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Ungenießbare deutsche Gerichte
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Sigmar Salzburg
23.05.2023 14.23
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Generalstaatsanwältin unterliegt im Bhakdi-Prozeß

Überraschender Auftakt im Prozess gegen den Mediziner und Autor
23.05.2023 11:11 Uhr

Kurz nach Beginn ist der Prozess wegen Volksverhetzung gegen den Mediziner und Autor Sucharit Bhakdi vor dem Plöner Amtsgericht unterbrochen worden. Die Verteidigung rügte am Dienstag schwerwiegende Mängel der Anklage.
Darin sei eine Beweiserhebung vorweggenommen worden, die dem Verfahren vorbehalten sei. Eine Verlesung sei deswegen nicht zulässig. Das Verfahren müsse eingestellt werden. Die Generalstaatsanwältin wies den Antrag zurück. Der Strafrichter unterbrach die Verhandlung zur Prüfung des Antrags... dpa
juedische-allgemeine.de 23.5.2023

Hat die Generalstaatsanwältin nun wirklich sachlich und sprachlich falsch vorgetragen, Bhakdi habe zum „Hass gegen deutsche Jüdinnen und Juden“ aufgestachelt, wie die Medien melden? Die Kieler Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Anklage abgelehnt. Man sieht, Prof. Bhakdi soll mit allen Tricks zur Strecke gebracht werden – da man es fachlich nicht schafft.

PS: Letzte Meldung: Gegen 18:00 Uhr ist Bhakdi freigesprochen worden.

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Sigmar Salzburg
09.05.2023 01.27
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Tote Russen sind nun zweitklassige Opfer ...

Oberverwaltungsgericht hat entschieden
Russische Fahnen bei Gedenkfeiern bleiben nun doch verboten

Mo 08.05.23

Bei Gedenkveranstaltungen zum Ende des Zweiten Weltkriegs am Montag und Dienstag in Berlin dürfen nun doch keine russischen Fahnen gezeigt werden. Das hat das Berliner Oberverwaltungsgericht am Montag entschieden. Ebenso untersagt ist das Zeigen und Tragen der Flagge der UdSSR sowie der St.-Georgs-Bänder und St.-Georgs-Fahnen, legte das Gericht fest. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar...

Ukrainische Fahnen dürfen dagegen gezeigt werden. Eine ukrainische Organisation hatte sich erfolgreich beim Verwaltungsgericht gegen das entsprechende Verbot der Berliner Polizei gewehrt...

rbb24.de 8.5.2023

Wird man da nun auch Bandera-Insignien zeigen?
Für unsere „Befreiung“ gilt mehr denn je dies.

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Sigmar Salzburg
05.05.2023 18.09
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Ein politischer Prozeß

Der Impfkritiker Prof. Sucharit Bhakdi wird vor Gericht gezerrt, weil er den Impffanatismus der Regierung in Israel drastisch und – als Nicht-Muttersprachler – vielleicht nicht feinfühlig genug angeprangert hat. Die „Kieler Nachrichten“ schreiben:

Amtsgericht Plön:
Prozess gegen Prof. Sucharit Bhakdi am 23. Mai

Der prominente Impfgegner Prof. Sucharit Bhakdi (76) muss sich am 23. Mai wegen des Verdachts der Volksverhetzung vor dem Amtsgericht Plön verantworten...

Die Generalstaatsanwaltschaft wirft dem in Martensrade im Kreis Plön lebenden Bhakdi vor, im April 2021 in einem Interview mit generalisierenden Aussagen auch gegenüber in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden zu Hass aufgestachelt und diese als religiöse Gruppe böswillig verächtlich gemacht zu haben. Zudem soll Bhakdi auf einer Wahlkampfveranstaltung der Basis-Partei im September 2021 den Holocaust verharmlost haben...
kn-online.de 5.5.2023
Dieser Vorwurf der Staatsanwaltschaft, falls richtig wiedergegeben, verfälscht die Tatsachen: Bhakdi hat nicht „gegenüber in Deutschland lebenden Juden“ und schon gar nicht „gegenüber Jüdinnen“ zu Haß aufgestachelt, sondern nur einzelne Impfextremisten der israelischen Regierung drastisch kritisiert.
Sie gefährdeten nach seiner fachlichen Einschätzung Leben und Gesundheit der dortigen Bevölkerung. Die Zwangsgebühren-„Tagesschau“ zitiert:
Antisemitische Aussagen
Bhakdi, die Juden und das „Erzböse“
Immer wieder fallen Kritiker der Coronamaßnahmen durch antisemitische Äußerungen oder NS-Relativierungen auf. Der Bundestagskandidat Bhakdi hat mit aktuellen Aussagen in der Hinsicht eine neue Dimension erreicht.


