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Ungenießbare deutsche Gerichte
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Sigmar Salzburg
06.09.2021 08.43
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Richterlich forcierte Gender-Diktatur

Da gab es einen jungen Herrn, der sich schon früh bei den Grünen betätigte, natürlicherweise verliebte, mit 24 eine Beziehung einging, zwölf Jahre später heiratete und sein Mannsein durch das Zeugen zweier Knaben bewies.

Angeblich entdeckte er mit 32, daß er eigentlich eine Frau sein wollte. Seiner Ehefrau hatte er das bis nach der Eheschließung verschwiegen, der Öffentlichkeit noch einmal fünf Jahre länger. RTL bringt das Bild des Herrn mit Halbglatze und Dreitagebart: „Tessa Ganserer war 42 Jahre lang Markus Ganserer. Jetzt führt sie ein Leben als Frau.“ rtl.de 25.1.2019.

Seitdem zeigen die Bilder nur noch eine junge Frau mit deutlichem Busen und wallendem Haar, das ein kantig männliches, bartloses Gesicht umrahmt. Seit 2011 muß er auch nicht seinen Schniedelwutz entfernen lassen, um amtlich als Frau umfirmiert zu werden.

Ein Blogger, der das Ganze als „Lachnummer“ bezeichnete, wurde zu 3200 Euro Geldstrafe verurteilt. Diese wurde jetzt noch einmal auf Betreiben der Staatsanwaltschaft auf 24.000 Euro heraufgesetzt.
(Nach Wikipedia, welt.de 2.9.2021 u. Freie Welt)

Man vergleiche dieses Gerichtsurteil nur mit der Entscheidung verschiedener Gerichte, die Beleidigung „Nazi“ als straffreie Meinung einzustufen. Tatsächlich ist es eine der übelsten Verunglimpfungen, die überhaupt denkbar sind:

»Rechtfertiger der Nazidiktatur und ihrer Massenmorde – Befürworter oder Betreiber einer Wiederholung dergleichen.«

Das nutzen die linken Denunzianten auch weidlich aus, beispielsweise gegen den thüringischen AfD-Vorsitzenden Björn Höcke, „den man gerichtsfest als Nazi bezeichnen darf“, womit sie noch einen richterlichen Segen für diese Beleidigung hineinfälschen. In Anbetracht des Schadens, der damit der Demokratie schon zugefügt wurde, wäre eine Strafe von 24.000 Euro hier viel eher angemessen.

__________________
Sigmar Salzburg

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Sigmar Salzburg
27.07.2021 10.19
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Freibrief für die Zensur durch Facebook

Das Skandalurteil des Bundesgerichtshofs zur Meinungsfreiheit

Von Georg Gafron

Scheibchenweise, still und leise stirbt die Freiheit. Eines Morgens wacht man auf – und ist in einem anderen Land.

Unter den fundamentalen Grundrechten einer Demokratie gebührt dem Recht auf freie Meinungsäußerung ein besonders hoher Stellenwert....

Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofes zur Meinungsfreiheit in der vergangenen Woche ist das nun anders. Die Richter ermunterten die Verantwortlichen bei Facebook geradezu, sogenannte „Hasskommentare“, auch ohne dass eine Verletzung des Strafrechts vorliegt, zu unterbinden. Stellt sich da doch sofort die Frage, wer legt eigentlich fest, was ein „Hasskommentar“ ist...

tichyseinblick.de 25.7.2021

717 Wörter: 2 dass, 7 sonst. Reform-ss, traditionell: 3 daß, bißchen, muß, Schluß; 2 sogenannte, soviel ...

Georg Gafron flüchtete als 22jähriger 1977 im Kofferraum aus der DDR in die Bundesrepublik und arbeitete seither als Journalist. Jetzt schwant ihm, daß der entstehende Linksstaat ihn und das Recht wieder einholt. – Bei „Tichy“ schreibt man „angepasst“, was Gafron immer noch nicht frei von der Hand geht.

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Sigmar Salzburg
20.07.2021 02.36
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Die Ming-Vase

In den 70ern war ich Teilnehmer von Musiktagungen auf Gut „Queekhoven“, Breukelen/NL. Zwei große schöne chinesische Vasen flankierten im Inneren den Eingang. Im übernächsten Jahr fehlte die eine. Da war im Vorjahr eine Harfe umgefallen und hatte sie zerschlagen. Ob Ming oder nicht, ich wagte den Wert damals nicht zu schätzen.

