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Bayerischer Landtag
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gestur
28.06.2004 13.38
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Über die bayerische Kultusministerin Monika Hohlmeier

steht heute einiges in der Süddeutschen Zeitung v.28.6.04, Die Seite Drei, Die Hoffnungsträgerin verliert ihren Zauber

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Matthias Draeger
17.03.2004 08.46
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Was habt Ihr denn da angerichtet?

Im historischen Spiegel-Interview, aus dem Zehetmair einige seiner wichtigsten Informationen bezog – er wurde von den Redakteuren mehr oder weniger aufgeklaert: „heiliger Vater“? so, das wusste ich gar nicht, etc. – sagt er u.a.: „Es wird Widerstand geben, erbitterten Widerstand. Die Leute werden uns fragen: Was habt Ihr denn da angestellt?“

Allerdings, das fragen wir
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Matthias Draeger

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Theodor Ickler
16.03.2004 15.50
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Zum Versagen der Politik bei der Rechtschreibreform

Nachdem Kultusminister Zehetmair am 27. Oktober 1995 im bayerischen Landtag seine Regierungserklärung zur Rechtschreibreform abgegeben hatte, trugen die Abgeordneten aller Fraktionen ihre Stellungnahmen vor. Die Stimmung war gelöst, das Protokoll verzeichnet für diesen Abschnitt der Plenarsitzung zwölfmal „Heiterkeit“. (Bayerischer Landtag · 13. Wahlperiode Plenarprotokoll 13/31 v. 27.10.95 2208)

Die Abgeordnete Radermacher (SPD) sagte u. a.:
„Herr Zehetmair, Sie sehen mich und Sie sehen uns in einer trauten Einigkeit mit Ihnen. Das werden wir hoffentlich so schnell nicht wieder erleben. Das wäre uns beiden furchtbar peinlich, das weiß ich. Ich denke aber, es ist notwendig, daß wir jetzt dafür sorgen, daß die Reform durchgeführt wird. Es ist nur ein Reförmchen, aber es ist notwendig, auch im Interesse unserer Kinder. Auch das wollte ich Ihnen noch einmal sagen.“ (Beifall bei der SPD)


Sie fuhr fort und bezog sich dabei auf eine TED-Umfrage vom Vortag, die 89 Prozent Ablehnung der RSR ergeben hatte:

„Stimmung gegen etwas Neues zu machen, ist immer angstbesetzt. Der Umfrage messe ich deshalb keine große Bedeutung bei, weil jeder, der etwas Neues lernen soll, erst einmal sagt, man sollte lieber beim Alten bleiben. Mit dieser Haltung hätten wir aber auch 1901 keine Rechtschreibreform geschafft, und viele Dinge würden noch so geschrieben wie im vorigen Jahrhundert.“

Alle Debattenredner offenbarten eine ähnliche Unwissenheit über den Inhalt der RSR sowie über die Geschichte der deutschen Rechtschreibung. Diese Unwissenheit war die Voraussetzung für die Verkennung der Probleme und für die von allen Rednern geäußerte Gewißheit, daß die Reform gut für die Kinder sei, da sie das Schreiben erleichtere.

Zehetmair und sein Staatssekretär Freller erweckten den Eindruck, als hätte der Minister mit seinem Protest gegen 35 Fremdwortschreibungen die „Kulturbarbarei“ verhindert und nun sei alles in Ordnung. Von den viel gravierenderen Folgen der Reform in anderen Bereichen hatte niemand eine Ahnung. Wie wenig Zehetmair auch mit der Materie vertraut war, zeigt sich in seiner Erwartung, die zu gründende Rechtschreibkommission werde auch etwas gegen die „Anglizismen“ und anderen „Sprachmüll, der in den letzten Jahren bei uns abgelagert wurde“, unternehmen müssen. (Das bayerische Kultusministerium redet übrigens in seinen Kampagnen gegen Drogen die bayerischen Schüler grundsätzlich nur auf englisch an: Be smart, don't start usw.) Man kann in dieser Forderung aber auch schon das Muster künftiger Ablenkungsrhetorik erkennen: Wozu sich über die Rechtschreibreform aufregen, wo es doch viel Wichtigeres gibt, zum Beispiel die Anglizismen. Zehetmairs Äußerungen zur Rechtschreibreform zeigen von Anfang auch Spuren des schlechten Gewissens und böser Ahnungen. Seine Regierungserklärung ist ja gewiß von Ministerialbeamten vorbereitet worden. Von sich auch hätte der Altphilologe Zehetmair wohl kaum die morphologisch korrekte Trennung bespöttelt: „Man trennt Psych-ago-ge, aber Psy-cho-lo-ge, päd-ago-gisch, aber pä-do-phil.“ Wenig später rühmt er sich, Schreibweisen wie Apoteke verhindert zu haben: Wir dürften nicht „unser humanistisches Erbe vergessen, das sich auch in den aus den alten Sprachen entlehnten Schreibungen widerspiegelt“.


