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Die CDU-SH 1998 - 1999, Pressemitteilungen
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Sigmar Salzburg
02.09.2003 06.09
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Die CDU-SH 1998 - 1999, Pressemitteilungen







CDU98-99


Nr. 273/98 vom 2. Juli 1998

TOP 29/15

Heinz Maurus:

Stimmenergebnis des Volksbegehrens der Initiative

„WIR gegen die Rechtschreibreform“ achten !

Deshalb Termin des Volksentscheides auf den 27. September 1998 legen.

„Es geht hier längst nicht mehr nur um die Rechtschreibreform.
Es geht hier um die Frage, wie dieses Parlament mit den verfassungsmäßig
verbrieften Rechten auf mehr Bürgerbeteiligung umgeht“, betonte der
CDU-Innenpolitiker Heinz Maurus anläßlich der Debatte um das
Volksbegehren zur Rechtschreibreform im Schleswig-Holsteinischen Landtag.

Maurus erinnerte in seinem Redebeitrag an die Beratungen zu plebiszitären
Elementen im Rahmen der Diskussion zur Änderung der Landesverfassung
im Jahre 1990. Damals seien es gerade die Sozialdemokraten gewesen, die
deutlich gemacht hätten, daß der mündige Bürger nach
mehr als 40 Jahren Demokratie mehr direkte Mitbestimmungsmöglichkeiten
erhalten müsse.

Von daher sei es, so Maurus weiter, heute nicht einsehbar, daß
sich gerade die Sozialdemokraten bei der Frage des Termins zum Volksentscheid
über die Rechtschreibreform so schwer täten.

Die noch austehende Entscheidung des Bundesverfassunggerichts könne
nach seiner Meinung kein Hindernisgrund sein, da es sich bei dem Verfahren
vor dem Verfassungsgericht und dem Volksbegehren/Volksentscheid um zwei
grundsätzlich voneinander unabhängige Verfahren handele.

„Wer es ernst nimmt mit mehr Bürgerbeteiligung, dem muß
auch daran gelegen sein, daß möglichst viele Bürgerinnnen
und Bürger sich an einem Volksentscheid beteiligen. Der Tag der Bundestagswahl
- der 27. September 1998 – ist prädestiniert dazu, dieses Ziel zu
erreichen. Deshalb haben wir den Landtagspräsidenten über unseren
Antrag aufgefordert, diesen Termin zu wählen“, führte Maurus
abschließend aus.

Pressesprecher

Bernd Sanders

Landeshaus

24100 Kiel




Nr. 290/98 vom 14. Juli 1998

Martin Kayenburg und Heinz Maurus:

Taktische Spielchen beendet -

Karlsruher Entscheidung zur Rechtschreibreform bringt Klarheit

Nach der Karlsruher Entscheidung zur Rechtschreibreform, die von der
CDU-Fraktion begrüßt werde, sei nunmehr klargestellt, daß
keine taktischen Winkelzüge den Termin für den Volksentscheid
am 27. September behindern können- wie es SPD und Grüne mit ihrem
einschränkenden Landtagsantrag versucht hätten, wonach der Landtagspräsident
je nach Ausgang des Urteils den Termin eventuell absetzen sollte, stellte
der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion und Oppositionsführer im
Schleswig-Holsteinischen Landtag, Martin Kayenburg, fest.

Die Landesregierung begrüße vordergründig die Entscheidung
und versuche, glauben zu machen, daß das BVG-Urteil den Kindern ein
neues Umlernen erspare, müsse aber zugeben, daß es zum Entscheid
kommen werde. Sie wolle jetzt nur noch „mit sachlichen Argumenten dafür
kämpfen, daß es am Volksentscheid am 27. September nicht zu
einer Insellösung für Schleswig-Holstein kommt.“ Dies sei ihr
gutes Recht, wenngleich übersehen werde, daß eine breite Bewegung
in der Bevölkerung anderer Auffassung sei, erklärte Heinz Maurus.

