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Sigmar Salzburg
12.04.2006 10.21
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Ministerien

Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen
MSW des Landes Nordrhein-Westfalen • 40190 Düsseldorf

Initiative „Wir gegen die Rechtschreibreform“
Herrn Sigmar Salzburg,

Rechtschreibreform

Ihr Schreiben vom 26.2.2006 an Ministerpräsident Jürgen Rüttgers und Ministerin Barbara Sommer

Sehr geehrter Herr Salzburg,

für Ihr o.g. Schreiben zur Rechtschreibreform an Herr Ministerpräsident Rüttgers und Frau Ministerin Sommer bedanke ich mich. Herr Ministerpräsident Rüttgers und Frau Ministerin Sommer haben Ihre Eingabe zur Kenntnis genommen und mich darum gebeten, Ihnen zuständigkeitshalber auf Ihre Ausführungen zu antworten.

Zum Inhalt Ihres Schreibens teile ich Ihnen Nachfolgendes mit:

Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Juli letzten Jahres zusammen mit Bayern entschieden, die Rechtschreibreform zunächst noch nicht endgültig in Kraft zu setzen und die weiteren Beratungen des Rats für deutsche Rechtschreibung abzuwarten. Die endgültigen Entscheidungen sollten zu gegebener Zeit vor dem Hintergrund der vervollständigten Vorschläge des Rats fallen. Die Beratungen des Rats wurden am 03.02.2006 zunächst abgeschlossen und haben zu weiteren Änderungen in der verbindlich in den Schulen zu unterrichtenden Rechtschreibung geführt, die sicherlich zumindest einem Teil Ihrer Bedenken entgegenkommen (vgl. http://www.rechtschreibrat.com/). Das nordrhein-westfälische Landeskabinett hat vor diesem Hintergrund beschlossen, dass NRW die neue Rechtschreibung in der vom Rat für deutsche Rechtschreibung vorgeschlagenen Fassung übernimmt. Der Empfehlung des Rats sind inzwischen auch die Kultusministerkonferenz in ihrer Sitzung am 02.03.2006 und die Ministerpräsidentenkonferenz in ihrer Sitzung am 30.03.2006 gefolgt, sodass bundeseinheitlich ab 01.08.2006 die überarbeitete Fassung der amtlichen Rechtschreibung für den Unterricht in den Schulen verbindlich sein wird (vgl. http://www.kmk.org/aktuell/pm060302a.htm). NRW wird – wie alle anderen Bundesländer – den Beschluss mit einem Erlass umsetzen, der eine Übergangsfrist bis zum 31.07.2007 vorsieht. In dieser Zeit werden Schreibweisen, die aufgrund des neuen Regelwerkes (Stand 2006) ü-berholt sind, nicht als Fehler markiert und bewertet.

Die inhaltlichen Entscheidungen sind also de facto vom Rat für deutsche Rechtschreibung getroffen worden. Das bedeutet eine „Entpolitisierung“ der Rechtschreibung in dem Sinne, dass nicht mehr politische Instanzen über die Rechtschreibung entschieden haben, sondern ein Expertengremium, dem auch prominente Gegner der bisherigen Rechtschreibreform angehören. Wie die Beratungsergebnisse des Rats zeigen, haben sich diese dabei durchaus in bestimmten Punkten durchgesetzt. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hofft, dass es mit den jetzt vorgenommenen Änderungen gelingt, einem „Rechtschreib-frieden“ in den deutschsprachigen Ländern näher zu kommen.

In diesem Zusammenhang bitte ich um Verständnis dafür, dass ich Sie im Hinblick auf etwaige Einzelfragen zum Inhalt der Reform auf die o.g. Informationen des Rates verweise bzw. Ihnen ggf. die direkte Kontaktaufnahme über guethert@ids-mannheim.de bzw. Rat für deutsche Rechtschreibung, Geschäftsstelle am Institut für deutsche Sprache, Postfach 10 16 21, 68016 Mannheim, empfehle.
Ich hoffe, Ihnen hiermit geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Gerhard Orth

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