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Bundesverfassungsrichter
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Sigmar Salzburg
05.07.2020 09.53
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Amöbenhafte Kanzlerin

Eine Nummer kleiner: Landesverfassungsrichter*In

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Sigmar Salzburg
21.05.2020 03.53
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Stephan Harbarth, ...

... der neue Präsident des Bundesverfassungsgerichts, durfte das Verbot des beliebigen Datensammelns für den deutschen Auslandsgeheimdienst vortragen. – Da hat er aber Glück gehabt, daß er nicht über den „Compact for Migration“ zu entscheiden hatte, den er mit als CDU-Mann für die Merkel-Regierung ausgearbeitet und vor dem Parlament verteidigt hatte. Dafür wurde er in das Verfassungsgericht entsandt. Man nennt das unabhängige Justiz.

Nachtrag: Dazu Achgut-.Gastautor Johannes Eisleben:

Urteil „1 BvR 2835/17“ und das Menschenbild dahinter
Wie sind unsere obersten Richter so weit gekommen, ohne jegliche geistesgeschichtliche Grundlage, dem Staat die Möglichkeit der Interessendurchsetzung im Ausland wegzunehmen? Weil sie ein realitätsfremdes Menschenbild und
Rechtsverständnis haben...

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Sigmar Salzburg
04.04.2020 06.33
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Ex-Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier

Wieder einmal meldet sich der frühere Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier zu Wort, um die Politik zu warnen:

Früherer Verfassungsrichter :
Papier warnt vor „Erosion des Rechtsstaats“


Es bestehe Gefahr für die liberale Demoratie, sollten die Eingriffe in die Grundrechte wegen Corona sich noch lange hinziehen. Die Regierung müsse immer wieder prüfen, ob Maßnahmen aufgehoben werden könnten. Er halte die derzeitigen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit zwar für rechtmäßig, sagte Papier der „Süddeutschen Zeitung“. Doch sehe er die Gefahr einer „Erosion des Rechtsstaats“, sollten sich die „extremen Eingriffe in die Freiheit aller“ noch lange hinziehen...
Wenn aber die Einschränkungen schleichend kommen, wie 1998 bei der Rechtschreib„Reform“, und nur der schwächste Teil der Bevölkerung zunächst angegriffen wird, wollte er die Einschränkung nicht sehen – damals allerdings unter der Fuchtel der Verfassungsgerichtspräsidentin Jutta Limbach und in Solidarität mit dem CSU-Parteikollegen Hans Zehetmair.
Wenn sich die Restriktionen über längere Zeit erstreckten, „dann hat der liberale Rechtsstaat abgedankt“.

Der Professor für Staatsrecht warnte auch davor, auf überfüllten Intensivstationen jüngere und gesündere Patienten zu bevorzugen: „Leben darf nicht gegen Leben abgewogen werden.“ Papier kritisierte zudem jüngste Empfehlungen der medizinischen Fachgesellschaften. Darin werde abgestuft, wer vorrangig behandelt werde, falls ein Mangel an Intensivbetten entstehe.

Die Empfehlungen seien rechtlich problematisch, „weil sie die Menschenwürde und den Grundsatz der Gleichheit des Menschenwürdeschutzes in Frage stellen“, führte Papier aus. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sei aber jedes Leben gleichrangig und gleich wertvoll...

faz.net 2.4.2020
260 Wörter: 1 nichtnutziges dass, 2 müssten; 1 Tippfehler
1998 fanden er und wohl vor allem seine Präsidentin es nicht unter der Würde, 80 Millionen Deutsche vorwiegend gegen ihren Willen durch Geiselnahme der Schüler zum neuen, traditionssfeindlichen ss-System zu erpressen. Geflissentlich übersehen wurde dabei die üble Rolle der Presse, die sich schon anschickte, in Kumpanei mit den Politikern das Werk der flächendeckenden Zwangsmissionierung der Bevölkerung zu vollenden. Milliarden Bücher wurden der indoktrinierten Generation entfremdet, Millionen Bücher wurden „entsorgt“.

Papier hat kürzlich ein Büchlein mit dem Titel „Die Warnung“ veröffentlicht, indem er über das Versagen der Bundesregierung in der „Flüchtlings“-Krise schreibt. Anscheinend hat er sich nicht die vom Verfassungsgericht seinerzeit propagierte Freiheit herausgenommen, wie am 19. Juli 1998 versprochen, es in der traditionellen Rechtschreibung zu veröffentlichen. Seit Monaten steht es bei mir im Regal, aber mir fehlt jeder Anreiz, es zu lesen.

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Sigmar Salzburg
23.05.2019 12.56
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70 Jahre Grundgesetz, ...

... aber die Verfassungsrichter haben seine Verteidigung gegen die EU-Anmaßung aufgegeben.

