Lieber Jan,
wenn Du im Diktat ein oder mehrere der demnächst verbotenen Wörter (weitgehend, allgemeinbildend, tiefgreifend, sogenannte ...) oder Schreibweisen (daß, 17jährige, 15mal, es tut mir ausgesprochen leid ...) verwendet UND dafür vom Lehrer Fehler spendiert bekommen hast, kannst Du das beanstanden, denn die sogenannte Übergangszeit geht noch bis zum 31. Juli 2005, und bis dahin darf er diese Schreibweisen als "überholt kennzeichnen, aber nicht als Fehler werten.
Es heißt, Versetzungen könne man vor dem Verwaltungsgericht einklagen, Klassenarbeiten-Beurteilungen jedoch nicht.
Andererseits ist es nicht so, daß Du Dich auf Lehrer, Politiker, Richter und sonstige Obrigkeiten in jedem Fall verlassen kannst; um gegen Übergriffe gefeit zu sein, empfehle ich Bürgermut / Zivilcourage.
Grüße, Detlef
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