Heute können Gerichte die Benennung als „Ming-Vase“ zur Beleidigung und die Kündigung einer 31 Jahre im KaDeWe beschäftigten Frau für „rechtens“ erklären, im Kotau vor dem thailändischen Inhaber-Konzern. Die Richter aus dem rotgrünen Berliner Miljö haben offensichtlich weniger Gesetz und Rechtsphilosophie als vielmehr die verschwörungstheoretischen Veröffentlichungen der Antirassismuskämpfer verinnerlicht, wie man nach dem zitierten Phrasendrusch nebst moralisierendem Belehrungseifer im Tagesspiegel vermuten kann:

Die 55. Kammer des Arbeitsgerichts wertet das Verhalten der Mitarbeiterin als „Ausdruck eines Alltagsrassismus“, der „Ausgangspunkt für offenen und gewollten Rassismus“ sei, wie er sich „derzeit immer mehr in der Gesellschaft ausbreitet.“ In Deutschland würden Menschen zunehmend diskriminiert, während es zugleich eine gegenläufige „erfreuliche“ und „zu unterstützende Sensibilisierung der Gesellschaft“ gebe. Dies sei an der Mitarbeiterin „vollständig vorbeigegangen“.
tagesspiegel.de 13.7.2021
Dagegen wird Mißachtung der Kunden bei der Bahn nicht mehr geahndet und die tausendfache Beleidigung von Politikern als „Nazi“ von Gerichten als „zulässige Meinung“ geduldet, obwohl die Unterstellung von Massenmordabsichten immer „mitgemeint“ ist.

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Sigmar Salzburg
03.06.2021 15.30
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Im besten Deutschland, das es je gab:

Seit gut drei Monaten
Es geht um 651 Euro: Weil Georg Thiel keinen Rundfunkbeitrag zahlt, sitzt er im Knast.

focus.de 3.6.2021

Syrer prügelt Deutschen tot, lacht drüber und bekommt 2 Jahre auf Bewährung... Er saß nicht einen Tag in Haft.
afdkompakt.de 27.3.2020

Nachtrag:Sieglinde Baumert 4. Juni 2021

HEUTE!!! GEORGS 100. HAFTTAG!!!
WEGEN NICHT GEZAHLTER WDR-GEZ!!!

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Sigmar Salzburg
06.02.2021 06.09
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Wo bleibt die Menschenwürde?

Die WELT berichtete am 5. Februar:

76 Jahre nach dem Ende der Nazi-Diktatur und fünf Jahre nach Beginn der Ermittlungen erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen eine ehemalige KZ-Sekretärin. Der Vorwurf gegen die heute 95-Jährige lautet auf tausendfache Beihilfe zum Mord...
Die Verhandlung gegen die damals 17jährige soll vor der „Jugendkammer“ des Amtsgerichts Itzehoe stattfinden. Mindestens 67 Jahre lang hatte es die Justiz also nicht für nötig gehalten, Anklage zu erheben:
Nach einem Bericht der ARD-„Tagesschau“ aus dem vergangenen Jahr war die jetzt angeklagte Frau bereits mehrfach als Zeugin befragt worden. 1954 habe sie ausgesagt, dass der gesamte Schriftverkehr mit dem SS-Wirtschaftsverwaltungshauptamt über ihren Schreibtisch gelaufen sei... Von der Tötungsmaschinerie ... habe sie nichts gewusst...
welt.de 5.2.2021
Zweifellos verstößt es gegen die jetzt vielbeschworene „Menschenwürde“, eine heute 95jährige vor Gericht zu zerren, die als junges, unbedarftes Mädchen nach 10jähriger Nazidiktatur in einen Teufelskreis geraten ist, ohne selbst einen Mord begangen zu haben. Eigentlich gehört die Justiz vor Gericht – oder diejenigen, die es für ihre „Zeichensetzung“ mißbrauchen wollen.

Ebenso schlimm – Nachtrag:
Ein ehemaliger Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen ist nach NDR-Informationen wegen Beihilfe zum Mord angeklagt worden. Er ist heute 100 Jahre alt – aber laut Staatsanwaltschaft verhandlungsfähig.
tagesschau.de 8.2.2021
Nach dem Absterben des letzten 110jährigen ehemals Minderjährigen empfiehlt sich eine Fortsetzung nach Praxis der christlichen Leichensynode von 897.

