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Stefan Weise
24.03.2004 17.11
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Re: Re: Re: Wo genau steht diese Regel?

Herzlichen Dank für Ihren ausführlichen Kommentar zu diesem für mich sehr spannenden Problem, Herr Wagner.
Gestatten Sie mir einige laienhafte Bemerkungen dazu, der ich mich auf diesem Gebiet wie auf Eis bewege.

Zunächst möchte ich anmerken, dass es durchaus als normal anzusehen ist, wenn etwas, was nicht zusammengeschrieben dasteht, als ein Wort gilt. Das Verb 'aufgeben' in dem Beispielsatz 'Ich gebe nie auf' dürfte ein ganzes Buch voller ähnlicher Beispiele aufblättern. Wäre die Form 'gebe...auf' nicht ein Wort, wäre die Grammatik & vor allem die Frage der GZS um Einiges komplizierter, weil sich dann die Diskussion z.B. nicht mehr um alle Formen des Wortes 'sitzenbleiben' drehen würde, sondern nur noch um die infiniten Formen, wobei die finiten Formen seltsamerweise exakt mit denen einer Wortgruppe 'sitzen bleiben' übereinstimmen (grammatisch natürlich nur, & sofern man überhaupt von Flexionsformen einer Wortgruppe reden darf).
Auch, was zuammengeschrieben wird, ist nicht immer ein Wort, wie Univerbierungen wie 'sodass' oder 'näherbringen' meiner Ansicht nach zeigen. Es ist ja gerade der Witz an der ganzen GZS-Diskussion, dass durchaus auch Wortgruppen zusammengeschrieben werden & nicht nur Wörter.
Daraus folgt für mich, dass man weder die Zusammenschreibung vom Wortbegriff ableiten, noch die Entscheidung, ob etwas ein Wort ist, auf die Zusammenschreibung gründen kann, wie es aber tatsächlich in der Grammatik häufig geschieht.

Das von Ihnen gebrachte Maas-Zitat

An syntaktischen „Sollbruchstellen“ wird ein Spatium gesetzt [...] Wo keine syntaktische „Sollbruchstelle“ vorliegt, wird zusammengeschrieben.

scheint mir nicht in eine zirkuläre Begründungspraxis zu münden als vielmehr einen Ausweg aus dem Dilemma darzustellen, wenngleich ich mir im Moment nicht vorstellen kann, wie dieser aussieht. Meines Erachtens liegt nämlich das Gewicht des Satzes auf syntaktisch. Der Schlüssel sind "syntaktische Sollbruchstellen“, & meiner Ansicht nach haben die zunächst mal nichts mit der Frage zu tun, ob etwas ein Wort ist oder nicht. Leider kenne ich den Maas-Aufsatz nicht, so dass ich keine Vorstellung davon habe, nach welchem Verfahren denn diese „Sollbruchstellen“ aufgefunden werden können. So vernebelt, wie er bis jetzt dasteht, kommt mir dieser Ansatz jedoch einigermaßen vielversprechend vor.

Zum zweiten Haken: Ich muss gestehen, dass ich weder das Regelwerk noch die verschiedenen Unfälle, die einem beim Schreiben passieren können, genau genug kenne, um zu entscheiden, ob die beiden von Ihnen angeführten Paragraphen dem in der Vorbemerkung genannten Grundsatz widersprechen oder nicht; meiner beschränkten Ansicht nach scheint dies nicht der Fall zu sein, weshalb man höchstens sagen könnte, diese Zusätze seien redundant.
Der Haken liegt ja vielmehr darin, dass diese Zusätze aus der Sicht der neuen Regel überflüssig sind, während sie aus der Sicht der alten Regel dem Grundsatz widersprechen, weil ja die bisherige Regelung die in diesen Zusätzen behandelten Fälle als ein Wort behandelt.

Vielen Dank auch für den Literaturtip! Ich werde mir bei der nächsten Gelegenheit den Text einmal vornehmen.


Stefan Weise



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J.-M. Wagner
24.03.2004 15.00
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Re: Re: Wo genau steht diese Regel?

