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Theodor Ickler
30.06.2001 10.26
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bisschen

„ein bisschen“ wird zusammen mit „ein paar“ als Ausnahme aufgelistet (§ 56 (5).
Übrigens heißt es in 56 (3): „Adverbien, Präpositionen, Konjunktionen auf -s und -ens“, und dann folgen „abends ...rechtens (rechtens sein...)" – Aber wieso ist „rechtens hier Adverb? (Die Änderung hat, nebenbei bemerkt, erhebliche Folgen für juristische Texte aller Art. Frau Däubler-Gmelin hat trotzdem angeordnet, alles gemäß der Neuregelung umzuschreiben.)
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Th. Ickler

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Reinhard Markner
30.06.2001 10.17
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Wie erklären die Reformer eigentlich die Beibehaltung der Kleinschreibung von »ein bisschen« ?

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Theodor Ickler
30.06.2001 08.00
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Gerade las ich in der WELT wieder „am Schlimmsten“. Dies ist einer der häufigsten Fehler, die im Zuge der Reform aufgekommen sind.

Der Reformer Gallmann ärgert sich bekanntlich darüber, daß die neue Großschreibung so viele Ausnahmen kennt, darunter die eben genannte. Seine giftigen Äußerungen über den Intimfeind der Schweizer Reformer, Dieter Nerius, sind in meinem Kritischen Kommentar zu § 58 abgedruckt und kommentiert.

Paragraph 58 (2) führt den Superlativ „am steilsten“ als eine von zahlreichen Ausnahmen der Großschreibung an und gibt unter E1 als Begründung an: „an“ ist in diesen Fügungen nicht in „an dem“ auflösbar.

Aber dasselbe gilt ja auch von „im Allgemeinen“ und „zum Besten (geben)" usw., und dennoch soll das jetzt groß geschrieben werden. Wer kann das nachvollziehen?
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Th. Ickler

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