Schule in Frankfurt Nr. 45/02, März 2002, S. 6 bis 8:
Günter Loew
Auch Jeide und Stillemunkes werden die Rechtschreibreform nicht retten
Erinnern Sie sich noch? Zur Zeit der Vertretertagung in Fulda erschien unser Heft 43 (Oktober 2000) mit einem vielbeachteten Artikel von Walter Zehnter Schildbürgerstreiche der Rechtschreibreform? In diesem Artikel stellte der Autor eine Reihe von Beispielen vor, die den ganzen Unsinn der sogenannten Rechtschreibreform deutlich werden lassen. Nachdem in Ausgabe 1/2001 von Blickpunkt Schule Zehnters Aufsatz für eine breitere Leserschaft publik gemacht wurde, erschien in Heft 2/2001 eine Auseinandersetzung mit den Schildbürgerstreichen von Uta Jeide und Christoph Stillemunkes zugunsten der Rechtschreibreform. Diese Kritik nahm Herr OStR Günther Löw zum Anlaß, an die reformierte Orthographie, die sich außerhalb der Schule bis heute nur in Ausnahmefällen durchgesetzt hat, zu erinnern.
Daß die neue staatlich verordnete Orthographie nichts taugt, pfeifen die Spatzen inzwischen von allen Dächern der Republik. Selbst ihre geistigen Urheber, die nach dem freiwilligen Ausscheiden der Reformkritiker Horst Haider Munske und Peter Eisenberg noch in der Zwischenstaatlichen Rechtschreibkommission verbliebenen Reformer, verteidigen ihr Machwerk nur noch halbherzig, haben schwerwiegende Fehler eingeräumt und sind inzwischen, gemeinsam mit Redakteuren von Duden und Bertelsmann, mit der Revision der Reform beschäftigt. Der neue Rechtschreib-Duden, die 22. Auflage, dokumentiert diesen Prozeß des Rückbaus augenfällig und unwiderlegbar.
Professor Horst Haider Munske, einer der besten Kenner der Materie, kommentiert diesen Vorgang in einer Rezension des neuen Duden (1) so:
Der Kernpunkt der Neuerung liegt jedoch woanders: in der Revision der Schreibung gegenüber der letzten Auflage vor vier Jahren, und zwar in vielen hunderten von Fällen. Vor allem bei den umstrittenen vermehrten Getrenntschreibungen, die ja dem Sprachwandel und aller Sprachintuition völlig zuwiderlaufen, wird die bisherige Schreibung häufig wieder hergestellt oder wenigstens als Variante zugelassen. Nun gibt es sie wieder, die Adjektive schwerbehindert und hartgesotten, hochbegabt, weitgehend, wohltemperiert und vielversprechend, auch die Verben wiedersehen und wiedervereinigen (ein lexikographischer Beitrag zur deutschen Einheit) anderes aber, und zwar das meiste, bleibt 'reformiert'. [...] Zahllose dieser Neuerungen widersprechen eindeutig den Reformregeln. Trotzdem fühlt sich die Duden-Redaktion, wie alle Interviews zeigen, auf der sicheren Seite. Das war früher anders, als sie wegen 40 geänderter Wörter eine ganze Auflage eingestampft hat. Jetzt hat sie die Unterstützung der Zwischenstaatlichen Rechtschreibkommission, mit der in zahlreichen vertraulichen Arbeitssitzungen der gemeinsame Korrektur-Fahrplan abgesprochen wurde. Die Kommission selbst hat die Richtung bestimmt und schließlich genehmigt, was sie vorgeschlagen hat. Ein Ergebnis dieser Revision steht schon jetzt fest: alle früheren Auflagen reformierter Wörterbücher sind in zahllosen Details überholt. [...] Der neue Duden ist ein Zwitter: Er korrigiert (mit amtlichem Augenzudrücken) einige Unmöglichkeiten der 'Reform' und macht damit alle bisherigen Reformwörterbücher unbrauchbar; andererseits beharrt er auf den allermeisten Mängeln der neuen Rechtschreibung und versucht sie mit diesem Wörterbuch durchzusetzen. Der neue Duden ist eine Interimstation auf dem Weg zur völligen Rückkehr zur alten oder zu einer gründlichen Überarbeitung der neuen Rechtschreibung.