23. Mai 2019
Das Grundgesetz hat Geburtstag
Ein Buch voller Tricks

Ein Essay von Nils Minkmar

...70 Jahre nach seiner Verabschiedung wirkt das Grundgesetz wie eine Utopie. Wer es liest, möchte nicht nur in dem darin entworfenen Staat leben... Utopisch wirkt heute diese Sprache, die klingt, als würde sie erst in der Zukunft formuliert, als seien wir noch gar nicht so weit. Der Ton des Grundgesetzes wurde nie zuvor und nie wieder so getroffen...

Das Grundgesetz bedient sich eines Tricks. Statt der schweren Begriffe sind es schlichte Hilfsverben, die den Text tragen und führen. Die autoritären Wörtchen „soll“ und „darf“ kommen nur selten vor. Star des Grundgesetzes sind drei Buchstaben, das ärmste der deutschen Verben: „ist“. Sie formen den magischen ersten Satz des ersten Absatzes, den Hit der deutschen Nachkriegsgeschichte, ohne den keine Rede zum Thema und natürlich auch nicht dieser Text auskommt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ ...
Minkmar wäre aber nicht beim Spiegel, wenn er jetzt nicht eine Spitze „gegen Rechts“ einflechten würde:
Rechte Deutung nahezu unmöglich
... Im Grundgesetz vertraut man dem Sein als Versprechen, das funktioniert wie ein Zauberspruch. So auch bei Artikel 102: „Die Todesstrafe ist abgeschafft.“ ...

Alle neuen sozialen Bewegungen, die für die Geschichte der Bundesrepublik so wichtig waren, konnten sich auf Aspekte des Grundgesetzes berufen. Es wurde unnötig, die Systemfrage zu stellen. Für die Rechtspopulisten ist weniger im Angebot: eine rechte Deutung des Grundgesetzes ist nahezu unmöglich...

Was im Grundgesetz nicht steht
Seit dem Grundgesetz steht das private Glück im Zentrum der deutschen Umtriebe, ... in nahezu allen Punkten geht es den Deutschen heute unendlich viel besser als denen von 1949.
Aber etwas fehlt doch auch, vielleicht die öffentliche Aufgabe, die uns Bürgerinnen und Bürgern zugemutet werden kann. Der Moment, wo wir gestalten, weil nichts von alleine kommt, und dazu auch aufgerufen werden, zu helfen in Fragen des Klimaschutzes, der Gemeinschaftspflege und der Innovationen. Das Grundgesetz, dieses magische Buch, das so viel deutsche Dämonen erledigen konnte, hat uns verwöhnt. Alles super also, aber auch noch nicht alles, denn was unsere Generation noch so auf die Beine stellen sollte, steht nicht im Grundgesetz.

spiegel.de 23.5.2019
Um 2000 hat Edmund Stoiber (CSU) noch einen Satz ganz im Stil des Grundgesetzes formuliert:
„Deutschland ist kein Einwanderungsland.“
Das war 1949 eine Selbstverständlichkeit und seine Feststellung nicht für nötig erachtet worden.
2016 wurde von der SPD unter Führung der auch türkischen Staatsbürgerin und deutschen Staatsministerin Aydan Özoğuz die Aufnahme eines neuen Staatsziels ins Grundgesetz vorangetrieben – als Artikel 20b:
„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein vielfältiges Einwanderungsland. Sie fördert die gleichberechtigte Teilhabe, Chancengerechtigkeit und Integration aller Menschen.“
achgut.com 14.11.2016
Wer sich danach gegen eine unbegrenzte Ein- und Unterwanderung stellte, wäre also ein Verfassungsfeind. Schon heute wird die AfD so behandelt. Zum Glück mußte dieses Projekt nach der Wahl 2017 zurückgestellt werden. Es wurde ihm aber durch den „Compact of Migration“ ein weiterer Weg bereitet.

Ganz anders würdigt der Staats- und Verwaltungsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau das Grundgesetz in seiner Gefährdung durch die zunehmende Unterwürfigkeit des Bundesverfassungsgerichts unter die anmaßenden EU-Gerichte. Seine Analyse ist in traditioneller Rechtschreibung in der Jungen Freiheit erschienen:
70 Jahre Grundgesetz
Unter fremden Richtern
von Ulrich Vosgerau

Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz in Kraft. In seiner Präambel heißt es bis heute: „(…) hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“ Allein das deutsche Volk ist verfassungsgebende Gewalt. Dies wird bestätigt durch die Schlußbestimmung aus Art. 146: „Dieses Grundgesetz (…) verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

In der Selbstbestimmungsgarantie des Art. 79 Abs. 3 heißt es dazu: Nicht der verfassungsändernde Gesetzgeber, sondern allein das Volk könnte die wesentlichen Grundsätze des Grundgesetzes, nämlich Menschenwürde, Sozialstaat, Rechtsstaat, Föderalismus, Demokratie und souveräne Eigenstaatlichkeit außer Kraft setzen. Diese Vorschrift ist der verfassungsrechtliche Schatz des deutschen Volkes oder war es, solange das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) noch darüber wachte; sie setzt vor allem einer uferlosen Europäisierung der Gesetzgebung Grenzen, wäre aber auch gegen die maßlose Grenzöffnungs- und Einwanderungspolitik ins Feld zu führen...

