Notice: Undefined variable: goto in /home/www/rechtschreibung.com/html/Forum/showthread.php on line 3 Notice: Undefined variable: goto in /home/www/rechtschreibung.com/html/Forum/showthread.php on line 3 Forum - Seltsame Begebenheit
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Seltsame Begebenheit
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Gabriele Ahrens
20.09.2004 08.39
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Zweite seltsame Begebenheit

Am Samstag ereignete sich folgendes: Am Vormittag schaltete ich mein Mobiltelefon ein. Es meldete mir eine Kurznachricht ohne Inhalt („Der Anrufer hat keine Meldung hinterlassen“). Absender war ein bekannter Reformgegner, der auch in der Volksinitiative Niedersachsen mitwirkt. Der Anruf ging ebenfalls vom Mobiltelefon aus und erfolgte angeblich eine Minute, bevor ich das Telefon eingeschaltet hatte. Ich rief zurück, doch der Anrufer hatte sein Mobiltelefon nicht eingeschaltet. Einige Stunden später erfuhr ich, daß unser Mitstreiter mich nicht angerufen hatte, er hatte am Vormittag nicht einmal sein Mobiltelefon eingeschaltet. Merkwürdig: Auf meinem Display erschien zusammen mit der Telefonnummer unseres Mitstreiters eine weitere Nummer. Meine Recherche ergab, daß es sich um einen Privatanschluß handelt (Anschrift ist mir bekannt). Dort nimmt jedoch nie jemand ab.

- Ich weiß nicht, was ich davon halten soll. An Zufälle glaube ich mittlerweile nicht mehr, sondern eher, daß die Resonanz auf unser Wirken gegen die Rechtschreibreform ungeahnte Dimensionen annimmt.
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Gabriele Ahrens

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Karsten Bolz
31.08.2004 16.49
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Re: Wie kann der Abhördienst schnell und einfach

Zitat:
Ursprünglich eingetragen von Fritz Koch
das Funktionieren der Abhörschaltung prüfen: [...]

Na, na. Da sollten wir mal alle auf dem Teppich bleiben. Ich glaube nicht, daß Frau Ahrens und Herr Dörner so wichtig für den Verfassungsschutz sind.

Nebenbei: So dappisch würden die sich auch nicht anstellen, nur um zu überprüfen, ob ihre eigenen Geräte funktionieren.
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Karsten Bolz

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Fritz Koch
31.08.2004 16.32
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Wie kann der Abhördienst schnell und einfach

das Funktionieren der Abhörschaltung prüfen: Durch einen Probeanruf mit einer sicherheitshalber gefälschten Anrufer-Nummer und noch besser, wenn der probeweise Angerufene dann per Rückruf ein Gespräch führt. Nicht rückrufen!

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Matthias Draeger
31.08.2004 16.14
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Liste der gewaehlten Rufnummern?

betr/: Anruf bei Familie Ahrens

Schade, es waere durchaus interessant gewesen, unmittelbar nach dem Anruf einmal die Liste der gefuehrten Gespraeche auf dem Mobiltelefon der Tochter des Hauses zu ueberpruefen (wenn das Telefon selten benutzt wird, ginge das immer noch).
Der Anruf muesste dort eingetragen sein, sonst...

hat der Verfassungsschutz Reformbedarf bei der Abhoertechnik.
Diese harmlos klingende Anmerkung ist so ganz harmlos nicht. Mich hat 1997 der Verfassungsschutz durchleuchtet.
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Matthias Draeger

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Karsten Bolz
31.08.2004 13.58
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Möglicherweise doch nicht so seltsam

Die Sache ist wohl doch nicht ganz so merkwürdig, wie sie zunächst aussieht. In der Regel ist es richtig, daß die eigene Rufnummer mitübermittelt wird, sofern man ISDN oder ein Mobiltelefon benutzt. (Daß man die Rufnummernübermittlung in der Vermittlungsstelle ausschalten kann, tut in diesem Zusammenhang nichts zur Sache.) Zumindest ist es aber technisch möglich, daß beim Angerufenen eine andere Rufnummer erscheint, als sie der Anrufer tatsächlich besitzt. Ich wurde letztens von jemandem aus München angerufen, wobei mein ISDN-Telefon eine Frankfurter Rufnummer anzeigte. Mein Gesprächspartner wies mich extra darauf hin, daß er unter dieser Frankfurter Rufnummer nicht zu erreichen sei und nannte mir seine Münchener Rufnummer. Er sagte mir, das läge an dem von seiner Firma benutzten Carrier. In wieweit allerdings jeder Anrufer die eigene mitgesendete Rufnummer (sogenannte CLI) modifizieren kann, ist mir nicht bekannt. In der Vermittlung muß ja in jedem Fall der Anruf der richtigen Rufnummer zugeordnet sein, sonst wäre ja die Abrechnung falsch. Vielleicht hilft mal ein Anruf bei der zuständigen Telefongesellschaft.

