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Forum > Schule
Passiver Widerstand
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Stephanus Peil
14.03.2001 11.09
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Lämpel als Vater - Folge 1

Die Durchführung der Rechtschreibreform in der Schule stößt nicht nur bei Lehrern auf Widerstand, auch bei den Schülern kann eine Opposition festgestellt werden.

Lehrer Lämpel hat eine 15jährige Tochter, die die Klasse 9 der Realschule besucht. Die Tochter verließ sich auf die Aussage ihres Vaters: „Wenn Du die bisherige Schreibung, die Du gelernt hast, beibehalten willst, so tue es, Du kannst es noch bis 2005, ohne daß Dir ein Fehler angerechnet werden kann!“ Eines Tages kam sie mit einem Diktat nach Hause. Sie hatte „daß" mit Eszett geschrieben. Das Eszett war unterstrichen, der Fehler wurde gezählt. Anlaß genug zu folgendem Schreiben Lämpels an den Rektor:


15.11.2000

Wertung eines Wortes in traditioneller Schreibweise als Rechtschreibfehler
Bitte um schriftliche Stellungnahme

Sehr geehrter Herr Rektor Feigenhansel,

wie ich Ihnen am 8.11.00 bereits telephonisch mitteilte, schrieb am 31.10.2000 unsere Tochter Isabell bei ihrem Deutschlehrer Christian Strohkopf ein Diktat, das sie uns am 7.11.00 korrigiert vorlegte.

Dabei fiel mir die Kennzeichnung und Wertung eines Rechtschreibfehlers auf (die Konjunktion daß wurde von Isabell mit Eszett geschrieben), die m. E. nicht mit dem Amtsblatt Nr. 10 aus dem Jahre 1996 im Einklang steht, zumal Herr Strohkopf im davor geschriebenen Aufsatz das scharfe ß in dem Wort Fluß zwar als Fehler markierte, aber ihn nicht als solchen wertete (das Rechtschreibfehlerzeichen am Heftrand wurde vom Lehrer eingeklammert).

In der Verwaltungsvorschrift zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung im Amtsblatt der Ministerien für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung und für Kultur, Jugend, Familie und Frauen Rheinland-Pfalz vom 16. August 1996 heißt es unter Punkt 2: „Ab dem 1.8.1998 bis zum 31.7.2005 sind für Schülerinnen und Schüler Schreibungen, die nach der Neuregelung nicht mehr zulässig sind, nur als nicht mehr den Regeln entsprechend zu markieren, aber nicht als Fehler zu werten.“

Da ich zunächst annahm, daß Herrn Strohkopf der Fehler im Alltagsstreß ohne Absicht unterlaufen sei, rief ich ihn in dieser Angelegenheit am 8.11.2000 an. Er erklärte mir, daß er lt. einer anderen Verwaltungsvorschrift das, was er mit den Schülern eingeübt habe, so auch abfragen könne und dies auch getan habe. Deshalb nehme er die Wertung des Fehlers nicht zurück. Meine Frage, warum im Aufsatz der „Fehler“ Fluß nur gekennzeichnet, im Diktat der „Fehler“ daß aber gewertet wurde, würde sich durch diese Verwaltungsvorschrift erübrigen. Die von Herrn Strohkopf genannte Vorschrift würde meine oben zitierte überlagern bzw. ihr gegenüber vorrangig sein. Es bestehe deshalb ein Unterschied in der Korrekturhandhabung zwischen Aufsatz und Diktat.
Eine derartige Vorschrift ist mir nicht bekannt, sie würde ja auch der von mir angeführten Verwaltungsvorschrift vom 16.8.1996 zuwiderlaufen. In der zuletzt genannten wird kein Unterschied gemacht zwischen den Schreibungen innerhalb eines Diktates und eines Aufsatzes, sondern es heißt dort allgemein, daß (alle) Schreibungen, die nicht nach den neuen Regeln abgefaßt wurden, aber den traditionellen Rechtschreibregeln entsprechen, nicht als Fehler zu werten seien.
Deshalb wäre ich Ihnen zu großem Dank verbunden, sehr verehrter Herr Rektor Feigenhansel, wenn Sie zu dieser Angelegenheit schriftlich Stellung nähmen. Besonderen Wert lege ich auf die Einsichtnahme in die von Herrn Strohkopf angeführte Verwaltungsvorschrift oder in die Rechtsgrundlage, auf der das Handeln des Lehrers fußt.

In diesem Zusammenhang seien mir zwei längere Zitate aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gestattet (verkündet durch den Ersten Senat am 14.7.1998):
Durch den Erlaß zur Einführung der Rechtschreibreform in Schleswig-Holstein (der ja inhaltlich mit dem in Rheinland-Pfalz übereinstimmt) werden nach Ansicht des BVerfGs „auch Grundrechte der die Schule besuchenden Kinder berührt. Diese haben nach Art. 2 Abs. 1 GG ein Recht auf eine möglichst ungehinderte Entfaltung ihrer Persönlichkeit auch im Bereich der Schule und damit Anspruch auf eine Entfaltung ihrer Anlagen und Befähigungen im Rahmen schulischer Ausbildung und Erziehung. (...) Außerdem können sie nach Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verlangen, daß der Staat bei der Festlegung der Unterrichtsinhalte auf ihr Persönlichkeitsrecht Rücksicht nimmt.“ (S. 52 des Urteils)
Weiterhin heißt es auf S. 57/58 des Urteils:
"... der Erlaß vom 5. November 1996 enthält Übergangsregelungen, die den Belangen der Schüler angemessen Rechnung tragen. Danach wird in der Zeit bis zum 31. Juli 1998 die neue Schreibung neben der alten als korrekt akzeptiert und vorrangig verwendet. Die Verwendung bisheriger – im Erlaß als überholt bezeichneter – Schreibweisen wird also nicht untersagt, wenn auch nicht mehr geübt und – so gesehen – nur noch geduldet. Dem entspricht es, daß bei der Beurteilung schriftlicher Leistungsnachweise nur solche Schreibungen als Fehler gewertet werden, die auch nach der Neuregelung nicht zulässig sind. Auch schriftliche Arbeiten in traditioneller Schreibung führen demnach nicht zu Nachteilen für Schülerinnen und Schüler. Im Ergebnis wird daran auch für die Zeit vom 1. August 1998 bis zum 31. Juli 2005 festgehalten, weil der Erlaß für diese zweite Übergangsphase vorsieht, daß bisherige Schreibweisen weiterhin nicht als falsch, sondern lediglich als überholt gekennzeichnet , allerdings nunmehr bei Korrekturen durch die neuen Schreibweisen ergänzt werden. Erst vom 1. August 2005 an sollen danach die neuen Rechtschreibregeln und Schreibweisen in den Schulen in dem Sinne verbindlich werden, daß Abweichungen davon in schriftlichen Leistungsnachweisen sich auf die Benotung negativ auswirken. Doch soll auch dies nur der Fall sein, wenn die Kultusministerkonferenz von der in dem Beschluß vom 30. November/1. Dezember 1995 vorbehaltenen Möglichkeit, die Übergansfrist zu verlängern, keinen Gebrauch macht. Auch diese Regelung zeigt, daß Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein behutsam und schonend in einer langen Phase des durch das Nebeneinander von alter und neuer Schreibung gekennzeichneten Übergangs an die letztere herangeführt werden sollen .“ (Zur Verdeutlichung habe ich die mir wichtigen Textstellen durch Fettschrift hervorgehoben.)