„Das Volk, das geflüchtet ist aus diesem Land, aus diesem Land, wo das Erzböse war, und haben ihr Land gefunden, haben ihr eigenes Land in etwas verwandelt, was noch schlimmer ist, als Deutschland war. (…) Das ist das Schlimme an den Juden: Sie lernen gut. Es gibt kein Volk, das besser lernt als sie. Aber sie haben das Böse jetzt gelernt – und umgesetzt. Deshalb ist Israel jetzt living hell – die lebende Hölle.“

tagesschau.de 14.7.2021
Bhakdi hatte sich also sogar noch allgemein bewundernd über die Juden geäußert. Die „Tagesschau“ zitiert ihn, natürlich in tendenziöser Absicht: Zu offensichtlich ist das Bestreben des Staatsfunks, für die damals anstehenden Wahlen politische Gegner und Kritiker auszuschalten. Das Ergebnis sehen wir jetzt im Wirken der dümmsten und unfähigsten Regierung seit Bestehen der Bundesrepublik.

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Sigmar Salzburg
26.03.2023 13.59
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Was ist Wahrheit?

Es gibt Leute, die bilden sich andere als übliche Wahrheiten ein. Die Religionen sind voll davon. Heute aber verlagert sich der Glaubenszwang auf bestimmte „Wahrheiten“ in Politik und Geschlechtsidentität.

Eine alte Dame glaubt, der sogenannte Holocaust sei eine Erfindung der Siegermächte des letzten Weltkriegs. Das ist naheliegend, nach dem, was sonst schon vorher und nachher gelogen wurde. Für die Verkündung ihres Glaubens soll sie wieder eine Gefängnisstrafe absitzen.

Die notorische Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck ist zum Antritt einer einjährigen Haftstrafe geladen worden. Doch über die Haftfähigkeit muss noch entschieden werden...
Die 93-Jährige muss eine Freiheitsstrafe von einem Jahr wegen Volksverhetzung in zwei Fällen antreten.
daserste.ndr.de 19.10.22
Andere dürfen ihren Glauben anderen Mitmenschen sogar per Gerichtsbeschluß aufzwingen:
Die 60jährige Transfrau „Sophie Vivien“ Kutzner verklagte einen Nachbarn, der „sie“, wie seit 35 Jahren, weiterhin mit „ihrem“ männlichen Vornamen „Rüdiger“ anredet. Er soll das nun bei Androhung eines Ordnungsgeldes von 250.000 Euro unterlassen. 55 Jahre hatte „Rüdiger“ seinen Namen gemäß seinen XY-Chromosomen geführt. Dann genügte allein sein nicht nachprüfbarer Glaube, eine neue Scheinwahrheit zu schaffen. (rp-online.de 4.1.2022)
Die Reihe der Gender-Zwangsbekehrungen hat aber erst begonnen und wird sich mit dem geplanten Beliebigkeitsrecht unserer irren Regierung noch verschärfen:
Reichelt-Unternehmen darf trans Frau nicht als „Mann“ bezeichnen
Mit Beschluss vom 17.03.2023 hat die Pressekammer des Landgerichts Frankfurt am Main der Rome Medien GmbH und ihrer Autorin Judith Sevinç Basad untersagt, die Journalistin Janka Kluge in einem veröffentlichten Beitrag als „Mann“ zu bezeichnen...
prigge-recht.de 22.3.2023
Vielleicht darf man bald das Geschlecht nach Lufttemperatur und Partner wechseln wie manche Echsen und Schnecken.

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Sigmar Salzburg
14.01.2023 04.17
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Leichte Schwierigkeiten mit deutschen Wörtern

Gerichtsurteil: 85-jährige Holocaust-Überlebende soll gegen Corona zwangsgeimpft werden

Die vermeintlich demente Russin Inna Zhvanetskaya ist auf der Flucht vor den deutschen Behörden: Offensichtlich floh die 85-Jährige aus ihrer Wohnung in Stuttgart, um sich der Zwangseinweisung – und damit sogar einer Corona-Zwangsimpfung – zu entziehen. Nachdem am Mittwoch zwei Polizeistreifen ausgerückt waren, um sie abzuholen, fanden sie niemanden vor.