Mit wünschenswerter Klarheit mache das Gericht deutlich, so Kayenburg,
daß für die Regelung der Schreibweise die Länder zuständig
seien. Damit habe das Land keine Möglichkeit mehr, die Ansetzung des
Volksentscheides zu konterkarieren und die Beteiligung der Bevölkerung
an der Rechtschreibreform zu verhindern.

Nach Auffassung des Gerichts habe eine andere Schreibweise in einem
Land „verfassungsrechtlich nicht notwendig“ die Unzulässigkeit einer
Neuregelung zur Folge, wenn Kommunikation im gesamten Sprachraum trotzdem
weiterhin stattfinden könne. Damit dürfte für Schleswig-Holstein
der Weg für eine abweichende Regelung zulässig sein und das Anliegen
der Träger des Volksentscheides auch erfolgversprechend weiter betrieben
werden können. Die rot/grüne Regierung sollte nun alles unterlassen,
die Gegner der Rechtschreibreform ins politische Abseits stellen zu wollen,
weil sie damit die von ihnen selbst geforderten plebiszitären Elemente
in Frage stelle und sich fragen lassen müsse, wie ernst sie es mit
der Verfassung und dem Wählerwillen wirklich nehme, so Martin Kayenburg
und Heinz Maurus abschließend.

Pressesprecher

Bernd Sanders

Landeshaus

24100 Kiel





Nr. 293/98 vom 17. Juli 1998

Martin Kayenburg:

Steht Frau Böhrk zu ihrem Wort?

Die Diskussion um eine Insellösung für Schleswig-Holstein
im Falle eines erfolgreichen Volksentscheides der Initiative „WIR gegen
die Rechtschreibreform“ am 27. September 1998 verkenne, daß sich
die Kultusminister gemäß des Artikels III der Wiener Absichtserklärung
verpflichtet haben, „auf die Wahrung einer einheitlichen Rechtschreibung
im deutschen Sprachraum hinzuwirken.“ Diese Erklärung sei seinerzeit
auch von Frau Böhrk abgegeben worden. Dies erklärte der Vorsitzende
der CDU-Landtagsfraktion und Oppositionsführer im Schleswig-Holsteinischen
Landtag, Martin Kayenburg.

„Angesichts der von der Landesregierung jetzt angezettelten Diskussion
um die angebliche Unerträglichkeit einer Insellösung Schleswig-Holsteins
frage ich Frau Böhrk, ob sie noch zu dem seinerzeit gegebenen Wort
steht“, sagte der Fraktionsvorsitzende. Wenn dem so sei, müßte
sie bei Erfolg der Initiative „WIR gegen die Rechtschreibreform“ im Rahmen
des Volksentscheides darauf hinwirken, daß ihre Kollegen in den anderen
Bundesländern die Rechtschreibreform stoppen. Schließlich hätten
die deutschen Kultusminister einschließlich Frau Böhrk mehrfach
betont, daß ihnen die Einheitlichkeit der deutschen Schriftsprache
wichtiger als die Reform sei. Dies könne doch nur bedeuten, daß
die Reform gescheitert sei, wenn der Volksentscheid Schleswig-Holstein
zugunsten der Reformgegner ausgehe.

„Im übrigen kann ich Frau Simonis nur empfehlen, das Karlsruher
Urteil einmal zu lesen, dann kann sie sich ihr Reden von der Verpflichtung
zur Bundestreue sparen. Gerade die Notwendigkeit eines solchen Verhaltens
haben die Karlsruher Richter verneint“, so Kayenburg.

