel als Vater - Folge 6

    Anstelle einer schriftlichen Stellungnahme läßt Rektor Feigenhansel über Lämpels Tochter Isabell ihrem Vater folgendes mündlich ausrichten. Isabell hat ihre Unterredung mit Herrn Feigenhansel in Form eines Protokolls festgehalten:


    19. Februar 2001

    Protokoll über die Unterredung mit Herrn Schulleiter Feigenhansel am heutigen 19.2.01

    Zunächst gab ich, Isabell Lämpel, den Brief, den mein Vater mir zur Schule mitgegeben hatte, in der ersten Pause gegen 9.20 Uhr im Sekretariat ab. Die Sekretärin, Frau Schnut, nahm den Brief entgegen.
    Um ca. 12.20 Uhr teilte mir mein Klassenlehrer Höhne mit, daß ich aufs Sekretariat zu Herrn Feigenhansel kommen solle. Herr Feigenhansel bat mich in sein Büro. Während er an seinem Schreibtisch saß, auf dem der Brief von Papa lag, den ich heute morgen der Sekretärin übergab, teilte er mir folgendes mit, damit ich es meinem Vater ausrichten solle:

    Zunächst bemerkte er, daß die Schule kein Schauplatz für den Rechtschreibkampf sei. Seit 1998 seien rheinland-pfälzische Schulen verpflichtet, die neue Rechtschreibung zu lehren.

    Mein Vater und ich hätten recht bekommen, indem der „Fehler“ daß zurückgenommen wurde. Das würde genügen. Aber im übrigen solle ich das in die Wirklichkeit umsetzen, was ich im Unterricht lernen würde. Wenn ich also von Herrn Strohkopf die neue Rechtschreibung beigebracht bekäme, müsse ich sie auch in der Schule anwenden.

    Herr Feigenhansel hätte keine Lust bzw. Zeit zur Beantwortung des Briefes. Er hätte sich ja bereiterklärt, mit dem Papa zu sprechen, aber der hätte wohl keine Zeit gehabt. Der Papa könne sich ruhig an die Schulaufsicht wenden, er würde dort sowieso „abblitzen“. Er betonte zum Schluß nochmals, daß die Schule kein Schauplatz für den Rechtschreibkampf wäre.

    Die Auseinandersetzung mit dem Papa hätte im übrigen nichts mit mir zu tun, ich würde deshalb nicht diskriminiert und hätte deswegen auch keine Nachteile in der Schule zu erwarten.

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    Stephanus Peil
    18.03.2001 18.03
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    Opfer der Rechtschreibreform: Hilde Barth, Folge 1

    Da Hilde Barth nicht über die technischen Möglichkeiten verfügt, selbst Artikel ins Netz zu setzen, übernehme ich in ihrem Auftrag die Veröffentlichung ihrer Beiträge:

    Lehrerinitiative gegen die Rechtschreibreform Baden-Württemberg
    Hilde Barth, Markwiesenweg 46, 72800 Eningen unter Achalm
    Tel./Fax: (0 7121) 8 16 06
    den 7. August 2000

    Frankfurter Allgemeine Zeitung
    Herrn Dr. Günther Nonnenmacher
    Hellerhofstr. 2 – 4

    60327 Frankfurt

    Die Rechtschreibreform in Baden-Württemberg wurde von allen Lehrern „sehr harmonisch umgesetzt“* unter Androhung von Disziplinarmaßnahmen durch die Kultusbürokratie

    Sehr geehrter Herr Dr. Nonnenmacher,

    zuerst einmal möchte ich Ihnen von ganzem Herzen danken für Ihr Bekenntnis zu Sprachkultur und Demokratie. Die Rückkehr der F.A.Z. zur bewährten Rechtschreibung bedeutet für meinen Mann und mich eine immer noch unfaßbare Freude. Wir haben sie als einen Akt der Befreiung erlebt und Ihre Zeitung natürlich sofort ab 1. August abonniert.

    Wir hatten uns zähneknirschend schon beinahe damit abgefunden, daß die KMK die von ihr verordnete heillose Zwangsorthographie schließlich doch noch gegen alle Widerstände durchboxen könnte. Sie haben den deutschen Kultusministern dieses Konzept gründlich verdorben. Dafür sind wir unendlich dankbar nach den negativen Erfahrungen mit unserer Kultusministerin.