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Sigmar Salzburg
13.12.2020 09.04
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Erwünschte Gesinnungsjustiz

Die „Junge Freiheit“ meldet (in traditioneller Rechtschreibung):

Migrationskritik auf Facebook:
70jähriger wegen Volksverhetzung verurteilt

Das Amtsgericht Mönchengladbach hat einen 70 Jahre alten Mann wegen eines migrationskritischen Facebook-Eintrags zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt. Der Jurist hatte das Foto eines Flüchtlingsstroms gezeigt und geschrieben: „Einer Ameisenplage wird man nicht Herr, indem man Mauern baut. Man muß aufhören, den Honig offenstehen zu lassen.“
(11.12.2020)
1. Das Urteil ist ein Beispiel für die neue, von der Regierung gewünschte Gesinnungsjustiz.

2. Es verstößt gegen die grundgesetzliche Meinungsfreiheit.

3. Es verkennt die Sprache: Gleichnisse mit Tieren sind seit Jahrtausenden üblich. Ameisen sind keine verächtlichen Wesen, sondern nur ein Symbol für „viele“.

4. „Plage“ beschreibt die Wirklichkeit: Wenn bis zu 70 Prozent der „Flüchtlinge“ ihre Pässe wegwerfen, um nicht ihre Herkunft und Lebensverhältnisse beurteilen zu lassen, sind es Unterwanderer und Betrüger, die Deutschland zusammen um Milliarden prellen.

5. „Honig“ ist die Metapher für die deutschen Sozialleistungen, die unberechtigt abgegriffen werden.

6. Eine Klage gegen das Urteil beim Bundesverfassungsgericht hat geringe Aussichten, weil dessen Präsident eben von der Regierungskoalition dahin gewählt wurde – nicht zuletzt, um den zuvor mit ihm ausgearbeiteten deutschenfeindlichen „Compact for Migration“ nun auch durch das höchste Gericht abzusichern.

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Sigmar Salzburg
18.09.2020 03.33
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Bundestag: Abmahnanwälte haben es künftig schwerer

Der Bundestag hat ein neues Gesetz verabschiedet, mit dem der Missbrauch von Abmahnungen durch Anwälte als Geschäftsmodell verhindert werden soll. Die Abgeordneten stimmten mehrheitlich einem Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums zu...

Künftig sollen Anwälte keine Kostenerstattung mehr für Abmahnungen wegen Verstößen gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten im Internet bekommen...

Abmahner können sich zudem nicht länger aussuchen, vor welchem Gericht sie wegen vermeintlicher Rechtsverletzungen klagen. Betroffene können so künftig leichter juristisch wehren und bekommen einen Gegenanspruch auf Ersatz der Kosten für die erforderliche Rechtsverteidigung.

Der entsprechende Gesetzesentwurf war bereits im Mai 2019 von der Bundesregierung beschlossen worden. Die Diskussion kam auf, weil sich die Deutsche Umwelthilfe seit dem Dieselskandal gegen den Vorwurf wehren musste, mit Abmahnungen Geld verdienen zu wollen. Denn auf dem Klageweg hatte sie in zahlreichen Kommunen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge erzielt.

Nach eigenen Angaben mahnte die Deutsche Umwelthilfe jede Woche wegen etwa 30 Verstößen ab. Infolgedessen führt sie etwa 400 Gerichtsverfahren pro Jahr.

zeit.de 10.9.2020

Steinhoefel@Steinhoefel · 15. Sep. 2020
Bundesgesundheitsminister Spahn und sein Mann haben sich ein Haus gekauft. Wie ein Besessener, dem jedes Urteilsvermögen abhanden gekommen ist, attackiert Spahn jetzt mit Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen Medienberichte (soweit der Kaufpreis genannt wurde).

Vielleicht wird man demnächst auch juristisch verfolgt oder abgemahnt, wenn man »„Flüchtlinge“« oder »Spahns „Ehemann“« schreibt.

