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Detlef Lindenthal
26.12.2003 17.23
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(a) Der Zusammenhang zur Frage ist noch nicht deutlich geworden.

(b) Das Wegschummeln eines Buchstabens erleben wir in ähnlicher Weise bei Adresse ggü. address, sowas liegt wohl in der Natur der Fremdwörterbehandlung bei uns. Als Ausweichlösung schreibe ich gewöhnlich Anschrift.
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Detlef Lindenthal

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Elke Philburn
26.12.2003 17.07
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Mich erstaunt immer wieder, wie häufig man die Schreibung Agression vorfindet. Nach Google ist das Verhältnis beinahe 1:3.

Seiten auf Deutsch wurden nach aggression durchsucht. Ergebnisse 1 – 10 von ungefähr 66,200.

Seiten auf Deutsch wurden nach agression durchsucht. Ergebnisse 1 – 10 von ungefähr 19,400.
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http://www.vrs-ev.de/

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Christoph Kukulies
16.12.2003 08.28
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Gegenfrage

Zitat:
Ursprünglich eingetragen von kth99
....

weil der 2. Teil ein selbstständiger Satz ist. Ich würede das Komma weglassen, weil es sich in meinen Augen um eine Aufzählung zweier Sachverhalte handelt. Wer um Himmels Willen hat Recht ? Kann mir da jemand die genaue Regelung sagen ? Das wäre echt super.


Sehr geehrter Frager: Sie sind doch bestimmt kein Idötzchen der Jahrgänge 1996 bis 2003; also haben Sie die bewährte Rechtschreibung gelernt. Da haben Sie doch auch gelernt „selbständig“ zu schreiben. Warum schreiben Sie es denn jetzt in dümmlichem Neuschrieb? Sie brauchten es nicht. Auch nach neuen „Regeln“ ist „selbstständig“ die Nebenvariante. Aber Ihr Rechtschreibprogramm will es wahrscheinlich so, stimmt's?

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Christoph Kukulies

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Detlef Lindenthal
15.12.2003 21.49
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Nach der bewährten Rechtschreibung ist das einfach:
    Viele fürchten das Risiko, oder es fehlt das Geld.
Wir haben zwei Hauptsätze, und die werden aus gutem Grund mit Komma abgegrenzt (weil sonst solche Monster möglich wären, bei denen Objekt und Subjekt verwechselt werden könnten: Der Politiker schimpfte auf die Unvernunft der Menschheit und seine Frau, was ich genau beobachten konnte, malte Strichmännchen auf den Bierdeckel.)

Nach sogenannter „reformierter“ Rechtschreibung ist das sehr kompliziert.
Gemäß § 71 muß ein Komma gesetzt werden, denn:
„Gleichrangige (nebengeordnete) Teilsätze, Wortgruppen oder Wörter grenzt man mit Komma voneinander ab.“

Gemäß § 72 wird kein Komma gesetzt:
„Sind die gleichrangigen Teilsätze ... durch und ... verbunden, so setzt man kein Komma.“
Das ist ein Widerspruch zu § 71.

Gemäß § 73 hinwiederum kann ein Komma gesetzt werden:
„Bei gleichrangigen Teilsätzen, die durch und, oder usw. verbunden sind, kann man ein Komma setzen ...“

„Regeln“, die einander widersprechen, sind keine Regeln, also kann die Neu„regelung“ keine Gültigkeit haben;
somit hat Ihr Kollege einwandfrei recht, und Ihre Zweifel können bewährtem Rechtschreibweihnachtsfrieden weichen. :-)

Adventsgruß,
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Detlef Lindenthal

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kth99
15.12.2003 17.54
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Frage

Hallo ! Ich streite mich gerade mit einem Kollegen über folgenden Text:

Warum kauft das niemand ? Viele fürchten das Risiko oder es fehlt das Geld.

Oder heißt es:

Warum kauft das niemand ? Viele fürchten das Risiko, oder es fehlt das Geld.

Es geht also um das Komma. Mein Kollege meint, das Komma müsse gesetzt werden, weil der 2. Teil ein selbstständiger Satz ist. Ich würede das Komma weglassen, weil es sich in meinen Augen um eine Aufzählung zweier Sachverhalte handelt. Wer um Himmels Willen hat Recht ? Kann mir da jemand die genaue Regelung sagen ? Das wäre echt super.

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