    Damit Sie verstehen können, was ich mit meiner Kommentierung des Zitats aus der „Welt am Sonntag“ ausdrücken will, schulde ich Ihnen eine Erklärung. Ich persönlich empfinde die Behauptung unserer Kultusministerin, Frau Schavan, die Rechtschreibreform sei in Baden-Württemberg von allen Lehrern „sehr harmonisch umgesetzt worden“, als einen schlimmen Witz und eine nachträgliche Verhöhnung. Aufgrund meines Widerstands bin ich ein Opfer dieser „harmonischen Umsetzung“ geworden:

    Im Frühjahr 97 wurde in unserer Grund- und Hauptschule in Eningen die RSR eingeführt, aus unerfindlichen Gründen eineinhalb Jahre vor dem zwischenstaatlich vereinbarten Termin August 98. Aufgrund dieser Tatsache, und weil ich mein viertes Schuljahr in der Vorbereitung auf die weiter-führenden Schulen nicht mit neuen irrwitzigen Regeln verwirren wollte, verweigerte ich mich diesem Ansinnen und vertiefte stattdessen unter Berufung auf meinen Diensteid (Artikel 48 der Landesverfassung: "... zum Nutzen der Schüler ...“) die gelernten Regeln. Einstimmig und dankbar hatte sich auch meine Elternschaft dafür ausgesprochen. Außerdem sollte ja bekanntlich zunächst nur bei Schulanfängern die RSR eingeführt werden.

    Bestätigt fühlte ich mich in meinem Rechtsverständnis durch Artikel 58 unserer Landesverfassung: „Niemand kann zu einer Handlung, Unterlassung oder Duldung gezwungen werden, wenn nicht ein Gesetz oder eine auf Gesetz beruhende Bestimmung es verlangt oder zuläßt.“ Der kultusministerielle Erlaß hat keine Gesetzesgrundlage.

    Dennoch sah ich mich eines Tages konfrontiert mit dem ganzen Register obrigkeitsstaatlicher Disziplinierungsmaßnahmen der Schulverwaltung. Wie es zur undemokratischen Amtsanmaßung der Kultusbürokratie kam, daß ich aus dem Schuldienst „gemobbt“ wurde, möchte ich Ihnen so kurz wie möglich in der Anlage schildern. Wie die Kultusministerin die Landesbevölkerung belog, damit die Reform „sehr harmonische umgesetzt“ werden konnte, zeigt die Rückseite des Briefes.

    Mit freundlichen Grüßen
    gez. Hilde Barth

    * WELT am SONNTAG vom 30. Juli 2000, S. 36

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    Stephanus Peil
    18.03.2001 17.26
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    Lämpel als Vater - Folge 5

    Normalerweise wäre jetzt Rektor Feigenhansel wieder an der Reihe. Doch während er es mit der mündlichen Aussprache verdächtig eilig hatte, läßt er sich mit der schriftlichen Stellungnahme bedenklich viel Zeit, so daß Vater Lämpel sich zu einem Erinnerungsbrief entschließt, den er am 4. Februar 2001 an die Schulleitung schickt:


    Ihr Schreiben vom 9.1.2001
    Mein Schreiben vom 11.1.2001


    Sehr geehrter Herr Rektor Feigenhansel,

    es ist nun eine angemessene Frist zur Beantwortung meines Schreibens vom 11.1.2001 verstrichen, ohne daß ich eine schriftliche Stellungnahme der Schulleitung erhielt. Ich erlaube mir deshalb, meine Angelegenheit in Erinnerung zu rufen und erneut um eine Erklärung zu bitten, wie Sie mit den von mir bemängelten Defiziten in den angesprochenen Bereichen Demokratie und Pädagogik umzugehen gedenken.

    Mit freundlichen Grüßen
    Fridulin Lämpel


    Auch diese Erinnerung vermag Herrn Feigenhansel nicht zu einer schriftlichen Stellungnahme zu bewegen. Die Schulleitung scheint eine schriftliche Formulierung zu scheuen wie der Teufel das Weihwasser. Lämpels Geduld geht zu Ende; er startet einen letzten Versuch und schreibt am 18. Februar 2001 der Realschule:


    Ihr Schreiben vom 9.1.2001
    Meine unbeantworteten Schreiben vom 11.1.2001 und 4.2.2001


    Sehr geehrter Herr Rektor Feigenhansel!