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Sigmar Salzburg
22.08.2020 08.11
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Prozeß gegen einen Evolutionsbiologen

Prof. Ulrich Kutschera schreibt in „Freie Welt“, ergänzend zum Video-Bericht der „Jungen Freiheit“ https://youtu.be/ccHUM1YoMro :

... Im Jahr-2020 werden fünf „Kutschera-Stanford-Palo Alto“ papers erscheinen, obwohl diesmal, dank Corona-Hysterie, alles nur per Home office erledigt werden konnte. Einen besonders spektakulären „Stanford-Fachartikel“ zur Globalen Photosynthese hatte ich im Amtsgericht aus verschiedenen Gründen vorgestellt-- ohne irgendeinen Eindruck zu hinterlassen. Feindbild Naturwissenschaften, fällt mir da nur ein-- originelle Forschungs- Leistungen interessieren bzw. beeindrucken hierzulande kaum, nur die LinksGrüne Staats-Ideologie zählt!
Diese Betrachtungen führen mich zum Kernproblem im „Notstandsland BRD“. Wie ich im Fachbuch „Biologische Realitäten widerlegen Politische Utopien“ -- vorgestellt am Ende des JF-Reports--dargelegt habe, ist derzeit eine radikale Abwendung von naturwissenschaftlicher Logik und gesundem Menschenverstand zu verzeichnen.
Nach dem kreationisten-Motto „Darwin-nein Danke!“ wird in der Politik, den Schulen und auch an Universitäten eine naive Gleichheits-Ideologie über naturwissenschaftliche Fakten gestellt--und das in allen Problembereichen (evolutionäre Diversität der Menschheit, unkontrollierte Massenzuwanderung, Kohlendioxid-Phobie, Corona-Angst, usw.). Der eingangs zitierte JF-TV-Report bringt dieses zentrale Problem anschaulich auf den Punkt und sollte daher eine weite Verbreitung finden...

freiewelt.net 21.8.2020
Er beschreibt die Strategie der indoktrinierten, meist jugendlichen Minderheiten, die Grenzen des Sagbaren immer weiter einzuschränken. Die anschleimenden Altparteien fördern das. Die Gerichte kommen diesem mehr oder weniger gerne nach.

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Beabe
07.06.2020 11.43
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Re: Für Linke ein ungenießbares Gerichtsurteil ...

Zitat:
Ursprünglich eingetragen von Sigmar Salzburg
Die von der linken Berliner Stadtregierung geförderte linksgrüne Tageszeitung „taz“, Brutstätte vieler Mainstream-Journalisten, berichtet über ein Urteil gegen einen aufrechten „Anti-Verschissten“ durch das Oberlandesgericht Nürnberg:
Der Angeklagte ist Kulturmanager und Pädagoge, hat als solcher unter anderem am Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände gearbeitet und sich in verschiedenen Kontexten antifaschistisch engagiert. Er steht nicht im Verdacht, ein Anhänger der AfD zu sein, ihre Präsenz provoziert ihn.

„Heilt Höcke!“ mit t, drei Mal, zu diesem Ausruf habe er sich hinreißen lassen, sagt er selbst. Um, so steht es in der Erklärung, die B. vor Gericht verliest, seiner Sorge um den Erosionsprozess der Demokratie Ausdruck zu verleihen und Parallelen zum Nationalsozialismus zu illustrieren....
Nicht untersucht wurde, ob Herr B. wegen eines Hamburger-Syndroms das „t“ verschluckt: „Lich un Luff gib Saff un Kraff!“ Dann wäre er wegen Schuldunfähigkeit freizusprechen und das t in der nächsten Sprech- und Schreibreform für „obsolet“ zu erklären – wie 1996 beim Fortfall des h im „Rauhen“. Trend ist ohnehin der t-Schwund: „fick[t]/fuck AfD“ (FCK AFD).
Verteidiger Brenner ...: Da die Fürther AfD das Verfahren auf der eigenen Facebookseite genutzt, und Vorsitzender H. sich in einem Leserkommentar in den Fürther Nachrichten zu Wort gemeldet hatte, sei es absurd, anzunehmen, es bestünde kein Eigeninteresse auf Seiten der Parteifunktionär*innen.

Staatsanwältin Silke Weischedel sah durch die Beweisaufnahme hingegen einen Ablauf inklusive Heil Hitler, Heil Höcke und Hitlergruß als erwiesen an. Die Mitglieder der AfD seien nicht als Lager mit eigenem Interesse an einer Verurteilung, sondern als Geschädigte zu betrachten. „Ich habe keinen Anlass an diesen Aussagen zu zweifeln.“ Die Polizist*innen hätten sich hingegen sichtlich bemüht, ihre Aufmerksamkeitsdefizite herunterzuspielen.
taz.de 20.2.2020
Wenn das doch Eingang in die Beurteilung des ausufernd irren „Nazi“-Geschreis der ehrenwerten Politiker-Gangs fände!


