Merkel-Günstling Harbarth lenkt das Verfassungsgericht erwartungsgemäß!
Die Geschäftsordnung des Bundestages hat einen Webfehler:
Jede Partei hat ein Recht auf das Vizepräsidentenamt. Für das Amt muß man allerdings von einer Mehrheit des Parlaments gewählt werden. Wenn sich eine Mehrheit gegen eine Partei verbündet, bekommt sie nie ihr Recht.
Merkels einstige FDJ-Kollegin, die seit 1983 SED/Linke Petra Pau darf das Amt ausüben.
Die grüne Null und Rechtsbeugerin Claudia Roth darf es auch.
Die Juristin mit 2 Staatsexamen Mariana Harder-Kühnel und fünf weitere vorgeschlagene Kandidaten der AfD wurden aber in 18 Wahlgängen vom Amt ausgeschlossen und bewußt ausgegrenzt, wie einst die Juden von den Nazis.
Das von den Altparteien ausgekungelte Bundesverfassungsgericht, das nun schon des öfteren „juristisches Neuland“ betreten hat, hätte mit einem Fingerschnippen die Wahl allein durch die eigene Partei für ausreichend erklären können.
Offensichtlich hat aber Merkels Abendessen mit den Verfassungsrichtern einschließlich Harbarth ausgereicht, ihnen in Erinnerung zu rufen, wem sie ihr Amt zu verdanken haben.
Mit formalistischer Rabulistik haben sie sich geweigert, Rechtsvernunft herzustellen. Karlheinz Weißmann schreibt in der JF: Die Begründung ist im wesentlichen formaler Art, und wenn die etablierten Parteien oder die Qualitätsmedien dazu Stellung nehmen, dann im Ton klammheimlicher Freude, allenfalls besorgt, daß da der von der AfD angeblich gepflegte „Opfermythos“ (so die Frankfurter Allgemeine Zeitung) wieder einmal Nahrung bekommen könnte.
Auf Beistand oder wenigstens Sachlichkeit ist hier nicht zu hoffen. Anders bei denen, die die Dinge aus der Distanz betrachten. Jedenfalls hält Fatina Keilani, die Kommentatorin der Neuen Zürcher Zeitung, die Entscheidung des BVG für fatal und keineswegs für einen „Sieg … der Demokratie“. Schon das Scheitern von sechs AfD-Kandidaten in 18 Wahlgängen für eines der höchsten Staatsämter sei ein beschämendes Schauspiel gewesen.
Mehr noch: Hier habe man den sinnfälligen Beweis, daß den Verantwortlichen die Einsicht in die zentrale Aufgabe des Parlaments fehle, das als „Hohes Haus“ das ganze Volk – also auch die Wähler, die für die AfD stimmten – zu repräsentieren habe. Stattdessen konzentriere sich eine Allparteienkoalition unter Ausschluß der AfD darauf, „die eigene, vermeintlich richtige Gesinnung ins Schaufenster zu stellen“.
jungefreiheit.de 12.8.2021 Daß sich das Bundesverfassungsgericht als die Fortsetzung der Parteipolitik mit anderen Mitteln aufführt, wissen wir seit dem Urteil zur Rechtschreib„reform“ am 14. Juli 1998.
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