Terminschacher 1998
Schleswig-Holsteinischer Landtag
Plenarprotokoll 59. Sitzung
Kiel, Mittwoch, 10. Juni 1998
[Ausschnitt]
Beginn: 10:04 Uhr Präsident Heinz-Werner Arens: Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 23. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlußfähig. Beurlaubt ist Herr Abgeordneter Weber. [… ]
- Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktion der CDU hat einen Antrag auf Feststellung der Zulässigkeit des Volksbegehrens WIR gegen die Rechtschreibreform als Dringlichkeitsantrag gemäß § 51 Abs. 3 der Geschäftsordnung eingereicht.
Feststellung der Zulässigkeit des Volksbegehrens WIR gegen die Rechtschreibreform
Dringlichkeitsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 14/1490 Gestatten an dieser Stelle den Hinweis, daß der Landtag den den Antrag betreffenden Beschluß nur fassen kann, nachdem das Ergebnis der Beratung des Landesabstimmungsausschusses dem Landtag rechtzeitig zugeleitet worden ist. Im übrigen weise ich darauf hin, daß es der bisherigen Übung entspricht, daß der Landtagspräsident das Ergebnis des Landesabstimmungsausschusses vor der Beratung im Plenum unmittelbar dem Innen- und Rechtsausschuß zur Erarbeitung einer Beschlußempfehlung überweist. Wird das Wort zur Dringlichkeit gewünscht? Herr Abgeordneter Kayenburg!
Martin Kayenburg [CDU]: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben heute den Zeitungen entnehmen können, daß die Koalitionsfraktionen unserem Dringlichkeitsantrag nicht zustimmen werden. Ich möchte dennoch dafür werben. Wenn wir bereits heute entscheiden und das mit Rücksicht auch auf Ihren Hinweis, Herr Präsident , morgen den notwendigen Beschluß über das Erreichen des Quorums für den Volksentscheid zu treffen, erleichtern wir allen Beteiligten die Voraussetzung, den 27. September 1998 als Termin für den Volksentscheid zu erfüllen. Wir nehmen nach meiner Meinung Zeitdruck aus der ganzen Angelegenheit heraus, weil die Sommerferien beginnen und weil wir auch die Chance haben, die Vorbereitungen in ausreichendem Maße zu treffen. Wenn Sie von den Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem nicht entsprechen wollen, dann setzen Sie sich dem Verdacht aus, wieder ein unwürdiges Geschacher um einen Termin für ein Volksbegehren machen zu wollen.
(Beifall bei CDU und F.D.P.)
Wenn Sie den Kopf schütteln, Frau Erdsiek-Rave, möchte ich Ihnen deutlich sagen: Unter Ihrem Vorgänger, Gerd Börnsen, von dem mich inhaltlich wirklich einiges trennt, der sich aber massiv für die Aufnahme plebiszitärer Elemente in unsere Verfassung eingesetzt hat, hätte es solche taktischen Spiele nicht gegeben,
(Beifall bei CDU und F.D.P.)
nämlich gegen den artikulierten Willen von mehr als 200.000 Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern zu versuchen, bestimmte Entscheidungen durch Terminschacher herauszuschieben.
(Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [F.D.P.])
Wir beantragen deshalb, die Dringlichkeit zu bejahen.
(Beifall bei CDU und F.D.P.)
Präsident Heinz-Werner Arens: Wird weiter das Wort zur Begründung der Dringlichkeit gewünscht? Herr Abgeordneter Puls!
Klaus-Peter Puls[SPD]: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion fehlt objektiv die Dringlichkeit.
(Beifall des Abgeordneten Holger Astrup [SPD])
Die Fraktion der SPD sieht sich jedenfalls außerstande, die Dringlichkeit zu bejahen. Lassen Sie mich dazu drei Bemerkungen machen. Erstens: Es gibt ein gesetzlich vorgegebenes Verfahren, an das sich der Landtag zu halten hat. Der Präsident hat soeben darauf hingewiesen. Danach wird morgen, am 11. Juni 1998, der Landesabstimmungsausschuß das zahlenmäßige Ergebnis des Volksbegehrens feststellen. Der Innen- und Rechtsausschuß des Landtages wird sich in seiner nächsten turnusmäßigen Sitzung Herr Kayenburg, voraussichtlich am 24. Juni 1998 mit dem Thema befassen.
