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Strategie
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Christoph Kukulies
03.08.2004 06.51
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Re: Nullum Ministerpräsidentenkonferenz

Zitat:
Ursprünglich eingetragen von Theodor Ickler
Auf der Homepage der bayerischen Staatskanzlei findet man folgende Auskunft über die MPK. Daraus geht klar hervor, daß die MPK mitsamt ihrem Einstimmigkeitsprinzip keinerlei rechtliche Grundlage hat.

...
zwischen A- und B-Ländern unterschieden ...
...

In der MPK hat jedes Land eine Stimme, während im Bundesrat die Stimmen der Länder entsprechend ihrer Einwohnerzahl unterschiedlich gewichtet sind (maximal 6, mindestens 3 Stimmen).

Die Beschlüsse der MPK erfolgen nach dem Konsensprinzip, so dass stets Einstimmigkeit unter den Ländern erforderlich ist. Der Bundesrat fasst dagegen Mehrheitsbeschlüsse, je nach Thema mit einfacher oder 2/3-Mehrheit (zum Beispiel bei Verfassungsänderungen).“


Das liest sich wie die Beschreibung eines Verfassungsorgans. In der freien Wirtschaft würden die Damen und Herren gleich eingelocht wegen kartellähnlicher Machenschaften.



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Christoph Kukulies

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Theodor Ickler
03.08.2004 06.39
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Nullum Ministerpräsidentenkonferenz

Auf der Homepage der bayerischen Staatskanzlei findet man folgende Auskunft über die MPK. Daraus geht klar hervor, daß die MPK mitsamt ihrem Einstimmigkeitsprinzip keinerlei rechtliche Grundlage hat. Sie ist wie die KMK ein Symptom des Verbändestaates, der in obskuren Gremien an den Verfassungsorganen vorbei die Geschicke des Gemeinwesens leitet. Eine demokratische Kontrolle dieser sonderbaren Machtausübung ist nicht möglich.



„Die Bedeutung der Ministerpräsidentenkonferenz

Die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) ist Ausdruck eines gelebten Föderalismus. Sie ist ein Gremium der Selbstkoordination der Länder, die auf diese Weise ihre Interessen gegenüber dem Bund vertreten. Sie hat sich aus dem Bedürfnis der Länder heraus entwickelt, außerhalb des formalen Gesetzgebungsverfahrens im Bundesrat ein weiteres Gremium zur Diskussion und Beschlussfassung bei länderspezifischen Themen zu schaffen.

Die Ministerpräsidenten der Länder treffen sich in der Regel vier Mal im Jahr zur MPK. In besonderen Fällen berufen sie kurzfristig Sonderkonferenzen ein. Die Jahreskonferenz der Ministerpräsidenten findet jeweils im Herbst statt und
geht über mehrere Tage.

Die Ministerpräsidentenkonferenzen werden jeweils durch Konferenzen der Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder, deren Vorsitz bis Herbst 2004 der Amtschef in der Bayerischen Staatskanzlei, Ministerialdirektor Dr. Walter Schön, übernimmt, inhaltlich vorbereitet und vorberaten.

Jährlicher Wechsel des Vorsitzlandes

Der Vorsitz der MPK wird nicht gewählt, sondern wechselt jährlich im Herbst in einer festgelegten Reihenfolge. Bayern hat im November 2003 den Vorsitz von Hamburg übernommen und übergibt ihn im Herbst 2004 an Berlin. Zweimal jährlich finden unmittelbar im Anschluss an die Ministerpräsidentenkonferenzen Gespräche der Länderchefs mit dem Bundeskanzler statt.

Traditionell wird im Sprachgebrauch zwischen A- und B-Ländern unterschieden. Als A-Länder werden SPD-geführte Länder bezeichnet. Als B-Länder versteht man Länder mit unionsgeführter Regierung. Im Vorfeld der Sitzungen aller Ministerpräsidenten finden in der Regel getrennte Sitzungen
der A- und B-Länder statt.

Unterschiede zwischen Bundesrat und MPK

In folgenden Punkten unterscheiden sich Arbeit, Funktion und Beschlussfassung der MPK von der des Bundesrates:

Über den Bundesrat wirken die Länder an der Gesetzgebung des Bundes mit. Der Bundesrat ist ein Verfassungsorgan des Bundes, das heißt seine Funktion, Organisation und Rechte sind im Grundgesetz geregelt. Für die MPK gibt es solche rechtlichen Grundlagen nicht.