Vielen Dank für die weiteren Infos

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Sigmar Salzburg
28.02.2020 06.57
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Für Linke ein ungenießbares Gerichtsurteil ...

Die von der linken Berliner Stadtregierung geförderte linksgrüne Tageszeitung „taz“, Brutstätte vieler Mainstream-Journalisten, berichtet über ein Urteil gegen einen aufrechten „Anti-Verschissten“ durch das Oberlandesgericht Nürnberg:

Der Angeklagte ist Kulturmanager und Pädagoge, hat als solcher unter anderem am Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände gearbeitet und sich in verschiedenen Kontexten antifaschistisch engagiert. Er steht nicht im Verdacht, ein Anhänger der AfD zu sein, ihre Präsenz provoziert ihn.

„Heilt Höcke!“ mit t, drei Mal, zu diesem Ausruf habe er sich hinreißen lassen, sagt er selbst. Um, so steht es in der Erklärung, die B. vor Gericht verliest, seiner Sorge um den Erosionsprozess der Demokratie Ausdruck zu verleihen und Parallelen zum Nationalsozialismus zu illustrieren....
Nicht untersucht wurde, ob Herr B. wegen eines Hamburger-Syndroms das „t“ verschluckt: „Lich un Luff gib Saff un Kraff!“ Dann wäre er wegen Schuldunfähigkeit freizusprechen und das t in der nächsten Sprech- und Schreibreform für „obsolet“ zu erklären – wie 1996 beim Fortfall des h im „Rauhen“. Trend ist ohnehin der t-Schwund: „fick[t]/fuck AfD“ (FCK AFD).
Verteidiger Brenner ...: Da die Fürther AfD das Verfahren auf der eigenen Facebookseite genutzt, und Vorsitzender H. sich in einem Leserkommentar in den Fürther Nachrichten zu Wort gemeldet hatte, sei es absurd, anzunehmen, es bestünde kein Eigeninteresse auf Seiten der Parteifunktionär*innen.

Staatsanwältin Silke Weischedel sah durch die Beweisaufnahme hingegen einen Ablauf inklusive Heil Hitler, Heil Höcke und Hitlergruß als erwiesen an. Die Mitglieder der AfD seien nicht als Lager mit eigenem Interesse an einer Verurteilung, sondern als Geschädigte zu betrachten. „Ich habe keinen Anlass an diesen Aussagen zu zweifeln.“ Die Polizist*innen hätten sich hingegen sichtlich bemüht, ihre Aufmerksamkeitsdefizite herunterzuspielen.
taz.de 20.2.2020
Wenn das doch Eingang in die Beurteilung des ausufernd irren „Nazi“-Geschreis der ehrenwerten Politiker-Gangs fände!

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Sigmar Salzburg
05.12.2019 10.46
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Ein mutiger Richter

Bisher unbemerkt von der Öffentlichkeit hatte das Verwaltungsgericht Gießen schon am 9.8.2019 geurteilt, daß die Aussage eines NPD-Plakates »Migration tötet –  Widerstand jetzt« Teile der geschichtlichen und gegenwärtigen Wirklichkeit darstelle und daher nicht als „Volksverhetzung“ anzusehen sei. Bereits 2016 hatte der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages klargestellt:

Im rechtswissenschaftlichen Schrifttum wird betont, dass eine sachliche, wahrheitsgemäße Berichterstattung in keinem Fall als Aufstacheln zum Hass angesehen werden könne, auch wenn sie in tendenzieller Absicht erfolge und geeignet sei, ein feindseliges Klima gegen einen Teil der Bevölkerung zu schaffen.(dbh-online.de 5.12.2016)
Der Richter bezog in seine Begründung auch die bei uns schon zitierten Texte des Althistorikers Alexander Demandt zum Untergang des Römischen Reiches mit ein und die Darstellung der europäischen Invasion des amerikanischen Kontinents, die bekanntlich zum Aussterben zahlloser kleiner und großer Völkerschaften geführt hat. Die „Freie Welt“ schreibt zur Reaktion der Linksmedien:
Die Medien sind in Deutschland zur vierten Gewalt aufgestiegen. Und diese Macht nutzen sie aus. Das bekommt gerade ein Richter vom Verwaltungsgericht Gießen zu spüren.

