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Regelungsgewalt und Heller
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Theodor Ickler
16.03.2002 11.26
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Rechtschreibreform

Die Konsequenzen für die Universitäten von Dr. Klaus Heller (Institut für deutsche Sprache, Mannheim)

(UNI-Report Mannheim 2/1996, 30. 10. 1996)

- dieser Text folgt den neuen Regeln -

Seit die politischen Vertreter der deutschsprachigen Staaten und weiterer interessierter Länder am 1. Juli 1996 in Wien ihre Unterschrift unter eine Gemeinsame Erklärung zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung gesetzt haben, steht es allen frei nach den neuen Regeln zu schreiben. Schon gehen manche Zeitungen daran sich auf die neue Orthografie umzustellen und in den Schulen vieler deutscher Bundesländer werden die Erstklässler sinnvollerweise bereits mit der neuen Schreibung vertraut gemacht (was so am Anfang freilich nur wenige Wörter betrifft).

Wenngleich sich die ”Spielregeln”, nach denen die Umstellung auf die neue Rechtschreibung geschehen soll, in den verschiedenen Lebensbereichen und von Land zu Land recht unterschiedlich darstellen, so sind doch einige Eckpunkte gesetzt, die allgemeine Gültigkeit besitzen. So gilt für alle deutschen Schulen, dass ab dem ersten Schultag des Jahres 1998 nur noch die neue Rechtschreibung gelehrt werden darf (auch wenn die alte noch weiter toleriert, d. h. zwar als überholt gekennzeichnet, aber nicht als falsch bewertet wird). Und es gilt allgemein, dass diese Zeit des Tolerierens der überholten Schreibung am 31. Juli des Jahres 2005 endet.

Für die Behörden gibt es unseres Wissens bisher keine Vorgriffsregelung, und so ist wohl davon auszugehen, dass der Stichtag für die Umstellung hier der 1. August 1998 bleiben wird. Was aber ist mit den Universitäten?
Anders als die Schulen, die sich auf entsprechende Erlasse ihrer Ministerien berufen können und für die eine gewisse Einheitlichkeit des Vorgehens der Lehre wegen unerlässlich ist, sind noch keine Anweisungen bekannt, die die Hochschulen generell auf einen Umstellungstermin festlegen oder einen solchen Termin für die eine oder andere Alma Mater ins Auge fassen würden.

Eben, weil es hier nicht darum geht, Rechtschreibunterricht umzustellen, sondern die neuen Regeln – wie in anderen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens auch – praktisch anzuwenden, und weil hier schließlich erwachsene Menschen miteinander verantwortlich umgehen, sind außerhalb der gegebenen Rahmenrichtlinien wohl keine weiteren Regelungen nötig. Jedenfalls nicht, soweit sie die Studenten betreffen, denen es während der gesamten Übergangszeit freistehen sollte noch die alte oder aber bereits die neue Orthografie zu verwenden. Das auch mit Rücksicht darauf, dass es sich bei den kommenden Examensjahrgängen um junge Menschen handelt, die durch ihre lange Schulzeit eine recht qualifizierte Ausbildung in der alten Schreibung erhalten haben. Sie benötigen nun etwas Zeit für die
Umstellung, die ihnen im Hinblick auf ihr späteres Berufsleben nicht erspart bleiben kann. Wiederholt bin ich sorgenvoll gefragt worden, ob man denn jetzt seinem Examensvater noch mit der alten Orthografie kommen könne oder ob man sich nicht vielmehr gerade mit der neuen Schreibung unbeliebt mache.

Nun ist persönliche Sympathie oder Antipathie gegenüber der neuen Schreibung insgesamt oder aber gegenüber der einen oder andern Änderung nicht auszuschließen, doch muss wohl davon ausgegangen werden, dass derartige Einstellungen bei der Leistungsbewertung keine Rolle spielen dürfen und Hochschullehrer genügend Toleranz zeigen müssen, wenn es um korrekte Schreibungen geht, die sich als ”noch alt” oder ”schon neu” erkennen lassen. Im Bereich der Universitätsverwaltung allerdings wird wohl anders zu verfahren sein. Hier wird es – wie in jeder anderen Institution und in jedem anderen Unternehmen auch – eine Entscheidung geben müssen, ob und ab wann dienstliche
Schreiben (einheitlich) in der neuen Orthografie abzufassen sind oder ob man es sich leisten kann damit bis 1998 zu warten.

Literaturauswahl zum Thema:

Rechtschreibreform. Eine Zusammenfassung von Dr. Klaus
Heller. SPRACH-REPORT-Extraausgabe des Instituts für
deutsche Sprache, Mannheim. Januar 1996. Diese Ausgabe
ist beim Institut für deutsche Sprache gegen Rückporto von
DM 1,50 erhältlich sowie über nternet [http://www.ids-mannheim.de] abrufbar, außerdem
erhältlich beim Bertelsmann Lexikon Verlag, Gütersloh
[DM 5,-].
Klaus Heller: Rechtschreibung 2000. Die aktuelle Reform.
Wörterliste der geänderten Schreibungen, aktualisierte und
erweiterte Auflage. Klett Schulbuchverlag, Stuttgart/Düsseldorf/Berlin/ Leipzig. Mai 1996. [ISBN
3-12-320668-8. DM 12,80]. Überblick über die Reform in
Tabellenform. Vollständiges Verzeichnis der von der
Neuregelung betroffenen Wörter in Gegenüberstellung mit
der bisherigen Schreibung.
Wolfgang Mentrup: Wo liegt eigentlich der Fehler? Zur
Rechtschreibreform und zu ihren Hintergründen. Klett
Schulbuchverlag, Stuttgart 1995 [ISBN 3-12-311260-8.
DM 33,--]. Überblick über die Entwicklung der
Rechtschreibregelung und die Reformbemühungen.
Deutsche Rechtschreibung. Regeln und Wörterverzeichnis.
Text der amtlichen Regelung. Gunter Narr Verlag, Tübingen
August 1996 [ISBN 3-8233-5275-X. DM 46,--]. Das
gesamte Regelwerk ist auch über Internet beim IdS
abrufbar.: [http://www.ids-mannheim.de].
__________________
Th. Ickler

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