Dieses Grundrecht des demokratischen Souveräns auf Selbstbestimmung präzisierte das BVerfG in seiner Lissabon-Entscheidung (2009) zuspitzend sogar zu einem Grundrecht der Deutschen auf Eigenstaatlichkeit.

Mit dem Lissabon-Vertrag sei die höchste und letzte verfassungsrechtlich denkbare Stufe der europäischen Integration erreicht; wollten die Politiker noch mehr, müßte erst das Volk eine neue Verfassung beschließen. Das Lissabon-Urteil ist der Höhepunkt der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts; hier ist die deutsche Staatsrechtslehre im Gepräge einer einzigartigen, unwiederholbaren und beneideten Geistes- und Rechtsgeschichte ein letztes Mal ganz bei sich.

Luxemburg gegen Karlsruhe
... Die Honeywell-Entscheidung und das EZB-Urteil waren die beiden großen Kapitulationen des Bundesverfassungsgerichts vor Luxemburg.

Die politisch wichtigste Klage seit „Lissabon“, nämlich die gegen die Grenzöffnung seit Sommer 2015, nahm das Bundesverfassungsgericht 2018 nicht mehr zur Entscheidung an und erklärte sie unter Bruch mit allen bisher (etwa in der Pershing-II-Entscheidung, 1984) eingeführten Grundsätzen für unzulässig. Hätte das Bundesverfassungsgericht in der Sache entschieden, hätte es offensichtlich den Klägern Recht geben müssen, denn die Verfassungswidrigkeit der Grenzöffnung schrie zum Himmel; dazu fand es sich jedoch am Ende einer längeren Unterwerfungs- und Anpassungsgeschichte politisch nicht mehr bereit.

Dr. Ulrich Vosgerau lehrte Staats- und Verwaltungsrecht an mehreren Universitäten und lebt heute als Rechtsanwalt und Autor in Berlin.

jungefreiheit.de 23.5.2019
Daß Vosgerau unbestechlich die Positionen des Grundgesetzes verteidigte, war seiner weiteren Laufbahn nicht förderlich. „Heimatminister“ Horst Seehofer hatte seine Einschätzung der Asyl„krise“ als „Herrschaft des Unrechts“ noch übernommen, dann aber aus Angst vor Entlassung wieder fallengelassen.
Erg. 24.5.19

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Sigmar Salzburg
07.12.2018 03.25
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Stephan Harbarth

1998 erwies sich das Bundesverfassungsgericht als regierungsparteiengefällig, als es unter Jutta Limbach und Hans-Jürgen Papier 1998 den Kultusministern der Länder den Freibrief ausstellte, gemäß der „unverbindlichen Absichterklärung“ in Wien 1996 die Rechtschreibung nach Belieben zu ändern – gegen den mehrheitlichen Willen der Bevölkerung, gegen den Willen der Eltern und unter Zulassung der Geiselnahme der Schüler. Obwohl der frühere Verfassungsrichter Prof. Mahrenholz vor allem vor der Änderung der ss/ß- Regel gewarnt hatte. Wären die entscheidenden Richter zum gleichen Schluß gekommen, dann wäre die „Reform“ zusammengebrochen.

Jetzt ist wieder ein regierungsgefälliger Nachfolger für den derzeitigen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts benannt worden, der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende:

Stephan Harbarth wird Nachfolger von Andreas Voßkuhle. Darauf haben sich die Fraktionsführungen von Union, SPD, Grünen und FDP nach Informationen der F.A.Z. geeinigt.“ faz.de 9.11.18
Seine gutonduliert vorgetragene Fürsprache für den „unverbindlichen Global Compact“ und gegen die AfD („Angstmache“, „Unrichtigkeiten“) im Bundestag war seine parteiliche Bewerbungsrede für diesen Posten – natürlich ohne jeden Willen zur Kritik an diesem Machwerk. Glaubt er tatsächlich, daß die unterzeichnenden Chaosstaaten ihre Fürsorge für migrationswillige gescheiterte Existenzen auf bundesdeutsches Niveau heben werden, damit sie nicht nach Deutschland „flüchten“?