In der MPK hat jedes Land eine Stimme, während im Bundesrat die Stimmen der Länder entsprechend ihrer Einwohnerzahl unterschiedlich gewichtet sind (maximal 6, mindestens 3 Stimmen).

Die Beschlüsse der MPK erfolgen nach dem Konsensprinzip, so dass stets Einstimmigkeit unter den Ländern erforderlich ist. Der Bundesrat fasst dagegen Mehrheitsbeschlüsse, je nach Thema mit einfacher oder 2/3-Mehrheit (zum Beispiel bei Verfassungsänderungen).“

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Th. Ickler

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Matthias Dräger
03.08.2004 06.36
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Beispiele und sachliche Argumente

Sehr geehrter Herr Malorny,

die wirkungsvollste Waffe gegen die Rechtschreibreform ist – die Rechtschreibreform! Greifen Sie einfach ein paar hübsche Beispiele heraus, z. B. den Wechsel in der Schreibweise bei „Besorgnis erregend“ wenn eine weitere Steigerung nicht mehr möglich ist (höchst besorgniserregend), einige Einträge im DUDEN bei „wohl“, vielleicht fügen Sie auch eine Kopie aus dem amtlichen Regelwerk bei, gut geeignet sind die § 34 bis § 36.
Wer sich das ansieht, weiß, daß die Rechtschreibreform sich selbst im Wege steht und und bei Leuten von nur durchschnittlicher Intelligenz, wie wir es sind, keine Chance hat.

Eine Reihe von guten Argumenten für die Beibehaltung der normalen, bewährten (und ungeteilten) Rechtschreibung, wie Sie sie hier reichlich finden können, wäre auch nicht verkehrt. Der sachliche Ton kommt, so glaube ich, am besten an.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr M. Dräger

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Klaus Malorny
02.08.2004 21.17
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Strategie in Briefen

Da der „Faden“ hier Strategie heißt, möchte ich eine Frage stellen, auch wenn sie etwas außerhalb der hier diskutierten Themen liegt: Nachdem ich letztens Briefe an vier Ministerpräsidenten geschrieben habe, will ich noch einen weiteren Brief entwerfen, den ich den anderen widerspenstigen MPen und Politikern schicken möchte. Ich schwanke bei jedem Brief an Politikern zwischen einer harmlosen, weichgespülten Version und einer harten Version, in der ich ihnen vorwerfe, was man Politikern so vorwerfen kann (etwa aus dem Bereich Unwissenheit, Unfähigkeit, Machtmißbrauch, Bestechlichkeit, antidemokratisches Verhalten, Verlogenheit, ideologische Verbohrtheit, Blindheit, Weltfremdheit) -- natürlich im begründbaren Rahmen. Was besitzt mehr Wirkung? Wenn ich sehe, wie die Politiker alle bisherigen öffentlichen Beschwörungen von Dichtern, Juristen, Wissenschaftlern und anderen ignorieren, wenn nicht sogar sich darüber lustig gemacht haben, frage ich mich, ob ein harter Schuß vor den Bug nicht geeigneter ist. Jedoch besteht dabei die Gefahr, daß man gleich als „Querkopf“, „Idiot“ oder „Anarchist“ eingestuft wird und damit die Wirkung verpufft. Kann mir jemand einen Rat geben?

Aber vermutlich ist der Inhalt eh egal. Da die Post von Mitarbeitern vorgekaut wird, zählt, wenn überhaupt, nur die das Verhältnis Pro- zu Contra-Zuschriften.

Klaus Malorny


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Norbert Lindenthal
02.08.2004 20.24
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Re: Koch [Strategische Zwischenfrage]

Guten Tag, Herr Koch, in vergangenen Tagen haben sie Ihren gestur-Markenmantel und Ihren histj-Schal an der Garderobe abgegeben. Nun erheben Sie sich vom kartoffelförmigen Chaiselongue, um hier im Strategiethema frischen Wind mitzubringen.

Melden Sie sich doch bitte mal bei mir per Elektrobrief. Eine schnelle Verbindung wäre Redaktion@Rechtschreibung.com oder natürlich auch das Telefon: 02603 2415.

