Gericht untergräbt die Meinungs- und Redefreiheit
Die „Junge Freiheit“ berichtet in traditioneller Rechtschreibung:Klage gegen Facebook-Sperre abgewiesen
Flüchtling als „Goldstück“ bezeichnet – laut Gericht Haßrede
BREMEN. Das Landgericht Bremen hat die Klage eines Facebook-Nutzers abgewiesen, der wegen der Verwendung des Begriffs „Goldstücke“ für Asylbewerber gesperrt worden war. „Es ist gerichtsbekannt, daß Anhänger der rechten Szene Flüchtlinge als ‘Goldstücke’ bezeichnen“, heißt es laut Redaktionsnetzwerk Deutschland im Gerichtsurteil.
Facebook hatte den Nutzer aus Bremen im August 2018 für 30 Tage gesperrt, weil er den Mord eines somalischen Asylbewerbers an einem Arzt in Offenburg wie folgt kommentiert hatte: „So, so, ein ‘Mann’ … Messermord … Goldstücke …?“ Er habe damit seinen Ärger über die Empfehlung des Presserats zum Ausdruck gebracht, die Herkunft von Tatverdächtigen nicht zu nennen.
Formulierung geht auf Schulz-Zitat zurück
Die Richter schlossen sich der Bewertung von Facebook an, wonach dies ein Fall von „Haßrede“ sei. Der Beitrag des Nutzers sei ein „Angriff auf eine Personengruppe“, da er alle Flüchtlinge mit dem Mord in Verbindung bringe.
Der Begriff „Goldstücke“ als Synonym für Asylbewerber geht auf ein Zitat des ehemaligen SPD-Kanzlerkandidaten Martin Schulz zurück. Er hatte 2016 gesagt: „Was die Flüchtlinge uns bringen, ist wertvoller als Gold. Es ist der unbeirrte Glaube an den Traum von Europa.“ (ag)
jungefreiheit.de 21.7.2019 Der zu Recht als Hinterbänkler geendete Europa-Schwafler, -Profiteur und 100-Prozent-Kandidat der SPD, Martin Schulz, hat die Deutschen zur bereitwilligen Aufnahme beliebig hergelaufender Ein- und Unterwanderer übertölpeln wollen. Dazu unterstellte er ihnen, völlig unbegründet, daß sie so etwas wie seine eigene Europa-Vision mitbrächten, die er für wertvoller als Gold darstellte.
Es kamen aber neben wenigen wirklich vom Tod bedrohten Menschen hauptsächlich ungebildete junge Männer, die nach nichts anderem strebten als den bekannten Sozialleistungen und den sagenhaften „leicht fickbaren“ Frauen. Die Lächerlichkeit des Schulzschen Aufwertungsversuchs schlug sich dann in der Begriffsprägung „Goldstücke“ nieder. Sie richtet sich also vor allem gegen Schulz und seinen Volksverdummungsversuch.
Aber auch wenn der Begriff ein Eigenleben entwickelt hat, drückt er immer noch keinen „Haß“ aus, sondern nur eine ironische Übertreibung. „Haß“ ist nebenbei eine natürliche, nicht strafbare menschliche Empfindung.
Vor kurzem wurde vom Bundesverfassungsgericht für die Europawahl die Bezeichnung von Asylbewerbern als art- und kulturfremde Asylanten, die mitunter ihrer Dankbarkeit mit Gewalt und Kriminalität Ausdruck verleihen für zulässig erklärt – auch gegenüber Facebook ( spiegel.de 23.5.19). [Siehe auch den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages:] Im rechtswissenschaftlichen Schrifttum wird betont, dass eine sachliche, wahrheitsgemäße Berichterstattung in keinem Fall als Aufstacheln zum Hass angesehen werden könne, auch wenn sie in tendenzieller Absicht erfolge und geeignet sei, ein feindseliges Klima gegen einen Teil der Bevölkerung zu schaffen. (bundestag.de 5.12.16) Das genannte Urteil ist also unhaltbar, fördert die private Zensur und zeigt, daß teilweise auch schon die Justiz in den beliebig ausdehnbaren „Kampf gegen Rechts“ eingespannt ist.
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