Re: Sachlich Falsches?
Zitat: Ursprünglich eingetragen von Peter Schubert
Ihre Fragen nach semantisch oder grammatikalisch (oder genügt vielleicht grammatisch?) Falschem sind formuliert wie das Thema für einen Abituraufsatz. Das können Sie mit mir nicht machen, aus dem Alter bin ich raus.
Wie kommen Sie auf die Idee, ich würde irgend etwas von der Art, wie Sie es hier anklingen lassen, mit Ihnen machen wollen? Sie haben behauptet, das Thema sei ausdiskutiert, und ich habe darauf hingewiesen, daß dem nicht so ist. Wenn Ihnen die dabei von mir gewählte Formulierung ungeeignet erscheint, schlagen Sie eine bessere vor. Das Problem des Umgangs mit den in der Reformschreibung vorhandenen prinzipiellen sprachlichen Fehlern bleibt aber unabhängig davon bestehen.
(Vermutlich gibt es keinen Unterschied zwischen grammatisch und grammatikalisch, und daher genügt selbstverständlich ersteres.)
P. Schubert:
Im Übrigen müsste die Frage nicht durch mich, sondern durch Sie beantwortet werden, ... Warum? Meine Meinung kenne ich, und die kann sich nur weiterentwickeln, wenn ich andere Meinungen zu dem Thema kennenlerne. Deshalb habe ich die Forumsteilnehmer gefragt.
P. Schubert:
... und dabei müssten Sie erklären, woher Sie den Maßstab für Falsch oder Richtig nehmen. Aus der Sache ist keine Erklärung. Meinen Sie? Habe ich das nicht bereits? Haben Sie nicht gerade eine ganz konkrete Anmerkung zu der letzten Formulierung meiner Frage gemacht? Ist nicht die Grammatik einer Sprache ein sachliches Kriterium?
Gut, die Wortwahl sachlich geht sehr ins Allgemeine, aber das macht nichts: Es sagt zum einen, daß das Kriterium für richtig oder falsch unabhängig von der Festlegung durch Einzelpersonen ist, und es sagt zum anderen, daß das Kriterium nicht innerhalb der Orthographie selber liegt wie z. B. die Nichttrennung von ck, die im logischen Widerspruch zu den anderen Trennregeln steht.
Man kann sachlich falsch aber auch ganz direkt verstehen, wie es etwa im Zusammenhang mit der Rechnungsprüfung gebraucht wird: Da muß sowohl die rechnerische Richtigkeit (die Rechenoperationen wurden richtig ausgeführt) als auch die sachliche Richtigkeit (es wurden die richtigen, d. h. die zu der zu berechnenden Sache beitragenden Zahlen in die Rechnung eingesetzt, und es wurden dabei keine vergessen) geprüft werden.
Auf die Rechtschreibung übertragen bedeutet das, sich zu fragen, ob eine bestimmte Schreibweise an einer bestimmten Stelle inhaltlich das ausdrückt, was gemeint ist. Wenn sie das nicht tut, ist sie sachlich falsch auch wenn sie rein nach den orthographischen Kriterien nicht zu beanstanden ist.
Nehmen wir Ihr eigenes Beispiel dazu. Sie schrieben (13.03.2003, 20.47 Uhr): P. Schubert:
Es ist also gar nicht so einfach, festzustellen, was falsch und was richtig ist. Um es an Beispielen auszudrücken: Auch ich finde die Schreibweisen:
Es tut mir Leid, Er gibt ihm Recht, Es tut Not
bescheuert; ich erkenne da kein Substantiv. [...] Das ist der entscheidende Schritt: Hier arbeiten Sie mit einem Kriterium, das außerhalb der Rechtschreibung liegt und das unabhängig von der Festlegung durch Einzelpersonen ist, denn ob etwas ein Substantiv ist oder nicht, betrifft die Grammatik. Die Wörter LEID, RECHT, NOT gibt es zwar als Substantive, aber in den hier angeführten Ausdrücken sind es keine Substantive. Würde man sie als Substantive auffasen, würde sich die Bedeutung der Ausdrücke ändern, und sie würden nicht mehr das ausdrücken, was eigentlich gemeint ist. Sie wären sachlich falsch.
P. Schubert:
[...] Wenn es aber jemand gibt, der zu Regelaufstellungen befugt ist, dann kann er festlegen: 1. Alle Substantive werden großgeschrieben. 2. Die Wörter Leid, Recht und Not sind immer Substantive. Dann sind diese Schreibweisen eben nicht falsch. Diese Passage enthält genau den Aspekt, den ich hier diskutieren will: Reicht die Kraft der Wassersuppe des Regelaufstellers, um das allgemeinverbindlich durchzudrücken, selbst wenn dem ein Irrtum zugrundeliegt (wie es hier offensichtlich der Fall ist!)?
– geändert durch J.-M. Wagner am 05.06.2003, 17.29 –
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Jan-Martin Wagner
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