Zum Kölner Urteil gegen die AfD
Meine Erfahrungen mit Verwaltungsgerichten sind bescheiden. 1998 klagte ich für meine Kinder gegen den beliebigen Religions-Ersatzunterricht. Der Richter am OVG Schleswig hatte sich nur auf eine bequeme Abweisung meiner Klage vorbereitet und schlampte, als er dies dennoch begründen mußte. Erst in der Revision hatte ich Erfolg.
Bei der Klage gegen die Schreibreform-Erpressung an den Schulen verstieg sich die Richterin des OVG Schleswig 2008 zu der allen Erfahrungen seit 1996 widersprechenden Behauptung:
„Weder der von der Exekutiven angenommene Gemeinwohlbelang noch die Verhältnismäßigkeit der Rechtschreibreform im engeren Sinne sind heute zu bezweifeln.“
Eine Revision war angesichts solcher Staatsgefälligkeit aussichtslos und mir finanziell auch nicht möglich.
Dies berücksichtigend kann ich nur mit allergrößter Skepsis auf das Ergebnis der Klage der AfD gegen die bewußt denunzierende „Beobachtung“ durch das sogenannte „Amt für Verfassungsschutz“ blicken, wie sie im „Spiegel“ in vorläufiger Version veröffentlicht wurde:Richter Huschens machte gleich zu Beginn der Sitzung deutlich, in dem Verfahren gehe es nicht um Kleinigkeiten. Schließlich schütze das Grundgesetz in Artikel 21 die freie Betätigung von Parteien. Ein Verbot sei nur als »härteste Stufe der wehrhaften Demokratie« vorgesehen.
Andererseits müsse der Verfassungsschutz als »Frühwarnsystem« auch nicht darauf warten, »bis das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist«. Eine Einstufung als Verdachtsfall diene der Gefahrenerforschung, erläuterte Richter Huschens – so wie man eine »Probebohrung« vornehme, »wenn ein Erdreich nach Öl riecht«.
Es war ein erster Wink, in welche Richtung die Kammer tendierte. Das Heilsversprechen des Gerichts erinnert aber eher an die Effektivität von Wünschelrutengängern. Wie man weiß, ist im Flachland Grundwasser fast überall vorhanden und wo immer man bohrt, findet man Wasser.
Übertragen gleicht das natürlicherweise deutschen Verhältnissen – wo seit Jahrzehnten alle Umfragen zeigen, daß die Mehrheit der Bevölkerung gegen zu viel Ausländer eingestellt ist, ohne daß die Politik dies berücksichtigt.
Die vorherrschende Linksstaatspropaganda nennt das heute „Rassismus“ und stellt es als Menschlichkeitsverbrechen dar. Dabei ist es das natürlichste Bedürfnis aller Menschen, in vertrauter Umgebung mit vertrauten Menschen leben zu wollen und nicht den Umgang „täglich neu aushandeln zu müssen“ (Özoguz).
Man findet also ganz natürliche Einstellungen, nur daß manche wagen, ihre Wünsche deutlicher vorzubringen. Das gilt den staatlich beschäftigten Berufsdenunzianten nun schon als „völkisch“: Der Prozessvertreter des Bundesamts für Verfassungsschutz, Rechtsanwalt Wolfgang Roth, zitierte in der Verhandlung nochmals zahlreiche Aussagen von AfD-Funktionären, mit denen die Behörde ihre Überwachungspläne begründet hatte.
So habe etwa Björn Höcke, Thüringer AfD-Landeschef und Frontmann des inzwischen formal aufgelösten völkisch-nationalistischen Partei-»Flügel«, in einem Buch davor gewarnt, dass die schwarze und die weiße Bevölkerung »in einer Masse aufgegangen« sein werde, was er als »Amerikanisierung« beschrieb. »Diesen Abstieg sollten wir Europäer vermeiden und die Völker bewahren«, schrieb Höcke.
spiegel.de 8.3.2022 Was soll an dieser Einstellung verwerflich sein?
In aller Welt sorgt man sich um das Aussterben seltener Tier- und Pflanzenarten, nur für die Europäer, die sich in ihren besten Exemplaren zu einer Menschenart von einzigartiger Schönheit und Intelligenz entwickelt haben, soll das nicht gelten?
Auch in Afrika gibt es Menschenarten von eigentümlicher, aber fremder Schönheit, wie selbst Leni Riefenstahl (1902-2003) bewundernd erkannte und dokumentierte. Sie jedoch massenweise nach Europa zu importieren macht beide nicht schöner oder gar verträglicher, wie das Beispiel Amerika zeigt – wo der gegenwärtige Zustand vor allem die Folge zweier Verbrechen ist.
Dennoch soll gegen den Willen der Normal-Deutschen nach der Ideologie der antirassistischen Rassisten eine Einheits-Buntheit erzeugt und damit zugleich „Rassismus“ verfolgt und ausgerottet werden können.
Diese Ideologie nun durch ein staatliches Denunziationsamt für „Verfassungsschutz“ durchzusetzen widerstrebt den Absichten der Väter (und Mütter) des Grundgesetzes, die eindeutig von der Existenz eines deutschen Volkes ausgingen – wie schon der Amtseid der Regierenden ausdrückt, wenn er denn ernst genommen wird:
„Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem deutschen Volke widmen ... werde“
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