Du sollst nicht begehren …
Laut Exodus 20,2 – 17:
„Du sollst nicht nach dem Haus deines Nächsten verlangen. Du sollst nicht nach der Frau deines Nächsten verlangen, nach seinem Sklaven oder seiner Sklavin, seinem Rind oder seinem Esel oder nach irgendetwas, das deinem Nächsten gehört.“
Laut Deuteronomium 5,6–21:
„Du sollst nicht nach der Frau deines Nächsten verlangen und du sollst nicht das Haus deines Nächsten begehren, nicht sein Feld, seinen Sklaven oder seine Sklavin, sein Rind oder seinen Esel, nichts, was deinem Nächsten gehört.“
Martin Luther verdolmetschte (1545) die Textstelle also:
„Laß dich nicht gelüsten deines Nächsten Weibes. Du sollst nicht begehren deines Nächsten Haus, Acker, Knecht, Magd, Ochsen, Esel noch alles, was sein ist.“
Nun, wie müßte das Gebot politisch korrekt, d.h. dem GenderInnenwahnsinn gemäß, lauten? Ich gebe die mir geläufige Paarigkeit wieder (die Schwulen und Lesben außer Acht lassend – und somit absichtlich gegen die politische Korrektheit verstoßend):
Mann / Weib
Herr / Frau
Wo Luther vom Weibe spricht (was mir sinnvoll erscheint), sprechen andere von der Frau. Es mag ja einer Sklavin Herz erheben, wenn man / frau sie heuchlerisch Frau nennt, oder gar Herrin (die Bezeichnung „Frauin“ las ich nirgends, weder mit noch ohne Binnen-I).
Nun folgt mein erster Versuch, die besagte Bibelstelle zeitgemäß, d.h. so blöd wie nur möglich, zu übersetzen:
„Laß Dich nicht gelüsten Deines Nächsten Geschlechtspartners. Du sollst nicht begehren Deines Nächsten Haus, Acker, Knecht oder Magd, Ochse oder Kuh, Esel oder Eselin noch alles, was sein ist.“
Nun tut sich ein moralisches Problem auf: Es wird nicht empfohlen, die Ferneren nicht zu begehren.
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