Das Vergehen des Richters Andreas Höfer: Er hat Plakate der NPD, auf denen es heißt: »Migration tötet – Widerstand jetzt« nicht als Volksverhetzung gewertet, sondern statt dessen in seiner Urteilsbegründung als »die Realität teilweise darstellend« beschrieben. Im einem Land mit der Pflicht zur Willkommenskultur ein Unding. Also berichten die Medien in einer Weise, die den Namen Treibjagd verdient.

Den Rahmen gibt das Redaktionsnetzwerk Deutschland* vor. Mit drei Sätzen wartet es auf: Im ersten wird der Zusammenhang der Aussage »Migration tötet« mit der NPD herausgestellt. Im zweiten heißt es vieldeutig: »Viele hielten das für Volksverhetzung, das Verwaltungsgericht Gießen war aber ganz anderer Meinung: Eigentlich beschreibe die NPD nur die Realität.« Der dritte Satz gibt die Zielrichtung vor: »Der Beschluss ist aber noch nicht rechtskräftig.« – Mit anderen Worten: Das Wild ist erlegt, wenn das Urteil kassiert wird.

Der Deutschlandfunk gibt im wesentlichen wieder, was das Redaktionsnetzwerk verbreitet... Und wie schon das Redaktionsnetzwerk, verzichtet auch der Deutschlandfunk auf eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Urteilsbegründung....

freiewelt.net 3.12.2019
Das Urteil ist für die mit dem deutschen Selbstvernichtungsvirus infizierten Deutschlandabschaffer selbstverständlich ungenießbar. Deshalb ist die Revision im bereits teiltransformierten Linksstaat schon vorauszusehen.

Das Urteil ist nachzulesen unter
https://openjur.de/u/2186175.html

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Sigmar Salzburg
30.09.2019 05.01
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Zweierlei Maß

Nicolaus Fest schrieb am 22.9.19, traditionell „kontaminiert“:

Laut Beschluß des Landgerichts Berlin darf Renate Künast mit Schmähungen belegt werden, die hier nicht wiederholt werden sollen. Der Beschluß ist grotesk, liegt aber auf der Linie vieler Gerichte, den Ehrenschutz für Politiker faktisch abzuschaffen. Nun zeigen sich gerade jene Medien empört, welche die Etikettierung von Alice Weidel als “Nazischlampe” für satirische Hochkultur und hinnehmbar hielten. Allerdings hat Weidel, anders als Frau Künast, nie Unzucht mit Kindern als legitim verteidigt.
Auch der ehemalige französische Präsident Sarkozy wurde nicht belangt für die französische Version des Schimpfworts. Aber es ging da wohl nur gegen einen Penner. Dagegen wurde ein pensionierter Lehrer zu 13320 Euro Geldstrafe verurteilt, weil er den NRW-Justizminister Jäger, der Demonstranten für „Nazis in Nadelstreifen“ erklärte, als „Arschloch“ bezeichnet hatte.

Jetzt hat ein thüringisches Gericht die städtische Auflage gegenüber linksfaschistischen Agitatoren aufgehoben, die Schmähung des AfD-Kandidaten Björn Höcke als „Faschist“ zu unterlassen. Das Gericht begründet das mit der vorgebrachten linken Interpretation seiner Texte, u.a. der „erinnerungspolitischen Wende um 180 Grad“, die die Nazi-Zeit positiv sehen wolle. Das hatte ich als aus dem Zusammenhang gerissen längst widerlegt. Die linken Manipulatoren treffend „Arschlöcher“ nennen darf man aber immer noch nicht.

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Sigmar Salzburg
22.06.2019 04.50
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Gericht untergräbt die Meinungs- und Redefreiheit

Die „Junge Freiheit“ berichtet in traditioneller Rechtschreibung:

Klage gegen Facebook-Sperre abgewiesen
Flüchtling als „Goldstück“ bezeichnet – laut Gericht Haßrede


BREMEN. Das Landgericht Bremen hat die Klage eines Facebook-Nutzers abgewiesen, der wegen der Verwendung des Begriffs „Goldstücke“ für Asylbewerber gesperrt worden war. „Es ist gerichtsbekannt, daß Anhänger der rechten Szene Flüchtlinge als ‘Goldstücke’ bezeichnen“, heißt es laut Redaktionsnetzwerk Deutschland im Gerichtsurteil.