Es ist uns Eltern völlig unverständlich, daß unsere Tochter von der Schule zu einer unüblichen, künstlichen Schreibweise gezwungen werden soll, die weder wir Eltern anwenden noch die Mehrheit der deutschsprachigen Bevölkerung, schon gar nicht die bekanntesten Schriftsteller (Günter Grass, Siegfried Lenz, Günter Kunert, Martin Walser, Reiner Kunze u. v. a. m.), Germanisten und Literaturprofessoren (siehe auch die Erklärung in der beigefügten Wörterliste von Stephanus Peil, S. 43). Sogar die angesehene Frankfurter Allgemeine Zeitung kehrte zur traditionellen Schreibweise zurück. Wenn selbst die Kultusminister eine Übergangszeit bis 2005 festlegten, in der beide Orthographien gültig sind, dann frage ich mich, warum bei meiner Tochter dennoch die herkömmliche Schreibweise als Fehler angerechnet wird.
Für die Berufsbildende Schule, die unser Sohn Bernhard besucht, scheint das Problem „daß/ss“ nicht zu bestehen. In der Anmeldung ihres Bruders zur Ski-Freizeit vom 13.11.2000 liest Isabell durchgängig daß mit scharfem s, also die bewährte traditionelle Orthographie! Wie soll unsere Tochter mit diesem Rechtschreibchaos zurechtkommen?

Und wie verhält es sich mit der Korrekturgrundlage (siehe dazu die Wörterliste S. 35)? Herr Strohkopf teilte mir am Telephon mit, daß er sich an den Rechtschreib-Duden, 21. Auflage (nach eigenen Angaben für mindestens 10 Jahre) halte, die 22. Auflage unterscheidet sich aber in vielen Fällen von diesem und erklärt bisherige Schreibweisen (z. B. wiedersehen [im Sinne von erneut begegnen] statt wieder sehen oder jmdm. spinnefeind sein statt Spinnefeind sein) wieder für gültig!

Lassen Sie mich zum Schluß noch auf die offene Abstimmung innerhalb der Klasse 9 eingehen, die Herr Strohkopf (wahrscheinlich aufgrund meines Anrufes) am 9.11.2000 durchführte: Die Frage war, ob nach Durchnahme der Rechtschreibreform im Unterricht zukünftig Diktate nur nach dieser korrigiert werden soll. Isabell stimmte als einzige gegen diese Korrektureinschränkung Herrn Strohkopfs.
Sehr stark zweifle ich an, daß eine derartige Abstimmung innerhalb einer Klasse die amtlichen Korrekturrichtlinien entkräften und ersetzen und auf diesem Wege zur Korrekturgrundlage erhoben werden könne. Dies gilt selbst für den unterstellten Sachverhalt, daß alle Schüler bei einer Abstimmung wünschen würden, daß künftighin ausschließlich eine Korrektur nach den Regeln der neuen Rechtschreibung erfolgen solle. Dann nämlich wäre im umgekehrten Falle (Schüler möchten künftighin nach alter Rechtschreibung korrigiert werden) rechtlich völlige Gleichbehandlung vonnöten.
Genau gegen derartige Beliebigkeit wenden sich jedoch die amtlichen Korrekturrichtlinien. Ein Sonderrecht für die Klasse meiner Tochter kann somit nicht abgeleitet werden und scheitert nicht zuletzt an meiner Zustimmung.
Letztlich möchte ich die pädagogische Zielsetzung Herrn Strohkopfs hinterfragen. Auch wenn er ein überzeugter Vertreter und Verfechter der neuen Rechtschreibung sein sollte, ist es ihm nicht gestattet, während des Erprobungszeitraumes bis zum Jahre 2005 Druck und persönliche Zwänge auszuüben, die nicht einmal der Dienstherr in dieser Form genehmigt. Das kommt im Motiv einem vorauseilenden Gehorsam und in der Zielrichtung einer Entmündigung und Einschüchterung des Zöglings gleich. Meine Tochter Isabell fühlte sich nach der Abstimmung am 9.11.2000 diskriminiert und in die Ecke getrieben. Sie hat nun Angst, in Zukunft die bewährten klassischen Rechtschreibregeln anzuwenden.
Gegen derartige Auswüchse falsch verstandener Pädagogik verwahre ich mich im Namen meiner Tochter mit allem Nachdruck.

Mit der nochmaligen Bitte um Ihre schriftliche Stellungnahme und um Bekanntgabe der Verwaltungsvorschrift, auf die sich Herr Strohkopf beruft, sowie in der Hoffnung, daß dieses Schreiben keine negativen Auswirkungen auf die Behandlungsweise und Beurteilung meiner Tochter durch Herrn Strohkopf haben wird, verbleibe ich

mit freundlichem Gruß
Fridulin Lämpel


– geändert durch Stephanus Peil am 16.03.2001, 15:59 –

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Norbert Schäbler
13.03.2001 15.33
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Stichwort: "Vokabelhefte"

Schlimm finde ich, daß niemand die Großtat der Kultusminister so richtig würdigen kann... Und die Minister selbst sind viel zu „bescheiden“ für ein Eigenlob – oder aber, sie wissen nicht, was sie da „angerichtet“ haben. Das hat ja einmal der Herr Zehetmair (MdL, Bayern) in einem Spiegelinterview halbwegs zugegeben.

Meine Untersuchungen, die sich eignen, den Nachweis einer Großtat zu dokumentieren – sie sind hier unter dem Stichwort „Vokabelheft“ angeführt – basieren nicht auf wissenschaftlichen Methoden.
Außerdem war das Führen meines Vokabelheftes ursprünglich auch nicht vorgesehen für Zwecke statistischer Erhebungen, sondern lediglich als begleitende Unterrichtsmaßnahme.
Die Einführung des Vokabelheftes war merk- und denkwürdig, aber von der Idee her absolut integer und ideologisch nicht vorbelastet. Sie datiert aus dem Schuljahr 1994/95, als ich zum vierten Male die Schulart wechselte und von der Grundschule wieder in die Hauptschule zurückkehrte. Zum einen war ich damals noch vollgespickt mit Grundschulmätzchen, zum anderen war die allgemeine Wissensbasis meiner neuen Zöglinge – im Vergleich zu meinen Grundschülern sowie zu den einst an den Arbeitsmarkt abgegebenen Hauptschülern – ziemlich ausgedünnt.
Das Projekt „Vokabelheft“ widmete sich zunächst handlungsorientierten Begriffen, weil die Schüler weniger zu meinem – viel mehr noch zu ihrem eigenen – Leidwesen manche sinnvollen Ratschläge nicht ausführen konnten.
Parallel dazu tauchten Fachbegriffe aller Unterrichtsfächer und auch die im Unterricht verwendeten Lehn- und Fremdwörter auf, die nicht von allen Schülern verstanden wurden. Die oberste Regel hieß: Alle Schüler sind verpflichtet zur „Wortsammelarbeit“.

