Meinungsfreiheit und Kinderrechte gelten nichts vor Gericht
Der Evolutionsbiologe Professor Ulrich Kutschera ist wegen angeblicher „Volksverhetzung“ und „Beleidigung“ durch zwei schwule Männer vor Gericht gezerrt worden. Vom ersten Vorwurf ist er am 3. August 2020 freigesprochen, im zweiten aber zu 6000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Unter dem Titel „Maulkorb für Professorenschaft“ schreibt er in „Freie Welt“: Während der Gerichtsverhandlung — ein politischer Schauprozess — wurden alle von mir vorgetragenen biologischen Fakten ignoriert — weder das Generalthema John Money und die Gender-Ideologie, noch die genetische Verwandtschaft zwischen Eltern und leiblichen; Kindern, die Inzucht-Hemmung bei fehlendem genetischen Band, der negative Stiefelterneffekt, die übersteigerte Elternliebe (Pädophilie nach J.M.), und schon gar nicht das Kindeswohl wurden ernst genommen. Einzig und alleine die verletzten Gefühle von zwei schwulen Männern, als Zeugen geladen, deren Vorträge gewürdigt wurden, zählten. Gemeinsam mit 2 Asta-Funktionären argumentierten sie gegen mich.
Meine 6 Zeugen — fünf Professoren und ein Kinderarzt — wurden nicht eingeladen, deren eingereichte Schriften zur Unterstützung meiner Aussagen verworfen — das diene nicht der Wahrheitsfindung, wurde argumentiert.
Obwohl ich in Revision gehen werde und die Sache vor dem Landgericht neu bewerten lassen möchte ist der Schaden dieser nicht rechtskräftigen Verurteilung immens — Meine 5 Professorenkollegen, allesamt ausgewiesene Experten, wurden als unwichtig entsorgt. Dafür durften sich 2 Asta-Studenten auslassen — meine Sachargumente wurden hingegen ignoriert — und zugunsten der linksgrünen Gender-Ideologie, die als neue Staatsreligion unangreifbar geworden ist, eingetauscht...
freiewelt.net 5.8.2020 Die Staatsgefälligkeit von Gerichtsentscheidungen haben wir selbst schon erleben müssen. Hier ist zweifellos grundgesetzwidrig eine Meinung verurteilt worden, nämlich die nicht unbegründete Meinung, daß durch die Freigabe des Adoptionsrechts für schwule Männerpaare der strafbaren Pädophilie weitere Wege eröffnet werden. Drei Wochen vorher war gerade ein solcher Fall in Berlin bekannt geworden, offensichtlich ohne daß das Gericht sich damit auseinandergesetzt hat.
Dafür erschien bei „Spiegel online“ offensichtlich zielgerichtet ein rührseliger Artikel über das Glück eines schwulen Männerpaares, unter Umgehung der deutschen Gesetze ein Kind für sich in den USA erzeugen zu lassen. Die widernatürlichen Begleitumstände und das Recht des Kindes auf natürliche Abstammung und Eltern wurden dabei ausgeblendet, konnten jedoch nicht ganz verborgen bleiben (nach Spiegel): Die Tränen, sagt Tobias Devooght, liefen in dem Moment, als ihre Tochter zum ersten Mal schrie... Tobias und sein Mann Dennis Devooght weinten vor Freude und Erleichterung. Der 40-Jährige wuchs in einer Zeit auf, in der sich schwule Männer unter 18 Jahren noch strafbar machten, wenn sie miteinander Sex hatten... Das hat nun mit der widergesetzlichen künstlichen Erzeugung von Kindern nichts zu tun. Aber unauffällig wird eine weitere Unmenschlichkeit erwähnt: ... Dann lernte er Tobias kennen. Der ehemalige Hochleistungstänzer, 31, kannte diese Hemmungen nicht. Er begann, sich zu informieren, und im Herbst 2016 stand für beide fest: Sie wollten in Kalifornien eine Eizellspenderin und eine Leihmutter suchen. Beides wird dort separat gehalten, damit sich die Leihmutter leichter von dem Säugling trennen kann. Eine weitere Widernatürlichkeit hat der Bundesgerichtshof gegen die bestehenden Gesetze ermöglicht, nämlich, daß auch ein Mann als Mutter des Kindes gelten darf: Eine Leihmutterschaft ist zwar hierzulande weiterhin verboten. Doch 2014 entschied der Bundesgerichtshof, zwei schwule Männer als rechtliche Eltern ihres von einer US-Leihmutter geborenen Kindes anzuerkennen... Weil Summer seine [Dennis] leibliche Tochter und er somit eindeutig der Vater ist, hat das Amt Dennis auf der Geburtsurkunde als Vater und Tobias als "Mutter" eingetragen. Natürlich hat man für Bedenken schon eine Huren-Wissenschaft herangezogen, die das erwünschte Ergebnis liefert: Aber kann die väterliche Liebe und Fürsorge reichen? ... Ob ein Kind eine sichere Bindung aufbauen kann, hängt allein davon ab, wie feinfühlig die Eltern auf seine Bedürfnisse eingehen, sagt Fabienne Becker-Stoll, Direktorin des Bayerischen Staatsinstituts für Frühpädagogik, die zu dem Thema forscht. Wissenschaftler sind sich weltweit einig, dass das Geschlecht der Bezugsperson dafür keinerlei Rolle spiele... Für den Erhalt des Geschäftsmodells sind schon Vorräte angelegt worden: In einer Kinderwunschklinik in Kalifornien liegt befruchtet und eingefroren noch ein knappes Dutzend weiterer Eizellen der Spenderin, mit deren Auswahl sie sich vor drei Jahren so schwertaten. Wenn alles klappt, soll die neue Leihmutter noch dieses Jahr mit dem zweiten Kind schwanger werden. Diesmal wird Tobias der leibliche Vater sein.
spiegel.de 12.7.2020 Das ist also die „Schöne Neue Welt“, die Professor Kutschera selbstverständlich ablehnt. Verurteilt worden ist er aber nun deswegen, weil er die Meinung vertritt, daß es unter diesen schwulen Paaren einige geben könnte, die die Kinder nur zum Zwecke des möglichen Mißbrauchs erzeugen oder adoptieren. Diese Meinung ist erst kürzlich in Berlin mit hoher Wahrscheinlichkeit bestätigt worden: Dennis S. (38) ließ sich in Zypern ein Kind austragen, bezahlte dafür 60 000 Euro, holte es dann nach Deutschland – und missbrauchte es! ...
Aus der Urteilsverkündung: Es gebe „keinen Beweis, zu welchem Zweck er das Kind zeugte“, meint Richter Martin Mrosk: „Eine Variante ist, um das Kind sexuell zu missbrauchen.“ Der Vater selbst behauptet, „um Zweisamkeit mit einem Kind zu leben“. Sechs seiner Videos dokumentieren den sexuellen Missbrauch am Kind bis zur Körperverletzung. Auf zehn Videos gibt der Vater dem Kind sexuelle Anweisungen.
bz-berlin.de 6.7.2020. Naturgemäß ist die kriminelle Absicht kaum nachzuweisen, aber sie liegt hier so nahe, daß sie fast schon als Tatsache gelten darf.
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