Die Belastung und Belästigung bleibt wieder am Volk hängen – weit stärker als durch die Papiersche Schreibreform-Entscheidung. Es war peinlich, wie Harbarth in professoraler Überhebung Beatrix von Storch mangelnde Ausbildung in Völkerrecht unterstellte und ihre vollkommen richtigen Einwendungen abgekanzelt hat – unter dem Gefeixe der Volksver(t)räter. Solche Leute dürfen also später als Verfassungsrichter über ihre eigenen Schandtaten urteilen.


https://youtu.be/e3ecQTQjvaE

Dazu Frank Hannig, Rechtsanwalt:
https://www.facebook.com/169041869781888/videos/324131291520387/

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Sigmar Salzburg
23.07.2018 08.13
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Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts

Die „Junge Freiheit“ schreibt (in richtiger Rechtschreibung) über den Mann mit dem reformwidrigen Namen:

Klopfzeichen aus der Karlsruher Echokammer
von Wolfgang Müller

Im November 2017 sprach Andreas Voßkuhle, der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, vor Gästen der Essener Mercator-Stiftung über „Demokratie und Populismus“. Da der Redner bis zu seiner Berufung nach Karlsruhe in Freiburg Öffentliches Recht lehrte, hätte ein kritisches Publikum erwartet, über das Thema von hoher wissenschaftlicher Warte orientiert zu werden. Wie die jetzt publizierte Textfassung jedoch zeigt (Der Staat, 1/2018), ist, mit einer Lieblingssottise Theodor Mommsens zu sprechen, „selten eine Fahrt ins Blaue der Wissenschaft mit gleich leichtem Gepäck angetreten“ worden.
...
Der Jurist Voßkuhle, ein von seiner systemrelevanteren Nützlichkeit auf dem Karlsruher Posten überzeugter Favorit Merkels für die Nachfolge der Bundespräsidenten Wulff und Gauck, wirft daher immer öfter den Mantel richterlicher Neutralität ab, um in der politischen Arena gegen die „Bedrohung“ des Status quo zu agitieren.

Unverblümte Agitation fern jeder wissenschaftlichen Objektivität bietet denn auch sein Essener Vortrag. Nachdem er eingangs einräumt, der Begriff sei sperrig, weil es keine unstrittige Definition von Populismus gebe, packt er beherzt zu und kredenzt, unter eifriger Bezugnahme auf eine Bertelsmann-Studie und Gewährsmänner wie Jürgen Habermas und Heribert Prantl, den Süddeutschen Beobachter (Michael Klonovsky), fünf Merkmale „populistischer Ideologie“, mit denen sie in Widerspruch zum Demokratieverständnis des Grundgesetzes gerate...

Der simplen Methode Unterstellung bleibt er fortan treu. Wer angeblich absolute Wahrheiten predige, huldige auch dem Anti-Pluralismus, sei tendenziell gegen das Mehrparteiensystem und freie Wahlen, strebe einen „Alleinvertretungsanspruch“ an. Also wünschten sich Populisten eine Art Führerstaat. Mindestens aber eine das Parlament ausschaltende „präsidial-plebiszitäre Regierungsform“. Daher würden sich ihre Organisationen ungern „Partei“ nennen, denn dies konterkariere den Anspruch, das Ganze zu vertreten. Kleinlaut räumt er indes ein, daß Macrons La Republique en Marche ebenfalls auf den Namen Partei verzichtet. Ebenso wie CDU, Grüne oder Die Linke, was er freilich unerwähnt läßt.
...
jungefreiheit.de 22.7.2018

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Sigmar Salzburg
16.07.2018 14.36
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20. Jahrestag des Versagens der Verfassungsrichter

Region – letzten Samstag um 11:21 Uhr

Das kleine Kalenderblatt
Der 14. Juli...


ist der 195. Tag des Jahres 2018. 365 minus 195 macht Rest 170 Tage...

Ein Jubiläum, das bei nicht wenigen Menschen gleich wieder die Nackenhaare sträuben wird: Heute vor 20 Jahren, am 14. Juli 1998, machte das Bundesverfassungsgericht den Weg zur Einführung der Rechtschreibreform frei.

live.goslarsche.de 14.juli 2018

Siehe hier mit weiteren Verweisen.

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Sigmar Salzburg
01.07.2018 13.47
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Wieder naht ein Jubiläum

Genau 20 Jahre nach dem Versagen des Bundesverfassungsgerichts in der Frage der Rechtschreibreform meldet sich nun der damals führend beteiligte ehemalige Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier zum Asyldesaster zu Wort.

Ex-Verfassungsrichter Papier hält Zurückweisung an deutscher Grenze für zwingend geboten

Im Asylstreit meldet sich nun Ex-Verfassungsrichter Papier zu Wort. Die Zurückweisung von Migranten an den Grenzen sei zwingend nötig, schreibt er in einem Rechtsgutachten. Asylbewerber hätten kein Recht auf ein „Wunschland“...