Vor diesem Hintergrund wirkt die verbissene Attacke von Uta Jeide und Christoph Stillemunkes auf Walter Zehnters Schildbürgerstreiche der Rechtschreibreform in Nr. 2/2001 von Blickpunkt Schule freilich nur noch wie ein Anachronismus: leicht angestaubt und unfreiwillig komisch. Hier versuchen zwei glühende (wahrscheinlich ideologisch motivierte) Anhänger der Reform, noch Positionen zu verteidigen, die die Reformer selbst schon längst geräumt haben.
Es grenzt schon ans Groteske, wenn Jeide und Stillemunkes, vor Engagement anscheinend blind, Walter Zehnter, der doch, wie sie dem Vorspann entnehmen konnten, weder Professor noch Lehrer ist, vorhalten, er sei nur deswegen gegen einenFreiraum in der Kommasetzung, weil er dann als Lehrkraft nicht mehr den Rotstift benutzen könnte. Walter Zehnter ist ganz gewiß kein sadistisch veranlagter Pauker, den die Rechtschreibreform um das Vergnügen gebracht hat, sich mit dem Rotstift austoben zu können. Er ist vielmehr ein Dilettant im besten Sinne des Wortes, also jemand, der eine Tätigkeit nicht berufsmäßig, sondern aus Liebhaberei betreibt, der gegen die Reform Stellung nimmt, weil er die Sprache liebt und über die staatlich verordnete Verhunzung der deutschen Orthographie entsetzt ist. (2)
Deswegen ist es schlicht unfair, ihm vorzuhalten, daß sein Beitrag nicht bis zu einer Diskussion über die Prinzipien der Neuregelung vordringt (S. 11) und die intellektuell anspruchsvollere Auseinandersetzung mit den neuen Regeln scheut. (S. 12)
Ich kann mir auch gar nicht vorstellen, daß Jelde und Stillemunkes an so gearteten Beiträgen wirklich interessiert sind. Es gibt sie natürlich schon längst, und mindestens den von Hans-Werner Eroms und Horst Haider Munske herausgegebenen Diskussionsband Die Rechtschreibreform / Pro und Kontra sowie Theodor Icklers in den Erlanger Studien, Band 116, herausgegebenen Kritischen Kommentar zur 'Neuregelung der deutschen Rechtschreibung müßten die beiden auch unbedingt kennen. Sie hätten also schon längst Gelegenheit gehabt, die Klinge mit Professoren wie Eisenberg, Ickler, Munske, Veith, Zemb u. a. zu kreuzen.
Herr Zehnter hatte sich mit seinem Beitrag ein viel bescheideneres Ziel gesetzt: er wollte mit seinen Beispielen nur den sprachlichen Schaden aufzeigen, den die staatlich aufgezwungene Neuschreibung angerichtet hat.
Ich halte es auch nicht für besonders seriös, wenn Jeide und Stillemunkes Herrn Zehnter bei der Darstellung der Fremdwortschreibung Unseriosität vorwerfen, denn sie verschweigen dabei, daß die von ihm angeführten falschen Beispiele keineswegs völlig aus der Luft gegriffen sind. Die von Herrn Zehnter angeprangerte Vereinfachung der Fremdwortschreibung gehörte nämlich zu dem auf der Wiener Konferenz von 1986 beschlossenen Reformprogramm und ist erst unmittelbar vor der Einführung der Reform (weitgehend) am Widerstand der deutschen Ministerpräsidenten gescheitert. Diese fühlten sich durch brutale Vereinfachungen in der Art von Restorant abgestoßen und vielleicht sogar an die Deutschtümelei der Nazis erinnert. Sie empfanden jedenfalls solche Schreibungen im Zeitalter der europäischen Einigung mit Recht als unpassend. Allerdings haben sie nur die schlimmsten Auswüchse verhindern können. Das Regelwerk enthält immer noch eine ganze Reihe von absurden Schreibungen (z.B. Spagetti, Tunfisch, Jogurt oder Katarr) als zulässige Varianten, und im Wörterverzeichnis wird Portmonee sogar als Hauptform angegeben.
