LG Flensburg
( E N T W U R F )
Detlef Lindenthal, Siede Hattstedt 3, 25856 Hattstedt, Ruf 04846-6166, Fax 04846-69188 (nach Anmeldung)
An das
Landgericht Flensburg
Gz 4 O 182/05 / 09021000
Zu diesem Verfahren folgende Aussagen, Fragen, Widersprüche und Anträge:
1. Warum diese Kurzfristigkeit?
Herr Dräger hat in unserer Telefonkonferenz (N. Lindenthal, M. Dräger, D. Lindenthal) am Montag, 23.5.2005 angekündigt, daß er zu dem von ihm angestrengten Prozeß am 31.5.2005 nicht erscheinen wird. Ich bitte dringend darum, daß der Termin aufgehoben wird und die Fragen zunächst schriftlich behandelt werden.
2. Zeuge
Es ist dringend erforderlich, daß derjenige, der die Seiten und das Spendensystem aufgebaut hat, nämlich mein Bruder Norbert Lindenthal in 56130 Bad Ems, Ruf 02603-2415, als Zeuge geladen wird. Es ist wichtig, ihn von Anfang an zu hören.
Und ich bestelle ihn auch als Fürsprech.
3. Streitwert, Gerichtsstand
Der Streitwert gehört deutlich verringert; nach § 12 GKG ist in „nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten .. der Wert des Streitgegenstands unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Parteien, nach Ermessen zu bestimmen“, also nach beiden Parteien, und ich füge hinzu: insbesondere danach, wie der Kläger sein finanzielles Verhältnis zum Beklagten aufgefaßt und gestaltet hat.
Wenn ein Millionär einen armen Mann verhöhnt und wenn darauf der Arme sich zur Wehr setzt, so ist es ein Unding, daß der Streitwert sich nach dem Reichen richten soll und sodann vor dem Landgericht verhandelt werden muß.
Zwar hat der Millionen-Erbe Matthias Dräger einst in Kiel gesagt, er sei von Lübeck weggegangen, weil er das dortige „Monetäre“ ablehne.
Dann jedoch habe ich sein Geldwesen so erfahren, daß er mit klaren Geldangeboten Menschen zu gewünschten Arbeiten gewinnen will, beim Bezahlen sich dann aber verleugnet [*1].
Bei den gewesenen Finanzbesprechungen stellte Herr Dräger sich mir als Idealisten ohne Zahlungsmöglichkeit dar; andererseits macht er Weltreisen nach Hongkong, Neuseeland, Indonesien zur Schatzsuche und in die Ukraine zur Schätzchensuche, und zur Wolga, auf die Krim, nach Moskau, Wladiwostok und Dänemark. Vorgestern konnten mein Bruder Norbert und ich drei halbstündige Telefonkonferenzen mit Herrn Dräger erreichen; derzeit ist er wieder auf der Krim.
Geldangebote für Arbeit kamen von Herrn Dräger immer nur mündlich, so daß es für mich klar ist, daß der Rechtsweg mit Einklagen von mir nicht geleistet werden kann.
Wie der reiche Herr Dräger mich armen Techniker verhöhnt, ergibt sich aus seinen schriftlichen Zeugnissen:
Herr Dräger lobt, 24.6.2004 um 9.24: >> ... Die Berichte in der Presse haben dann dazu geführt, daß die KMK ihre Beschlüsse vertagt haben, noch einen Versuch machten, die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung hinzuzuziehen und vor allem der Zwischenstaatlichen Kommission eben keinen Persilschein für die Zukunft ausstellten.
Und die Arbeit, daß es zu so einer Entwicklung kommen kann, soll nicht gemeinnützig sein?
Allein für diesen Erfolg könnte man Herrn [N.] Lindenthal lebenslang auf Rente setzen, und das wäre auch in Ordnung.
Statt dessen werden die für die Faxaussendung bereits eingeworbenen Gelder zurückgeschickt, und Herr Lindenthal kann auch noch privat für die Leitungskosten der Faxaussendung (400,- Euro) geradestehen.
Liebe Freunde, so geht das nicht mehr weiter.
Als letztes könnte man noch einwenden: Ja, der Herr Dräger, das ist doch ein wohlhabender Mann, und man streitet sich hier um 250,- Euro im Monat, warum kann denn Herr Dräger nicht für den Betrieb seiner Seite geradestehen?