    Nachdem mein Schreiben vom 11.1.2001 noch immer – und das bereits seit fünfeinhalb Wochen – einer Antwort harrt, und auch mein Erinnerungsschreiben vom 4.2.2001 ohne Beantwortung blieb, erlaube ich mir, Sie ein drittes Mal um eine Antwort zu ersuchen.

    Mein Interesse an der Klärung der Angelegenheit ist zwischenzeitlich nicht geringer geworden. Für mich ist es weiterhin von grundsätzlicher Bedeutung, ob es rechtens ist, einen Klassenbeschluß herbeizuführen, der sich über Verwaltungsvorschriften hinwegsetzt. Lediglich meine Geduld neigt sich allmählich dem Ende zu.

    Ich darf Sie nunmehr um die Bestätigung des Eingangs meines Schreibens vom 11.1.2001 bitten und Sie sehr dringlich ersuchen, innerhalb der nächsten zwei Wochen schriftlich Stellung zu meinen unbeantworteten Fragen zu nehmen.

    Anderenfalls sähe ich mich dazu veranlaßt, mich mit der Bitte um Beratung an die nächsthöhere Schulaufsichtsbehörde wenden zu müssen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Fridulin Lämpel


    – geändert durch Stephanus Peil am 19.03.2001, 19:07 –

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    Stephanus Peil
    17.03.2001 12.24
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    Lämpel als Vater - Folge 4

    Nun hat es Rektor Feigenhansel aber eilig! Er schreibt am 9. Januar 2001:


    Sehr geehrter Herr Lämpel,
    ich bestätige den Erhalt Ihres Schreibens vom 7. Januar 2001 und lade Sie zu einer finalen Aussprache über den Disputgrund und die in Ihrem o.a. Schreiben aufgestellten Forderungen ein.
    Als Termin schlage ich vor Montag, 15. Januar 2001, um 8 Uhr, damit auch Herr Strohkopf als betroffener Fachlehrer daran teilnehmen kann.

    Mit freundlichen Grüßen
    U. Feigenhansel


    Gemach! Dieses Tempo war selbst für Vater Lämpel zu höllisch, deshalb antwortete er am 11. Januar 2001:


    Ihr Schreiben vom 9.1.2001


    Sehr geehrter Herr Rektor Feigenhansel,

    vielen Dank für Ihre prompte Antwort, doch ich finde, zu einer „finalen Aussprache“, also einem abschließenden Gespräch, ist es noch zu früh. Wenn dieses mehr ergeben soll als den Austausch bekannter Positionen, ist zuvor eine schriftliche Stellungnahme der Schulleitung, also Ihrerseits, erforderlich, wie Sie mit den von mir bemängelten Defiziten in den angesprochenen Bereichen Demokratie und Pädagogik umzugehen gedenken. Ihre Vorschläge können dann Grundlage eines Gespräches sein, zu dem ich mich gern in Ihrer Schule einfinden würde.

    Mit freundlichen Grüßen

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    Stephanus Peil
    16.03.2001 01.25
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    Lämpel als Vater - Folge 3

    Die von Rektor Feigenhansel geforderte unbedingte Anwendung der Rechtschreibreform ließ Vater Lämpel nicht ruhen. Deshalb verfaßte er am 7. Januar 2001 folgenden Brief an die Schulleitung:


    Ihr Schreiben vom 20.12.2000


    Sehr geehrter Herr Rektor Feigenhansel,

    vielen Dank für Ihre Mithilfe bei der Umsetzung von Verwaltungsvorschriften im Zusammenhang mit der Rechtschreibreform. Natürlich bin auch ich bereit, die Arbeit der Schule zu unterstützen, solange dies Maßnahmen betrifft, die mit den geltenden Gesetzen und Verordnungen vereinbar sind und pädagogischen Grundsätzen genügen. Die von Herrn Strohkopf durchgeführte Abstimmung in der Klasse 9 über die Anwendung der neuen Schreibweisen und daraus abgeleitete Folgerungen können nicht dazugehören.

    1. Die Abstimmung ist unzulässig, das Ergebnis infolgedessen unbeachtlich bzw. rechtswidrig. Wie ich Ihnen bereits in meinem Schreiben vom 15. November 2000 ausführlich dargelegt habe, ist jeder Schüler innerhalb der Übergangsfrist bis zum August 2005 frei, auch die bisherigen Schreibungen anzuwenden, ohne daß ihm daraus Nachteile entstehen. Auf dieses Recht zu verzichten kann nur ein freiwilliger Akt jedes einzelnen Schülers sein. Der Entzug dieses Rechtes durch Mehrheitsentscheid einer Klassengemeinschaft ist unzulässig, weil diese dazu nicht berechtigt ist. Dies zu dulden hieße, den Schülern zu gestatten, die Verwaltungsvorschriften von Rheinland-Pfalz zu modifizieren.

