Nach der bewährten Rechtschreibung ist das einfach:
Viele fürchten das Risiko, oder es fehlt das Geld.
Wir haben zwei Hauptsätze, und die werden aus gutem Grund mit Komma abgegrenzt (weil sonst solche Monster möglich wären, bei denen Objekt und Subjekt verwechselt werden könnten: Der Politiker schimpfte auf die Unvernunft der Menschheit und seine Frau, was ich genau beobachten konnte, malte Strichmännchen auf den Bierdeckel.)
Nach sogenannter „reformierter“ Rechtschreibung ist das sehr kompliziert.
Gemäß § 71 muß ein Komma gesetzt werden, denn:
„Gleichrangige (nebengeordnete) Teilsätze, Wortgruppen oder Wörter grenzt man mit Komma voneinander ab.“
Gemäß § 72 wird kein Komma gesetzt:
„Sind die gleichrangigen Teilsätze ... durch und ... verbunden, so setzt man kein Komma.“
Das ist ein Widerspruch zu § 71.
Gemäß § 73 hinwiederum kann ein Komma gesetzt werden:
„Bei gleichrangigen Teilsätzen, die durch und, oder usw. verbunden sind, kann man ein Komma setzen ...“
„Regeln“, die einander widersprechen, sind keine Regeln, also kann die Neu„regelung“ keine Gültigkeit haben;
somit hat Ihr Kollege einwandfrei recht, und Ihre Zweifel können bewährtem Rechtschreibweihnachtsfrieden weichen. :-)
Adventsgruß,
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Detlef Lindenthal
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