(Widerspruch des Abgeordneten Martin Kayenburg [CDU])
Der Landtag wird in der 24. Tagung vom 1. bis 3. Juli 1998 feststellen können, daß das Volksbegehren zustande gekommen ist.
(Martin Kayenburg [CDU]: Das sind doch taktische Spiele!)
Zweitens: Der Termin der Bundestagswahl am 27. September 1998 rechtfertigt es unseres Erachtens nicht, die Entscheidung des Landtages über das Zustandekommen des Volksbegehrens abweichend vom gesetzlichen Verfahren zeitlich vorzuziehen. Im Volksabstimmungsgesetz ist die Koppelung des Abstimmungstermins an einen Wahltermin nicht vorgesehen. Sie wäre auch nicht sachgerecht: Die mit dem Volksentscheid beabsichtigte Änderung des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes und die Wahl zum Bundestag haben nichts miteinander zu tun. Der Volksentscheid in Schleswig-Holstein ist ein eigenständiges Instrument direkter Bürgerbeteiligung an landespolitischen Sachentscheidungen, dessen Wirksamkeit von der Landesverfassung an eine bestimmte Abstimmungsbeteiligung gebunden ist. Die gesetzlich gewollte Hürde der Bürgermindestbeteiligung würde durch die Koppelung mit einem Wahltermin umgangen, und die Ergebnisse des Volksentscheids wie die der Wahl würden verfälscht. Der Wunsch jeder Volksinitiative, auf dem Trittbrett der Wahlbeteiligung im Zuge einer Bundestags- oder Kommunalwahl das eigene Reiseziel zu erreichen, ist nachvollziehbar und verständlich; er entspricht jedoch nicht den gesetzlichen Gegebenheiten und Anforderungen an einen Volksentscheid und entwertet ihn in seiner eigenständigen rechtlichen und politischen Bedeutung.
(Vereinzelter Beifall bei der SPD Widerspruch bei CDU und F.D.P.)
Drittens: Das Begehren der Antragsteller des Volksbegehrens WIR gegen die Rechtschreibreform, den Volksentscheid am 27. September 1998 zusammen mit der Bundestagswahl durchzuführen, wäre entgegen den Befürchtungen der CDU-Fraktion zeitlich nicht gefährdet, wenn wir als Landtag erst in der Juli-Tagung das Zustandekommen des Volksbegehrens feststellen würden.
(Holger Astrup [SPD]: So ist es!)
Alle nach dem Volksabstimmungsgesetz erforderlichen Formalitäten zur Vorbereitung eines Volksentscheids am 27. September 1998 wären auch dann noch zu schaffen. Die Entscheidung über den Abstimmungstag hat allerdings nicht die Volksinitiative selbst, sondern nach Anhörung der Vertrauenspersonen und der Landesregierung der Landtagspräsident zu treffen, und diesem steht dafür eine verfassungsrechtlich eingeräumte Frist von neun Monaten zu, die er sicherlich nicht ausschöpfen wird. Wir gehen davon aus, daß der Präsident nach den vorgesehenen Anhörungen eine sachgerechte und zeitnahe Entscheidung treffen wird, bitten jedoch, dabei auch dem Landtag selbst die erforderliche Zeit einzuräumen für eine Entscheidung darüber, ob gleichzeitig mit dem Gesetzentwurf der Volksinitiative ein alternativer Gesetzentwurf des Landtages zur Abstimmung gestellt werden soll.
(Vereinzelter Beifall bei der SPD)
Für diese Entscheidung wäre es unseres Erachtens dann allerdings das möchte ich zuletzt auch noch sagen in der Tat sinnvoll, die für den 14. Juli 1998 angekündigte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtschreibreform noch abzuwarten, weil nicht auszuschließen ist, Herr Kayenburg, daß die Verfassungsgerichtsentscheidung auch Hinweise auf verfassungsrechtliche Mängel des Gesetzentwurfs der Volksinitiative enthält.
(Klaus Schlie [CDU]: Das ist doch nicht mehr zur Dringlichkeit!)
Diese könnten dann in einem gemeinsamen Gesetzentwurf aller Fraktionen des Landtages berücksichtigt werden.
(Anhaltende Zurufe von der CDU: Zur Dringlichkeit reden! Glocke des Präsidenten)
Für die SPD-Fraktion darf ich diesen Verfahrensvorschlag schon heute anbieten.
(Anhaltende Zurufe)
Präsident Heinz-Werner Arens: Ich bitte um mehr Aufmerksamkeit für den Redner.