Eines der ersten Worte im Vokabelheft war das Wort „Querformat“, und nach intensiver, längerer Diskussion des Begriffes entschieden wir uns für die – jedem Schüler zugängliche – Veranschaulichung des Wortes: „Querformat“= „Seite oben dicker“ (entsprechend: „Hochformat“= „Seite rechts oder links dicker“).
Das aber waren wohl die einzigen flapsigen Bemerkungen des Vokabelheftes, denn es war wirklich als Arbeitsheft gedacht, das viele Möglichkeiten eröffnete: Im Wochenrückblick konnten Fachtermini wie „Molekül, Modell, Meuterei, Term, Addition...“ oder auch häufig verwendete Begriffe wie „Motiv, Literatur, Zentrum, Intelligenz, Routine...“ abgerufen werden. Daneben erweiterte es den aktiven Wortschatz, und selbst die alphabetische Auflistung wurde eingeübt.

1996/97 hätten die Kultusminister um ein Haar mein Projekt „Vokabelheft“ gesprengt. Im Prinzip taten sie das auch, denn nun reichte ein Doppelheft nicht mehr aus, und die Schüler mußten sich eine Kladde mit mindestens 60 Einzelblättern anschaffen.
Bei der Anlegung des Heftes suchten wir im Unterricht gemeinsam die Mitte = Blatt 30 auf, schrieben daselbst mit Kapitälchen das Wort „Deutsch“ und dann ebenfalls in Kapitälchen über die linke Spalte „ND“ (=Neu-Deutsch) und über die rechte Spalte „BD“ (= bisheriges Deutsch).
Ich muß gestehen, daß ich ein bißchen voreingenommen war, zum einen, weil ich bei der Wortsammelarbeit die ketzerische Peil`sche Wörterliste einsetzte, die sich insbesondere für Hausaufgaben und Analogiebildungen besonders gut eignete, zum anderen, weil ich später eine andere Übersetzung für die „BD-Spalte“ anbot. Die frevelnden Worte „bewährtes Deutsch“ hatten mir die Schüler allerdings – aufgrund ihrer reifenden Erkenntnisse – vorher in den Mund gelegt.

Gewundert habe ich mich einmal über die Schlagfertigkeit eines meiner schwächsten Schüler. Bei der Korrektur seines Vokabelheftes fiel mir auf, daß er die linke Spalte mit „DD“ überschrieben hatte. Ich stellte ihn zur Rede und bat um eine amtliche Erklärung.
„Wissen sie das wirklich nicht? Das heißt Dummdeutsch!“ frohlockte er. Innerlich mußte ich grinsen, aber ich bin ja auch nicht auf den Mund gefallen und antwortete so „cool“ wie möglich: „Dann wäre das ja genau das Richtige für Dich!“ „Nee“, entgegnete er, „so dumm bin ich auch wieder nicht!“

Und das ist die eigentliche Großtat der KMK. Sie wurde vollbracht an meinem Christoph.
Leider habe ich nicht einmal eine Tonbandaufzeichnung als Beleg.



[Geändert durch Norbert Schäbler am 14.03.2001, 17:05]
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Stephanus Peil
12.03.2001 20.30
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Thema: Zeugnisse II

Dieser störrische Kollege Schäbler! Weigert sich doch tatsächlich, Zeugnisse im Neudeutsch abzufassen!

Das erinnert mich an Lehrer Lämpel, der während der Zeugniskonferenz zur Erstellung der Halbjahreszeugnisse im Januar 1999 darauf hingewiesen wurde, daß die Zeugnisse in Kultusministerschreibweise abzufassen seien. Lämpel gingen ähnliche Gedanken wie dem Kollegen Schäbler durch den Kopf: Man könnte die Rechtschreibreform umschiffen, indem man keine reformrelevanten Wörter benutzte und dafür Synonyme wählte bzw. den Satzbau änderte, also eine Vermeidungsstrategie benutzte. Lehrer Lämpel verwarf jedoch diese Überlegungen und stellte sich stur: Er weigerte sich, die Verbalbeurteilungen der Kopfnoten Verhalten und Mitarbeit in neuer Orthographie abzufassen. Dabei berief er sich auf den Erlaß des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung vom 1.8.96, in dem es heißt, daß die neue Rechtschreibung anzuwenden sei „in allen Texten, die sich an Schülerinnen und Schüler richten“. Da nach Auffassung von Lehrer Lämpel Zeugnisse nicht nur für die Grundschulkinder, sondern in erster Linie für die Eltern geschrieben werden, teilte er seine Weigerung schriftlich am 18.1.99 seiner Schulleiterin nach ihrer vorausgegangenen Bitte um Begründung mit. Diese schriftliche Erklärung (siehe unten) reichte die Schulleiterin am 22.1.99 auf dem Dienstweg weiter an die übergeordnete Dienststelle. Einige Tage später teilte die Schulleiterin Herrn Lämpel mündlich einen Termin bei der Bezirksregierung mit. Der sich weigernde Lehrer müsse sich dort vor der Schulrätin und einem Rechtsexperten der Bezirksregierung verantworten. Diesen Termin konnte Lämpel wegen seines Gesundheitszustandes nicht wahrnehmen. Für ihn stellte dieser Konflikt nämlich eine zu große seelische und körperliche Belastung dar, der er nicht gewachsen war, so daß er ab diesem Zeitpunkt auf Dauer krankgeschrieben und in der Folge frühpensioniert wurde.