Für Ihre Verkleidung habe gerade ich übrigens eher größeres Verständnis. Hier firmiere ich selbst beispielsweise, weil ich mich auch um diesen Kleinkram kümmern muß, als Mädchenfüralles. Oder auch Dominik Schumacher ist mein Künstlername. Sie dürfen versichert sein, ich behalte Ihre Identität geschützt. Das können mehrere gutgelaunte Menschen hier an diesem Treffpunkt bestätigen.

Schnelle Sprüche sollen nicht Ihre Leistung bleiben. Sie haben viel Zeit. Vielleicht übernehmen Sie bald auch Teile der Moderation und technische Weiterentwicklung. Strategieüberlegungen wollen auch umgesetzt werden. Bei dem hier zu bewältigenden täglichen Pensum muß die Datenbank hier logistisch aufgerüstet werden.

Wir können mal über Struktur nachdenken und dann bald schnell handeln. Erst einmal warte ich aber ab, ob Sie zu sich und uns stehen. Öffentlich. Per Netzbrief privat hatte ich es ja auch schon versucht.

Herzliche Grüße, Ihr
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Norbert Lindenthal

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Martin Reimers
02.08.2004 17.28
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Antisemantik

Es ist viel schlimmer, als Herr Koch schreibt. Heller und seine Clique bestreiten überhaupt nicht die durch die Reform „verloren gehenden“ semantischen Unterschiede, sie stehen nur auf dem Standpunkt, daß „schwer zu handhabende Kriterien“ wie Wortbedeutung und auch -akzent den „Normal- und Wenigschreibern“ nicht zugemutet werden können. (In der modernen Pädagogik nennt man so etwas wohl Schülerorientierung.)
Kürzlich hat es Augst ja einmal wieder auf genial-unverschämte Weise auf den Punkt gebracht: die „alte“ Rechtschreibung war „semantisch überfrachtet“. Dieser militant asemantische Ansatz ist doch der – noch dazu ungebrochen stolze – Vater allen Unsinns.
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Martin Reimers

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Fritz Koch
02.08.2004 16.49
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Leute wie Klaus Heller von der Kommission

leugnen grundsätzlich, daß zwischen zusammengeschriebenen und getrennt geschriebenen Wörtern Bedeutungsunterschiede bestehen. Die Existenz dieser Bedeutungsunterschiede wurde zwar immer wieder nicht nur hier, sondern überall bewiesen, aber es wäre zu befürchten, daß die Richter des Bundesverfassungsgerichtes als sprachwissenschaftliche Laien Herrn Heller glauben würden. Das Problem sind nicht die jeweils neu zu verfassenden Schulaufsätze, und nur die kann Herr Heller meinen, sondern die von der alten auf die neue Schreibweise umgestellten Texte und die in diesen Texten entstehenden Bedeutungsänderungen.

Zum Beispiel erscheint vor meinem geistigen Auge bei dem Eigenschaftswort „weiter gehend“ immer Sokrates mit seinen Schülern Platon und anderen, die bekanntlich im Umhergehen die Probleme der Menscheit diskutierten, weil da das Gehirn am besten arbeitet.

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Carsten Zander
02.08.2004 12.39
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Nicht nur Wörterverbote

Zitat:
Ursprünglich eingetragen von Detlef Lindenthal
Die Staats- und sonstigen Rechtsgelehrten könnten dann auch gleich darüber nachdenken, ob der Staat und seine Beamten Wörter verbieten dürfen. Da Sprache vom GG geschützt wird, sind Wörterverbote nicht zulässig; aber sicherlich sagen dazu die Bundesverfassungskasper, daß ein so geringer Prozentsatz von verbotenen Wörtern unerheblich und nicht klagewichtig sei.

Es ginge allerdings nicht nur um die Wörterverbote. Im Artikel 3 des Grundgesetzes steht: „Niemand darf wegen ... seiner Sprache ... benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Ab 2005 dürfen die Kinder in der Schule nur die neue deutsche Schriftsprache benutzen. Dies stünde im Widerspruch zur Kultur, zum in den Büchern gespeicherten Wissen, zur Sprache der Eltern und zum sonstigen allgemeinen Sprachgebrauch.

Das wäre eindeutig eine Benachteiligung der Kinder. Aber uns hier im Forum ist das sicher klar, und das Thema wurde sicherlich bereits diskutiert.