Klaus-Peter Puls [SPD]: Noch eine Schlußbemerkung im Blick auf die schon geäußerte öffentliche Kritik und die von Ihnen eben wiederholte Kritik für den Fall, daß es nicht zu einer Zusammenlegung des Volksentscheids mit der Bundestagswahl kommen sollte. Von politisch taktischen Tricks oder gar Manipulation Herr Kayenburg hat eben unwürdiges Geschachere gesagt –
(Martin Kayenburg [CDU]: Das war noch milde ausgedrückt!)
kann unseres Erachtens nicht die Rede sein, Herr Kayenburg,
(Wolfgang Kubicki [F.D.P.]: Natürlich ist es so!)
wenn die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, sondern allenfalls, wenn die Bestimmungen umgangen und unterlaufen werden sollten, wie die CDU es mit ihrem heutigen Antrag versucht.
(Beifall bei der SPD Zurufe von CDU und F.D.P. -Wolfgang Kubicki [F.D.P.]: Ein solcher Unsinn!)
Präsident Heinz-Werner Arens: Liegen weitere Wortmeldungen zur Dringlichkeit vor? Frau Abgeordnete Fröhlich!
(Klaus Schlie [CDU]: Das von Puls war aber zur Sache und nicht zur Dringlichkeit!)
Irene Fröhlich [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich soll hier zur Dringlichkeit dieses Antrages sprechen. Ich habe mich sehr intensiv auch mit meiner Fraktion mit dieser Frage beschäftigt. Sie hat uns gestern von nachmittags an bis kurz vor Mitternacht beschäftigt.
(Zurufe von der CDU: Oh nein!)
Und jetzt findet sich der beste Hinweis auf die Dringlichkeit oder Nichtdringlichkeit im Antrag der CDU selbst.
(Holger Astrup [SPD]: So ist es!)
Ich darf aus dem Antrag der CDU zitieren: Es ist sinnvoll, dies schon in der 23. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtages zu tun. Anderenfalls könnte der Schleswig-Holsteinische Landtag darüber frühestens in der 24. Tagung vom 1. bis 3. Juli 1998 entscheiden. Damit wäre aber das Begehren der Antragsteller des Volksbegehrens, den Volksentscheid am 27. September 1998 zusammen mit der Bundestagswahl durchzuführen, gefährdet ... Es wäre gefährdet, aber es ist nicht ausgeschlossen. Insofern ist schon der erste Schritt zur Beantragung der Dringlichkeit zumindest nur mit äußerstem Wohlwollen überhaupt als drängelig und dringlich zu entscheiden. Die einzigen, die hier wirklich Druck machen, sind Sie, meine Damen und Herren von der CDU, und zwar mit Hilfe Ihres Dringlichkeitsantrages.
(Meinhard Füllner [CDU]: Und Sie sagen das mit Wohlwollen?)
Ich kann das gut verstehen; das würden wir als Opposition sicherlich auch tun. Aber wirklich dringlich, das werden Sie mir zugestehen, sind andere Dinge. Wir kommen später noch dazu, was in diesem Lande wirklich dringlich ist.
(Beifall bei der SPD Thomas Stritzl [CDU]: Das ist Ihr Verständnis von Basisdemokratie!)
- Sie sind bestimmt nicht die Basis, Herr Stritzl! Da habe ich kein Problem.
(Unruhe Glocke des Präsidenten)
Gut, ich will mich nicht aus der Affäre ziehen und will noch darauf hinweisen, mit welchen Eventualitäten wir es noch zu tun haben. Sie wissen genausogut wie wir, daß am 14. Juli das Verfassungsgericht auch über diese Frage entscheiden wird. Das Verfassungsgericht wird entscheiden, wie denn überhaupt die Rechtschreibreform in Deutschland geregelt werden soll. Sehr wahrscheinlich es deutet vieles darauf hin, daß das so sein könnte wird das Verfassungsgericht in die Richtung gehen, daß es sagt, es muß ja wohl irgendwie einheitlich sein. Es muß wohl irgendwie von einem Gesetzgeber vertreten und verantwortet werden. Das ist ja auch die Streitfrage.
(Wolfgang Kubicki [F.D.P.]: Das sind alles nur esoterische Eingebungen!)
Deswegen sind wir der Meinung, daß man wirklich an dieser Stelle hier und heute nicht den Zeitdruck entfalten sollte, weil wir nämlich den 14. Juli abwarten sollten.
(Klaus Schlie [CDU]: Das ist ja noch aberwitziger!