Gericht urteilte: Zwangseinweisung wegen vermeintlicher Demenz

Die 1937 in Winnyzja in der heutigen Ukraine geborene Jüdin, Holocaust-Überlebende und studierte Komponistin, die seit 20 Jahren in Stuttgart lebt, soll nach dem Willen des Amtsgerichts Stuttgart – Bad Cannstatt nämlich in eine geschlossene Psychiatrie oder in eine Pflegeeinrichtung eingewiesen werden. Das entschied das Gericht am 6. Dezember des vergangenen Jahres...

unzensuriert.at 13.1.2023

Im „rechten“ Report24 ist ein Video eingebettet, das die nun bald 86jährige mit leichten Wortfindungsstörungen in der deutschen Sprache, aber immer noch als virtuose Pianistin zeigt:

report24.news 10.1.2023

Inna Abramovna Zhvanetskaia – Wikipedia

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Sigmar Salzburg
21.12.2022 12.01
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Deutsche Moralweltmeister

Was im richtigen Leben die gegenwärtigen deutschen „Eliten“ nie leisten mußten – Widerstand unter Lebensgefahr – das fordern jetzt die von der „Gnade der späten Geburt“ Begünstigten in Politik und Presse von anderen nachträglich ein:

»Nehmen uns ein Lager nach dem anderen vor«
Die Jagd nach den Hundertjährigen

Dieses Jahr wurden eine 97-jährige KZ-Sekretärin und ein 102-jähriger KZ-Wachmann zu Haftstrafen verurteilt. Beide Verfahren hat Thomas Will angestoßen. Stellt Deutschlands oberster Nazijäger noch mehr Greise vor Gericht?
Aus Ludwigsburg berichtet Fabian Hillebrand
spiegel.de 21.12.2022
Einem damals noch minderjährigen Mädchen, das schon zehn Jahre lang der NS-Propaganda ausgesetzt war, das eben seine Arbeit verloren hatte und froh war, wieder Schreibarbeit machen zu dürfen, wird nach 77 Jahren vorgehalten, nicht durch Tippverweigerung dem nazistischen Massenmord im KZ Stutthof Einhalt geboten zu haben. Unausgesprochen: es hätte den Unterschied zwischen der damals noch demokratisch legitimierten Todesstrafe und der scheinlegitimierten Tötung von Menschen durch eine Regierung erkennen müssen, der ein Theodor Heuß noch ins Amt verholfen hatte. Aber für die Volkserziehung gegen „Rechts“ ist heute jedes Mittel „Recht“ – auch die Abschaffung der Verjährungsfrist für (nicht begangene) Morde. Dagegen wurden Wegbereiter der Rassenbiologie und Euthanasie (vor den Nazis auch von Sozialdemokraten vertreten) noch nach 45 ausgezeichnet (n. Wikipedia):
Lothar Loeffler (1901 – 1983) war ein deutscher Anthropologe, Mediziner und Hochschullehrer.
Loeffler wurde 1934 als ordentlicher Professor für Erb- und Rassenbiologie an die Universität Königsberg berufen, wo er auch das Rassenbiologische Institut leitete... Von 1935 bis 1942 gehörte Loeffler der Gauleitung in Ostpreußen an und führte als Gauamtsleiter in Königsberg das Rassenpolitische Amt der NSDAP... Für sein Engagement für den Strahlenschutz wurde Loeffler 1961 das Bundesverdienstkreuz I. Klasse verliehen. Von 1954 bis 1959 war er Lehrbeauftragter für Sozialbiologie an der Technischen Hochschule Hannover ...
Auch ich habe noch seine Vorlesungen in seiner gehemmten Sprechweise gehört, ohne zu wissen, welche Karriere er hinter sich hatte.

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Sigmar Salzburg

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Sigmar Salzburg
03.12.2022 09.00
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Unabhängige Justiz ?

