Re: Morgenluft
Zitat: Ursprünglich eingetragen von margel
Es ist hochinteressant, daß Herr Zehetmair selbst an der Heilung der Rechtschreibkrankheit mitzuwirken anbietet. Ich weiß nicht, wie weit sein Einfluß (noch) reicht, aber er ist wohl nicht zu gering einzuschätzen. Das ist doch ein Lichtblick! Über tätige Reue s.§ 83a,StGB
§ 83a Tätige Reue
(1) In den Fällen der §§ 81 und 82 kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Täter freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt und eine von ihm erkannte Gefahr, daß andere das Unternehmen weiter ausführen, abwendet oder wesentlich mindert oder wenn er freiwillig die Vollendung der Tat verhindert.
(2) In den Fällen des § 83 kann das Gericht nach Absatz 1 verfahren, wenn der Täter freiwillig sein Vorhaben aufgibt und eine von ihm verursachte und erkannte Gefahr, daß andere das Unternehmen weiter vorbereiten oder es ausführen, abwendet oder wesentlich mindert oder wenn er freiwillig die Vollendung der Tat verhindert.
(3) Wird ohne Zutun des Täters die bezeichnete Gefahr abgewendet oder wesentlich gemindert oder die Vollendung der Tat verhindert, so genügt sein freiwilliges und ernsthaftes Bemühen, dieses Ziel zu erreichen.
Mir wird schwindlig, wenn ich derartiges lese, weil mich die Anwendung der Kronzeugenregel hin- und herbeutelt. Bald sehe ich den Täter, bald das oder die Opfer, bald den angerichteten reellen Schaden und dann wieder den Nutzen und Segen, den ein bekehrter und geläuterter Unheilstifter bringen könnte. Ein echtes Dilemma!
Mir fällt das Wort „Leidensdruck“ dazu ein. Wie groß muß jener innere Druck sein, daß einer die Seiten wechselt? Darf man den Druck verstärken, damit er endlich wechselt? Oder muß man statt dessen eine Schon- und Mitleidshaltung aufbauen, um die Wechselabsicht des Täters in die Opferrolle zu verstärken? Mir ist das alles zu hoch, doch glaube ich, daß es für Dillemmata verschiedene Lösungsmuster gibt.
Interessant sind die inhaltsträchtigen Begriffe „Reue“ und „Kreuz“. Sie sind religionsschwanger. Woran aber orientiert sich Zehetmair? Am weltlichen, juristischen Begriff „Reue“ oder orientiert er sich an der christlichen Botschaft von Reue und Umkehr? Noch schwerer verständlich ist die doppelte Verwendung des Wortes Kreuz (siehe Nachrichtenbrett „Bayerische Staatszeitung“). Meinen die Interviewpartner, Zehetmair und Krieger, den anatomischen Begriff „Kreuz/Rückgrat“ oder meinen sie das religiöse Symbol, das den festen Glauben und die Konsequenz assoziieren läßt?
Fest steht, daß bei Zehetmair noch nichts feststeht. Er spricht noch zu blümerant und arbeitet mit Hintertürchen. Warten wir also auf den Herbst. Das ist die Jahreszeit, in der die Bäume ihre Blätter verlieren. Das besorgt die Natur von ganz alleine.
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