Einreiseverweigerungen seien zwar kein Mittel zur angemessenen und dauerhaften Lösung der Migrationsfrage. Deshalb sei ein neues einheitliches EU-Recht nötig, so der Jurist. „Das kann aber noch kein Rechtfertigungsgrund dafür sein, das derzeit noch geltende Recht dauerhaft unbeachtet zu lassen.“ Eine solche Grundhaltung führe „zu einer Erschütterung des Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger in den Bestand und in die Effektivität des Rechtsstaates“.

welt.de 30.6.2018
Es sind allerdings wesentliche Verstöße des Regierungspersonals gegen die Verfassung noch gar nicht bis zum Bundesverfassungsgericht vorgedrungen. Das war vor 20 Jahren anders.

Damals stand die Entscheidung des Gerichts darüber an, ob die Rechtschreib„reform“ eines Gesetzes bedürfe oder nicht. Man wollte offensichtlich dem Bundesgerichtshof zuvorkommen, der nach dem Schulrecht das endgültige Aus dieser Schnapsidee der Kultusminister vorbereitet hatte. Präsidentin war damals die „fortschrittliche“ ehemalige Berliner SPD-Justizsenatorin Jutta Limbach, Vorsitzender des zuständigen Ersten Senats war Hans-Jürgen Papier, CSU-Mitglied mit dem natürlichen Hang, CSU-Parteikollegen zu stützen – damals den Kultusminister Zehetmair in seinem Reformschwindel.

Anfang Juli 1998 kreisten unter den Politikern schon Teile des vorbereiteten Urteils. Daraufhin nahmen die Kläger ihre Klage zurück, jedoch bestand das Gericht darauf, „einen Sonderweg zu beschreiten“, um das ausgekungelte Urteil am 14. Juli 1998 dennoch zu verkünden.

Wegen der angeblich fehlenden „Wesentlichkeit“ gestattete das Gericht den Kultusministern die Schülergeiselnahme und die Narrenfreiheit, fast nur mit einem System-„Vogelschiss“ 80 Millionen Deutsche ihrer traditionellen Rechtschreibung und Literatur zu entfremden – unter dem Vorwand der „Erleichterung“, die jedoch das genaue Gegenteil bewirkt hat.

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Sigmar Salzburg
15.05.2018 14.15
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Vor zwanzig Jahren

Mündliche Verhandlung zur „Rechtschreibreform“ am 12. Mai 1998
Beginn eines höchstrichterlichen Schmierenstücks


Amtsrichter Dr. Wolfgang Kopke, juristischer Experte für die Rechtschreibreform, schrieb in der Neuen Juristischen Wochenzeitung:

Nicht nur die dürftige Argumentation, sondern auch die Umstände des Verfahrens zeigen, dass es dem BVerfG nicht um unbefangene Rechtsfindung, sondern darum ging, der KMK beizuspringen … (NJW 49/2005)
Diese Absicht kam schon in der Einladungspolitik des Gerichtes zum Ausdruck. Theodor Ickler berichtete:
„Ich bin damals trotz dieser trüben Aussichten nach Karlsruhe gegangen, wo ich zusammen mit dem Präsidenten der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung, Christian Meier, gegen rund fünfzig Experten der Reformerseite antrat, die vom Gericht in geradezu grotesker Überzahl eingeladen war.“ (IBW-Journal 4/2002) IBW-Journal
Mehr dazu habe ich hier schon vor zehn Jahren zusammengefaßt.

Ab morgen stehen beim Verfassungsgericht Teilaspekte der GEZ-Rundfunkzwangsabgabe zur mündlichen Verhandlung an. Freunde eines natürlichen Rechts- und Gerechtigkeitsempfindens sollten sich keine großen Hoffnungen machen, daß die Verfassungsrichter deutlich anders entscheiden, als es sich diejenigen wünschen, die sie in ihre Ämter gehievt haben.

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Sigmar Salzburg
13.03.2018 07.26
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Wegbereiter der Geiselnahme von Schülern

Hans-Jürgen Papier hat sich zur Migrationspolitik zu Wort gemeldet: Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts vermisst eine klare Trennung zwischen Asyl- und Migrationspolitik. Es müsse „vor allem sichergestellt werden, dass das Asylrecht nicht länger zweckentfremdet werden kann als Türöffner für eine illegale Einwanderung ...“
welt.de 3.3.2018

Ach, hätte er als Präsident des Bundesverfassungsgerichts doch schon vor dem 14. Juli 1998 eine solche Einsichtsfähigeit gezeigt, z.B.:
„Vor allem muß sichergestellt werden, daß die Schulen nicht zweckentfremdet werden können als Türöffner für die undemokratische Einführung einer traditionsfeindlichen Rechtschreibreform!“

Siehe „Umfragen zur Rechtschreibreform 1995 – 2015“
und „Zur Verfassungswidrigkeit der Rechtschreibreform“.

