Gegen Unterminierung des Demonstrationsrechts
In der FAZ ist ein Artikel des emeritierten Hamburger Juristen Professor Dr. Jürgen Schwabe erschienen, in dem er die strafbare Unterminierung des Demonstrationsrechts (meist unter Führung linker Kampfgruppen) anprangert, die dann oft noch durch politische Oberversager wie Thierse, Rüttgers und Wowereit belobigt und durch Gerichte gedeckt wird:
Wer nach einer Begründung dieses Verhaltens forscht, erhält überwiegend verdruckste bis juristisch groteske Antworten. Beispielsweise begründete die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg die Nichtanwendbarkeit dieser Strafnorm mit den Grundrechten der Blockierer ein überaus beliebtes und auch von der Rostocker und der Berliner Polizei verwendetes Argument. Freilich gibt es hierzu folgende gewichtige Gegenmeinung: „Der Schutz des Art. 8 GG erstreckt sich nicht auf Personen, die nicht die Absicht haben, an einer Versammlung teilzunehmen, sondern diese verhindern wollen.“ Diese Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (in Band 84,203) ist für alle Gerichte und Behörden strikt verbindlich, aber leider offenbar sogar Staatsanwälten unbekannt.
Gelegentlich muss man sogar das Argument ertragen, eine strafbare grobe Störung mit Verhinderungsabsicht liege zwar beim geballten Einsatz von Trillerpfeifen vor, nicht aber bei einer Blockade. Überaus beliebt ist auch die Veredelung der Blockade durch das Attribut „friedlich“. Es kommt in einer peinlichen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster über zwanzigmal vor. Dabei kann offenbleiben, wie friedlich sich jene verhalten, die durch tief gestaffelte Körpermauern anderen den Weg sperren und unmissverständlich zeigen, dass jedes Bestehen auf einem ungestörten Aufzug schwere Prügel nach sich zieht. Zudem ist die Argumentation juristisch grob fehlerhaft, weil in der Strafnorm (ganz ebenso wie beispielsweise bei Diebstahl oder Scheckbetrug) nirgends unfriedliches Tun vorausgesetzt wird.
Da solche Verstöße gegen das Versammlungsgesetz überwiegend nicht verfolgt werden, hat sich verständlicherweise in der von vielen Politikern beklatschten Szene die Meinung festgesetzt, man tue nichts Strafbares ...
faz.net 24.7.2014
Siehe auch hier und dort.
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