Im November 2007 stoppte die Hamburger Bürgerschaft den digitalen Wahlstift
golem.de, 7.1.2008
CCC will Wahlcomputer per Gerichtsbeschluss stoppen
Mängel an Sicherheit und Transparenz
Wahlcomputer haben vor allem einen Vorteil: Das Auszählen der Stimmen ist unkompliziert und geht sehr schnell. Im Gegensatz zur Papierwahl ist die von einem Computer ausgezählte Wahl allerdings nicht so einfach nachzuvollziehen. Und wenn der Computer sich dann auch noch als unsicher erweist, ziehen Experten notfalls auch vor Gericht, um ihn zu stoppen.
Schlechte Zeiten für die digitale Auszählung von Wählerstimmen in Deutschland: Im November 2007 stoppte die Hamburger Bürgerschaft den digitalen Wahlstift, nachdem heftige Kritik, unter anderem vom Chaos Computer Club, an dem neuen hanseatischen Wahlsystem laut geworden war. Nun will der CCC dem Einsatz des Wahlcomputers bei der hessischen Landtagswahl am 27. Januar 2008 verhindern.
Dazu hat die Hackervereinigung nach eigenen Angaben beim Staatsgerichtshof des Landes Hessen in Wiesbaden eingereicht. Der Gang zum Gericht ist notwendig geworden, da die hessische Landesregierung offenbar nicht über den nötigen Sachverstand verfügt, die technischen Unsicherheiten und Transparenzmängel der Wahlcomputer zu verstehen und daraus die Konsequenzen zu ziehen, heißt es gewohnt provokativ in der Pressemitteilung der Hackervereinigung. Nach Ansicht des CCC verstößt der Einsatz der Wahlcomputer gegen die Grundsätze der Öffentlichkeit, der Amtlichkeit und der Gleichheit der Wahl. Finanziert wird die Klage aus Spenden. Nach Angaben des CCC haben 45.000 Bürger eine Petition zur Abschaffung der Wahlcomputer unterstützt, viele von ihnen auch mit Geldspenden.
Rechtsanwalt Till Jaeger, der den CCC vertritt, rechnet nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau noch vor der Wahl mit einer Entscheidung des Staatsgerichtes. Falle die Entscheidung zu spät, um den Wahlämtern noch die Unterlagen für die Papierwahl zukommen zu lassen, wolle er die Wahl anfechten.
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Einen Volksentscheid auszuhebeln, klappt zwar, ist aber mühsam. Elektronische Wahlergebnisse können schneller und unbeobachtet der Machtgier angepaßt werden. Solange ein deutsches Bundesland seine Todesstrafe nicht aus der Verfassung nimmt, ist Wachsamkeit angesagt. Deshalb diese Nachricht hier zwischen den Rechtschreibbeobachtungen.
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Norbert Lindenthal
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