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Sigmar Salzburg
16.11.2017 05.42
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Strategien mit Verfassungsrichtern

Der freie Rechtsanwalt Ansgar Neuhof, hier orthographisch gelobt, verweist bei der „Achse des Guten“ darauf, daß der kürzlich ergangene Spruch des Bundesverfassungsgerichts zum „Dritten Geschlecht“ am Parlament vorbei neues Recht schafft – als Ergebnis „Strategischer Prozeßführung“. Dabei nutzen Lobbygruppen ihre ideologische und institutionelle Nähe zu gleichgesinnten Richtern, die von einschlägig bekannten Parteien in ihr Amt gewählt wurden.

Eine unter den Richtern des 1. Senats ist Susanne Baer. Sie ist Professorin für Geschlechterstudien der Berliner Humboldt-Universität.

Prozeßbevollmächtigte des Klägers in diesem Verfahren waren Konstanze Plett und Friederike Wapler. Die Richterin und die beiden Prozeßbevollmächtigten kennen sich gut.

Friedrike Wapler ist Privatdozentin und hat die Professur von Susanne Baer im Wintersemester 2015/16 an der Humboldt-Universität vertreten. Baer und Wapler haben unter anderem im Januar 2016 gemeinsam für den Familienausschuß des Bundestages eine Stellungnahme zum Thema Kinderrechte angefertigt.

Konstanze Plett ist Professorin im Zentrum Gender Studies an der Universität Bremen. Bei ihr promoviert derzeit Baers wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Humboldt-Universität Juana Remus zum Thema „Strafbarkeit von genitalverändernden Eingriffen an intersexuellen Minderjährigen in Deutschland“. Platt und Baer waren gemeinsam Vorstand der Vereinigung für Recht & Gesellschaft (siehe hier, S. 20).

Die Initiative „Dritte Option“

Zurück zu dem Verfahren beim Bundesverfassungsgericht. Initiiert wurde es von der Kampagne „Dritte Option“. Wer dahinter steckt, ist unklar. Ein Impressum oder dergleichen gibt es nicht. Sie gründete sich 2013 mit dem Ziel der juristischen und politischen Begleitung eines personenstandsrechtlichen Individualverfahrens, mit dem die Möglichkeit eines weiteren Geschlechtseintrages – jenseits von „männlich“ und „weiblich“ – erstritten werden soll (siehe hier).

Es gab also nicht einen Betroffenen, der juristischen Beistand suchte. Sondern es gab ein politisches Ziel, für dessen Durchsetzung man einen Betroffenen suchte. In einer Demokratie erfolgt die Durchsetzung politischer Ziele üblicherweise im Rahmen der demokratischen Willensbildung, und die Änderung des rechtlichen Rahmens obliegt der Volksvertretung, dem Parlament.

Die Initiative „Dritte Option“ wollte diesen (beschwerlichen) Weg nicht gehen, sondern nahm die Abkürzung über den Rechtsweg. Dabei war klar, dass die Instanzgerichte die Klage auf Anerkennung eines dritten Geschlechts abweisen würden. Denn das Gesetz ist eindeutig. Selbst wenn ein Gericht wider Erwarten der Ansicht gewesen wäre, das Gesetz sei verfassungswidrig, hätte es das nicht selbst entscheiden dürfen, sondern hätte das Bundesverfassungsgericht anrufen müssen. Es war also zwangsläufig, dass das Bundesverfassungsgericht am Ende entscheiden mußte. Und damit der 1. Senat laut Geschäftsverteilung mit Richterin Susanne Baer. Die zwar nicht allein entscheidet, aber sicher abschätzen kann, wie die anderen Richter „ticken“.

achgut.com 13.11.2017
(Neuhof schreibt diesmal unter „Dass-Tarnung“.) Es ist klar, daß die relativ unbeleckten Richterkollegen der (obskuren) Qualifikation der Genderfachfrau Baer ein besonderes Gewicht einräumen mußten. (Mit der Personalie Susanne Baer hat sich Hadmut Danisch des öfteren auseinandergesetzt).

Es lief hier also genau gegensätzlich wie 1998 bei der Entscheidung der Bundesverfassungsgerichts zur Rechtschreib„reform“. Damals stießen arglose Kläger auf eine Allianz von Richtern wie Papier (CSU) und Limbach (SPD), deren Parteien gerade in Gestalt ihrer Kultusminister an den Parlamenten vorbei die erlaßweise Erpressung eines ganzen Volkes zur „Reform“ unter Geiselnahme der Schüler in Angriff genommen hatten. Die Kläger liefen ins offene Messer.

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Sigmar Salzburg
09.11.2017 07.41
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Das Bundesverfassungsgericht mal wieder

Personenstandsrecht muss weiteren positiven Geschlechtseintrag zulassen

Pressemitteilung Nr. 95/2017 vom 8. November 2017

Beschluss vom 10. Oktober 2017
1 BvR 2019/16

Die Regelungen des Personenstandsrechts sind mit den grundgesetzlichen Anforderungen insoweit nicht vereinbar, als § 22 Abs. 3 Personenstandsgesetz (PStG) neben dem Eintrag „weiblich“ oder „männlich“ keine dritte Möglichkeit bietet, ein Geschlecht positiv eintragen zu lassen. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden.

bundesverfassungsgericht.de 8.11.2017

Das Bundesverfassungsgericht verwendet seit Jahren das reformierte Dass-Deutsch, obwohl es einstmals entschieden hat, das niemand außerhalb der Schulen dazu verpflichtet sei. Das nur am Rande.

