Entwürfe/Anträge/Beschlüsse des Bundestages (97/98)
P o l i t i s c h e M a c h b a r k e i t
Um die Arbeit des Deutschen Bundestages und seiner Ausschüsse bzgl. der Rechtschreibreform in den Jahren 1997 und 1998 entsprechend würdigen zu können, empfiehlt sich eine Chronologie und das namentliche Festhalten von Abgeordneten, die sich kritisch gegen die Rechtschreibreform äußerten.
Wissenswert ist, daß insbesondere der Rechtsausschuß, später auch der Haushaltsausschuß, mit den Fragen zur Rechtschreibreibreform befaßt waren.
Interessant dabei ist, daß sich die jeweiligen Ausschußmitglieder zu unterschiedlichen Zeiten Gedanken gemacht haben, in welcher Form sie das jeweilige Thema in das Plenum einbringen, wobei hier grundsätzlich Überlegungen der „politischen Machbarkeit“ eine Rolle spielten. Stets stand die Frage im Vordergrund, wofür man in der Abstimmung gerade noch ein Mehrheitsverhältnis erreichen könne.
Zu unterscheiden sind bei der vergleichenden Betrachtung:
der Entschließungsentwurf
und der sich später daraus entwickelnde schriftlich festgehaltene Antrag
bzw. die offizielle Beschlußempfehlung.
Mir sind bekannt:
1. der Entschließungsentwurf 1997 (genaues Datum unbekannt)
2. der Antrag zur 170. Sitzung am 18. April 97 (Drucksache 13/7028 v. 21.02.97)
3. der Entwurf für die 224. Sitzung am 26.03.98 (Drucksache 13/7028 v. Feb. 98)
Nicht bekannt:
ist mir der genaue Wortlaut der Beschlußempfehlung, der in der 224. Sitzung mehrheitlich angenommen wurde.
Die entsprechenden Dokumente werde ich hier einstellen.
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