Das Richterdienstgericht hat sich am Donnerstag noch einmal viel Zeit genommen, um zu verhandeln, ob der Richter Jens Maier auf Antrag des sächsischen Justizministeriums vorzeitig in den Ruhestand zu versetzen ist. Der Antrag nach § 31 Deutsches Richtergesetz führt in juristisches Neuland.
lto.de 1.12.2022

„Juristisches Neuland“ – das kennen wir doch: Auf diese Weise nahm sich das Bundesverfassungsgericht unter Leitung von Jutta Limbach (SPD) und Hans-Jürgen Papier (CSU) 1998 heraus, trotz Rücknahme der Klage ein Urteil zugunsten der Rechtschreib„reform“ doch noch zu verkünden.

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Sigmar Salzburg
08.09.2022 08.37
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Erfolgloser Prozeß gegen das Zwangs-Gendern

„Prozess hat sichtbar gemacht, dass Gendern auf subtile oder rabiate Art erzwungen wird

„Wir würden dem Kläger mit Nachdruck raten, den vorgeschlagenen Vergleich anzunehmen. Mit Nachdruck. Mehr können wir dazu nicht sagen“, fasst Arbeitsrichter David Poguntke den Überzeugungsstand seiner Kammer nach der Verhandlung am Arbeitsgericht Bonn zusammen. Mehr muss er auch nicht sagen: Wenn ein Gericht eine so deutliche Empfehlung ausspricht, ist klar, dass sein Urteil nicht zugunsten des Klägers ausfallen wird.

Also akzeptiert Klaus Roggenthin den Vergleich, der freilich auch auf eine Niederlage hinausläuft: Die Kündigung seines Arbeitgebers, der Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe (BAG-S), zum 30. September bleibt bestehen; bis dahin ist Roggenthin freigestellt.

Zu dem Verfahren, über das zuerst WELT berichtet hatte, waren zahlreiche Journalisten angereist. Die BAG-S hatte Roggenthins Kündigung – nach elf Jahren Betriebszugehörigkeit und acht Monate vor seinem Renteneintritt – unter anderem damit begründet, dass er sich weigere, die vom Vorstand beschlossene Pflicht zur Verwendung von Gendersprache umzusetzen...

welt.de 7.9.2022

Es rächt sich, daß der Satz „Die Sprache der Bundesrepublik ist deutsch“ nicht in das Grundgesetz aufgenommen wurde. Es hätte dann aber heißen müssen „ ... ist richtiges Deutsch.“ Es ist offensichtlich, daß „Jüd:innen“ kein richtiges Deutsch ist. Auch „tote Radfahrende“ und „schlafende Studierende“ sind falsches Deutsch. Doppelnennungen sind nicht direkt falsch, sondern sprachwidrig unökonomisch. Es entstünde ein Streit, wer beschließen darf, was richtig ist. Da säße dann die Gendermafia wieder in allen Gremien. Steter Tropfen höhlt den Stein.

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Sigmar Salzburg
22.06.2022 12.33
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Fortsetzung des Gendergerechtigkeitswahns:

Ein von der Vernunft ...
... Wegweisender Richterspruch

Diskriminierung: Bahn verurteilt, weil sie Fahrgast mit „Herr“ ansprach

JF-Online [unreformiert]

FRANKFURT AM MAIN. Wegen Diskriminierung hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main die Deutsche Bahn verurteilt. Begründung: Sie sprach einen sich divers fühlenden Kunden mit „Herr“ an. In jedem einzelnen Fall, in dem keine „nicht-binäre“ Anrede genutzt wird, drohen nun Strafzahlungen von 250.000 Euro.
[...]
Weitere Folge: Ab kommenden Jahr muß auch das Buchungssystem so umgestellt sein, daß die Deutsche Bahn ihre Kunden nicht mehr nur mit „Herr“ oder „Frau“ anspricht. Entweder fällt das ganz weg oder das Unternehmen muß eine dritte Anrede finden, die bisher völlig unklar ist.

Geklagt hatte eine Kunde, der sich René_Rain Hornstein nennt. Der Unterstrich und der zweite Vorname sollen auf seine sexuelle Diversität hinweisen. Diese „nicht-binäre“ Ausrichtung hatte die Bahn in den Augen des OLG ignoriert und den Fahrgast damit diskriminiert...