In den zentralen Punkten hat Herr Zehnter mit seiner Kritik so gut wie immer recht. Was nützt es der Sprachgemeinschaft z. B., wenn das sogenannteamtliche Regelwerk den Schreibern auch weiterhin großzügig erlaubt, ein Komma vor dem erweiterten Infinitiv oder den anreihenden Konjunktionen bei der Satzreihe zu setzen, wenn diese Regeln in der Schule nicht mehr gelernt werden müssen? Die nächste Generation von Journalisten wird ihre Leserschaft schon bald serienweise mit Sätzen irritieren , die den von Walter Zehnter angeblich an den Haaren herbeigezogenen Beispielen verzweifelt ähnlich sehen.
Nicht viel anders verhält es sich mit der Silbentrennung. Nach § 111 E 2 der Amtlichen Regelung sind irreführende Trennungen zu vermeiden, behaupten Jeide und Stillemunkes in ihrem Beitrag und erwecken damit den falschen Eindruck, es handle sich um eine Verbotsregel. Im Regelwerk heißt es aber lediglich: Irreführende Trennungen sollte man vermeiden, zum Beispiel [ ... ] . " Die Formulierung ist bewußt so butterweich gehalten, damit ja niemand in Versuchung kommt, den Schülern solche Trennungen als Fehler anzurechnen.
Auch der von Jeide und Stillemunkes erhobene Einwand, daß § 112 doch weiterhin die Trennung nach den lateinischen Wortbestandteilen zulasse, verschleiert nur den Tatbestand, daß sie den Reformern aus ideologischen Gründen zuwider ist und deswegen möglichst nicht benutzt werden soll. Wir wissen das, weil der Leiter der Zwischenstaatlichen Kommission, Gerhard Augst, sich in der von der GEW herausgegebenen Zeitschrift Erziehung und Wissenschaft " (3) einmal zu der Bemerkung hinreißen ließ, die bisherige Trennung von Interesse (Inter-esse) werde doch nur dazu mißbraucht, Bildung zu demonstrieren.
Jeide und Stillemunkes sollten auch einmal zur Kenntnis nehmen, was Horst Haider Munske in seinem o.g. Aufsatz über die Neuregelung der Silbentrennung schreibt:
Grotesk ist nach wie vor der Umstand, daß die Reformer in der Kommission nicht verstehen wollen, wozu die Silbentrennung eigentlich dient.- das flüssige Lesen trotz Zeilensprung zu ermöglichen. Die Durchführung erledigen heute Rechtschreibprogramme, die auch vielen Schülern auf ihrem Laptop zugänglich sind. Die Einführung tausender neuer Trennstellen für den armen Schreiber sind völlig überflüssig. Hier erkennt man, wie fixiert die Kommission aufdie Perspektive des Schreibers ist. Als wüßten sie nicht, daß die ganze Differenziertheit unserer Orthographie vor allem der eindeutigen und schnellen Sinnerfassung des Lesers dient. " (S. 4-5)
Eine weitere detaillierte Auseinandersetzung mit den von Jeide und Stillemunkes zur Verteidigung der Reform vorgetragenen Argumenten lohnt sich nicht. Sie versuchen die Rechtschreibreform um jeden Preis gegen alle Angriffe zu verteidigen, weil sie höchstwahrscheinlich beide an diesem Machwerk als Vertreter des hessischen Kultusministeriums in der Ära Holzapfel mitgewirkt haben bzw. noch mitwirken.
Wenn sie Argumenten wirklich zugänglich wären, müßten sie auch zugeben, daß das sogenannte amtliche Regelwerk gewiß nicht weniger Einzelfallregelungen enthält als der alte Duden und daß die neuen Regeln der Getrennt- und Zusammenschreibung Schülern überhaupt nicht zu vermitteln sind. Das sogenannte amtliche Regelwerk widmet diesem Kapitel allein 10 kleingedruckte Seiten, die mit Regeln, Unterregeln und Beispielen bis zum Rande vollgestopft sind. Der größte Pferdefuß in dieser Scheinreform, bemerkt Munske dazu, ist nach wie vor die vermehrte Getrenntschreibung. Die Duden-Redakteure haben sich redlich bemüht, das Darstellungschaos in den amtlichen Regeln zu entflechten und in zwanzig Kennziffern (K 47 bis K 66) nachvollziehbar darzustellen. Doch das macht die Willkür dieser Reform nur noch sichtbarer.
