Antwort an den Anwalt
Antwort an den Anwalt:
Detlef Lindenthal, Siede 3, 25856 Hattstedt, Ruf 04846-6166
Herrn Rechtsanwalt
Joachim Holtey
Auf der Schultheißwies 5
56154 Boppard
Ihr Zeichen: 71/05
Ihre Schreiben vom 10.5.2005
Sehr geehrter Herr Holtey,
zutreffend stellen Sie fest, daß die „Veruntreuung von Spendengeld“ geeignet ist, „das Ansehen und die Wertschätzung der Person meines [Ihres] Mandanten [nämlich Herrn Matthias Drägers] in der Öffentlichkeit herabzusetzen, und zwar nicht unerheblich, sondern in ganz erheblichem Umfang“.
Doch könnte es durchaus sein, daß diese Herabsetzung von Herrn Dräger selbst zu verantworten ist und nicht von mir; nämlich dann, wenn mein Veruntreuungs-Vorwurf zutrifft (was Sie bisher auch noch nicht bestritten haben). – Tatsächlich hat Herr Dräger mit seiner GbR und deren Girokonto in Bad Ems von den Lesern der Rechtschreibseiten Spenden eingesammelt (auch nach dem 1.11.2004) mit dem angegebenen Zweck, daß damit die Rechtschreibseiten im Internet betrieben werden können; jedoch hat Herr Dräger nach dem 1. November 2004 für den technischen Betrieb keine Zahlungen mehr geleistet, und er hat alles unternommen, den Spendenfluß zu unterbinden, indem er verabredungswidrig verhinderte, daß durch seine GbR die verabredeten Spenden-Abbuchungen vorgenommen wurden. Mindestens die dennoch auf dem Konto eingegangenen Gelder hat Herr Dräger nicht dem angegebenen Zweck zugeführt, also hat er sie zu meinem Nachteil veruntreut (vgl. StGB § 266).
Zu Ihrem Eindruck, mir fehlte die nötige „Sensibilität“ zum „Führen“ der Rechtschreibseiten und des Nachrichtenbrettes, sage ich, daß es, wie auch in der Rechtschreibfrage, dafür auf Durchblick und Fachkenntnis ankommt; und über Fachfragen kann jedermann jederzeit beraten.
Umgekehrt mache ich Ihnen hiermit den Vorschlag, daß Sie als Rechtsanwalt ihren Mandanten zutreffend beraten sollten – und nicht gleich derart teure Briefe schreiben; Sie kennen meine Telefonnummer und können mich anrufen; so, wie das der Anwalt von Herrn Walter Lachenmann gemacht hat. Als jener mich anrief, habe ich ihm meine Sicht der Sach- und Rechtslage geschildert, und dann habe ich von dort nichts wieder gehört; denn der Veruntreuungs-Vorwurf gegen den Verleger Lachenmann ist ebenso unzweifelhaft tatsachengestützt wie der Veruntreuungs-Vorwurf gegen den Verleger Dräger.
Ansonsten sehe ich Ihrer Klage entgegen, denn das gibt uns gemeinsam die Gelegenheit, daß ein Amtsrichter diese Dinge klären kann.
Lange Arbeitsjahre bin ich wieder und wieder kostenlos auf die Arbeitsvorschläge von Herrn Dräger eingegangen, und manches Ungemach habe ich hinnehmen müssen, wenn Herr Dräger, um seinen Willen zu bekommen, viel Geld angeboten und hernach nicht gezahlt hat.
Bitte haben sie Verständnis dafür, daß es bei ganz, ganz klaren Sachen, nämlich den Kosten für die Knotenrechner (server), die Monat für Monat von meinem Konto abgebucht werden, eine Grenze der Nachsehbarkeit erreicht ist. Bestellen Sie doch bitte Ihrem Mandanten, daß er das Verabredete für die Netzseiten zahlen möge, und dann kehrt wieder etwas mehr Gerechtigkeit in die Welt ein.
Es grüßt
Detlef Lindenthal
PS.: Ihre Straße heißt Schultheißwies mit ß.
PPS.: Wenn ich es richtig gesehen habe, hat Ihr Brief die „in der ANLAGE beigefügte Unterlassungserklärung“ nicht enthalten; was aber auch nicht schlimm ist, weil es wenig wahrscheinlich ist, daß ich sie unterzeichne. Wenn Sie wollen, können Sie sie gleich [hier] auf http://Nachrichtenbrett.de/Forum/showthread.php?threadid=1322 im Anschluß an die Abbildungen Ihres Briefes veröffentlichen.
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