Zitat:
Ursprünglich eingetragen von Stefan Weise
Dass Adjektive mit Nomen Zusammensetzungen bilden können, kann man in §37 lesen. Bei dem Hinweis auf die Flektierbarkeit haben die Autoren sicherlich §34 (2.2) im Hinterkopf gehabt, der sich allerdings auf Verben bezieht.
Vielen Dank, Herr Weise, daß Sie versucht haben, sich einen Reim auf die Angaben der Kommission zu machen. Sie führen hier etwas an, was mir bei meinen eigenen Überlegungen (siehe dazu hier) nicht aufgefallen war, weil ich mir die Paragraphen für die Schreibung von Verben gar nicht angeschaut hatte (warum auch?). Aber es stimmt, von der Grundidee her paßt § 34 (2.2) genau dazu.
Zitat:
Schließlich könnte man sich noch auf die Vorbemerkungen vor §33 berufen, in denen es heißt, dass die Getrenntschreibung der Normalfall & allein die Zusammenschreibung regelungsbedürftig sei. D.h. für mich, wenn es keinen Hinweis darauf gibt, dass zusammenzuschreiben ist, schreibe man getrennt.
Auch dieser Hinweis ist wichtig, denn diese Vorbemerkung ist quasi der Schlüssel zum Verständnis der reformierten Getrennt- und Zusammenschreibung. Der im Regelwerk als Vorbemerkung verankerte Grundsatz
»(2) Bei der Regelung der Getrennt- und Zusammenschreibung wird davon ausgegangen, dass die getrennte Schreibung der Wörter der Normalfall und daher allein die Zusammenschreibung regelungsbedürftig ist.«
enthält zwei entscheidende Haken; einen davon kann man dem Text selbst entnehmen, den anderen bemerkt man erst, wenn man das Regelwerk im Detail studiert.

Der erste Haken an diesem Grundsatz ist, daß darin auf „Wörter“ als etwas Bezug genommen wird, deren Existenz und Eindeutigkeit (!) als gegeben vorausgesetzt wird. Andererseits geht es in diesem Abschnitt um die Regelung der Getrennt- und Zusammenschreibung (GZS), und obwohl der Wortbegriff nicht über die GZS definiert ist, so hängt doch die Schreibung insofern mit dem Wortbegriff zusammen, als daß etwas, das nicht zusammengeschrieben dasteht, mit Sicherheit nicht als genau ein Wort gelten kann – was noch nicht bedeutet, daß das, was zusammengeschrieben wird, genau ein Wort ist; zu diesem aussagenlogischen Aspekt siehe hier.

Die Frage danach, was ein Wort ist, ist ein durchaus nichttriviales Problem. Mir hat bei dieser Thematik der Aufsatz von H. Günther, „Zur grammatischen Basis der Getrennt-/Zusammenschreibung im Deutschen“ (in: Dürscheid/Ramers/Schwarz [Hrsg.]: Sprache im Fokus. Festschrift für Heinz Vater zum 65. Geburtstag. Tübingen: Niemeyer, 1997; S. 3-16) weitergeholfen, worin er auch auf die Reform und ihre Auswirkungen eingeht. Er zitiert eine Arbeit von U. Maas (1992):
An syntaktischen „Sollbruchstellen“ wird ein Spatium gesetzt [...] Wo keine syntaktische „Sollbruchstelle“ vorliegt, wird zusammengeschrieben.
Insofern kann man sagen, daß zwar die Spatien (= Leerstellen zwischen Wörtern) nicht die Wörter definieren, daß aber beide Konzepte, das der Spatien und das der Wörter, auf der gleichen (grammatischen?) Grundlage beruhen. Damit besteht die Gefahr, daß der oben angeführte Grundsatz des reformierten Regelwerkes zirkulär wird: Um die GZS zu regeln, muß man wissen, was ein Wort ist – was aber wiederum eng mit der GZS verknüpft ist. Ich hoffe, daß ich das einigermaßen nachvollziehbar dargestellt habe; wenn nicht, versuche ich gern, es nochmal zu erklären.