______________


ERKLÄRUNG vom 18.1.1999

Da die rechtliche Verbindlichkeit der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung nach dem Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14.7.1998 auf den Bereich der Schule beschränkt ist (vgl. S. 59 des Urteils), so daß Personen außerhalb dieses Bereichs rechtlich nicht gehalten sind, die neuen Schreibregeln zu beachten und die reformierte Schreibung zu verwenden, erhebt sich für mich die Frage, ob Lehrer und Schüler im Staat des Grundgesetzes immer noch Bürger 2. Klasse oder minderen Rechts sind, für die die Grundrechte nicht in vollem Umfang gelten. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts ist in seinem Urteil jedenfalls mit keinem Wort auf die grundrechtliche Situation der Lehrer eingegangen und scheint weiterhin die Auffassung zu vertreten, daß sie noch immer wie im monarchistisch verfaßten Obrigkeitsstaat des 19. Jahrhunderts als in die Staatsgewalt integriert angesehen werden, also auch gegen ihren Willen und Verstand sowie gegen ihr Gewissen tun müssen, was ihnen per Erlaß verordnet wird. Ob dies mit den Bestimmungen der Artikel 2, 3 (3), 4 und 12 GG und 2 LV Rheinland-Pfalz vereinbar ist, wurde im Urteil nicht erörtert.
Das Gericht hat es noch nicht einmal für nötig befunden, darüber nachzudenken, ob die Reform nicht einen Eingriff in die Grundrechte der Lehrer bedeutet, den sie z. B. gemäß Artikel 2 LV Rhld.-Pf. nicht hinnehmen müssen. Es hat auch nicht ernsthaft genug die grundrechtliche Situation derjenigen Schüler geprüft, die jetzt umlernen sollen und im Unterricht, auch wenn sie bei der alten, bewährten Schreibung bleiben wollen, gar nicht mehr in der alten Orthographie unterrichtet werden. Steht ihnen nicht wie jedem anderen Bürger dieses Staates das Recht zu, frei zu entscheiden, in welcher Orthographie sie sich schriftlich ausdrücken wollen?

Diese Fragen bedürfen dringend einer rechtlichen Klärung. Deswegen werde ich die neue Orthographie – wie es die Verfassungsrichter allen anderen Bürgern zugestanden haben – bis dahin selbst nicht im Unterricht und im Umgang mit den Behörden verwenden.

Unter Berücksichtigung der besonderen pädagogischen Situation in der Grundschule erkläre ich mich (allerdings durch das Beamtengesetz erzwungenermaßen und unter größtem Protest) nur zu zwei Ausnahmen bereit, nämlich 1. beim Tafelanschrieb und 2. bei Korrekturen von falsch geschriebenen Schülerwörtern die neue Orthographie anzuwenden. Alle anderen schriftlichen Äußerungen, die ich in der Ausübung meines Dienstes anfertige, insbesondere Zeugnisbeurteilungen und Mitteilungen an die Eltern, belasse ich nach der allgemein üblichen, wissenschaftlich anerkannten und bewährten traditionellen Rechtschreibung, die (auch für den Schulgebrauch) offiziell bis 2005 gültig ist.

Meine Ablehnung resultiert aus folgenden Gründen:

1) In der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung vom 5. Juli 1996 (1541 A – Tgb.Nr. 1583/96), veröffentlicht im Amtsblatt des MBWW vom 10. Juli 1996, die am 1. August 1996 in Kraft trat, heißt es in Punkt 13:
„Alle Lehrkräfte sollen rasch einen sicheren Umgang mit den Neuregelungen anstreben und diese ab Einführung der Neuregelung an der Schule in allen Texten anwenden, die sich an Schülerinnen und Schüler richten.“

2) Die Schüler machen mit dem Neuschrieb mehr Fehler als bisher. Das hat die statistische Auswertung von Deutschaufsätzen durch die bundesweite Lehrerinitiative ergeben.

3) Es fehlt ein korrektes verbindliches Wörterbuch als Grundlage für den Unterricht und als Korrekturmaßstab. Kein Schulleiter, kein Schulrat, kein Kultusminister kann ein fehlerfreies Wörterbuch nennen.
4) Die Einheitlichkeit der Rechtschreibung wurde durch das Rechtschreibchaos in 10 verschiedenen einander widersprechenden Wörterbüchern zerstört. Das führt zu einer Beliebigkeitsschreibung, die von Pädagogen nicht akzeptiert werden kann.

5) Lehrer können nicht verpflichtet werden, „sprachwissenschaftlichen Müll“ (Prof. Eisenberg, Potsdam) zu unterrichten. Sie können nur dazu verpflichtet werden, die bisherige wissenschaftlich allgemein anerkannte Schreibweise zu lehren. Die Reform entspricht aber nicht dem Stand sprachwissenschaftlicher Forschung (siehe die auf S. 43 in der beigelegten Wörterliste abgedruckte Erklärung von ca. 600 Sprach- und Literaturprofessoren).

6) Deshalb können Hochschullehrer und Lehrer von ihrem Grundrecht der Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre (Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz) Gebrauch machen und es ablehnen, Falsches zu lehren und zu korrigieren, weil das gegen ihre pädagogische Pflicht und ihr pädagogisches Gewissen verstieße. Sie können sich dabei auf das Grundrecht der Gewissensfreiheit in Art. 4 Absatz 1 Grundgesetz berufen, wonach die Freiheit des Gewissens unverletzlich ist. Gemäß Artikel 1 Absatz 3 Grundgesetz binden die Grundrechte die vollziehende Gewalt als unmittelbar geltendes Recht. Das heißt, daß keine Dienstanweisung, kein Erlaß, keine Verordnung und kein Gesetz befolgt werden muß, wenn diese gegen irgendein Grundrecht verstoßen. Gemäß Artikel 20 Absatz 3 GG ist die vollziehende Gewalt an Gesetz und Recht gebunden. Grundrechte können allenfalls durch ein Gesetz eingeschränkt werden (Art. 19 GG). Und wenn jemand es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, hat jedermann gemäß Artikel 20 Absatz 4 GG ein Widerstandsrecht, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Andere Abhilfe ist der Rechtsweg.

7) Außerdem können sich Hochschullehrer und die von ihnen ausgebildeten Lehrer auf Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz berufen: „Niemand darf wegen ... seiner Sprache ... benachteiligt oder bevorzugt werden.“ sowie auf Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern ...“ Sollten sie dennoch gezwungen werden, die mangelhafte neue Rechtschreibung zu lehren, können sie dagegen Klageverfahren vor Verwaltungsgerichten wegen Verletzung von Grundrechten durchführen. Grundrechte beinhalten zugleich die Grundpflicht, die Grundrechte anderer zu achten. Ein Lehrer darf daher die Schüler nicht zwingen, eine andere Rechtschreibung zu schreiben als die allgemein übliche ihrer Eltern.