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Detlef Lindenthal
02.08.2004 11.21
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Wörterverbote sind Sprachverbote


margel schrieb::
Wie schon dargelegt, sind weder die KMK noch die MPK Rechtsssubjekte. Sie kommen nicht in der Verfassung vor. Sie können beschließen, so viel sie wollen, einstimmig oder mit Mehrheit – Rechtskraft erlangen alle diese Beschlüsse erst durch Gesetz und Verordnung der einzelnen Länder. Das war auch bei der Einführung der RSR so. Jedes einzelne Kultusministerium hat entschieden, die Reform an den Schulen einzuführen. Das kann man in den Gesetzes- und Verordnungsblättern und den Schulverwaltungsblättern nachlesen. – Darum ist die Behauptung von der notwendigen Einstimmigkeit eine Zwecklüge. Sie soll Politikern wie Chr. Wulff u.a., die es natürlich besser wissen, den Schneid abkaufen und den neue Hoffnung schöpfenden Reformgegnern die Aussichtslosigkeit ihrer Bemühungen aufzeigen. Es ist an der Zeit, daß einmal ein kompetenter Staatsrechtler dazu Stellung bezieht.
Die Staats- und sonstigen Rechtsgelehrten könnten dann auch gleich darüber nachdenken, ob der Staat und seine Beamten Wörter verbieten dürfen. Da Sprache vom GG geschützt wird, sind Wörterverbote nicht zulässig; aber sicherlich sagen dazu die Bundesverfassungskasper, daß ein so geringer Prozentsatz von verbotenen Wörtern unerheblich und nicht klagewichtig sei.
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Detlef Lindenthal

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margel
02.08.2004 10.31
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Im Alleingang

Wie schon dargelegt, sind weder die KMK noch die MPK Rechtsssubjekte. Sie kommen nicht in der Verfassung vor. Sie können beschließen, so viel sie wollen, einstimmig oder mit Mehrheit – Rechtskraft erlangen alle diese Beschlüsse erst durch Gesetz und Verordnung der einzelnen Länder. Das war auch bei der Einführung der RSR so. Jedes einzelne Kultusministerium hat entschieden, die Reform an den Schulen einzuführen. Das kann man in den Gesetzes- und Verordnungsblättern und den Schulverwaltungsblättern nachlesen. – Darum ist die Behauptung von der notwendigen Einstimmigkeit eine Zwecklüge. Sie soll Politikern wie Chr. Wulff u.a., die es natürlich besser wissen, den Schneid abkaufen und den neue Hoffnung schöpfenden Reformgegnern die Aussichtslosigkeit ihrer Bemühungen aufzeigen. Es ist an der Zeit, daß einmal ein kompetenter Staatsrechtler dazu Stellung bezieht.

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Detlef Lindenthal
02.08.2004 09.04
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Falschgeld

Schulunterricht ist Ländersache; mit dieser Einteilung wollten die Mütter und Väter des Grundgesetzes eine HJ-mäßige Gleichschaltung der Jugend erschweren.

Daß S.-H. am 1.8.1998 und 17.9.1999 zum Gleichschritt gezwungen wurde, zeigt, daß unsere Machthaber sich auch andere Wege und Verpackungsformen einfallen lassen, um in wichtigen Fragen die gewünschte Gleichschaltung zu erreichen und das unbotmäßige Volk zu zügeln.

Demokratie und parlamentarische Demokratie verhalten sich zueinander ungefähr so wie Geld und Falschgeld; und eine Schlüsselstellung haben dabei die sogenannten Gerichte (BVerfG und OVerwG für S.-H.).
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Detlef Lindenthal

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Fritz Koch
02.08.2004 08.08
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Merkwürdigkeiten

Anscheinend kann in einem einzelnen Bundesland ein Volksentscheid die Rechtschreibreform aufheben, denn sonst wäre er unzulässig.

Anscheinend kann ein einzelner Ministerpräsident für sein Bundesland die Reform nicht aufheben. Oder wird das nur behauptet?

Immerhin tröstlich, daß das Volk mehr kann als die Regierung.

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Christoph Kukulies
02.08.2004 07.18
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Das nicht existierende Instrument KMK

Ich bin kein Verwaltungsrechtler, aber ich würde mir gerne mal erklären lassen, welche Bindung ein „gemeinsamer Beschluß" der sog. Kultusministerkonferenz hat, die Rechtschreibreform 2005 an den Schulen „und in der Verwaltung“ verbindlich werden zu lassen.