Das ist ganz einfach: weil ich selbst die 250,- Euro im Monat derzeit nicht zur Verfügung habe, da ich mich auch noch in anderen Projekten engagiert habe. Ich könnte zwar zur Bank gehen, mein Haus ist frei von Schulden, und einen Kredit aufnehmen. Ich bin auch bereit, mich weiter mit 50,- Euro im Monat an der Aufrechterhaltung der ganzen Leistungen zu beteiligen. Ich sehe aber nicht ein, warum ich alle Kosten übernehmen soll. Wenn die Bewegung gegen die Rechtschreibreform das nicht selbst leisten kann, dann, dann brauchen wir sie wirklich nicht mehr, jedenfalls nicht als Internetauftritt, dann muß es eben auch mal ohne weitergehen.
In einem weiteren Punkt muß ich Herrn [N.] Lindenthal völlig recht geben: 250,- Euro monatliche Pauschale ist viel zu wenig. Wenn wir mehr Mittel zur Verfügung hätten, wenn den Technikern der Rücken besser freigehalten werden würde, könnte die Arbeit an allen Ecken und Enden noch wesentlich verbessert werden und effektiver gestaltet werden, auch redaktionell. Aber das wäre ein nächster Schritt.<< ( http://nachrichtenbrett.de/Forum/showthread.php?postid=23687#post23687 ) Herr Dräger lobt am 26.6.2004 6:38 (nachdem er allerdings ohne Begründung Herrn Lachenmann gegen meinen Vorwurf der Untreue in Schutz nimmt – worauf ich dann Herrn Lachenmann, bisher unwidersprochen, die Untreue anhand des Wortlautes des § 266 StGB nachgewiesen habe):>> ... Daß von uns selbst eingeworbene Gelder vom Kassenwart der FDS [Walter Lachenmann] zurückgeschickt wurden, die eigentlich den Technikern für redlich geleistet Arbeit vertraglich zustanden (und ihnen durch das Zurücksenden vorenthalten wurden) und daß diese Gelder nach meinem Kenntnisstand nur einen Bruchteil der tatsächlich geleisteten Arbeit abdecken, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Matthias Dräger << (Quelle: http:/nachrichtenbrett.de/Forum/showthread.php?postid=23764#post23764 ) Herr Dräger lobt, bestätigt und fordert, 24./27.7.2004 um 15:00:>>Mithilfe
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter!
Nach Beendigung der Zusammenarbeit seitens der FDS auf finanzieller Ebene stehen wir vor der Aufgabe, wieder ein monatliches Spendenaufkommen zum Betrieb dieser Seiten aufzubringen.
Der Internetauftritt rr.com ist keineswegs eine einfache Netzseite, wie sie mancher Verein für angeblich 10,- Euro pro Monat unterhält, sondern eine leistungsfähige Plattform zum gegenseitigen Austausch und zur Dokumentation von Nachrichten – und mehr!
Derzeit kippt die Rechtschreibreform, wir alle können es sehen, und zwar im Zeitlupentempo. Die Beendigung der völlig mißlungenen und zum Ärgernis gewordenen Rechtschreibreform kann für uns aber nur ein erster, allerdings sehr wichtiger Schritt sein. In einem zweiten Schritt sehe ich die Aufgabe dieser Seite darin, alle Maßnahmen zu begleiten, zu dokumentieren und so einer interessierten Öffentlichkeit zugänglich zu machen, die der Wiederherstellung einer möglichst einheitlichen lese- und schreibfreundlichen Orthographie dienen.
Für diese Aufgabe bitte ich um Ihre einmalige oder monatliche Unterstützung, letztere kann vorteilhaft per Einzugsermächtigung gegeben werden. Ich würde mich freuen, wenn es uns gelingt, schon bald auf eine feste monatliche Unterstützung unserer Arbeit in Höhe von ca. 400,- Euro zu kommen. Jeder monatliche Unterstützungsbeitrag ab 2,50 Euro ist uns sehr willkommen!
Bitte bedenken Sie hierbei: Wenn Sie auf diese Seite kommen, sehen Sie eigentlich nur die weithin leuchtende „Spitze des Eisberges“. Was Sie nicht sehen können sind die zahlreichen Leistungen, die von den Technikern dieser Seite zusätzlich erbracht werden, wie Faxaussendungen an über 460 Zeitungsredaktionen, Programmierung zur Verbesserung der Seite (Suchfunktionen), redaktionelle Arbeiten, Erledigung diversen Anfragen, Aufbau eines Wörterbuches im Internet unter http://www.deutsches-woerterbuch.de , etc.