8) Verstoße ich nicht außerdem gegen meinen Beamteneid, wenn ich bewußt Kinder Falsches lehre, sie aber nicht auf die richtige Schreibweise aufmerksam mache? „Wenn aber Lehrer und Behördenmitarbeiter gezwungen werden, ganz bewußt grammatikalischen Unsinn zu schreiben und dies auch anderen beizubringen, dann ist sehr wohl die Menschenwürde betroffen.“ (Prof. Dr. Theodor Ickler, SZ 19.12.98)

9) Als Beamter und Vereinsfunktionär befinde ich mich in einer Interessenkollision zwischen dem, was über 600 Sprach- und Literaturwissenschaftler als falsch erkannt haben und auch mir als fehlerhaft erscheint und der Verwaltungsvorschrift.[Geändert durch Stephanus Peil am 13.03.2001, 21:48]

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Norbert Schäbler
12.03.2001 15.39
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Thema: Zeugnisse

Ich kann mich noch recht gut erinnern, als mich mein Rektor im Schuljahr 1997/98 verdonnern wollte und befahl, ich müsse meine Zeugnisse künftig in Neuschrift erstellen.
„Das werde ich unter keinen Umständen tun“, entgegnete ich ihm, und ich sah, wie sich sein Gesicht verfärbte.
„Aber“, so fuhr ich fort, „ich werde dich auch nicht in Konflikte bringen, denn ich werde beim Schreiben der Zeugnisse auf sämtliche Neuregelungen verzichten.“
Als bei ihm der Groschen gefallen war, hätte er sich mir am liebsten an den Hals geworfen. Jedenfalls hat er sich dreimal ganz herzlich für diesen Kompromiß bedankt und erklärt, daß ihm nun ein Stein vom Herzen rutsche.
Seit diesen Tagen strotzen meine Zeugnisse vor Konjunktiven, weil man damit die Konjunktion „dass“ ersetzen kann. Ich liebe den Konjunktiv. Und ich bin verliebt in mein Nachschlagewerk „SAG ES TREFFENDER“ (A. M. Textor), denn dort findet man fast alle Wörter des aktiven Sprachgebrauchs in Wortfamilien sortiert.
Da lassen sich im Handumdrehen Ersatzwörter für das verpönte Dummdeutsch finden.

Mein Rektor ließ sich die Sache gefallen bis zum Juli 2000. Bis dato war es ihm nicht gelungen, mir ein Zeugnis wegen fehlerhafter Schreibweise zu entwerten.
Und dann hat er mich erwischt. Ich hatte das Wort Interesse nach herkömmlicher Form („Inter-esse“) getrennt, und trotz Gegenbeweis – durch das neue Wörterbuch von Heyne – hat er auf der Schreibweise des neuen Duden und der Trennform „Inte-resse“ bestanden.
Ein wenig geschämt habe ich mich schon beim Unterschreiben des Zeugnisses – vor allem, weil ich nun einen sichtbaren Beweis meiner Reformtreue abgegeben hatte – aber mehr noch habe ich mich gefreut über das Dokument verbriefter staatlicher Blödheit, das ich an Herrn Professor Icklers Kapriolensammlung weitergereicht habe.
[Geändert durch Norbert Schäbler am 13.03.2001, 16:46]
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Theodor Ickler
12.03.2001 13.51
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Vorschlag

Die Lehrer sind die eigentlichen Opfer der Reform, vor allem wenn sie ihren Beruf ernst nehmen (Berufsethos). Gegen die eigenen Überzeugung und gegen die wissenschaftliche Ausbildung unterrichten zu müssen, das ist wohl nächst der Folter das Schlimmste, was ein Staat seinen Bürgern antun kann. Ein Widerstandsrecht gibt es nicht, andere Versuche der rechtsförmigen Gegenwehr sind offenbar aussichtslos.

Was die Lehrer (bis auf ein paar Ahnungslose oder Kriechernaturen) von der RR halten, liegt auf der Hand. Ich selbst habe mehrfach auf Einladung von Grundschulen und Gymnasien referiert und bin auf einhellige Ablehnung der Reform gestoßen. Mehr oder weniger erschütternde, manchmal auch erheiternde Geschichten sind mir bekannt. Wir haben seit der Umstellung noch keinen einzigen Elternbrief bekommen, der die Neuregelung korrekt umsetzte; in neuester Zeit wird praktisch nur noch das Doppel-s geschrieben.

Ich möchte nun vorschlagen, Selbsterlebtes vor allem aus der Lehrersicht zu sammeln und als Buch herauszugeben. Also Leidensgeschichten, aber zur Auflockerung auch Komisches usw. Ein schmissiger Titel würde uns schon noch einfallen. Es müßte so ein Zehn-Mark-Bändchen sein, das man an der Ladenkasse gern mitnimmt. Die Verfasser können anonymisiert werden, damit sie keine Scherereien bekommen.

Das wäre ein gutes Mittel, die Kultusminister bloßzustellen.

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Stephanus Peil
12.03.2001 12.56
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Pädagogische Freiheit beim Tafelanschrieb?

Im April 1997:

Lehrer Lämpel kann sich noch allzugut an das „Iiiiieh, wie sieht denn das aus?“ erinnern, als er seinen Grundschulkindern das Wort „Nußschokolade“ an die Tafel schrieb, anschließend mit den Worten „Nun wird das Wort aber anders geschrieben“ das ß wegwischte und durch zwei s ersetzte. Den Ausruf des Mißvergnügens mußte er sich anhören, als vor den Augen der Kinder das Wort „Nussschokolade“ entstand. Die Kinder verstanden also, warum sich ihr Lehrer nicht mit der Rechtschreibreform anfreunden konnte. Und so wetterte er bei jeder sich anbietenden Gelegenheit (also meist, wenn er erarbeitete Unterrichtsergebnisse in Schriftform an der Tafel festzuhalten gedachte) gegen diese unübliche, künstliche Schreibweise. Wenn er (reformiert) z. B. anschreiben mußte „Im Umgang mit dem elektrischen Strom muss ich besonders vorsichtig sein“, dann schrieb er ein ß über die beiden s im Wort muss, damit die Kinder auch noch etwas von der Schreibwirklichkeit im außerschulischen Leben mitbekommen sollten. Lämpel erinnerte sich nämlich an einen alten lateinischen Spruch, der wohl so lautete: „Non vitae, sed scholae discimus“ – oder war es gerade andersherum? Und zu dieser Zeit – 1998 – traf man außerhalb der Schule fast nur muß statt muss an. Das war aber ein gefundenes Fressen für seine Schulleiterin: Als die den staatsfeindlichen Anschrieb am Anfang der Pause entdeckte, wischte sie wutentbrannt das ß weg und rügte vor den noch anwesenden Schülern den Lehrer, der die Kinder nicht zum konsequenten Lernen der neuen Schreibweisen anhielt. Ich glaube, Lehrer Lämpel hat sich den lateinischen Spruch doch wohl so richtig gemerkt.

Kleine Richtigstellung zu den Worten Norbert Schäblers, die meiner angekratzten Seele wohltaten: Der Umfang der Wörterliste ist auf 60 Seiten gestiegen. Es wurde auch ein Vergleich Duden 1991/1996/2000 angehängt. Das Wörtermaterial stammt übrigens größtenteils von Herrn Ickler, dem ich sein Kompliment „Herr Peil ist ein ausgezeichneter Kenner des Dudens, vielleicht der beste überhaupt“ hiermit gerne zurückgebe.