    2. Die Abstimmung offenbart erschreckende Defizite im Verständnis von Pädagogik und Demokratie, und dies bei Personen, die nicht nur für die Ausbildung, sondern auch für die Persönlichkeitsbildung der ihnen anvertrauten Kinder verantwortlich sind. Zu den Aufgaben der Schule gehört es, den Schülern ein Höchstmaß an Urteilskraft zu vermitteln (und ihnen nicht Urteile vorzugeben und deren Übernahme zu fordern) und ihnen die Achtung vor jeder ehrlichen Überzeugung nahezubringen (und nicht solche Schüler auszugrenzen, deren Überzeugung von der des Lehrers abweicht). Zu einer demokratischen Erziehung gehört es, den Schülern vorzuleben, die Regeln der Demokratie anzuwenden (und nicht, sie sich für eigene Zwecke zurechtzubiegen). Daß auch Lehrer selbst die Achtung vor jeder ehrlichen Überzeugung praktizieren, sollte eine Selbstverständlichkeit sein.

    Wenn es Ihnen ernst ist mit all jenen Zielen, die im Schulgesetz unseres Landes festgelegt sind und die oben nur angerissen wurden, sollten folgende Maßnahmen veranlaßt werden:

  • Der Beschluß der Klasse 9 wird in der gleichen Form, also öffentlich vor der Klassengemeinschaft, die ihn faßte, aufgehoben bzw. für unwirksam erklärt, weil ihm die Rechtsgrundlage fehlte.
  • Die geltende Rechtsgrundlage (Wahlfreiheit der Schreibungen bis zunächst 2005) wird den Schülern und ihren Eltern schriftlich mitgeteilt, weil aus den Erzählungen ihrer Kinder ein anderer Eindruck entstanden sein könnte.
  • Eine Benachteiligung von Schülern, die ihren Überzeugungen folgend die bisherigen Schreibungen verwenden, wird in einer Erklärung von Herrn Strohkopf vor der Klasse ausgeschlossen.

    Ich bitte Sie herzlich, mich bei meiner Erziehungsarbeit zu unterstützen: Meine Tochter soll zu einer Persönlichkeit heranwachsen, deren Haltung u. a. bestimmt ist von der Achtung vor jeder ehrlichen Überzeugung, (weil sie ihr selbst entgegengebracht wird) und dem Eintreten für Recht und Demokratie, (weil sie beides als wesentliche Grundlage des friedlichen Zusammenlebens selbst erfährt). Ich bitte um Nachricht, ob Sie den vorgeschlagenen Reparaturmaßnahmen in Sachen Demokratieverständnis zustimmen, und wann diese veranlaßt werden.

    Mit freundlichen Grüßen
    Fridulin Lämpel

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    Manfred Riebe
    15.03.2001 19.32
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    Realschullehrer gegen Rechtschreibreform?

    Realschullehrer gegen Rechtschreibreform?

    Der stellvertretende Bundesvorsitzende des Bundesvorstandes des Verbandes Deutscher Realschullehrer (VDR), Reinhard Labahn, forderte die Bundesvorstandsmitglieder des VDR auf, sich eine Meinung zur Rücknahme der Rechtschreibreform zu bilden und erklärte selbst, daß er jetzt für eine Rückkehr zur traditionellen Rechtschreibung und Grammatik eintrete. Seine private Meinung zur Rücknahme der Rechtschreibreform sei bisher aber nicht die Vorstands- oder gar Verbandsmeinung. Er wolle einer verbandsinternen Auseinandersetzung nicht vorgreifen. VDR-Vorsitzender ist Hans Thielen.