Für die Deutsche Bahn, die sich „als Konzern für eine Kultur von Chancengleichheit und Wertschätzung“ sieht, sei „Diversity“ Chefsache, teilte das Unternehmen mit...(fh)

jungefreiheit.de 22.6.2022

Genetisch gibt es nur Männer und Frauen – und solche mit unzureichender genetischer Ausprägung (0,02-0,2 Prozent). Nach dem immer noch vernünftigen preußischen Landrecht von 1794 konnten sich solche Personen für eins von beiden entscheiden, heute können sie sich operativ nachhelfen lassen.

Schuld am entstandenen Chaos hat das linksgrünfeministisch unterwanderte Bundesverfassungsgericht, das mit der Erfindung eines dritten Geschlechts meinte, kämpferisch eine vermeintliche Ungerechtigkeit beseitigen zu müssen.

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Sigmar Salzburg
21.04.2022 04.59
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„Sehr geehrte Diverse, Damen und Herren!“

So müßte heute nach dem jüngsten Urteil eines deutschen Verwaltungsgerichts die „korrekte“Anrede der „Bahn-Nutzenden“ lauten – im Singular: „Sehr geehrtes Diversum“.

2017 erfand unser parteipolitisch ausgekungeltes Bundesverfassungsgericht ein nicht näher erklärtes drittes Geschlecht und forderte den Gesetzgeber auf, den entsprechenden Rahmen dafür zu schaffen. Darauf beschloß die Regierung mit Zustimmung der sie tragenden „demokratischen“ Parteien, daß neben „männlich“ und „weiblich“ eine diffuse Geschlechtszugehörigkeit „divers“ zu registrieren sei.

Gesetzentwurf verabschiedet
Kabinett billigt drittes Geschlecht im Geburtenregister


„Divers“ soll die neue dritte Geschlechtsoption heißen: Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett verabschiedet...

... Ursprünglich hatte das Bundesinnenministerium „Anderes“ als Name für die dritte Geschlechtsoption vorgesehen, was nicht nur von Interessensverbänden, sondern auch den SPD-Ministerinnen Giffey und Katarina Barely (Justiz) als diskriminierend zurückgewiesen wurde. Erst wurde die Bezeichnung in einem Referentenentwurf zu „Weiteres“ abgeändert, jetzt also zu „Divers“...

tagesspiegel.de 15.8.2018
Jetzt verschärfte ein Verwaltungsgericht die Durchsetzung dieses Unsinns durch Androhung eines Strafgeldes – nach einem Schweizer Schwulen-Magazin:
Urteil: Deutsche Bahn muss nicht-binäre Person korrekt ansprechen
Sonst droht hohe Geldstrafe


In einem Urteil, das an diesem Dienstag vom Oberlandesgericht Frankfurt/Main veröffentlicht wurde, wird die Deutsche Bahn dazu verpflichtet, zu unterlassen, eine nicht-binäre Person mit Herr oder Frau anzureden.


Das Urteil hat Signalfunktion, weil es bereits die zweite Instanz ist, die der Deutschen Bahn vorschreibt, Kund*innen nicht mehr ausschliesslich mit Mann oder Frau anzusprechen. Ausserdem kommen auf die Deutsche Bahn mögliche Strafzahlungen in Höhe bis zu 250.000 Euro bei jedem Ticketkauf zu, wenn die klagende Person weiter falsch angesprochen wird...

Notwendig ist die sprachliche Umstellung schon seit 2013, als die Möglichkeit eingeführt wurde, den Geschlechtseintrag zu streichen. Diese Notwendigkeit wurde abermals durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Dritten Option von 2017 und der darauf folgenden Änderung des Personenstandsgesetzes zum Januar 2019 unterstrichen...

mannschaft.com 20. 4.2022
Das klagende „Diversum“ hat den Vornamen „Robin“ – in Europa eindeutig einem Mann vorbehalten.

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Sigmar Salzburg
02.04.2022 05.42
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Urteil gegen Holocaustleugnerin Haverbeck

»Was Sie vorbringen, ist Gift«

Ursula Haverbeck soll erneut ins Gefängnis. Das Berliner Landgericht hat die 93-Jährige zu einem Jahr Haft verurteilt. Die Entscheidung sei alternativlos, sagte die Richterin...

spiegel.de 1.4.2022

Die Christen der Antike ließen sich lieber kreuzigen oder in Öl sieden, als auf das Bezeugen ihres Glaubens zu verzichten. Genausowenig kann man manche Menschen trotz ihrer eindeutigen 100 Billionen XY- oder XX-Chromosomen von ihrem Glauben abbringen, eigentlich dem anderen Geschlecht anzugehören. Für sie wurden in jüngster Zeit Gesetze zurechtgeschustert, damit sie ihren Glauben möglichst ungestört ausleben können.