- Angelika Volquartz [CDU]: Die wechseln ihre Meinung wie die Hemden!
- Weitere Zurufe Unruhe)
Zu der Stellungnahme, die der Landtag zu dem Volksbegehren abzugeben hat, sollten wir in aller Ruhe bei der nächsten Tagung kommen. Dann soll auch der Landtagspräsident die Möglichkeit haben zu beobachten, was das Verfassungsgericht entscheidet. Dann wird man hier sehr wahrscheinlich zu einer eigenen Alternative kommen müssen; dann sind nämlich die Parlamentarier wirklich dran nicht nur mit der Bestätigung der Anzahl und Richtigkeit dieses Volksbegehrens, sondern auch mit einer eigenen Initiative.
(Unruhe)
Dafür brauchen wir Zeit. Deswegen, werte Damen und Herren von der Opposition, bitte ich Sie um Verständnis, daß wir heute nicht für die Dringlichkeit zu gewinnen sind.
(Dr. Ekkehard Klug [F.D.P.]: Unglaublich!)
Wir werden das in der Juli-Tagung beraten. Ich will aber auch einmal folgendes sagen. Wir hatten natürlich mit dem Volksentscheid zum Bußtag Erfahrungen gemacht. Ich sage auch noch einmal das wird ja auch der Präsident dieses Landtages hören , daß ich verstehen kann, wenn viele Bürgermeister im Lande uns anschreiben und sagen: Uns gehen nicht die Mittel aus, weil sowieso alles getrennt verschickt werden muß das finanzielle Argument ist vielleicht nicht so wichtig und nur vordergründig , aber uns gehen die Freiwilligen aus, die die Wahlen jeweils zu begleiten haben.
(Wolfgang Kubicki [F.D.P.]: Eben!)
Diesen Wahlhelfern, die diesen ganzen ehrenamtlichen Teil des Volksentscheids und der Wahlen zu leisten haben, sind wir auch zu Dank verpflichtet. Das sollte man durchaus bedenken. (Glocke des Präsidenten) Aber das kann ja dann der Präsident auch tun.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frauke Tengler [CDU]: Ganz schwach!)
Präsident Heinz-Werner Arens: Nun hat Frau Abgeordnete Spoorendonk zur Dringlichkeit das Wort.
(Wolfgang Kubicki [F.D.P.]: Was ist denn nun los?)
Anke Spoorendonk [SSW]: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst feststellen, daß wir uns hier mit der Dringlichkeit zu befassen haben und nicht mit inhaltlichen Fragen.
(Beifall der Abgeordneten Holger Astrup [SPD] und Irene Fröhlich [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [F.D.P.])
Und vielleicht sollte man das ganz einfach einmal mit der Laubsäge ausschneiden! Es geht hier um Verfahrensfragen. Wenn ich mir den Antrag so ansehe, stelle ich fest, daß wir es hier mit einer Verwässerung des Begriffes Dringlichkeit zu tun haben.
(Meinhard Füllner [CDU]: Wie das denn?)
Denn die Dringlichkeit wird unter anderem damit begründet: Anderenfalls könnte ..., und ich finde nicht, daß man die Dringlichkeit mit einem Konjunktiv begründen kann.
(Beifall bei der SPD)
Ansonsten gehe ich davon aus das erwarte ich auch von der Landtagsverwaltung und von allen anderen, die damit zu tun haben , daß diese Sache zügig bearbeitet wird. Ich bin der Meinung, daß wir uns dann in der nächsten Sitzung im Juli mit dem Inhalt zu befassen haben. Heute aber geht es um die Dringlichkeit, und die ist beim besten Willen nicht gegeben.
(Beifall beim SSW und der Abgeordneten Ute Erdsiek-Rave [SPD])
Präsident Heinz-Werner Arens: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Dann lasse ich über die Dringlichkeit des Antrages abstimmen. Ich will zuvor noch auf den § 51 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung hinweisen, nach dem eine Zweidrittelmehrheit für die Beschlußfassung erforderlich ist. Wer dem Dringlichkeitsantrag der CDU seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. Die Gegenprobe! –
(Meinhard Füllner [CDU]: Oh, die Umfaller!)
Stimmenthaltungen? Damit stelle ich fest: Der Dringlichkeitsantrag hat die erforderliche Zweidrittelmehrheit nicht erhalten. Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen eine Aufstellung über die im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit folgenden Maßgaben zu behandeln. […]
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