    --- HIER BEGINNT DIE WEITERGELEITETE NACHRICHT ---

    Von: R.Labahn@t-online.de (R.L.)
    Datum: 09.08.00, 14:20:40
    Betreff: Rechtschreibreform

    Schreiben des stellvertretenden Bundesvorsitzenden
    des Bundesvorstandes des Verbandes Deutscher Realschullehrer (VDR) vom 08.08.2000 an die Bundesvorstandsmitglieder des VDR

    „Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    ich habe, obwohl Deutsch nicht mein Fach ist, in letzter Zeit nicht nur die Diskussion über die Rechtschreibreform aufmerksam verfolgt, sondern auch die Auswirkungen dieser Reform auf unsere Schriftsprache. Nachdem ich vor einem dreiviertel Jahr noch der Meinung war, die RSR sei zwar nicht notwendig, aber auch nicht schädlich, und außerdem auch nicht zu verhindern, bin ich inzwischen zu der Ansicht gelangt, daß man doch etwas gegen diese Reform tun muß und daß das auch Aussicht auf Erfolg hat. Ich möchte deshalb anregen, daß der VDR, wenn wir uns darüber einigen können, öffentlich Stellung bezieht und sich für die Rückkehr zur traditionellen Rechtschreibung ausspricht.

    Mit herzlichen Grüßen

    Reinhard Labahn“

    --- ENDE DER WEITERGELEITETEN NACHRICHT ---

    „Es ist nie zu spät, Natur-, Kultur- und Sprachzerstörung, Entdemokratisierung, Korruption und Steuerverschwendung zu stoppen!“ (VRS)

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    Norbert Schäbler
    15.03.2001 17.26
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    Thema Kollegium

    Eigentlich bin ich ein umgänglicher Mensch und habe Freude an Kommunikation und funktionierenden zwischenmenschlichen Beziehungen.
    Situationsspezifisch kann ich ruhig bleiben (sogar vermitteln), oder auch ausrasten – bis zum Eklat hin. Reagieren oder agieren tu ich so, wie es von außen erforderlich oder von innen her nötig ist, halt so, wie das Leben gerade spielt.

    Ein Lebensspiel erinnere ich besonders nachhaltig: „Die Rechtschreibreform“.
    Hier war ich – wie auch sonst – am Anfang sachlich, später energisch, am Ende zynisch, und dann: mochte mich gar keiner mehr von den Kollegen – und die Schuldfrage ist bis heute nicht endgültig geklärt.
    „Sauber“ – war ich jedenfalls auch nicht.
    Am Anfang habe ich sehr viel gesprochen mit meinem Rektor. Manchmal war ich sein verlängerter Arm im Kollegium, einer, der den Stundenplan erstellen, das Schulleben ankurbeln, Kontakte zu Eltern herstellen, vermitteln, informieren und weiß Gott noch was sollte.
    Durfte?
    Wenn ich meinem Rektor im Schuljahr 1996/97 die neuesten Kenntnisse über den Stand der Rechtschreibreform im ca. zweiwöchigen Turnus darbot, schlug er die Hände über dem Kopf zusammen, äußerte sich unmißverständlich und animierte mich zu weiteren Nachforschungen.
    Der Wunsch wurde ihm erfüllt, und ich versprach, einige Erkenntnisse in „meiner“ Schülerzeitung zu publizieren. Für den Fortbestand dieser Schülerzeitung – und zwar an einer Hauptschule! – hatte ich sieben Jahre lang Sorge getragen. Heute darf ich das nicht mehr. Die Zeitung existiert nicht mehr.

    Im Schuljahr 1996/97 wurden unter meiner Regie ausnahmsweise zwei Schülerzeitungen veröffentlicht.
    In der ersten Ausgabe nahmen sich die Schüler des Problems „neue Rechtschreibung“ an und stellten im Dezember 1996 fest, daß sich die Lehrerschaft recht unentschieden zur Rechtschreibreform stellte (13 pro – 2 Enthaltungen – 13 contra).
    In der zweiten Ausgabe betrieb ich selbst Aufklärung, unter anderem deshalb, weil die damaligen Äußerungen der Lehrer mehr auf emotionalen Beweggründen fußten. (genaue Aussagen demnächst auf dieser Seite unter dem Fortsetzungsthema „Schülerzeitung“)
    Hier, das Ergebnis „meiner“ Einmischung: Ab diesem Zeitpunkt waren alle meine Kollegen für die Rechtschreibreform! Sie waren PRO Reform – offen bekennend – grüßten mich von da ab etwas seltener, und mein Rektor sowie der Schulrat rieten mir dringend, fortan das Thema RSR nicht mehr im Kollegium zu aktualisieren und verboten mir, das Schwarze Brett zu benutzen.

