Sogenannte Sekten dürfen so genannt werden
Aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes unter seinem Präsidenten Papier:
In der Antwort vom 27. April 1979 (BTDrucks 8/2790) zum Thema Neuere Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften (sogenannte Jugendsekten)" wurde neben anderen die Shree Rajneesh-Bewegung zu den so genannten neueren Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gezählt.
[…]
Diese Einschätzung entspricht, wie die Ausführungen im Zwischenbericht der Enquete-Kommission "Sogenannte Sekten und Psychogruppen des Deutschen Bundestags zeigen, dem Stand der öffentlichen Diskussion über die neuen religiösen und weltanschaulichen Gruppen und Bewegungen, […]. Es verletzt nicht das dem Staat in religiösen und weltanschaulichen Angelegenheiten auferlegte Neutralitäts- und Zurückhaltungsgebot, wenn […]. Diese Voraussetzung war bei den Begriffen Jugendreligion und Jugendsekte unter den genannten Umständen gegeben, zumal ihr Gebrauch nicht selten mit einschränkenden und relativierenden Zusätzen und Ausdrucksformen ("so genannte", Verwendung der Begriffe in Anführungszeichen) verbunden wurde.
[…]
Auch dieser Befund stimmt mit den Erkenntnissen überein, welche die Enquete-Kommission "Sogenannte Sekten und Psychogruppen des Deutschen Bundestags für die Zeit gewonnen hat, in der die Äußerungen gemacht wurden, gegen deren weiteren Gebrauch die Beschwerdeführer sich wenden. Danach gehörten zu dem so genannten Psychomarkt mit seinen vielfältigen psychologischen und pseudopsychologischen Angeboten […]. Es war vor diesem Hintergrund für die betroffenen Gruppen und ihre Angehörigen nicht diskriminierend, wahrte vielmehr die verfassungsrechtlich gebotene Neutralität, wenn diese Gruppen in der öffentlichen Diskussion über sie von staatlicher Seite auch als Psychosekten bezeichnet wurden, zumal auch dies häufig in der Weise geschah, dass dem Begriff der einschränkende Zusatz "so genannte" hinzugefügt wurde.
BVerfG, 1 BvR 670/91 vom 26.6.2002
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20020626_1bvr067091
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Sigmar Salzburg
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