NZZ
Kleine Ergänzung zu einem früheren Beitrag: Die Schweizer waren viel wehrhafter gegen die Kulturschänder als wir Deutschen, aber das nützt uns nichts. Denn wenn sie auf ihre Weise schreiben, die Wackeren, zum Beispiel über Strafen, meint man, Holländer diskutierten über Omnibusse. Also Vorbildfunktion geht davon nicht aus. Keine Hilfe aus'm Süden: wir müssen unsere Sprache leider selbst retten.
27. Dezember 2007, 17:55, NZZ Online
Steuerbussen sind höchstpersönliche Bussen
Bussen wegen Steuerhinterziehung können nicht auf den Treuhänder abgewälzt werden, wenn der Gebüsste das Steuerdelikt hätte erkennen können. Solche Bussen sind höchstpersönlich und müssen deshalb vom Gebüssten selber bezahlt werden. Dies hält das Bundesgericht in
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Das Unternehmerpaar und ihre Aktiengesellschaft wurden wegen Steuerhinterziehung mit über 90'000 Franken gebüsst. Zudem mussten sie mehrere zehntausend Franken Steuern nachbezahlen. (...)
Das Ehepaar habe vorsätzlich oder eventualvorsätzlich gehandelt. Bussen für solche Steuerdelikte sind aber höchstpersönliche Bussen und müssen von den Betroffenen selber bezahlt werden. (...)
Usw.
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