Facebook hatte den Nutzer aus Bremen im August 2018 für 30 Tage gesperrt, weil er den Mord eines somalischen Asylbewerbers an einem Arzt in Offenburg wie folgt kommentiert hatte: „So, so, ein ‘Mann’ … Messermord … Goldstücke …?“ Er habe damit seinen Ärger über die Empfehlung des Presserats zum Ausdruck gebracht, die Herkunft von Tatverdächtigen nicht zu nennen.

Formulierung geht auf Schulz-Zitat zurück

Die Richter schlossen sich der Bewertung von Facebook an, wonach dies ein Fall von „Haßrede“ sei. Der Beitrag des Nutzers sei ein „Angriff auf eine Personengruppe“, da er alle Flüchtlinge mit dem Mord in Verbindung bringe.

Der Begriff „Goldstücke“ als Synonym für Asylbewerber geht auf ein Zitat des ehemaligen SPD-Kanzlerkandidaten Martin Schulz zurück. Er hatte 2016 gesagt: „Was die Flüchtlinge uns bringen, ist wertvoller als Gold. Es ist der unbeirrte Glaube an den Traum von Europa.“ (ag)

jungefreiheit.de 21.7.2019
Der zu Recht als Hinterbänkler geendete Europa-Schwafler, -Profiteur und 100-Prozent-Kandidat der SPD, Martin Schulz, hat die Deutschen zur bereitwilligen Aufnahme beliebig hergelaufender Ein- und Unterwanderer übertölpeln wollen. Dazu unterstellte er ihnen, völlig unbegründet, daß sie so etwas wie seine eigene Europa-Vision mitbrächten, die er für wertvoller als Gold darstellte.

Es kamen aber neben wenigen wirklich vom Tod bedrohten Menschen hauptsächlich ungebildete junge Männer, die nach nichts anderem strebten als den bekannten Sozialleistungen und den sagenhaften „leicht fickbaren“ Frauen. Die Lächerlichkeit des Schulzschen Aufwertungsversuchs schlug sich dann in der Begriffsprägung „Goldstücke“ nieder. Sie richtet sich also vor allem gegen Schulz und seinen Volksverdummungsversuch.

Aber auch wenn der Begriff ein Eigenleben entwickelt hat, drückt er immer noch keinen „Haß“ aus, sondern nur eine ironische Übertreibung. „Haß“ ist nebenbei eine natürliche, nicht strafbare menschliche Empfindung.

Vor kurzem wurde vom Bundesverfassungsgericht für die Europawahl die Bezeichnung von Asylbewerbern als „art- und kulturfremde Asylanten, die mitunter ihrer Dankbarkeit mit Gewalt und Kriminalität Ausdruck verleihen“ für zulässig erklärt – auch gegenüber Facebook ( spiegel.de 23.5.19).
[Siehe auch den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages:] Im rechtswissenschaftlichen Schrifttum wird betont, dass eine sachliche, wahrheitsgemäße Berichterstattung in keinem Fall als Aufstacheln zum Hass angesehen werden könne, auch wenn sie in tendenzieller Absicht erfolge und geeignet sei, ein feindseliges Klima gegen einen Teil der Bevölkerung zu schaffen. (bundestag.de 5.12.16)
Das genannte Urteil ist also unhaltbar, fördert die private Zensur und zeigt, daß teilweise auch schon die Justiz in den beliebig ausdehnbaren „Kampf gegen Rechts“ eingespannt ist.

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Sigmar Salzburg
11.04.2019 07.20
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Oberlandesgericht Schleswig

Moscheebesuch verweigert: Eltern verurteilt

MELDORF. Ein Elternpaar aus Schleswig-Holstein, das sein Kind nicht an einem Schulausflug in eine Moschee teilnehmen ließ, ist rechtskräftig zu einem Bußgeld verurteilt worden. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht entschied am Dienstag, eine Rechtsbeschwerde gegen ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Meldorf nicht zuzulassen. Damit ist der Bußgeldbescheid von 50 Euro nun nicht mehr anfechtbar.