    Letzteres hat mich dreieinhalb Jahre nicht sonderlich gejuckt. Wiederholt habe ich einige wichtige Aufzeichnungen im Lehrerzimmer auf dem großen Tisch liegenlassen. Manchmal hatte ich auch einen heimlichen Verbündeten, der eine Kopie meiner „vergessenen“ Unterlagen am Schwarzen Brett befestigte – manchmal mußte ich das auch selbst tun.
    Mitgenommen aber hat mich die Tatsache, daß selbst heute noch das Thema RSR an meiner Schule tabuisiert ist, daß sich meine heimlichen Mitstreiter in den beiden ersten Jahren nach dem „Eklat Schülerzeitung“ nicht zu erkennen gaben, daß ich meiner sämtlichen damals an mich herangetragenen Pflichten postwendend enthoben wurde, und daß sich nicht eine einzige der zahlreichen „Freundschaften“ bewährte.

    Das war sicherlich an vielen anderen Schulen anders. Es ist ja auch nicht an jeder Schule ein derartiger Quer- und Sturkopf.


    __________________
    nos

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    Theodor Ickler
    15.03.2001 13.51
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    Diabolisch

    Diese Berichte aus der Schulpraxis sind sehr interessant und gehören an die Öffentlichkeit. Auch mir ist aus Schulen bekannt geworden, daß übereifrige Lehrer diesen Trick anwenden: „Ich kann euch zwar nicht zwingen, die Neuschreibung zu GEBRAUCHEN, ich kann euch aber zwingen, sie als Unterrichtsgegenstand zu LERNEN. Dann frage ich eure Kenntnis der neuen Regeln ab, indem ich euch ein Diktat oder einen Aufsatz in Neuschreibung schreiben lasse. Das ist eine Lernzielkontrolle, bezogen auf den Unterrichtsgegenstand Reformorthographie, nicht auf den eigenen Gebrauch.“

    Glücklicherweise sind die Schulen, die mein jüngsten Töchter zur Zeit besuchen, weit von solcher Niedertracht entfernt. An der Grundschule werden ausschließlich Bücher in „alter“ Rechtschreibung benutzt, und am Gymnasium hat meine Tochter nur ein einziges Buch (ausgerechnet eines der langweiligen Sprachbücher von Schoebe) in Neuschreibung. Man schreibt ein bißchen ss und läßt im übrigen Gott einen guten Mann sein.

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    Stephanus Peil
    15.03.2001 10.54
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    Lämpel als Vater - Folge 2

    Von der Schulleitung erhielt Vater Lämpel am 20.12.2000 folgende Antwort:


    Sehr geehrter Herr Lämpel,

    Ich bestätige Ihr Schreiben vom 15.11. d. J. und möchte Ihnen mitteilen, dass der Fachlehrer bezugnehmend auf die Verwaltungsvorschrift zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung vom 16. August 1996 die Fehlerzahl im Diktat Ihrer Tochter auf 6R/1Z ändert.(*) Eine Auswirkung auf die Note ergibt sich daraus nicht. Zukünftig bitte ich auch Sie herzlich, uns bei der schulischen Arbeit zu unterstützen und auch bei der Durchsetzung der Vereinbarung mit der Klasse Ihrer Tochter zu helfen. Mit der Lerngruppe wurde vereinbart, dass, nachdem entsprechende Teile des neuen Regelwerkes besprochen und geübt wurden, die geänderte Rechtschreibung unbedingt anzuwenden ist.

    Mit freundlichen Grüßen
    U. Feigenhansel



    (*) Anmerkung von Fridulin Lämpel: Der „Fehler“ daß wurde zurückgenommen.

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    Manfred Riebe
    14.03.2001 13.32
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    Dokumentation der Initiativen

    In folgender Dokumentation von 21 Initiativen gegen die Rechtschreibreform findet man auch Dokumente von Lehrern, die aktiven Widerstand gegen die Rechtschreibreform leisteten:

    Riebe, Manfred; Schäbler, Norbert; Loew, Tobias (Hrsg.): Der „stille“ Protest. Widerstand gegen die Rechtschreibreform im Schatten der Öffentlichkeit, St. Goar: Leibniz-Verlag, 1997, 298 Seiten.

    Verleger Matthias Dräger wollte bereits im Frühjahr 1998 eine zweite Auflage herausgeben, aber er kam vor lauter Kampf gegen die Rechtschreibreform bisher nicht dazu.

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