Tatsächlich hat die Reform überhaupt keine Vereinfachung der deutschen Orthographie zustande gebracht. Professor Werner Veith von der Universität Mainz hat dies schon 1997 in seinem Beitrag für Die Rechtschreibreform / Pro und Kontra nachgewiesen:
In Wirklichkeit handelt es sich um eine Mogelpackung mit einer schier unübersehbaren Zahl von Anwendungsbestimmungen in Form von Unterregeln, Spezifikationen, Kannbestimmungen, Bedingungen, Listen und Verweisen. Dadurch ergeben sich zu den 112 Regeln nicht weniger als 1. 106Anwendungsbestimmungen. Will man den zum Erwerb und zur Anwendung der deutschen Orthographie erforderlichen Lernaufwand aber einigermaßen richtig einschätzen, dann sind auch die 105 Wortlisten einzubeziehen, die zusammen 1. 180 einzelne Wörter enthalten, welche mangels Effektivität der Regeln im Gedächtnis behalten oder in einem Wörterbuch nachgeschlagen werden müssen. " (4)
Wer sich für die Genese der Rechtschreibreform interessiert, wird nach einiger Zeit darauf stoßen, daß sie eine späte Folge des von dem hessischen Kultusminister Ludwig von Friedeburg unternommenen Versuchs ist, mehr Chancengleichheit durch Eingriffe in die sprachliche Sozialisation der Schulkinder zu erzwingen. Damals, in den 70er Jahren, wollte man allen Ernstes das (als Soziolekt der bürgerlichen Schichten verstandene) Hochdeutsche, die Hochsprache, in der Schule durch die Sprache der unteren Schichten (eine Art Proletarian code) ersetzen und glaubte, der Chancengleichheit u. a. auch durch eine Rechtschreibreform näherkommen zu können. Die Rahmenrichtlinien Sekundarstufe 1 Deutsch aus dem Jahr 1972 enthalten dazu auf S. 24 den ersten Entwurf, der bis auf die aus politischen Gründen nicht durchsetzbare Einführung der sogenannten gemäßigten Kleinschreibung bereits alle übrigen Bereiche der heutigen Neuregelung enthielt.
Der hochideologische Charakter dieses Unternehmens geriet nach den heftigen bildungspolitischen Auseinandersetzungen in den 70er Jahren allmählich in Vergessenheit, so daß es dem hessischen Kultusminister Holzapfel zur Verwunderung aller Gutinformierten schließlich sogar gelang, den lange Zeit gegenüber der Reform äußerst skeptischen bayerischen Kultusminister Zehetmair für seine Pläne zu gewinnen.
Das ganze Unternehmen war aber von Anfang an verfassungsrechtlich höchst problematisch, weil die Kultusminister eigentlich gemäß Artikel 80 GG erst durch ein Gesetz (also durch die zuständigen Parlamente) zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet der Orthographie hätten ermächtigt werden müssen. Sie haben sich aber darüber hinweggesetzt und die Länderparlamente ebenso wie den Deutschen Bundestag mit fadenscheinigen Argumenten ausmanövriert. Ausgerechnet Christoph Stillemunkes hat das am 14.6.1997 in einem Leserbrief mit der Überschrift Gelungenes in der Rechtschreibreform in der F.A.Z. (Nr. 135) ausgeplaudert. Die entscheidende Passage hat folgenden Wortlaut:
Die zur Ausarbeitung eines Reformvorschlags berufene Kommission handelte im Auftrag von demokratisch legitimierten Amtsinhabern. Da mehrere Staaten eine Vereinbarung treffen mußten, war es Sache der Regierungen, den Weg dazu zu ebenen. Die Bundes- und/oder Landesparlamente in allen deutschsprachigen Staaten an der Entscheidung zu beteiligen hätte ein Ergebnis unerreichbar gemacht. Wie lange hätte es gedauert, bis so viele Parlamente beraten, die Angelegenheit hin- und hergeschoben, neue Ausschüsse dafür eingerichtet und vielleicht entschieden hätten? Wie viele sich gegenseitig ausschließende Korrekturwünsche an dem Reformvorschlag wären zu erwarten gewesen? Vielleicht sind auch noch Volksabstimmungen gefällig? Resultat: so viele Reformen wie Referenden. Nein: Aus Gründen der Praktikabilität und wegen des begrenzten Reformumfangs war der eingeschlagene Weg richtig. Wer behauptet, die Frage von 'daß' oder dass' sei verfassungsrelevant, müßte wegen Bagatellisierung des Persönlichkeitsrechts belangt werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Kultusminister in seinem Urteil vom 14.7.1998 nur durch einen geschickten Schachzug von dem Vorwurf des Verfassungsbruchs freisprechen können: unter Rückgriff auf das Urteil des OVG Schleswig hat der Erste Senat nämlich festgestellt, bei der Rechtschreibreform handele es sich gar nicht um einen gesetzgeberischen Akt, weil die Rechtschreibung im deutschen Sprachraum nicht auf Rechtsnormen, sondern auf außerrechtlichen Regeln beruhe, die auf Akzeptanz angewiesen seien.