[Geändert durch Stephanus Peil am 13.03.2001, 21:59]

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Norbert Schäbler
12.03.2001 00.22
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Thema: Elternbriefe

Für jeden Rektor ist es wichtig – nicht zuletzt für sein eigenes Renommee – wenn der Kontakt zwischen Schule und Elternhaus stimmt. Lehrer, die freiwillig Elternabende anberaumen, Lehrer, die Rückmeldungen geben über pädagogische Erfolge oder Fehlschläge, sind im Normalfalle eine Bereicherung der Schule.
Nur, neuerdings müssen Rückmeldungen in Neuschreibung erstellt werden – und sie müssen über den Schreibtisch des Vorgesetzten wandern. Der direkte Vorgesetzte – hier der Rektor – ist nämlich der Endkorrektor. Er ist sozusagen die Schlußkontrolle im Sinne einer völlig „bekloppten“ und hirnrissigen Rechtschreibreform. Der Rektor ist der hauptamtliche Vollstrecker des Rechtschreiberlasses – oft wider Willen, im Konflikt mit eigener Weltanschauung, im Konflikt mit oben beschriebener Zielvorstellung.

Stephanus Peil hat im vorigen Beitrag die Hirnrissigkeiten beispielhaft dargestellt. Seine Wörterliste, die zwischenzeitlich einen Umfang von 44 Seiten angenommen hat, zeigt abstruse Beispiele auf und offenbart den Widersinn der glorifizierten Rechtschreibreform.
Stephanus Peil hat diese Reform von allem Anbeginn als Rechtschreib-Deform bezeichnet.

Für mich, der ich Herrn Peil viel verdanke, war es immer ein Hochgenuß, Elternbriefe zu schreiben. Immer habe ich in diesen Elternbriefen, die SS-Schreibung vermieden, denn darauf waren die Herren Rektoren programmiert. Widersprüche gegen die SS wurden postwendend gebrandmarkt. Derartige Schreiben waren unzustellbar.
Mit Hilfe der Peil'schen Wörterliste habe ich allerdings ein amüsantes Spielchen betrieben, denn in der Getrennt- und Zusammenschreibung war mein Herr Rektor nicht firm. Kein einziges Schreiben habe ich zurückbekommen, und das werde ich auch in Zukunft nicht, weil sich mittlerweile die Getrennt- und Zusammenschreibung in Staub auflöst, und jedweder Eingriff der Obrigkeit absolut lächerlich ist.
Mein Tip: Spielen Sie ein wenig mit dem Wissen Ihrer Vorgesetzten. In Bezug auf die Rechtschreibreform ist es gleich null, bzw. es wird egalisiert durch einen Rest von Vernunft.

Ein bißchen Bescheid wissen, sollte man natürlich schon über mutwillige Lizenzvergabe. Oder aber, man hat einen bärigen Freiheitsdrang.
[Geändert durch Norbert Schäbler am 13.03.2001, 01:36]
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Stephanus Peil
11.03.2001 23.05
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Lehrer Lämpel in Gewissensnot

Im Februar 1997

Rechtschreibreform treibt Pädagogen an den Rand der Verzweiflung

Als Lehrer Lämpel zur Weihnachtszeit mit seinen Grundschulkindern „O du fröhliche“ sang und immer wieder „gnadenbringende Weihnachtszeit“ über die Lippen brachte, ging es ihm durch den Kopf, wie er „gnadenbringende“ nach der neuen Rechtschreibung zu schreiben hätte. Es würde wohl hier zu weit führen, die entsprechenden Regeln oder Paragraphen anzuführen, die zu einer Klärung (Verwirrung) unseres Falles beitragen könnten, wer sich jedoch durch den Paragraphendschungel kämpfen will, dem seien im Duden die Seiten 34/35 und 873-876 anempfohlen, jedenfalls kamen folgende Beispiele zum Vorschein: Hilfe bringend, Gefahr bringend, Glück bringend, Unheil bringend, Segen bringend, Trost bringend. Na ja, dachte sich Lehrer Lämpel, dann werde ich wohl zukünftig „Gnaden bringend“ schreiben müssen. Aber siehe da: „Gewinn bringend“ kann er auch „gewinnbringend“ schreiben und „nutzbringend“, „todbringend“, „fruchtbringend“, „heilbringend“ muß er sogar nach der „alten“ Schreibweise zusammen und klein schreiben!

Ein Anruf bei der Sprachberatungsstelle der Dudenredaktion in Mannheim zwecks Klärung ist aussichtslos: Dort hört man nur den Besetztton – auch ein deutliches Zeichen dafür, wie die Rechtschreibreform die Orthographie „erleichtert“.
Die schriftliche Klärung eines anderen Rechtschreibfalles hat knapp vier Wochen gedauert!

Lehrer Lämpel fühlt sich verlassen, verkauft, total verunsichert, der rechtschriftliche Boden unter seinen Füßen wird ihm weggezogen. Wie soll sich da noch jemand auskennen? Wie sollen Kinder mit einem solchen „orthographischen Hü und Hott“ zurechtkommen? Schreiben macht keine Freude mehr, denn obwohl der Umfang der Rechtschreibreform nur 0,4 % eines Textes betrifft, steht Lämpel (und bestimmt nicht nur er!) sehr viel häufiger vor der Frage: Hat sich etwas geändert, ist es gleichgeblieben, kann man es jetzt so oder so schreiben (Doppelschreibungen)?

Wer kann ihm z. B. sagen, warum „hoch begabt“ auseinander und „hochgebildet“ zusammengeschrieben wird? Und ist ein inhaltlicher Unterschied zwischen „Arbeit suchend“ und „arbeitssuchend“ feststellbar? Kann ihm jemand erklären, warum er „nahe stehend“ und „näher stehend“ auseinander, aber „nächststehend“ wieder zusammenschreiben soll? Oder das „Mal“-Durcheinander: ein paar Mal, manchmal, jedes Mal, diesmal, etliche Mal, sovielmal... Welch ein Unterschied liegt zwischen „schlecht gelaunt“ (auseinander) und „missgelaunt“ (zusammen), zwischen „Ekel erregend“ und „ekelhaft“? Warum muß „Musik liebend“ getrennt, dagegen „tierliebend“ zusammengeschrieben werden? Ebenso: „Eis laufen“, aber „seiltanzen“, „Leben zerstörend“, aber „lebenbejahend“, „hilferufend“, aber „Hilfe suchend“. Und wenn „wohltuend“ zusammenschrieben wird, dann doch auch „wohltun“ – denkste, wird aber auseinander geschrieben: wohl tun! Ebenso „wohlwollend“, aber „wohl wollen“! Klein wird geschrieben „pleite werden“, groß jedoch: „Pleite gehen“. Genau entgegengesetzt wird bald die Schreibung der „goldenen Zwanziger“ sein (jetzt klein, künftig groß) oder des „Goldenen Zeitalters“ (jetzt groß, künftig klein). Das sind nur einige wenige Beispiele der verwirrungstiftenden (Verwirrung stiftenden?) Neuregelungen.

