Re: Die Parallele
Zitat: Ursprünglich eingetragen von Bernhard Schühly
Deshalb sind auch alle anderen Vergleiche mit dem Dritten Reich völlig unangebracht.
Lieber Herr Schühly,
bitte besorgen Sie sich einmal die Stellungnahme des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger für das Verfahren gegen die Rechtschreibreform beim BVerfG und dann vergleichen Sie die Stellungnahme mit dem, was im Urteil des BVerfG vom Vorsitzenden Papier aus dieser Stellungnahme gemacht wurde.
Wer die Stirn hat, eine Stellungnahme so umzuwidmen und damit den eigenen Wünschen anzupassen, braucht auch nicht, wie damals Freisler, Vorsitzender des Volksgerichtshofes, mit einer Stimme, „die mehrere Gerichtssäle hätte füllen können“ aufzutreten.
Und wenn dann später noch einmal eine Beschwerde an das BVerfG kommt, als Verfassungsbeschwerde wegen der Aufhebung des Volksentscheids, reicht eine einfache Zurückweisung. Wo käme man denn da hin, wenn hier alle möglichen Petitessen vor dem Verfassungsgericht behandelt werden?
Sie können sich auch das sog. „Wissenschaftlche Gutachten“ des Landtages zeigen lassen (oder auch nicht!), das Herr Dr. Wuttke vom Wissenschaftlchen Dienst des Landtages in seinem Raucherzimmer für den Landtag zusammengeschreibselt hat und das dem Landtag als Feigenblatt für die Aufhebung des Volksentscheides diente. Wenn Sie in diesem nur eineinhalbseitigen Gutachten von Dr. Wuttke einen einzigen zarten Hinweis auf den Artikel 2 der Landesverfassung finden „Das Volk bekundet seinen Willen in Wahlen und Abstimmungen“ , dann sind sie gut, dann gebe ich einen aus.
Heide Simonis hat schon im Sommer 1998, Monate vor dem Volksentscheid, in einem Interview des Focus angekündigt, ein Volksentscheid könne (also: werde) durch den Landtag wieder aufgehoben werden. Dann könne das Volk wieder einen neuen Volksentscheid machen, der dann wieder aufgehoben werde usw., bis sich die Bürger der Lächerlichkeit preisgegeben hätten.
Ist das die richtige Einstellung einer sog. „Landesmutter“, die sich um die Belange ihrer Bürger sorgt? Ist das nicht eher der geistige Horizont einer Art Politbürovorsitzenden, der, wenn es wirklich darauf ankommt via Parteiraison und Fraktionszwang ein Landtag unterstellt ist?
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