Auf Wunsch senden wir Ihnen auch gerne eine Übersicht über die im Zusammenhang mit dem Betrieb dieser Seite erbrachten Leistungen und vorbereiteten Projekte zu.
Ich danke für Ihre Mithilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Matthias Dräger
Unser Konto: rechtschreibreform.de, Konto 673510 100, Dresdner Bank Bad Ems, BLZ 570 800 70 <<
( http://nachrichtenbrett.de/Forum/showthread.php?postid=24372#post24372 )
(Hervorhebungen durch mich, D.L.)
Dann aber, während der Vorbereitung zur Frankfurter Buchmesse 2004, auf der Herr Dräger mit Herrn Lachenmann plötzlich wieder zusammenarbeitet, schreibt ersterer am 2.10.2004 eine vernichtende Kritik, er distanziere sich von dem gegen Herrn Walter Lachenmann erhobenen Vorwurf der „Unterschlagung“ [Achtung: Unterschlagung habe ich nie vorgeworfen, sondern Untreue; D.L.], denn>>... die von den Technikern für die Betreuung und den weiteren Ausbau der Seite rr.com erbrachten Leistungen rechtfertigten nicht die monatliche Unterstützung von ca. 200 bis 250,- Euro, etwa 1.800,- Euro mußten somit den Spendern wieder gutgeschrieben werden.<<
(http://www.nachrichtenbrett.de/Forum/showthread.php?postid=26373#post26373 ) Herr Dräger verringert also den zwischen ihm und mir vereinbarte Kostenersatz von 200 Euro monatlich wieder auf ein Zwanzigstel, nämlich auf den durch Herrn Lachenmann zugebilligten Satz von 10 Euro monatlich; Herr Lachenmann hatte am 23.6.2004 um 13.19 geschrieben:>>Der »technische Betrieb« einer – im Gegensatz zur RSR.com-Seite – professionellen und technisch problemlos funktionierenden – Netzseite kostet monatlich weniger als 10 Euro<<
(http://www.nachrichtenbrett.de/Forum/showthread.php?postid=23670#post23670 ) Herr Dräger verhöhnt (genaues Zitat bei NL): ... dann werde das Geld statt für die Techniker jetzt für die Rechtsanwälte ausgegeben ... ,
nachdem seine Lock- und Erpressungversuche nicht erfolgreich waren. (Herrn Dräger geht es darum, in den bisherigen Beiträgen weitere Löschungen vorzunehmen und damit Vorgänge nachträglich zu ändern).
Bei diesen einander widersprechenden Meinungen von Herrn Dräger ist letztlich diejenige ausschlaggebend, die er durchgeführt hat: nämlich indem er Spenden eingeworben, aber dem von ihm angegebenen Spendenzweck (nämlich als Kostenersatz für mich, damit ich die Rechtschreibseiten im Netz halten kann) nicht zugeführt hat.
Das habe ich, wie ich meine zu Recht, als Xxxxxxx zu Lasten der Spender und zu meinen Lasten im Sinne von § XXX XxXX bezeichnet.
Dazu hat Herr Dräger, der Millionenerbe, versucht, mich durch Aushungern gefügig zu machen (er hat mir vorgestern (23.5.2005) noch wieder etwas Geld, z.B. 6 x 200 Eu, in Aussicht gestellt, wenn ich ihm die Datensätze und meine Skripte herausgebe).
Herr Dräger prahlt (anwaltlich, 12.5.2005 ans Gericht) mit seiner (bedeutenden) „gesellschaftlichen und finanziellen Situation und Stellung“. In der Zeit, wo ich drei Söhne großgezogen habe, die derzeit eifrig, erfolgreich und staatstragend ihr Studium abschließen, hat er keinen eigenen Nachwuchs aufgezogen, obwohl er dafür viel bessere Finanzen gehabt hätte.
Jahrelang hat der Kläger mich kostenlos für sich arbeiten lassen (siehe oben und Fußnote [*1])
Wegen der Mißhandlung durch den reichen Herrn Dräger gegen mich armen Mann (seit 8 Jahren kann ich mir keine Krankenversicherung mehr leisten, diese Woche habe ich kein Geld mehr, um Brot zu kaufen) muß der Streitwert danach festgesetzt werden, wie Herr Dräger mich behandelt.