Der damals 13 Jahre alte Gymnasiast sollte im Juni 2016 im Rahmen des Erdkundeunterrichts das islamische Gebetshaus im schleswig-holsteinischen Rendsburg besuchen. Der Anwalt der Eltern argumentierte, der Besuch einer Moschee sei Teil des Religionsunterrichts.

Gericht: „Keine Werbung für den Islam“

Die Eltern seien Atheisten und fürchteten um eine „religiöse Indoktrination“ ihres Kindes, das ebenfalls keiner Glaubensrichtung angehöre, sagte der Anwalt der Familie, Alexander Heumann, 2017 der JUNGEN FREIHEIT. Die Schulleitung habe die Exkursion aus „reiner Willkür“ durchsetzen wollen, zitieren ihn die Kieler Nachrichten.

Die Richterin am Amtsgericht, Melanie Bukh, ließ diese Gründe nicht gelten. Bei dem Besuch kam es zu „keiner Werbung für den Islam“, hieß es in ihrem damaligen Urteil. Die fragliche Moschee in Rendsburg ist Teil der Milli-Görüs-Bewegung. Der Verfassungsschutz hat ihr eine teilweise extremistische und antisemitische Zielsetzung vorgeworfen. (tb/ag)

jungefreiheit.de 10.4.2019 (reformfrei gemäß Volksentscheid SH 98)

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht ist bekannt für seine regierunggefällige Rechts- und Linkssprechung, besonders in der Sache der Rechtschreib„reform“. Man hat bisher aber noch nicht gehört, daß mit höchstem Wohlwollen schulschwänzende Anhänger der Klima-Religion verurteilt worden wären.

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Sigmar Salzburg
25.03.2018 14.01
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Betonierte Verleumdung für die Ewigkeit?

Wieder haben Richter, wie zunehmend seit der Rechtschreib„reform“ 1998, staatsparteiengefällig entschieden.

Wie einst der Aktionskünstler Timm Ulrichs durch Aufdrücken des Stempels „Kunstwerk“ faule Eier zu Kunstwerken erklärte, haben sich jetzt richterliche Laienkunstexperten selbst zu (Staats-)Künstlern erhoben. Sie haben die Propaganda-Stelen in Bornhagen zum Kunstwerk erklärt, die das Denunziantenteam „Zentrum für politische Schönheit“ nötigend (!) neben Björn Höckes Wohnhaus betoniert hat.

Das Prädikat „Kunstwerk“ adelt dieses Machwerk jetzt soweit, daß eine Beseitigung zu besonderem Schadenersatz verpflichtet, wie im Fall der Badewanne von Joseph Beuys. Das nicht Hinnehmbare daran ist, daß die denunziatorische Propaganda, die aus der böswilligen Umdeutung von Höckes Wort „Denkmal der (deutschen) Schande“ zum „Gedenken, das eine Schande ist“ herrührt, nun eine für die Ewigkeit in Beton gegossene Verleumdung geworden ist.

Ob die Richter ein solches Mini-Mal neben Rudolf Augsteins Grab auch als „Kunstwerk“ geduldet hätten, darf bezweifelt werden, obwohl er 20 Jahre vorher genau das gleiche gesagt hatte.

Wie üblich, stellt die Lügenpresse nun den juristischen Sieg der linken Denunziantenmafia groß heraus und verkleinert den Teil des Spruchs, der ihr und Spiegel-TV untersagt, das Privatleben Höckes auszukundschaften. Björn Höcke selbst schreibt (in deutscher Traditionsrechtschreibung):

Björn Höcke 24.03.2018
Entgegen dem Eindruck, den aktuell einige Pressemeldungen vermitteln, ist uns ein wichtiger Teilerfolg gegen das Kollektiv »Zentrum für Politische Schönheit« (ZPS) gelungen.
Das Landgericht Köln bestätigte mit Urteil vom 14.03.2018 die vorausgegangene einstweilige Verfügung insoweit, als es feststellte, daß das ZPS gemeinsam mit einem Team von Spiegel-TV mein Privatanwesen heimlich und damit rechtswidrig ausspioniert und in meine Wohnung gefilmt hat...
Es ist zu hoffen, daß diese dümmliche Staatsgefälligkeit, mit der die Richter den Denunzianten unter die Arme greifen, nicht das letzte juristische Wort ist.

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