Die Welt schreibt:

„Kleine Revolution“: Die intersexuelle Person Vanja bekommt in höchster Instanz recht.

welt.de 8.11.2017
Bis vor kurzem war dort das Bild eines jungen Mannes mit Kinnbart zu sehen, der ohne weiteres als solcher hätte durchgehen können. Jetzt ist das Bild durch eine Rückansicht ersetzt. Er hätte gewiß weiter unauffällig leben können. Bei anderen ist es schon schwieriger, aber in der Euphorie der „Outings“ drängt alles an die Öffentlichkeit.

Weniger als ein Promille der Neugeborenen sollen von dieser Unvollkommenheit der „Schöpfung“ betroffen sein, zu vielfältig aber in der Erscheinungsform, um alles unter ein Schlagwort einzuordnen. Die Antike hatte wenigstens ein anerkanntes Bild, den Hermaphroditen. Der meist zutreffende „Zwitter“ wird schon als „diskriminierend“ installiert. Wie soll man also solch ein Neugeborenes einordnen? Als „Neutrino“ – ital. von lat. „ne uter“, „keins von beiden“? Oder „Ambino“ – v. lat. „ambo“, „beide“?

Das Gericht verlangt etwas Positives. Kann man sich vorstellen, daß die Sprache das mitmacht? Daß nach der Anrede „Herr, Frau, Fräulein“ irgendwann vielleicht einmal „Herr, Frau, Frère“ üblich wird? Da nicht alles offensichtlich ist, müßten Abzeichen getragen werden, wie jeder angeredet werden möchte. Viel Spaß bei der weiteren „Entwicklung“!


Nachtrag: Stephan Schleim schreibt in scilogs:
Tatsächlich war man im 18. Jahrhundert schon einmal weiter. So sah das Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten von 1794 die Möglichkeit vor, bei Volljährigkeit eine andere Geschlechtsidentität anzunehmen:
Wenn Zwitter geboren werden, so bestimmen die Aeltern, zu welchem Geschlechte sie erzogen werden sollen. Jedoch steht einem solchen Menschen, nach zurückgelegtem achtzehnten Jahre, die Wahl frey, zu welchem Geschlecht er sich halten wolle. (Preußisches Recht von 1794)
scilogs.spektrum.de 9.11.2017


2.Nachtrag 12.11.17: Eine treffende Kritik des Urteils bringt die Diplom-Biologin Nadine Hoffmann von der AfD-Thueringen. Sie weist auch auf den mutmaßlichen Einfluß der grünlichen Verfassungsrichterin und Gender-„Expertin“ Susanne Baer hin.

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Sigmar Salzburg
15.10.2017 10.47
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Christine Hohmann-Dennhardt

Der langjährige ehemalige Kulturfeuilletonist des „Spiegel“, Matthias Matussek, hat für die „Junge Freiheit“ einen Kommentar verfaßt (in der richtigen Rechtschreibung), in dem er auch dieses über den Geisteszustand einer (ehemals) wichtigen Amtsträgerin unseres Staates zu Besten gibt:

Deutsche Abgründe

Auf unserem Weg in die totale Weltbürger-Angleichung gibt es plötzlich lauter Strudel, Impulse des Sträubens und der Selbstvergewisserung. Und das Zauberwort heißt „Heimat“ oder „Nation“. Hier aber tun sich für uns Deutsche Abgründe auf. Bundesverfassungsrichterin Christine Hohmann-Dennhardt führte einst aus, „die spezifische und über weite Strecken düstere Historie Deutschlands“ erlaube es schwerlich, „als zu Rettendes die Nation, das Nationale zu beschwören“.

Wohlgemerkt, so etwas sagte eine Verfassungsrichterin, die überdies historisch so schwach auf der Brust ist, daß sie „die über weite Strecken düstere Historie“, etwa das „Reich“, nur mit dem „Dritten Reich“ identifizieren kann. Dabei ist das „Heilige Römische Reich deutscher Nation“ tausend Jahre älter als die NS-Barbarei. Es hat große Kaiser und Künstler und Schurken gesehen, Zeiten der Blüte, Zeiten des Niedergangs, es hat im Dom zu Speyer genauso Gestalt gefunden wie in Gutenbergs Bibel und Mozarts Requiem. Haben die Rheinburgen nichts mit unserer Reichsgeschichte zu tun? Woran denkt die Dame, wenn sie die Stifterfiguren am Naumburger Dom betrachtet? An Hitler?

jungefreiheit.de 15.10.2017
Frau Hohmann-Dennhardt (SPD) wurde zuletzt dadurch bekannt, daß sie für eine einjährige Tätigkeit bei VW eine Millionenabfindung und einen 8000-Euro-Rentenanspruch erhielt.