Wieso kann dieser Beschluß eines in unserem Demokratiegefüge nicht etablierten Organs, der „KMK“, nur einstimmig von der Ministerpräsidentenkonferenz aufgehoben werden? Hat nicht jeder einzelne Ministerpräsident Weisungsbefugnis für seine Ministerien und damit für sein jeweiliges Bundesland?
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Christoph Kukulies

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J.-M. Wagner
02.08.2004 02.53
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behutsam

Vom Nachrichtenbrett hierherkopiert: Auszug aus einem Artikel der Potsdamer Neuesten Nachrichten:

Das Brandenburger Bildungsministerium lehnt eine Rücknahme der Rechtschreibreform ab. „Das Land schließt sich den populistischen Forderungen nach einer Rückkehr zur alten Rechtschreibung nicht an“, sagte der Sprecher des Bildungsministeriums, Thomas Hainz in Potsdam. Eine Reform der Reform sei der falsche Weg. [...] Hainz fügte hinzu, die Kultusministerkonferenz werde sich im Herbst ohnehin noch einmal mit der Rechtschreibreform befassen. Dabei könnte eine „behutsame Korrektur“ erfolgen.
Dazu der Kommentar von Christian Melsa:
Behutsame Rücknahme

Da ist es wieder, das magische Wort: „behutsam“! Diesmal aus dem Munde von Thomas Hainz, Sprecher des brandenburgischen Bildungsministeriums. Man hat sie direkt vor Augen, die lieben Freunde der Reform, wie sie sanft und vorsichtig ihr zartes Pflänzlein streicheln, während ihre bösen Feinde mit der Axt kommen. Hach, was sind sie rührende Gutmenschen, diese Reformbefürworter! Und ihre Gegner, was für scheußliche Grobiane!

Um diesem altbekannten Trick endlich einmal die Grundlage zu entziehen, sollten wir Widerständler jetzt in öffentlichen Stellungnahmen ausdrücklich die „behutsame Rücknahme“ der Reform fordern. Entwinden wir das kleine Wörtlein „behutsam“ dem Monopol der Reformpropagandisten!

Und unsere Forderung ist sogar tatsächlich eine behutsame: Wie schon gesagt wurde, soll schließlich eine hinreichend lange Übergangsphase eingerichtet werden, in der die Schulbehörden noch die Neuanschaffung von Lehrmaterial gestatten, das in reformierter Rechtschreibung gehalten ist.
(Siehe dazu auch den vorangehenden Beitrag.)
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Jan-Martin Wagner

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J.-M. Wagner
02.08.2004 02.09
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Fortsetzung der Argumentesammlung

Vom Nachrichtenbrett hierherkopiert: Auszug aus einem Artikel der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung:

Die Verleger schwächen damit das Argument des Verbandes der Schulbuchverlage (VdS Bildungsmedien) ab, der vor den Kosten der Rücknahme der Reform gewarnt hatte. Nach seinen Berechnungen würden sie zunächst bei etwa 250 Millionen Euro liegen. Geschäftsführer Andreas Baer rechnet so: In den „rechtschreibsensiblen Fächern“, also in allen Klassen der Grundschule und im Deutschunterricht der weiterführenden Schulen, seien etwa tausend Buchtitel in Umlauf, wobei die Umstellungskosten für einen Titel rund 6000 Euro betrügen. Zu diesen 60 Millionen Euro kommen nach seinen Angaben 190 Millionen Euro hinzu, welche die noch nicht verkauften Bücher in den Lagern wert seien.
Dazu der Kommentar von Fritz Koch:
Die noch nicht verkauften Bücher in den Lagern können nur für das nächste Schuljahr vorgesehen sein, also für ein Schuljahr im voraus. Längerfristig zu bevorraten ist wegen der häufigen Lehrplanänderungen viel zu riskant.

Bei einer vernünftigen Übergangsfrist für alte und neue Schreibweisen können die Lagerbestände aufgebraucht werden. Die Schulbehörden dürfen nur nicht wieder verlangen, daß sofort alle Schulbücher in der geänderten Schreibweise vorliegen müssen, wie sie es bei der politisch gewollt überstürzten Einführung der reformierten Schreibweise verlangt hatten.
(Im übrigen schließe ich mich Reinhard Markners Rat zur Mäßigung an; wer die besseren Argumente hat, braucht nicht hitzig oder polemisch zu werden.)
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Jan-Martin Wagner

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