Und in dieser Weise versucht Herr Dräger mich zu behandeln: 1987 führte er, der Jüngere, das „Du“ ein – nun ja. Mit Netzpost vom 7.4.2005 und 1.5.2005 schwenkt er auf „Sie“, dann wieder auf „Du“ – sowas allerdings steht niemandem zu.
Auch wegen solcher Verletzung von Klassen-Anstand stehen Herrn Dräger der hohe Streitwert und das teure Landgericht nicht zu.
Auch muß sich der Streitwert danach richten, wie Herr Dräger meine Arbeitszeit durchschnittlich zu entlohnen bereit war; also mit geschätzten 50 Cent oder Pfennig je Stunde; danach mag der den Streitwert auf den Arbeitszeitwert von 3 Monaten festlegen lassen.
Also widerspreche ich der bisherigen Festsetzung des Streitwertes und beantrage, daß er, entsprechend dem Satz, wie Herr Dräger den Wert meiner Arbeit u.a. willkürlich auf ein Zwanzigstel herabgewürdigt hat, von seinen geforderten 10.000 Euro auf ein Zwanzigstel vermindert wird, also auf 500 Euro; hilfsweise auf den Satz, der für Ehesachen oder Kindschaftssachen angenommen wird, denn keinesfalls wiegt die angegriffene Ehre von Herrn Dräger oder mir höher als eine Familiensache.
Damit gehört dies Verfahren vor das Amtsgericht Husum und nicht vor das Landgericht Flensburg.
4. Zum Wahrheitsbeweis:
Es kommt nicht darauf an, ob Herr Dräger z.B. Spendengeld in die eigene Tasche steckt; wenn er Spendengeld auf dem Konto seiner GbR liegen läßt und es nicht den Zwecken zuführt, für die er es bei den Spendern eingeworben hat, so ist das Xxxxxxxxxxxx von Spendengeld. (Wenn jemand z.B. für Flutopfer oder Rechtschreibseiten Spendengeld einwirbt, und er gibt es nicht an die Flutopfer bzw. Seitenbauer weiter, sondern läßt es auf seinem Konto liegen und droht sogar damit: dann werde das Geld eben für Rechtsanwälte ausgegeben statt für die Finanzierung der Netzseite (brieflich an NL), so nenne ich das Spendenxxxxxxxxxxxx.)
Es ist zu fragen:
– 4.1. (Abkürzungen: NL = Norbert Lindenthal, DL = Detlef Lindenthal, MD = Matthias Dräger)
a.) Hat MD über sein GbR-Konto nach dem 1.11.2004 (dem Rückzug von NL aus der technischen Redaktion und Finanzverwaltung)
aa) Spenden eingeworben? [*2]
ab) Spenden noch auf seinem GbR-Konto gehabt [*3] und
ac) weitere Spenden eingenommen? [*4]
Zeuge zu a...): NL
b.) Waren die Spenden zu dem Zweck eingeworben worden, daß damit die technische Unterhaltung der Rechtschreibseiten bezahlt wird (so die bei der Firma 1&1 gemieteten Netzknoten (server), auf denen die Rechtschreibseiten verfügbar gehalten werden)? Welcher Zweck ist für die Spenden genannt worden?[*5]
c.) Ist MD (auch unabhängig vom NLs Rückzug, und nach NLs Rückzug besonders) für sein Spendenkonto und seine Spendenwerbung verantwortlich? (DL: „Ja.“)
d.) Hat DL von MD oder der GbR das Geld erhalten? (DL: „Nein.“)
– 4.2.
Hat Herr Dräger die ihm durch Treueverhältnis gegenüber Spendern und Spendenempfängern obliegende Pflicht, deren Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch diesen Spendern und Spendenempfängern Nachteil zufügt?
(Wenn ja, so liegt Xxxxxx gemäß § XXX XxXX vor.)
– 4.3.
a) Hat MD sich dafür eingesetzt, daß die von Herrn Walter Lachenmann im Frühjahr 2004 veruntreuten 1850 Euro wieder herangeschafft wurden, oder hat MD diese Veruntreuung gedeckt?
b) Hat MD mit Herrn Lachenmann seither freundschaftlich verkehrt:
ba) sich mit ihm auf der Frankfurter Buchmesse freundschaftlich getroffen und gemeinsame Aktionen gemacht?
bb) sich mit dessen Internet-Techniker, Herrn Simon Bauer, verabredet und ihn zum Ersatz für mich bestellt?
(Hat also MD sich stützend und schützend vor den gegen Herrn Lachenmann erhobenen Veruntreuungsvorwurf gestellt?)