Nur eine 93jährige Frau mit dem Glauben, daß die Naziverbrechen nicht, wie behauptet, stattgefunden haben, wird gewaltsam gezwungen, diesen zu verleugnen. Hat der Staat Angst, daß seine Beweise für manche Menschen nicht überzeugend genug sein könnten?

Als noch echte Nazitäter landauf, landab ihre Untaten verleugneten, war ein Gesetz dagegen verständlich. Heute verstößt dies jedoch gegen die Glaubens-, Gewissens- und Meinungsfreiheit, vielleicht auch gegen die Menschenwürde. Sogar ein geachteter Verfassungsrichter, Wolfgang Hoffmann-Riem, hat sich nach Ende seiner Amtszeit 2008 gegen die Strafverfolgung von Holocaust„leugnern“ ausgesprochen.

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Sigmar Salzburg
25.03.2022 19.09
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Putineske Justiz

Der thüringische AfD-Vorsitzende teilt mit
(in der „rechten“ Rechtschreibung, rot zugefügt):

Björn Höcke
25. März 2022 um 15:23

Jens Maier hatte sein Richteramt jahrzehntelang untadelig ausgeübt. Doch dann wurde er zur Zielscheibe des polit-medialen Gesinnungsterrors: Denn Jens Maier ist Mitglied der AfD und saß für die Partei bis 2021 im Bundestag.

Die Kriminalisierung Andersdenkender hat heute einen weiteren traurigen Höhepunkt erreicht: Nachdem seine Rückkehr in den Richterdienst medial skandalisiert wurde, sollte nun erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik gegen ihn eine Richteranklage eingesetzt werden. Heute entschied das Dienstgericht, daß Maier seinen Beruf nicht mehr ausüben darf. Auch dafür gab es kein Dienstvergehen als konkreten Anlaß. Die Unterstellung der falschen Gesinnung reicht heutzutage in der Bundesrepublik als Grund für ein Berufsverbot.
Zwei „Vergehen“ Maiers gegen die „politische Korrektheit“ hatten wir hier notiert: vor drei und vor fünf Jahren. Offensichtlich beflügelt der neue Faesersche Linksstaat den ohnehin schon antidemokratisch andauernden Linksdrall auf Landesebene.

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Sigmar Salzburg
10.03.2022 10.17
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Zum Kölner Urteil gegen die AfD

Meine Erfahrungen mit Verwaltungsgerichten sind bescheiden. 1998 klagte ich für meine Kinder gegen den beliebigen Religions-Ersatzunterricht. Der Richter am OVG Schleswig hatte sich nur auf eine bequeme Abweisung meiner Klage vorbereitet und schlampte, als er dies dennoch begründen mußte. Erst in der Revision hatte ich Erfolg.

Bei der Klage gegen die Schreibreform-Erpressung an den Schulen verstieg sich die Richterin des OVG Schleswig 2008 zu der allen Erfahrungen seit 1996 widersprechenden Behauptung:


„Weder der von der Exekutiven angenommene Gemeinwohlbelang noch die Verhältnismäßigkeit der Rechtschreibreform im engeren Sinne sind heute zu bezweifeln.“

Eine Revision war angesichts solcher Staatsgefälligkeit aussichtslos und mir finanziell auch nicht möglich.

Dies berücksichtigend kann ich nur mit allergrößter Skepsis auf das Ergebnis der Klage der AfD gegen die bewußt denunzierende „Beobachtung“ durch das sogenannte „Amt für Verfassungsschutz“ blicken, wie sie im „Spiegel“ in vorläufiger Version veröffentlicht wurde:

Richter Huschens machte gleich zu Beginn der Sitzung deutlich, in dem Verfahren gehe es nicht um Kleinigkeiten. Schließlich schütze das Grundgesetz in Artikel 21 die freie Betätigung von Parteien. Ein Verbot sei nur als »härteste Stufe der wehrhaften Demokratie« vorgesehen.

Andererseits müsse der Verfassungsschutz als »Frühwarnsystem« auch nicht darauf warten, »bis das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist«. Eine Einstufung als Verdachtsfall diene der Gefahrenerforschung, erläuterte Richter Huschens – so wie man eine »Probebohrung« vornehme, »wenn ein Erdreich nach Öl riecht«.

