Landeswahlleiter Strehlen - ein Highlight fürs Schwarzbuch
Mit Landeswahlleiter Strehlen stoßen wir auf eine Persönlichkeit, die staatstragender nicht mehr sein könnte, dabei aber den gesteckten Rahmen deutlich überschreitet.
In Niedersachsen mußten 5 Leute beim Start einer Volksinitiastive für die Sache einstehen, also beim Landeswahlleiter einen entsprechenden Antrag vorlegen.
Aus strategischen Gründen hatte sich der interessierte Kreis dazu entschieden (mit meiner nachdrücklichen Empfehlung), nach bewährtem schleswig-holsteinischem Muster mit Anzeigen in Tageszeitungen zu starten. Wegen der anstehenden Konferenz der Kultusminister wurde der 25. 2. 1997 (ich hoffe, das Datum stimmt, es war jedenfalls ein Sonnabend) als Erscheinungstermin geplant und die Anzeigen reserviert.
Am Montag der entsprechenden Woche rief ich beim Landeswahlleiter Strehlen im Amt an und bat um einen Termin, damit die 5 Unterstützer der Volksinitiative die erforderlichen Formalitäten mit ihm besprechen und ihre Unterschrift leisten könnten.
Aber Herr Strehlen, Landeswahlleiter, hatte in der völlig wahlfreien Zeit leider keine Zeit, keinen Termin, nichts, überhaupt nichts. Komisch.
Daraufhin wurden von uns die Formblätter für die Unterstützung des Volksbegeherens an die einzelnen Leute abgeschickt, mit der Bitte, das Formular umgehend nach Hannover zurückzuschicken.
Bei vier Formularen klappte das auch, aber eines war am Freitag noch nicht da.
Ich meinte zu Herrn Strehlen, das sei ja kein Problem, schließlich würde die Post ja auch am Sonnabend zustellen, und die Anzeigen würden ja erst am Sonnabend erscheinen. Daraufhin Herr Strehlen: Der Sonnabend ist für mich kein Arbeitstag.
Der Sonnabend war aber für Herrn Strehlen offensichtlich doch ein Arbeitstag, denn schon mittags konnte man als dpa-Meldung über den Rundfunk hören, das Volksbegehren sei verboten, da die Bedingungen für die Zulassung nicht erfüllt seien.
Folge: Wir mußten in einem aufwendigen Verfahren alle Unterzeichner der ersten Tage einzeln anschreiben, damit die Unterschrift mit einem um einige Tage späteren Datum wiederholt wurde.
Das hätte eigentlich schon reichen müssen, um der „Sache“ das Genick zu brechen.
Nicht aber für einen guten Staatsbeamten wie Herrn Strehlen:
Als die Unterschriftenblätter in den Gemeinden nach einigen Monaten ausgezählt wurden, erteilte Herr Strehlen den Mitarbeitern der Gemeinden Anweisung, Unterschriftenblätter, die unten links den kleinen Vermerk trugen
V.i.S.d.P.: Matthias Dräger
bei der Zählung der Stimmen für das Volksbegehren nicht zu werten, denn: Seine amtlich Vorlage für das Unterschriftenblatt trage diesen Hinweis nicht, und das falsche Unterschriftenblatt mit dem Pressevermerk (der von den Zeitungen bei Veröffentlichung der Anzeigen gefordert war) entspreche eben nicht der amtlich genehmigten Vorlage.
Dies Unterschriftenblatt gehört abgedruckt, damit jedem Leser klar wird, was hier gelaufen ist...
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Matthias Draeger
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