Der alte Lateiner (und nicht nur der!) muß sich im Grabe umdrehen, wenn er sähe, wie man jetzt „ext-ra“, „Ult-raschall“ oder „Demonst- ration“ trennen muß oder nach §108 „Obst-ruktion“, „Konst-ruktion“ oder „Demok-rat“ trennen kann. Bis jetzt galt die Trennung nach Vorsilben, also dar-auf, hin-auf, her-an, vor-an, ein-ander, jetzt nach Sprachgefühl (Sprechsilben): da-rauf, hi-nauf, he-ran, vo-ran, ei-nander (das letztere kommt wohl von „Ei“?!). Die Vollendung der neuen Trennungsmöglichkeiten ist jedoch zweifelsohne in „vol-lenden“ (Duden, letzte Seite unten) erreicht! Ist aber damit nicht eine äußerste Verunsicherung und der Verfall des Sprachgefühls verbunden? Muß denn das Bildungsniveau eines Analphabeten zum Maßstab für alle anderen gemacht werden?

Leuchtet einem Kind etwa die Trennung von „Zu-cker“ ein, das eingebleut (zukünfig: eingebläut) bekommt, zwischen doppelten Mitlauten zu trennen, nur nicht beim ck, das aber in Wirklichkeit kk ist und bei der Trennung als solches sichtbar werden sollte? Außerdem: Wer spricht schon „Zuuuuuuuu-cker“?
Und was soll der Unsinn: Einen einzelnen Buchstaben am Anfang eines Wortes darf man abtrennen, am Schluß dagegen nicht?

Sind das etwa Leseerleichterungen: Zooorchester, Nussschokolade, Bassstimmen?

Tierkundler, aufgepaßt! Schon mal was von einem „Tätigkeitsfisch“ gehört? Nein? Den gibt's auch nicht, aber einen Tunfisch!

Daß unsere Sprache nicht leicht zu beherrschen ist, steht außer Frage, daß sie aber nicht leichter beherrschbar wird durch die neue Sprachreform, das steht für Lehrer Lämpel ebenfalls fest.

Derjenige, der sich in seiner Sprache zu Hause fühlt, der sie liebt und für den sie ein hohes Kulturgut darstellt, kann außerdem nur mit Besorgnis und Entsetzen reagieren, wenn zugunsten der Getrenntschreibung unsere Sprache ihrer Differenzierungsmöglichkeiten beraubt wird und nicht mehr deutlich werden kann, was gemeint ist:
Ist ein „hoch stehender Beamter“ ein Beamter auf einer Leiter oder in einer gehobenen Position? Ist ein Kind, das nicht „sitzen geblieben“ ist, in die nächsthöhere Klassenstufe versetzt worden oder nur in der Klasse herumgelaufen? Wenn jemand Frau und Kinder hat „sitzen lassen“, hat er sie dann im Stich gelassen oder ist er ihnen zuliebe aufgestanden und hat ihnen den Sitzplatz überlassen? (Randbemerkung: „zuliebe“ bleibt weiterhin zusammen, „zu Lande“ wird dagegen getrennt.)

Wer Lehrer Lämpel bisher überwiegend zustimmen konnte, wird sich nun fragen, was die ganze Aufregung über die neue Rechtschreibung soll, wo doch „der Zug abgefahren ist“. Am 17.01.97 konnte man in der Westerwälder Zeitung lesen: 87 % der Grundschulen in Rheinland-Pfalz haben die neuen Rechtschreibregeln bereits eingeführt. Und „Die Woche“ hat sich als erste Zeitschrift dazugesellt. Das freut die Sprachreformer und Kultusminister. Die Einführung der neuen Orthographie soll schnell und diskussionslos geschehen. Ihre Absicht, die Kinder vor dem überflüssigen Erlernen der alten Rechtschreibregeln zu bewahren, wo doch bald nur noch die neuen gelten werden, ist ja auch einsichtig, und nach diesem Grundsatz wurde gleichfalls an Lämpels Schule bei der Einführung der neuen Rechtschreibung verfahren. Nur war zum Zeitpunkt des einführenden Konferenzbeschlusses der Reform-Duden erst wenige Tage auf dem Markt. Man konnte vorher wenig über den Inhalt der Reform erfahren, die ganze Sinnlosigkeit (weil durch die Reform kaum Erleichterungen erzielt, dafür aber um so mehr Verwirrung gestiftet wird) offenbarte sich erst durch das Erscheinen des neuen Duden. Wer ein wenig darin blättert, kann sich selbst von den „Erleichterungen“ ein Bild machen – wem das zu mühselig ist, möge einen mit 3 DM frankierten und adressierten Briefumschlag an folgende Adresse schicken: Peil, Stephanus, 56457 Gershasen, damit der Autor ihm eine 12-seitige Zusammenstellung von Rechtschreibfällen zuschicken kann.

Wenn nun Lehrer Lämpel von der Unsinnigkeit und Überflüssigkeit der Rechtschreibreform überzeugt ist, kann er dann den Kindern die neue Rechtschreibung glaubhaft beibringen? Kann er denn Religionsunterricht erteilen, wenn er selbst keinen Glauben an Gott hat? Überträgt sich nicht die Unsicherheit des Lehrers auf die Kinder?

Neben dem Gewissenskonflikt beim Vermitteln der neuen Rechtschreibregeln im Unterricht belastet die Rechtschreibreform auch das sonst sehr gute, kollegiale Verhältnis zur Schulleitung. Die möchte nämlich, daß auch die Schreiben an die Eltern (einschließlich der Verbalbeurteilungen auf den Zeugnissen) oder dienstliche Schreiben mit Schulbehörden in der neuen Rechtschreibung abgefaßt werden. Dies sieht Lehrer Lämpel nicht im geringsten ein, und er schreibt außerhalb des Unterrichts (so wie Bundespräsident Herzog) nach der jetzigen, längst noch nicht „alten“ Rechtschreibung. Auf welcher Rechtsgrundlage beruht überhaupt die schulleiterliche Anordnung? Nicht schon genug damit, daß sich Lehrer Lämpel im Unterricht als Vollzugsbeamter fühlt, der die Befehle von oben ohne innerliche Zustimmung ausführen muß, was ihn sehr bedrückt und große Gewissenskonflikte in ihm verursacht, nein, jetzt soll er auch noch den Eltern gegenüber, denen er überhaupt nicht weisungsberechtigt ist, die neue Rechtschreibung vertreten, was den Eltern suggerieren würde, daß auch für sie die Reform bereits ab sofort gälte, was aber in keiner Weise zutrifft, denn der Tag der Einführung ist bekanntlich erst der 1.8.98, und sie soll nur für Schulen und Behörden gelten.

Vernünftiger ist es, auf einem Weg, der nicht zum Ziel führt, umzukehren, statt ihn weiter zu begehen. Oder stürze ich mich vielleicht, wenn ich vor einem Abgrund stehe, willig hinab und rufe: Zu spät, ich kann doch nichts mehr ändern, es tut mir leid (neu: Leid)!?