Dieser 'rechtliche Befreiungsschlag' hat jedoch für die Kultusminister und ihre Reformpläne eine fatale rechtliche Konsequenz: wenn die Neuregelung nämlich gar keinen gesetzlichen Charakter hat, dann besitzt sie letzten Endes auch keinerlei rechtliche Verbindlichkeit.
Sie stellt in Wahrheit nichts anderes als einen Regelungsvorschlag dar, der auf die Zustimmung der Sprachgemeinschaft angewiesen ist.
Es ist an der Zeit, daß die Kultusminister das endlich zur Kenntnis nehmen und nicht länger versuchen, der Sprachnation gegen ihren bei jeder Gelegenheit bekundeten Willen eine völlig mißratene neue Orthographie aufzuzwingen. Die deutsche Sprache und ihre Rechtschreibung kann man nicht einfach wie die Straßenverkehrsordnung mit Hilfe von willkürlich aufgestellten Vorschriften regeln wollen. Wer es dennoch versucht, braucht sich nicht zu wundem, wenn er am Ende als der Düpierte dasteht.
Zur besseren Einsicht ist es aber noch nicht zu spät.
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(1) Der Aufsatz ist vor kurzem unter dem Titel Neue Rechtschreibwörterbücher im Irrgarten der Reform in Schule in Frankfurt, Nr. 44, Juni 2001, S. 4 ff., veröffentlicht worden.
(2) Es ist wohl eher so, daß seine Kritiker unbewußt Komponenten ihrer eigenen Triebstruktur auf ihn projiziert haben. Die folgende Passage aus der Einleitung zu ihrem Leserbrief erweckt nämlich den Eindruck, daß Jeide und Stillemunkes am liebsten mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln disziplinarisch gegen sämtliche Lehrer vorgingen, die bei der sogenannten Umsetzung der Reform nicht spuren: Weiter heißt es, vielen Kollegen (was ist mit Kolleginnen?) sei bis heute nicht bewusst, welche Änderungen die Rechtschreibreform mit sich brachte. Im Verbandsorgan einer Lehrerorganisation hätten wir eine solche Aussage nicht erwartet, denn wenn sie stimmt, ist sie gleichbedeutend mit dem schweren Vorwurf an die Lehrkräfte, sie hätten einen seit mehr als vier Jahren geltenden Erlass und eine fast seit drei Jahren verbindliche Arbeitsgrundlage schlicht ignoriert.- Im übrigen bestehen nur Emanzipationspedanten auf der fortwährenden Nennung beider Geschlechter, also der Schreiberinnen und Schreiber, weil sie nicht einsehen wollen, daß Gattungsbegriffe immer beide Geschlechter einschließen; auch diesen Unfug muß man nicht mitmachen, denn ein geschlechtsspezifischer Unterschied ist dabei nicht von Belang. Auch Jeide und Stillernunkes verwenden gar nicht überall konsequent die Doppelformeln. Bei ihnen gibt es z.B. keine Gegnerinnen der Reform, keine Anhängerinnen der Kenntlichmachung von Bedeutungsunterschieden und noch nicht einmal Ehepartnerinnen.
(3) Heft 1/1997, S. 20-21
(4) Pro und Kontra, S. 244
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