Es war ein erster Wink, in welche Richtung die Kammer tendierte.
Das Heilsversprechen des Gerichts erinnert aber eher an die Effektivität von Wünschelrutengängern. Wie man weiß, ist im Flachland Grundwasser fast überall vorhanden und wo immer man bohrt, findet man Wasser.

Übertragen gleicht das natürlicherweise deutschen Verhältnissen – wo seit Jahrzehnten alle Umfragen zeigen, daß die Mehrheit der Bevölkerung gegen zu viel Ausländer eingestellt ist, ohne daß die Politik dies berücksichtigt.

Die vorherrschende Linksstaatspropaganda nennt das heute „Rassismus“ und stellt es als Menschlichkeitsverbrechen dar. Dabei ist es das natürlichste Bedürfnis aller Menschen, in vertrauter Umgebung mit vertrauten Menschen leben zu wollen und nicht den Umgang „täglich neu aushandeln zu müssen“ (Özoguz).

Man findet also ganz natürliche Einstellungen, nur daß manche wagen, ihre Wünsche deutlicher vorzubringen. Das gilt den staatlich beschäftigten Berufsdenunzianten nun schon als „völkisch“:
Der Prozessvertreter des Bundesamts für Verfassungsschutz, Rechtsanwalt Wolfgang Roth, zitierte in der Verhandlung nochmals zahlreiche Aussagen von AfD-Funktionären, mit denen die Behörde ihre Überwachungspläne begründet hatte.

So habe etwa Björn Höcke, Thüringer AfD-Landeschef und Frontmann des inzwischen formal aufgelösten völkisch-nationalistischen Partei-»Flügel«, in einem Buch davor gewarnt, dass die schwarze und die weiße Bevölkerung »in einer Masse aufgegangen« sein werde, was er als »Amerikanisierung« beschrieb. »Diesen Abstieg sollten wir Europäer vermeiden und die Völker bewahren«, schrieb Höcke.

spiegel.de 8.3.2022
Was soll an dieser Einstellung verwerflich sein?

In aller Welt sorgt man sich um das Aussterben seltener Tier- und Pflanzenarten, nur für die Europäer, die sich in ihren besten Exemplaren zu einer Menschenart von einzigartiger Schönheit und Intelligenz entwickelt haben, soll das nicht gelten?

Auch in Afrika gibt es Menschenarten von eigentümlicher, aber fremder Schönheit, wie selbst Leni Riefenstahl (1902-2003) bewundernd erkannte und dokumentierte. Sie jedoch massenweise nach Europa zu importieren macht beide nicht schöner oder gar verträglicher, wie das Beispiel Amerika zeigt – wo der gegenwärtige Zustand vor allem die Folge zweier Verbrechen ist.

Dennoch soll gegen den Willen der Normal-Deutschen nach der Ideologie der antirassistischen Rassisten eine Einheits-Buntheit erzeugt und damit zugleich „Rassismus“ verfolgt und ausgerottet werden können.

Diese Ideologie nun durch ein staatliches Denunziationsamt für „Verfassungsschutz“ durchzusetzen widerstrebt den Absichten der Väter (und Mütter) des Grundgesetzes, die eindeutig von der Existenz eines deutschen Volkes ausgingen – wie schon der Amtseid der Regierenden ausdrückt, wenn er denn ernst genommen wird:


„Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem deutschen Volke widmen ... werde“

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Sigmar Salzburg
09.01.2022 04.32
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Was heute in Deutschland wichtig ist.

Sind da auch Montgomerys „Richterlein“ tätig?

1. Der SPD-Mann Friedhelm Farthmann (*1930), 10 Jahre Arbeitsminister NRW, wetterte vor Jahren gegen „Quotenfrauen“, „Tittensozialismus“ und „Piepsmäuse“, die ihre Positionen nur hätten, „weil sie zwischen den Beinen anders aussehen als ich.“ Beleidigungsklagen wurden nicht bekannt.