Der zweite Haken ist, daß dieser Grundsatz vom Regelwerk nicht eingehalten wird: Das Regelwerk enthält sehr wohl explizite Getrenntschreibungsregeln. Die Reformer Gallmann und Sitta schreiben dazu in ihrem „Handbuch Rechtschreiben“ (Lehrmittelverlag des Kantons Zürich, 1996; hier S. 92):
Der Grundsatz, dass nur die Zusammenschreibung eigens zu regeln ist, konnte allerdings im neuen Regelwerk in einigen Bereichen nicht durchgehalten werden, so bei Fügungen aus Adjektiv und Verb sowie aus Adjektiv und Adjektiv: Hier gibt es auch besondere Regeln für die Getrenntschreibung. (In der amtlichen Neuregelung sind sie als Erläuterungen getarnt!)
Um welche Paragraphenteile es sich dabei handelt, ist klar: § 34 E3 und § 36 E1.
__________________
Jan-Martin Wagner

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Stefan Weise
24.03.2004 11.26
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Re: Störangriffe gegen die Wortbildung

Lieber Herr Lindenthal,

vielen Dank, dass Sie sich die Mühe gemacht haben, diese Beispiele für mich herauszusuchen. Wenn ich Sie richtig verstehe, wenden Sie legitimerweise (denn es wurde ja über zig Jahre so gelehrt) die Regeln aus dem 'alten' Duden von 1991 an, die zum Entscheidungskriterium dafür, ob etwas ein Wort ist oder eine Wortgruppe, das Vorhandensein einer eigenen bzw. übertragenen Bedeutung machen.
Ihr Argument lautet jetzt: Wenn etwas eine eigene Bedeutung hat, ist es ein eigenes Wort.
Obwohl diese Regelung sehr einfach & auf alle im Duden & die meisten von Ihnen angeführten Beispiele erfolgreich anwendbar ist, habe ich durchaus meine Probleme mit ihr.

Zunächst muss ich aber zugeben, dass mir diese Regel vor dem Bekanntwerden der sogenannten Rechtschreibreform nicht bekannt war (wie war es denn bei Ihnen?), & dass ich Wörter meistens so schrieb, wie ich sie kannte, bzw. im Zweifelsfall im Wörterverzeichnis nachschlug.
Seitdem ich die Regeln einigermaßen kenne, erscheint mir keine von beiden praktikabel, obgleich mir die bisherige sympathischer ist, eben weil sie aufgrund des semantischen Kriteriums keine Wörter vernichtet.

Michael Schneider zählt auf seiner Ihnen sicher bekannten Webseite ( http://schneid9.de/pdf/gzsalt.pdf ) einige Beispiele zusammen, die zumindest das Gefühl aufkommen lassen, dass irgendetwas neu geregelt werden muss.
Die Frage 'Neue Bedeutung oder nicht?' führt nicht immer zur richtigen (Duden-) Schreibung, wie die Beispiele 'kleinschneiden', 'geradebiegen', 'ernst nehmen' vs. 'übelnehmen', 'heiß machen', '(sich) kurz fassen' u.a. belegen.
Wendet man das Kriterium auf andere Bereiche als den der GZS an, kommt man gar zu ganz absurden Schlussfolgerungen: 'Das ist der Schlüssel zur Lösung dieses Problems!' – Niemand würde auf die Idee kommen, 'Schlüssel' wegen übertragener Bedeutung anders zu schreiben.

Es stellt sich mithin für mich die Frage, ob das Kriterium 'Neue/übertragene Bedeutung' überhaupt ein praktisches Kriterium sein kann, wenn es weder alle Fälle der Getrenntschreibung noch alle Fälle der Zusammenschreibung erklären kann.
Auf der anderen Seite sehe ich wie Sie das Problem, dass man beim Lesen von nach der neuen Rechtschreibung verfassten Texten immerzu irritiert ist, weil man den auseinander geschriebenen Varianten stets eine andere Bedeutung zu entnehmen gewohnt ist als den zusammengeschriebenen ('auseinander schreiben' vs. 'zusammenschreiben' ist übrigens ein großartiges Beispiel gegen die neue Regelung).

Natürlich bedeutet 'tiefgreifend' etwas anderes als 'tief greifend'! Aber ebenso hat 'heiß machen' in 'die Suppe heiß machen' eine andere Bedeutung als in 'die Käufer heiß machen' & hat 'offenlassen' in 'das Fenster offenlassen' eine andere Bedeutung als in 'die Frage offenlassen', obwohl das nicht durch die Schreibung kenntlich gemacht wird.

Diese letzten Beispiele sollen nur zeigen, dass der normale Leser durchaus damit umzugehen weiß, wenn gleich geschriebene Ausdrücke unterschiedliche Bedeutungen haben. Es ist völlig klar, dass 'tief greifende Veränderungen' nicht wirklich _greifen_; auf diese Idee würde niemand kommen. Das ist es, was ich in einem meiner vorigen Beiträge mit Gewohnheit meinte.

