Re: Berichtigungen etc.
Zitat: Ursprünglich eingetragen von J.-M. Wagner
Nochmal zu Herrn Reimers (Steigerbarkeit): Ich habe das Regelwerk ja nicht bei mir zuhause, aber heißt es dort nicht irgendwo, daß der erste Bestandteil nicht allgemein, sondern speziell in dem gegebenen Zusammenhang steigerbar sein muß? Ja, und zwar in Paragraph 34, genauer: in § 34 (2.2): »Zusammensetzungen aus Adverb oder Adjektiv + Verb, bei denen der erste Bestandteil in dieser Verbindung weder erweiterbar noch steigerbar ist«. Bei § 36 wurde dies vergessen -- mit den beschriebenen Konsequenzen.
Es bleibt nachzutragen, was aus diesem Problem in der 1997/98 nachgebesserten Variante von § 36 wird. Im folgenden sind alle nachgebesserten Paragraphen mit einem Sternchen gekennzeichnet. Zunächst ist der Haupttext des Paragraphen verändert worden; es wird »der Unterschied von selbständigem Wort und Wortbestandteil wie in *§ 34 verdeutlicht«: *§ 36: Substantive, Adjektive, Verbstämme, Adverbien oder Pronomen können als Wortbestandteile mit Adjektiven oder Partizipien Zusammensetzungen bilden. Man schreibt sie zusammen. Diese Bedingung als Wortbestandteil soll wohl den zuvor berschriebenen logischen Konstruktionsfehler von § 36 (2) -- in der bisherigen bzw. der weiterhin amtlich gültigen Fassung enthalten -- eliminieren. Ob das gelungen ist, wage ich nicht zu beurteilen; ganz schlecht scheint es aber nicht zu sein.
(Ob es aber überhaupt sinnvoll und nötig ist, an § 36 irgendwelche Nachbesserungen vorzunehmen, ist eine ganz andere Frage; ich halte es für verlorene Liebesmüh, weil eine klare, einfache Lösung viel besserere Ergebnisse liefern würde und vor allem mit deutlich geringerem Aufwand zu haben wäre: die komplette Rücknahme der Reform.)
Auf das hier diskutierte Problem der Schreibung von gut_willig (u.ä.) hat das aber keinen Einfluß, ebensowenig das hinzugekommene Steigerungskriterium, das sich ausschließlich auf den zweiten Bestandteil bezieht: *§ 36 (4): Zusammensetzungen, deren zweiter Bestandteil gesteigert ist und damit die ganze Verbindung steigert, zum Beispiel:
dieser Schluck Bier war wohltuender als eine Stunde Schlaf; die gewinnbringendste Anlageform; dein Fehler ist schwerwiegender als meiner Die Konsequenz daraus ist, daß nur gutwilliger (als Komparativ) zusammengeschrieben wird, der Positiv geht weiterhin leer aus (worauf Herr Ickler schon mehrfach hingewiesen hat).
(Mit Verlaub, die Beispiele von *§ 36 (4) halte ich inhaltlich für einigermaßen schwachsinnig -- was ja regelkonform als *schwach sinnig zu schreiben ist, oder? Man widerlege es mir!)
Dies ist damit auch die Stelle, auf welche sich der zuvor erwähnte Duden-Newsletter vom 12.07.2002 bezieht. Die dortige Darstellung geht aber einen entscheidenden Schritt über den Änderungsvorschlag hinaus und läßt in bestimmten Fällen Schreibweisen zu, die einem zusammengeschriebenen Positiv entsprechen: »ein besonders wasserabweisendes Material«; »ein sehr zeitsparendes Verfahren«. Läßt man hier die Adverbien besonders, sehr weg, ist die herkömmliche Schreibung des Positivs wiederhergestellt.
Aber nochmal zum bereits zuvor diskutierten gut_willig und der Problematik der Steigerungskriteriums bei Getrenntschreibung. Der betreffende Unterpunkt wurde gekürzt; er lautet (im ersten Bericht der Rechtschreibkommission, nicht amtlich): *§ 36 E2 (3): Fälle, bei denen der erste Bestandteil erweitert ist, zum Beispiel:
vor Freude strahlend, drei Meter hoch, sehr ernst gemeint Weiterhin gilt, daß bei gut_willig keines der Kriterien für Zusammenschreibung zutrifft. Weil jetzt ein (m.E. rein syntaktisches) Kriterium anzuwenden ist, welches lediglich prüft, ob eine Erweiterung vorliegt, nicht aber, ob eine solche möglich ist, und da das Steigerungskriterium entfallen ist, gilt bei der nachgebsserten Regel, daß bezüglich gut_willig auch keines der Kriterien für Getrenntschreibung zutrifft. Es fällt damit komplett durch *§ 36 durch.
__________________
Jan-Martin Wagner
|