Ein Nachtrag noch: Der automatische Rückruf mit der Rückruftaste, ohne die Nummer zu kontrollieren, kann sehr schnell sehr teuer werden! Es gibt nämlich Firmen, welche per Computer Anrufe tätigen lassen und nach einem Mal Klingeln dann auflegen. Mitgesendet wird dabei eine 0190- oder 0175-Nummer. Ruft man diese Nummer dann zurück, landet man bei irgendeiner Bandansage, die einem die Sterne deuten will. Das kostet dann richtig Geld! (Ich bin selbst einmal darauf hereingefallen.) Bevor jemand also die Rückruftaste drückt, sollte er unbedingt die Rufnummer überprüfen, die er damit anruft.
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Karsten Bolz

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Christian Dörner
31.08.2004 12.57
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Seltsam

Etwas Ähnliches ist mir interessanterweise gestern vormittag auch passiert. Zweimal klingelte das Telephon. Jedesmal so kurz, daß ich nicht abheben konnte. Auf dem Display erschien jedoch, wie bei ISDN üblich, die Nummer des Anrufenden. Es handelte sich um eine Nummer aus Österreich. Ich rief diese Nummer mittels der Rückruftaste zurück (man kann sich somit nicht verwählen!), und es meldeten sich die Oberösterreichischen Nachrichten. Die (nicht gerade besonders freundliche) Dame am anderen Ende machte mir klar, daß sie ausschließen könne, daß jemand bei mir angerufen hätte, und daß die Nummer, die ich ihr vorlas und mit der ich sie ja angerufen hatte, überhaupt nicht existiere. Den Einwand, durch die Rückruftaste könne man sich überhaupt nicht verwählen, ließ sie nicht gelten und legte auf.
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Christian Dörner

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Klaus Malorny
31.08.2004 12.30
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Ich kenne mich mit der Technik zwar auch nicht aus, möchte aber den Zufall auch ausschließen, sofern von dem Mobiltelefon Ihre Nummer noch nie gewählt worden ist. Aus den berichteten Erfahrungen aus Schleswig-Holstein würde ich ansonsten aber prinzipiell alles für möglich halten, inklusive, daß Sie oder Ihre Bekannten abgehört werden. Wenn ich richtig informiert bin, liegt Deutschland in dem Verhältnis Abhörmaßnahmen zur Bevölkerungszahl weltweit weit vorne, wenn nicht gar unter den demokratischen Staaten an der Spitze. Die Amerikaner z.B. hören nur einen Bruchteil soviel ab. Die vom Gesetz geforderte Überwachung durch die Judikative ist wohl ziemlich löcherig -- die zur Genehmigung herangezogenen Richter sollen oft keine Fachkenntnis haben. Die Betroffenen werden angeblich meistens nicht, wie vorgeschrieben, nach Beendigung der Maßnahme in Kenntnis gesetzt.

mfg.

Klaus Malorny


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Gabriele Ahrens
31.08.2004 06.56
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Seltsame Begebenheit

Am 21. August hat sich etwas Merkwürdiges ereignet.

Unser Telefon klingelte. Noch bevor ich es abnehmen konnte, hatte der Anrufer bereits wieder aufgelegt. Da unser Telefon die Nummern der Anrufer speichert, drückte ich auf „Rückruf“. (Die angezeigte Nr. kannte ich nicht.) Und welch eine Überraschung! Am anderen Ende meldete sich die Frau eines bekannten Reformkritikers. Sie freute sich über meinen Anruf. Ich erklärte ihr, SIE habe doch bei UNS angerufen. Es stellte sich heraus, daß sie dies nicht getan hatte. Es handelte sich um das Mobiltelefon ihrer Tochter, das auf den Familiennamen angemeldet ist. Die Nr. wird absichtlich nicht weitergegeben. Die Mutter war zufällig im Raum, als es klingelte. Die Tochter kennt unsere Telefonnummer gar nicht und hat auch keinen Anlaß, uns anzurufen. Unsere Nr. ist auch nicht versehentlich dort gespeichert, und überhaupt hatte in der letzten Zeit niemand das Telefon benutzt.

Ein Zufall scheidet m. E. aus. Die Wahrscheinlichkeit, daß die Tochter eines Reformkritikers zufällig einen anderen Reformkritiker anruft, ist um ein Vielfaches geringer als ein Sechser im Lotto.

Wie kann so etwas passieren? Wenn sich jemand mit dieser Technik auskennt, bitte ich ich um Aufklärung.
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Gabriele Ahrens

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