Ich wollte hiermit nur zeigen, dass man eine zweifellos kritikwürdige (Neu-) Regelung nicht aus der Sicht einer ebenso kritikwürdigen alten Regelung kritisieren kann. Wenn man das macht, kommt man auf ein Feld, auf dem gar nichts mehr sicher oder klar ist.

Aus meiner Sicht spricht gegen die neue & für die alte Schreibweise bisher nur, dass sie zwar gleichermaßen inakzeptabel sind, die alte Schreibweise aber bisher praktiziert wurde.

Würde man übrigens eine Neuregelung einführen, die eher auf Zusammenschreibung als auf Getrenntschreibung zielt (eine beliebte Kritik an der Neuregelung ist ja, dass sie einem jahrhundertealten Trend entgegenwirkt), könnte man 'heißmachen', 'badengehen', 'gutstellen' & 'kurzfassen' schreiben, es wäre von da aber auch nicht weit zu Wortbildungen wie 'voneinanderfahren' (analog zum der bisherigen Regelung entsprechenden 'auseinandergehen'), 'hinundwiderlaufen', 'ausdemhausegehen' & 'berganfahren', wovor schon Adelung (1782) warnte.

Kennen Sie einen Ausweg aus diesem Dilemma?

Stefan Weise


P.S. Bevor Sie mich missverstehen: Ich will nicht der Neuregelung das Wort reden, insbesondere deshalb nicht, weil ich weiß, dass die Neuregelung in einigen Fällen tatsächlich zu Grammatikfehlern führt, wie Th. Ickler gezeigt hat.


– geändert durch Stefan Weise am 24.03.2004, 15.40 –

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Detlef Lindenthal
24.03.2004 08.18
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Störangriffe gegen die Wortbildung

Lieber Herr Weise,

Sie schreiben zutreffend:
>>Ich will auf die Frage hinaus, ob es denn tatsächlich Wörter sind, die durch diese verstärkte Auseinanderschreibung verschwinden, oder nicht doch eher Wortgruppen, die man zusammenzuschreiben gewohnt war. <<
Mit dieser Frage haben Sie, so meine ich, den Nagel auf den Kopf getroffen – denn die Frage: Wörtergruppe oder Wort? sollte sich in vielen Einzelfällen eindeutig entscheiden lassen.
Bitte urteilen Sie selbst, ob die folgenden Buchstabenfolgen zu Wörtern oder aber Wortgruppen gehören (ich mache mir die Mühe und suche einige Anwendungen bei Google heraus):
– „Läßt sich der Begriff Umweltschutz allgemeingültig definieren?“ (zusammen/getrennt bei Google: 23.000/6.000)
,Läßt sich der Begriff Umweltschutz allgemein gültig definieren?‘ würde etwas anderes bedeuten.

– „Auch in der theoretischen Erklärung für psychische Erkrankungen vollzieht Freud nach der Frühphase der Psychoanalyse eine tiefgreifende Änderung ...“ (514:140); ... tief greifende Änderung ? Nein, denn es wird nichts gegriffen; tiefgreifend bedeutet etwas anderes als tief greifend. Ohne Zweifel ist tiefgreifend bereits ein Wort.

– Drittes Beispiel aus dem Netz:
„Wie kann man die rechte Maustaste lahmlegen?“ (zusammen/getrennt bei Google: 11.700/8.900, vermutlich wird das Wort von M$ angemeckert)
Lahmlegen hat mit lahm und legen überhaupt nichts mehr zu tun: lahmlegen bedeutet stoppen, sperren, während bei lahm ein (wenn auch behindertes) Weitergehen noch möglich ist.

Noch zur Verdeutlichung: Es geht hier nicht mehr um eine Feineinstellung im Grenzbereich zwischen Wörterpaar und Wort, wie etwa bei (r)ad()fahren und statt()dessen, wo die Bedeutungen der Paarwörter im Paar genau enthalten sind und bleiben, sondern es geht um zweifelsfrei bisher vorhandene Wörter, mit eigener Betonung und eigener, in den Teilwörtern nicht enthaltener Bedeutung.