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Th. Ickler

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Theodor Ickler
14.03.2004 04.32
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Bayerischer Landtag

Bayerischer Landtag
13. Wahlperiode Drucksache 13/10986
23. 04. 98/27. 04. 98
Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Schultz SPD
vom 19. 12. 97
Besuch von Vertretern des Brockhaus-Verlages in bayerischen Schulen
Seit Beginn des Schuljahres 1997/98 suchen Vertreter des Brockhaus-Verlages (Duden) anläßlich der geplanten Rechtschreibreform bayerische Schulen auf und verteilen Gutscheine zum Erwerb von Duden oder anderen Broschüren.
Ich frage die Staatsregierung:
1. Stellen diese Vertreterbesuche in bayerischen Schulen Verstöße gegen Art. 84 Bayer. Erziehungs- und Unterrichtsgesetz dar, wonach „der Vertrieb von Gegenständen aller Art, Ankündigungen und Werbung hierzu, das Sammeln von Bestellungen sowie der Abschluß sonstiger Geschäfte in der Schule untersagt ist“?
2. Hat das Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst hierzu dem Brockhaus-Verlag und/oder
anderen Verlagen die ausdrückliche oder stillschweigende Genehmigung zu Vertreterbesuchen in den Schulen erteilt; wenn ja, an welche Verlage und in wie vielen Fällen?
3. Sind diese Vertreterbesuche im Zusammenhang mit der geplanten Rechtschreibreform zu sehen und sollen dadurch
Fakten geschaffen werden, um die Ablehnungsfront vieler Eltern gegen die Rechtschreibreform aufzuweichen?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst
Bei Eingang der schriftlichen Anfrage lagen dem Ministerium keine Erkenntnisse über Vertreterbesuche an bayerischen Schulen vor. Entscheidungen im Zusammenhang mit solchen Besuchen obliegen nach den Schulordnungen den Schulleitern, eine Pflicht zu Berichten an das Ministerium aus solchen Anlässen besteht nicht. Da in der schriftlichen Anfrage auch keine konkreten Schulen genannt wurden, wurden stichprobenweise Schulaufsichtsbehörden bzw. Schulen um Stellungnahme gebeten. Nachdem nunmehr die eingeholten Stellungnahmen eingegangen sind, beantworte ich die schriftliche Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Vertreter des Brockhaus-Verlages haben sich an eine Reihe von Schulen im Raum Bad Windsheim gewandt und den Schulleitungen oder Schulsekretariaten Postkarten entsprechend der Anzahl der Schüler mit der Bitte um Verteilung an die Schüler und um Wiedereinsammlung übergeben. Die Postkarten waren mit folgendem Text bedruckt: „Gutschein für ein Buchgeschenk – Liebe Schülerinnen und Schüler! Bei unserer Aktion erhält jede/r Schüler/in nach Rückgabe der Gutscheinkarte ein Buchgeschenk aus der Dudenreihe. Für alle Schüler/innen senden wir die Bücher an die Schule. Die Eltern erhalten auf Wunsch Informationen über Brockhaus und Duden. Alles ist völlig kostenfrei und ohne jegliche Verpflichtung. 200 Jahre Brockhaus. Damit Lernen erfolgreich ist.“ Auf der Rückseite findet sich ein großer Hinweis: „Geschenk- Gutschein“, etwas kleiner der Vermerk „Bitte den Eltern vorlegen. Datenschutz.“ Adressiert ist die Karte an die Brockhaus Direkt GmbH in Mannheim. Eine Reihe von Schulen leitete die rücklaufenden Karten an den Adressaten weiter und übergab die versprochenen Buchgeschenke dann den Schülern. An einer Schule trug die Schulleitung – unter Hinweis auf die Regelungen über Werbung an Schulen – das Angebot der Brockhaus Direkt GmbH der Elternversammlung vor, wo einhellig die Meinung vertreten wurde, dass das Angebot wahrgenommen werden sollte. Bei dem verteilten Geschenk handelte es sich um ein Buch von Ulrich Püschel („Wie schreibt man jetzt?, Dudenverlag, Mannheim 1996“); teilweise konnte auch statt dieses Buches ein Nachschlagewerk („Weltraum, Erde, Leben und Geschichte, Meyers Lexikonverlag“) gewählt werden.
Für die rechtliche Behandlung gilt Folgendes: In Art. 84 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) werden der Vertrieb von Gegenständen aller Art, Ankündigungen und Werbung hierzu, das Sammeln von Bestellungen sowie der Abschluss sonstiger Geschäfte in der Schule untersagt. Nach Art. 84 Abs. 1 Satz 2 BayEUG regeln die Schulordnungen Ausnahmen im schulischen Interesse. So dürfen nach (z.B.) § 125 Abs. 1 der Schulordnung für Gymnasien in Bayern (GSO) Druckschriften in der Schulanlage an die Schüler nur verteilt werden, wenn sie für Erziehung und Unterricht förderlich sind und keine kommerzielle oder politische Werbung enthalten; über die Verteilung entscheidet der Schulleiter.
Nach den Art. 84 Abs. 1 BayEUG konkretisierenden Schulordnungen ist somit die Verteilung von Druckschriften an die Schüler nicht absolut ausgeschlossen. Wenn der zur Entscheidung im Einzelfall berufene Schulleiter bei der Beurteilung der maßgeblichen Kriterien einen weniger strikten Maßstab anlegt, erscheint dies vertretbar, solange die rechtlichen Grenzen nicht überschritten werden.
Zu 2.:
Über die „Genehmigung“ von Vertreterbesuchen in der Schule entscheidet ebenfalls der Schulleiter, nicht das Ministerium.Demgemäß wurden weder ausdrückliche noch stillschweigende Genehmigungen durch das Ministerium erteilt.
Zu 3.:
Aus den Ausführungen zu Frage 1 und 2 ergibt sich, dass das Ministerium keineswegs die Schaffung von Fakten veranlaßt hat, um eine etwaige Ablehnungsfront vieler Eltern gegen die Rechtschreibreform aufzuweichen.
Seite 2 Bayerischer Landtag · 13. Wahlperiode Drucksache 13/10986
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Th. Ickler

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