5. Straftaten-Nennung in Medien
Könnte in Medien durch Straftaten-Nennung ein fraglicher Wahrheitsbeweis nicht angestoßen werden, so würde ein ganz wesentliches Sicherungmittel für den Rechtsstaat wegbrechen: die Medien als zuweilen schon umstrittene, nach Art. 5 GG jedoch unstrittige vierte Gewalt. Ob also die Medien etwas veröffentlichen dürfen, richtet sich nicht danach, ob es jemandem weh tut, sondern danach, ob jemand es öffentlich erörtern will und ob der Wahrheitsbeweis angetreten werden kann.
6. Bei Herrn Drägers Streit über die Rechtschreibseiten ist im Hauptsache-Verfahren zu klären:
7.1. Wer ist Eigentümer der Rechtschreibseiten?
– die drei Redakteure (Norbert Lindenthal = NL, Detlef Lindenthal = DL, Matthias Dräger = MD)?
– der am meisten Arbeit beigetragen hat (NL)?
– der am zweitmeisten Arbeit eingesetzt hat (DL)?
– der Inhaber der Datenbank (DL)?
– der Eigentümer der Skripte (DL)?
– der Inhaber zweier Portale (MD)?
– oder auch die Inhaber der anderen Portale (warburger-appell.de(H.-J. Grosser), deutschlehrer.de (DL), nachrichtenbrett.de (DL)?
(Die anderen Portale sind mit Herrn Drägers Einverständnis gemacht worden; er wollte, daß zum neugebauten Nachrichtenbrett Klickverweise gelegt werden.)
7. Vorschlag:
Für den Fall, daß Herr Dräger am Dienstag zum Termin kommt, ist ihm aufzugeben, daß er die noch auf seinem Spendenkonto vorhandenen rund 250 Eu mitbringt und dem Beklagten aushändigt (in mehreren Ferngesprächen der vergangenen Tage hat allerdings Herr Dräger dies verweigert).
8. Zum Verfahren:
a.) Wenn das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet ist, ist es nicht hinzunehmen, daß Herr Dräger sein Nichtkommen angekündigt hat.
b.) Wir brauchen zunächst ein schriftliches Verfahren; es ist erforderlich, daß Herr Dräger sich schriftlich zu meiner Darstellung äußert.
c.) Ein Mittelweg könnte so sein:
Herr Dräger zahlt das auf dem Spendenkonto vorhandene Geld für den angegenen Spendenzweck, nämlich für die technische Redaktion der Rechtschreib-Seiten, also an mich, und ich verzichte darauf, den Vorwurf der Spendenxxxxxxxxxxxx zu wiederholen.
d.) Eine weitere Möglichkeit könnte sein:
Ich erkläre, daß ich bis zum Abschluß des Hauptsache-Verfahrens (siehe 7.) den Verwurf der Spendengeldxxxxxxxxxxxx nicht wiederholen will, und wir führen gemeinsam zuerst das Hauptsache-Verfahren durch.
__________
Fußnoten:
[*1] Vier große Fälle:
– „1000 Mark monatlich fürs Zuarbeiten“, als er mit dem Volksentscheid nicht vorankam – nach 8 Wochen dann aber nicht gezahlt;
– 25.000 Mark (aus Spendengeld, wie er sagte) für das elektronische Wörterbuch deutsches-woerterbuch.de versprochen, – aber nur 16.000 gezahlt (ungefähr 1999);
– 200 Eu monatlich für die technische Betreuung der Rechtschreibseiten im Netz, aber seit 1.11.2004 nicht mehr gezahlt, und davor auch sehr schleppend, auch mit über halbjähriger Verzögerung.
– Herrn Drägers Bitte um Erstellung und Betrieb (aber keine Bezahlung) für seine Seiten freie-nachrichten.de, bildung-erziehung.de.
[*2] (Beweismittel Augenschein: Die Werbung steht immer noch im Netz, 1 Zeile ganz oben auf rechtschreibreform.de)
[*3] laut NL: 250 Eu, und etliches an monatlichen Abbuchungserlaubnissen, die nicht mehr genutzt worden sind
[*4] ja, 100 Eu sind eingegangen
[*5] siehe http://rechtschreibreform.de/Mithilfe/Mithilfe.php:
„ ... Unternehmungen: Nachrichtenarchiv / Faxmaschine / Forum / Normalfilter / Deutsches Wörterbuch // Sie helfen: a) dem Betrieb dieser Seiten ... “
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Detlef Lindenthal
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