Damit läßt sich Ihre Frage, „ob es denn tatsächlich Wörter sind, die durch diese verstärkte Auseinanderschreibung verschwinden“, nach meiner Meinung eindeutig bejahen: Die „Reformer“ (16 Kultusminister(innen)) verfügen, indem sie hunderttausend Deutschlehrer und zehn Millionen Schüler als Instrument benutzen, das Verbot von Hunderten von Wörtern.


Zerstört werden die bisher im Deutschen sehr gut gelungenen Regeln für die Wortbildung. (Wörter haben (bisher) eine eigene Bedeutung und eine eigene Betonung.)
Die Kultusminister(innen) machen sich überaus angreifbar, indem sie gegen die Wörter lahmlegen, allgemeingültig, sogenannte und 416 weitere (laut Duden, 21. Auflage) ein Verbot aussprechen und die leicht zu verinnerlichenden Wortbildungsregeln unterlaufen.

Und die Minister haben eine Lawine losgetreten: Denn wie hier im Faden „Verbotene Wörter“ gezeigt wurde, werden von Zehntausenden von Redakteuren, die nicht jedesmal nachschlagen wollen oder aus anderen Gründen, gleich massenhaft weitere Wörter tabuisiert, was so ähnlich ist wie verboten.
__________________
Detlef Lindenthal

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Stefan Weise
23.03.2004 11.58
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Re: Hie böse, da ernsthaft

Lieber Herr Lindenthal,

wenngleich mir schon gestern aufgefallen ist, dass ich mich vermutlich dem hier üblichen hohen Diskussionsniveau nicht werde einfügen können, möchte ich mich doch noch einmal melden.

Wie Sie richtig mutmaßen, bin auch ich für die Erhaltung von Wörtern & oftmals angesichts einiger Neuschreibungen entsetzt.

Dennoch kann ich ein Stück weit das Bemühen der Reformer nachvollziehen, einige Zustände, die überflüssigerweise kompliziert & chaotisch sind, zu vereinheitlichen.
Unser Entsetzen angesichts einiger Aueinanderschreibungen an Stellen, wo vorher zusammengeschrieben wurde, könnte doch einfach die enttäuschte Erwartung sein, etwas nicht zusammengeschrieben zu sehen, was man vorher zusammengeschrieben sah. In vielen Fällen, in denen sich das Sprachgefühl gegen eine Auseinanderschreibung sträubt, wird doch nur in bestimmten syntaktischen Zusammenhängen zusammengeschrieben, während in anderen auch schon ohne die Neuregelung auseinander geschrieben wurde.

Ich will auf die Frage hinaus, ob es denn tatsächlich Wörter sind, die durch diese verstärkte Auseinanderschreibung verschwinden, oder nicht doch eher Wortgruppen, die man zusammenzuschreiben gewohnt war.

Ich weiß, dass dies der Kernpunkt der ganzen GZS-Unsicherheiten ist, kenne aber nicht die Argumente derjenigen, die unerschütterlich daran festhalten, dass es sich um Wortvernichtung handelt & nicht um konsequente Wortgruppenschreibung.

Ich möchte nicht den Eindruck erwecken, als sei ich ein uneingeschränkter Befürworter der Reform, es ist lediglich so, dass es mir auch umnöglich ist, sie im Ganzen & in jedem ihrer Einzelteile kategorisch abzulehnen, wie das in diesem Forum einige zu tun geneigt zu sein scheinen.

Es wäre nett, wenn Sie mir das eine oder andere Argument oder Beispiel zur Stützung ihrer These zeigen oder mir ein paar Literaturhinweise zukommen lassen könnten, so dass ich mich selber über diesen Punkt schlauer machen kann.

Ich hoffe auf Ihre Nachsicht mit einem in diesen Dingen relativ Ungebildeten.

Stefan Weise

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Detlef Lindenthal
23.03.2004 06.49
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Hie böse, da ernsthaft

Lieber Herr Weise,

>>warum denn gleich so böse?<<
Zwischen böse und überzogen einerseits und entschlossen und berechtigt andererseits werden wir alle zu unterscheiden haben.

>>Ich habe lediglich versucht wiederzugeben, was in den von mir aufgefundenen Regeln steht, nach denen Herr Wagner gefragt hatte. Das sollte keineswegs eine Meinung darstellen, die ich vertrete, bin ich doch gerade erst dabei, mir eine solche zu bilden.<<
Sehr gut, und deshalb habe ich Sie auch auf die Schwierigkeit mit den Wörterverboten hingewiesen.