2. Der Politiker und freigestellte Oberstudienrat Björn Höcke (AfD) klagt exemplarisch gegen die Beleidigung als „Nazi“ (auf deutsch „Sympathisant von völkischen Massenmorden“), wozu sich „Demokraten“ und „Antifaschisten“ von Schäuble bis zum linken Hinterbänkler einschließlich der Lügenmedien seit Jahren erdreisten. Höcke wird abgewiesen – wegen der „Meinungsfreiheit“. Die Folge: statt 35 Prozent erreicht die AfD nur 11 Prozent der Wählerstimmen – die Minorisierung und Verdrängung der „Bio-Deutschen“ mit Hilfe der Altparteien-Mischpoke geht verstärkt weiter.

3. Die selbstkritiklose SPD-Staatsekretärin mit Migrationshintergrund, Sawsan Mohammed Chebli, der ein Tichy-Mitarbeiter ähnliches unterstellte wie SPD-Minister Farthmann seinen „Piepsmäusen“, in pars pro toto präzisiert an einem hypothetischen, wissenschaftlich nicht nachweisbaren Punkt, klagt dagegen und gewinnt. Tichy muß 10.000 Euro Strafe wegen „sexistischer“ Beleidigung zahlen.

4. Die 60jährige Transfrau „Sophie Vivien“ Kutzner, klagt gegen einen Nachbarn, der „sie“, wie seit 35 Jahren, weiterhin mit „ihrem“ männlichen Vornamen „Rüdiger“ anredet. Er wird gerichtlich bei Androhung eines Ordnungsgeldes von 250.000 Euro verurteilt, das zu unterlassen. 55 Jahre hatte „Rüdiger“ seinen Namen im Einklang mit seinen mutmaßlichen XY-Chromosomen geführt. Dann genügt allein seine Behauptung, eine neue Scheinwirklichkeit zu schaffen. (rp 4.1.2022)

5. Mein Schulfreund erzählte in den 60ern, in seiner Medizinischen Fakultät dürfe alljährlich ein Irrer, der sich für Napoleon hält, einen strategischen Vortrag halten. Den bereite er das ganze Jahr lang vor und absolviere ihn auch ganz respektabel. – Werden wir Normalmenschen demnächst auch mit 250.000 Euro Strafe bedroht, wenn wir einen solchen Artgenossen nicht mit „Monsieur Napoléon“ anreden?

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Sigmar Salzburg

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Sigmar Salzburg
21.10.2021 18.13
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Die Millionenerbin schlägt zurück !

Akif Pirinçci teilt mit (in traditioneller Rechtschreibung):

Liebe Freundinnen und Freunde,
heute am 21. Oktober 2021 wurde ich im Bonner Landgericht unter dem vorsitzenden Richter Schwill zu 4 Monaten Haft auf 3 Jahre Bewährung verurteilt. Ich muß mich in dieser Zeit sogar bei einem Bewährungshelfer melden, der mir vermutlich das “richtige Schreiben” beibringen soll bzw. “Am besten gar nicht mehr schreiben”...

Allerdings habe ich aus der Sicht des Staatsanwalts und des Richters ein viel schlimmeres Verbrechen begangen, ein so unvorstellbares Verbrechen, das sogar die Abschlachtungen und Köpfungen auf offener Straße in den Schatten stellt.

In einem Facebook-Post vor fast zwei Jahren, dem ein Foto von der Klimasektenanführerin Luise Neubauer vorangestellt war, schrieb ich in einem nicht ernstzunehmenden Kommentar:

“Würde ich sofort (erotisches Wort), auch wenn ich mir später ihr ganzes Klima-Gedöns anhören muß.”


So etwas reicht in Deutschland inzwischen aus, um in den Knast zu wandern. Richter Schwill fügte noch genüßlich hinzu, daß ich sofort “in die Kiste” kommen würde, sollte ich auch nur geringfügig gegen die Bewährungsauflagen verstoßen. Ferner meinte er, ich sei altersgeil, was vermutlich als Kompliment gemeint war...

der-kleine-akif.de 21.10.21
Das „erotische Wort“ gehört vermutlich in die gleiche Kategorie wie die Selbstbezeichnung der bunten Jasmina Kuhnke.

Die Millionärserbin konnte sich offensichtlich den Prozeß leisten. Dagegen darf ein thüringischer Oppositionsführer „gerichtsfest“ von jedermann als „Nazi“, d.h. „Befürworter vergangener und künftiger Massenmorde“, bezeichnet werden. Das hat die AfD jetzt sicher 15 Prozent der Wählerstimmen und Deutschland eine stabile konservative Regierung gekostet.

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