Erfolgloser Prozeß gegen das Zwangs-Gendern
„Prozess hat sichtbar gemacht, dass Gendern auf subtile oder rabiate Art erzwungen wird
„Wir würden dem Kläger mit Nachdruck raten, den vorgeschlagenen Vergleich anzunehmen. Mit Nachdruck. Mehr können wir dazu nicht sagen“, fasst Arbeitsrichter David Poguntke den Überzeugungsstand seiner Kammer nach der Verhandlung am Arbeitsgericht Bonn zusammen. Mehr muss er auch nicht sagen: Wenn ein Gericht eine so deutliche Empfehlung ausspricht, ist klar, dass sein Urteil nicht zugunsten des Klägers ausfallen wird.
Also akzeptiert Klaus Roggenthin den Vergleich, der freilich auch auf eine Niederlage hinausläuft: Die Kündigung seines Arbeitgebers, der Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe (BAG-S), zum 30. September bleibt bestehen; bis dahin ist Roggenthin freigestellt.
Zu dem Verfahren, über das zuerst WELT berichtet hatte, waren zahlreiche Journalisten angereist. Die BAG-S hatte Roggenthins Kündigung – nach elf Jahren Betriebszugehörigkeit und acht Monate vor seinem Renteneintritt – unter anderem damit begründet, dass er sich weigere, die vom Vorstand beschlossene Pflicht zur Verwendung von Gendersprache umzusetzen...
welt.de 7.9.2022
Es rächt sich, daß der Satz „Die Sprache der Bundesrepublik ist deutsch“ nicht in das Grundgesetz aufgenommen wurde. Es hätte dann aber heißen müssen „ ... ist richtiges Deutsch.“ Es ist offensichtlich, daß „Jüd:innen“ kein richtiges Deutsch ist. Auch „tote Radfahrende“ und „schlafende Studierende“ sind falsches Deutsch. Doppelnennungen sind nicht direkt falsch, sondern sprachwidrig unökonomisch. Es entstünde ein Streit, wer beschließen darf, was richtig ist. Da säße dann die Gendermafia wieder in allen Gremien. Steter Tropfen höhlt den Stein.
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