>>Es liegt mir jedenfalls nichts ferner, als Wörter verbieten zu wollen. Ich versuche nur, bevor ich sie kritisiere, diese Regelung zu verstehen. Die Regelungsrichtung Grundregel > Ausnahmeregeln halte ich eigentlich nicht gerade für besonders unpraktikabel; aus ihren Worten scheint eine generelle Ablehnung jeglicher Normierung zu sprechen.<<
Jegliche Normierung sollte sinnvoll sein – wenn bei einer Normierung Wörter verboten werden, dann ist sie ungeeignet und, gelinde gesagt, unberechtigt.

>>Jedenfalls unterstellen Sie mir da zu viel des Bösen.<<
Das Böse entsteht a.) weil leichtfertige Brandstifter mit neuen „Regeln“ zündeln (und womöglich gar nicht merken, daß es sich dabei um Wörterverbote handelt), b.) weil es anschließend eine zäh voranarbeitende Schicht von Funktionären gibt, die stolz auf ihren Gehorsam sind (willige Vollstrecker), c.) weil die meisten Betroffenen sich sowas gefallen lassen.

Daß ich mir dies nicht gefallen lasse, macht mein Herz nicht schwer – ich bin Handwerker, bin in der Freiwilligen Feuerwehr, und deren bewährten und bewehrten Brandschutz-Regeln haben sich als sinnvoll herausgestellt. Gemeinsame Rechteverteidigung setzt die Besonnenheit von mehr und mehr einzelnen voraus.

Im vorliegenden Fall lasse ich mir die Wörterverbote nicht gefallen, und ich freue mich sehr, wenn auch Sie jedes einzelne unserer Wörter zu verteidigen helfen.

Ihr
__________________
Detlef Lindenthal

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Stefan Weise
23.03.2004 01.06
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Re: Hunderttausend können nicht irren?

Lieber Herr Lindenthal,

warum denn gleich so böse? Ich habe lediglich versucht wiederzugeben, was in den von mir aufgefundenen Regeln steht, nach denen Herr Wagner gefragt hatte. Das sollte keineswegs eine Meinung darstellen, die ich vertrete, bin ich doch gerade erst dabei, mir eine solche zu bilden.

Es liegt mir jedenfalls nichts ferner, als Wörter verbieten zu wollen. Ich versuche nur, bevor ich sie kritisiere, diese Regelung zu verstehen. Die Regelungsrichtung Grundregel > Ausnahmeregeln halte ich eigentlich nicht gerade für besonders unpraktikabel; aus ihren Worten scheint eine generelle Ablehnung jeglicher Normierung zu sprechen.

Jedenfalls unterstellen Sie mir da zu viel des Bösen.

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Detlef Lindenthal
22.03.2004 22.00
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Hunderttausend können nicht irren?


Stefan Weise schrieb:
... Getrenntschreibung der Normalfall & allein die Zusammenschreibung regelungsbedürftig ...
Lieber Herr Weise,

haben Sie bedacht, daß Sie damit ausgedrückt haben: Das Verbot zusammengesetzter Wörter ist der Normalfall, erlaubt sind zusammengesetzte Wörter nur, wenn es, von Kultusministerkonferenzgnaden, eine Regel für sie gibt?

Lieber Herr Weise, Ihnen wie auch den Kultusministern und Hunderttausenden von Deutschlehrern spreche ich aus- und nachdrücklich jegliches Recht ab, in einer Sprachgemeinschaft Wörter verbieten zu wollen. Wär ja auch noch schöner; möchte wissen, ob einer dieser Akademiker darüber nachgedacht hat.

>:-|
– geändert durch Detlef Lindenthal am 23.03.2004, 07.06 –
__________________
Detlef Lindenthal

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Stefan Weise
22.03.2004 16.46
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Re: Wo genau steht diese Regel?

Dass Adjektive mit Nomen Zusammensetzungen bilden können, kann man in §37 lesen. Bei dem Hinweis auf die Flektierbarkeit haben die Autoren sicherlich §34 (2.2) im Hinterkopf gehabt, der sich allerdings auf Verben bezieht. Schließlich könnte man sich noch auf die Vorbemerkungen vor §33 berufen, in denen es heißt, dass die Getrenntschreibung der Normalfall & allein die Zusammenschreibung regelungsbedürftig sei. D.h. für mich, wenn es keinen Hinweis darauf gibt, dass zusammenzuschreiben ist, schreibe man getrennt.