Zu solch einer überflüssigen, aber milliardenteuren Reform kann man einfach nicht schweigen und denken: Es geht mich nichts an. Steht Lämpel zur Sprache wie ein Zaungast? Ist die Sprache ein Kulturgut nur für Dichter und Denker? Nein! Solange jemand denkt, denkt er in Sprache, seine Gedanken werden durch die Sprache transportiert, jeder ist also Betroffener!

Die Rechtschreibreform ist lediglich auf dem Erlaßwege zustande gekommen. Keinerlei Parlamentsdebatte hat Vor- und Nachteile diskutiert, die gesetzgebende Gewalt wurde umgangen. Damit ist sie undemokratisch und – nach Dr. Kopke – verfassungswidrig.

Es handelt sich z. Zt. lediglich um eine vollkommen unverbindliche Absichtserklärung (also keineswegs um einen völkerrechtlich verbindlichen Vertrag!), die ohne rechtliche Folgen rückgängig gemacht werden kann – und muß.

In diesem Sinne wünscht Lehrer Lämpel den Bürgerinitiativen in Bayern und Schleswig-Holstein gegen die Rechtschreibreform, den anderen Bürgerprotesten und den anstehenden Gerichtsverfahren viel Glück. Einen kleinen Zwischenerfolg kann der wachsende Widerstand gegen die Reform bereits verbuchen: Nach einer Pressemitteilung vom 22.01.97 soll die Rechtschreibreform geändert werden! Es steht uns also eine Reform der Reform ins Haus! Werden demzufolge in Kürze die 5 Millionen bisher verkauften neuen Wörterbücher (nicht mitgerechnet die neu herausgekommenen Schulbücher etc.) Makulatur sein? Sind mehrere hundert Millionen Mark (für Wörterbücher, Software, veränderte Schulbücher und andere Sprachlehrwerke) zum Fenster hinausgeworfen worden?

Kann es Lehrer Lämpel guten Gewissens verantworten, die Kinder nach den neuen Rechtschreibregeln zu unterrichten, wenn es nun feststeht, daß sie mit Sicherheit wieder überarbeitet werden?

Bis zum 01.08.1998 – dem endgültigen Tag der Einführung – verbleibt noch viel Zeit. Wir können also noch hoffen!

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Norbert Schäbler
11.03.2001 19.03
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Thema: Arbeitsblätter

Wir Lehrer sind versucht, das, was wir nach gründlicher Analyse als sachlich richtig und dauerhaft angesehen haben, wiederzuverwerten.
Was spricht dagegen?
Im Grunde kann man, genau wie die Zeitschrift GEO (siehe „altes Forum“), argumentieren, daß man sich am Inhaltlichen messen sollte und eben nicht am Träger des Gedankens – nämlich der Schrift.
Die Gewichtung (Inhalt/Schrift) bleibt hier jedem selbst überlassen, wobei ich selbst beides gleich stark gewichte, und selbst neue Arbeitsblätter in angemessener Schreibweise herstelle (mit entsprechender Hausaufgabe in Richtung Texttransformation, d.h.: meine Schüler müssen beweisen, daß sie der besseren Schreibweise mächtig sind).
Ich kenne übrigens eine Menge Kollegen, die sich nicht die Mühe machen, alte und perfekt formulierte Arbeitsblätter umzugestalten. Und deren Motive sind sehr unterschiedlich.
Hauptsache aber ist, daß der Inhalt in einer verständlichen kommunikativen Weise dargeboten wird, und, wenn das Bundesverfassungsgericht darstellt, daß die Rechtschreibreform die Kommunikation nicht beeinträchtigt, dann gilt das im Umkehrschluß auch für die altbewährte Schreibweise.
Obiges hat unter anderem ein wenig mit Bekennermut, mit Idealismus und mit Einsatz für eine bestimmte Rechtschreibung zu tun.

Absolut nicht anecken kann man jedoch mit folgendem Ratschlag:
Deutschlehrer sollten – falls sie der Tradition (auch der Tradition der Rechtschreibung) – verbunden sind, verstärkt im Literaturunterricht die Poesie jener Schriftsteller einsetzen, die es nicht erlauben, daß man ihre Texte in Neuschrieb veröffentlicht. Diese sind zwar in den modernen Lesebüchern nicht mehr vorhanden (ich halte das für einen außerordentlichen Frevel der Kultusminister), doch kann man mit wenigen Handgriffen jene Texte einscannen, oder sie über das Kopierverfahren alter Lesebücher vervielfältigen.
Dann nämlich kann nicht einmal mehr der Schulrat oder Herr Oberstudiendirektor etwas einwenden, wenn in den Schülermappen Texte in altbewährter Schreibung auftauchen, denn noch steht das Verfügungsrecht der Autoren über der kultusministeriellen Unverfrorenheit nachträglicher Textveränderung.




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Norbert Schäbler
11.03.2001 12.15
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Ich bin kein Staubsaugervertreter, sondern ich bin Lehrer.
Als solcher möchte ich wissenschaftlich auf dem laufenden bleiben und meinen Schülern das vermitteln, was von lebenspraktischer Bedeutung ist.
Den konservativen Lehrsatz: „Wir lernen nicht für die Schule, sondern für das Leben“, verstehe ich nicht als Moralvorlesung, sondern als Motivation.

Alle Fächer, die ich unterrichte, haben mit gesprochener und geschriebener Sprache zu tun, selbst Mathematik und Sport.
Alle Beurteilungen, Rundschreiben, Arbeitsblätter und dienstnotwendigen Kommunikationen sind mit Sprache verbunden – neuerdings mit einer Schriftsprache, die ich ablehne.
Meine Ablehnung erreicht die Dimension einer Charakterfrage; Ablehnungsgründe habe ich in diesem und im alten Forum reichlich angeführt.
Ich bin nicht fähig und auch nicht bereit, wissentlich bei der Ausübung meines Berufes zu lügen.
Ich kann nicht etwas anpreisen als vollkommen, wenn es daneben etwas Vollkommeneres gibt.
Ich kann meinen Schülern nicht die neuen Schreibweisen als das Maß aller Dinge empfehlen, wenn ich der unbedingten Auffassung bin, daß die altbewährte Schreibung mit all ihren nichtgenutzten Regelauslegungen das bessere Modell war und ist.
Mit derartigen inneren Konflikten, die nicht nur ich in mir trage, soll sich der Faden „Passiver Widerstand“ auseinandersetzen.
Es sollen hier Schicksale beschrieben, aber auch Möglichkeiten genannt werden, wie man dem Konflikt stillschweigend begegnen kann.
Eine andere Form des Widerstandes kann ich nicht anpreisen, auch wenn wir mitten in einer Demokratie leben.
Den „Alleinunterhalter“ möchte ich diesmal nicht spielen und bitte deshalb um Mitwirkung.

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