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Sigmar Salzburg
21.09.2017 17.30
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Kein Verlaß auf das Verfassungsgericht

Wir wissen, daß die höchsten Richter nicht unabhängig sind, denn sie gelangen auf Gnadenerweis derjenigen Politiker in ihre Stellung, über die sie später urteilen sollen. So mahnte während der Rechtschreib„reform“ der ehemalige Verfassungsrichter Prof. Ernst Gottfried Mahrenholz die Vernunft der Tradition an:

„In der Neuregelung der Daß-Schreibweise haben die Minister ihre Kompetenz überschritten... Hier kann ein Eingriff, der die bisherige Funktion eines Buchstabens betrifft, eine Veränderung seines überlieferten „Ortes“, nicht aus der Kompetenz für Schulfragen gerechtfertigt werden...“ (Süddeutsche Zeitung 23./24. 08.1997).
Ein Jahr später räumte dennoch das Bundesverfassungsgericht unter Hans-Jürgen Papier den Kultusministern eine praktisch unbegrenzte Narrenfreiheit bei der „Reform“ ein – ausdrücklich deren statistische Ausklammerung der ss-Regel akzeptierend.

Aber selbst dem Laissez-faire-Richter Papier, inzwischen außer Dienst, war 2016 Merkels gesetzwidrige Grenzöffnung zuviel und er rügte, ebenso wie sein Kollege di Fabio, die Mißachtung von Recht und Gesetz. Der darauf folgende Polenböller-ähnliche Knall aus dem Verfassungsgericht ist den meisten entgangen. Vera Lengsfeld beobachtete am 17.1.2016 das Agieren des Verfassungsgerichtspräsidenten mit dem reformwidrigen Namen:
Kaum hatten die beiden ehemaligen Verfassungsrichter di Fabio und Papier ihre Gutachten veröffentlicht, in der sie zu dem Schluss kamen, dass die Politik der offenen Grenzen, die Kanzlerin Merkel im Alleingang implementiert hat, von unserer Verfassung nicht gedeckt ist, geschieht etwas, das einmalig im demokratischen Deutschland gewesen sein dürfte.

Unser oberster Verfassungsrichter Andreas Voßkuhle hat sich, wie die Frankfurter Rundschau triumphierend berichtet, „im „Deutschlandfunk“ zu Wort gemeldet und ebenfalls daran erinnert, dass das Asylrecht unbegrenzt für jedermann gelte, also eine „Obergrenze“ unzulässig sei.“ Natürlich weiß die FR, dass Voßkuhle damit seine von der Verfassung festgelegte Neutralitätspflicht verletzt und fügt an zwei Stellen hinzu: „Wie es seinem Amt entspricht, hält sich Voßkuhle mit einer Bewertung der Flüchtlingspolitik der Bundesregierung zurück.“

Das ist ein dreister Versuch, die Leser für dumm zu verkaufen, denn natürlich hat Voßkuhle ein Votum zugunsten der Flüchtlingspolitik der Kanzlerin abgegeben...

Fast zeitgleich veröffentlichte die FAZ gestern einen Artikel von Christian Hillgruber über einen Geheimerlass zur Öffnung der Grenzen...
Ja, wenn selbst uns die rechtswidrigen Kungeleien der politischen Klasse entgangen sind, wie sollen dann am Sonntag die Bürger das Kreuz an der richtigen Stelle machen.

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Sigmar Salzburg
19.04.2017 05.39
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Liebe Mitbürger leisten Syrienhilfe

Nacherzählt:
Der Anwalt eines Salafisten-Vereins erhebt verfassungsrechtliche Beschwerde, weil dessen Vorsitzender „rassistisch diskriminiert“ worden sei. Das Bundesverfassungsgericht weist die Beschwerde zurück und verurteilt den Anwalt zu lächerlichen 500 Euro Mißbrauchsgebühr. Er hatte „vergessen“ mitzuteilen, daß die erkennungsdienstliche Behandlung seines Mandanten erfolgte, weil in die zwei mit Spendengeldern gekauften und nach Syrien gelieferten Krankenwagen anstelle der Krankenliegen Maschinengewehre eingebaut worden waren. Dem Vereinsvorsitzenden war angeblich nicht nachzuweisen, daß er davon gewußt hatte.

Genaueres bei the-germanz.de 18.4.2017

Hier sollte eigentlich Loriots Karikatur stehen: Planierraupe fährt Mann platt, Polizist droht dem Fahrer mit dem Zeigefinger „Du, du, du!“

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