__________________
Man kann nach Sinn suchen oder ihn erfinden. (Anne Michaels)

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R.Schuster
21.02.2004 17.27
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Deutschlandfunk- "Campus und Karriere"

Habe mir heute die Sendung zur „Rechtschreibreform“ im DLF angehört. Grauenhaft, was der Herr ....- Leiter der Kommission....von sich gab! Er hatte überhaupt nichts zu sagen, sondern „nur“ bei jedem Beitrag : „Ja, stimme zu, „sie sprechen mir aus der Seele“ und Zitat „Die Rechtschreibung ist nicht wichtig, aber man muß sie beherrschen“ (von Hans Glinz). Was soll so etwas?? Die Zeit hätte ich besser verbringen können.
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Vielen Dank!

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J.-M. Wagner
09.02.2004 01.43
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Wo genau steht diese Regel?

In der Anlage 2 zum 3. Bericht der ZK wird unter 4.) zu Hohelied und Hohepriester darauf verwiesen, daß laut Regelwerk flektierte Adjektive nur getrennt geschrieben werden, unflektierbare Adjektivformen dagegen mit Nomen Zusammensetzungen bilden können und dann zusammengeschrieben werden.

In welchem Paragraphen steht das? Ich finde es partout nicht; ich scheine gerade mit Blindheit geschlagen zu sein...
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Jan-Martin Wagner

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margel
16.01.2004 15.11
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Herangetastet

Zum Morsen braucht man wie schon immer nur eine Taste, auch „Taster“ genannt. Die Dauer des Niederdrückens ergibt kurze und lange Tonsignale, bzw. Punkte und Striche.(Üblicherweise 1:3) Die Leerzeichen ergeben sich als stumme Phase von der Länge eines Strichs. Eine Eingabe- oder Absende-Taste ist überflüssig, da ja in „Echtzeit“ gesendet wird. So ist es jedenfalls bei den mir bekannten Amatuerfunkern. – Heute gibt es natürlich auch Konverter, die das Erlernen des Morsealphabetes überflüssig machen.

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J.-M. Wagner
16.01.2004 13.56
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Richtig: drei Tasten

Ja, natürlich braucht man weiterhin mindestens drei Tasten: je eine für Punkt und Strich sowie die Leertaste. Außerdem ist eine Eingabetaste (zum Abschicken bzw. für den Zeilenwechsel) ganz sinnvoll. Aber das ist doch trivial, oder?
(*seufz*)
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Jan-Martin Wagner

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Karl Eichholz
16.01.2004 10.16
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morsen mit drei Tasten, ganz auf Scheibe ... :)

komisch, ging das Morsen doch früher noch ganz gut auch mit nur einer Taste. Das musss ja wohl mit der neuen ß/ss-Schreibung zusammenhängen
:-)


wundert sich
__________________

mit herzlichen Grüßen
Karl Eichholz

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Joseph Terner
16.01.2004 06.35
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Re: ich denk ich bin im falschen film

Zitat:
Ursprünglich eingetragen von sarge
zur angeblichen verunstaltung der deutschen sprache (von sprechen): hört jemand rechts-reib-fehler in einem laut vorgelesenen text?
Ja, z. B. im Rundfunk oder Fernsehen des öfteren. Darf ich Günther Jauch mit seinen »Bambúses-Stäbchen« zitieren? (Gemeint waren Bambuseßstäbchen, aber Herr Jauch bekam zu lesen: »Bambusessstäbchen«.) Es handelt sich allerdings nicht um einen Rechtschreibfehler sondern um die derzeit gültige amtliche Orthographie.
Zitat:
wenn die deutsche schreibung durch irgend etwas verunstaltet wird, dann durch die uneinheitlichkeit, zu der dieses forum (wie auch z.b. die FAZ) nach kräften beiträgt.
Von der sogenannten »Neuen Rechtschreibung« existieren zig Varianten: dpa-Rechtschreibung, NZZ-Rechtschreibung, »ZEITschreibung«, Süddeutsche-Zeitung-Rechtschreibung usw. usf. Die behauptete »uneinheitliche Einheitsorthographie« würde ich hingegen als Oxymoron bezeichnen.
__________________
Joseph Terner

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