Martin Kayenburg weiter: „Die Landesregierung täte gut daran,
Schluß damit zu machen, Horrorszenarien heraufzubeschwören und
statt dessen der schleswig-holsteinischen Bevölkerung zu signalisieren,
daß sie – ganz gleich wie der Volksentscheid am 27.09.1998 ausfallen
wird – die Entscheidung respektieren wird. Alles andere käme einer
Veralberung mündiger Bürger gleich, würde nicht dafür
sprechen, daß Landesregierung und SPD es mit den plebiszitären
Elementen in der Verfassung ernst meinen, und der Glaubwürdigkeit
der Politik einen kaum wieder gutzumachenden Schaden zufügen.“

Pressesprecher

Bernd Sanders

Landeshaus

24100 Kiel




Nr. 297 /98 vom 30. Juli 1998

Klaus Schlie:

Wer zwingt den Landesabstimmungsleiter zum Sinneswandel?

„Nachdem die Landesregierung zähneknirschend schlucken mußte,
daß der Volksentscheid 'WIR gegen die Rechtschreibreform' gemeinsam
mit der Bundestagswahl am 27. September 1998 zur Durchführung kommen
wird, ist sie nunmehr dabei, organisatorische und formalistische Hürden
aufzubauen, um die Teilnahme am Volksentscheid zu erschweren.“ Das erklärte
der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Klaus Schlie.

Welches Vertrauen sollen die Verantwortlichen in den Kommunen noch
in die Landesregierung haben, wenn der Landesabstimmungsleiter ihnen mit
Schnellbrief vom 6. Juli mitteilt, sie sollten umgehend mit den Vorbereitungen
für den 27. September 1998 beginnen und eine parallele Durchführung
von Volksentscheid und Bundestagswahl nutzen, um Synergieeffekte zu erzielen?

Dabei wurde ausdrücklich betont, daß die Mitglieder der
Wahlvorstände zur Bundestagswahl gleichzeitig in die Abstimmungsvorstände
zum Volksentscheid berufen werden sollten. Jetzt sollen plötzlich
ein getrennter Wahlvorstand und ein Abstimmungsvorstand eingesetzt werden.

Nach dem neuesten Schnellbrief aus dem Innenministerium sollen nunmehr
Volksentscheid und Bundestagswahl getrennt an unterschiedlichen Tischen
bzw. in getrennten Räumen durchgeführt werden. Im Erlaß
vom 6. Juli hieß es noch klipp und klar: „Der Volksentscheid wird
in demselben Wahlraum und an demselben Wahltisch durchgeführt.“

An anderer Stelle steht: „Es wird dieselbe Wahlurne benutzt.“ Heute
können wir lesen: „Für die Bundestagswahl und den Volksentscheid
werden separate Urnen sowie separate Wahl-/Abstimmungskabinen verwendet.

„Rechtliche Gründe können wohl nicht zum Sinneswandel des
Landesabstimmungsleiters geführt haben, sonst hätte er wohl seinen
Schnellbrief vom 6. Juli nicht in die Welt setzen dürfen. Die CDU-Landtagsfraktion
kann sich daher nur der Forderung des Gemeindetages anschließen,
daß die Landesregierung die erschwerenden Veränderungen zurücknimmt.
Die Landesregierung sollte nicht – wie schon so oft – auf Synergieeffekte
und Verwaltungsvereinfachung verzichten. Sonst drängt sich in der
Tat der Verdacht auf, sie wolle durch weitere Formalismen den Volksentscheid
erschweren“, so Schlie abschließend.

Pressesprecher

Bernd Sanders

Landeshaus

24100 Kiel




Nr.304/98 vom 06. August 1998

Martin Kayenburg: Späte Einsicht

„Es ist gut, daß die kommunalen Spitzenverbände die rot/grüne
Landesregierung zur späten Einsicht in Bezug auf den Volksentscheid
am 27. September getrieben haben“. So kommentiert der Vorsitzenden der
CDU-Landtagsfraktion und Oppositionsführer im Schleswig-Holsteinischen
Landtag, Martin Kayenburg, das heute von Innenstaatssekretär Wegener
vorgestellte Verfahren für den Volksentscheid.

Die Landesregierung sei mit ihrem Versuch, dem Volksbegehren zur Rechtschreibreform
Steine in den Weg zu legen, zum Glück erneut gescheitert. Das ganze
Verfahren hinterlasse aber einen äußerst bitteren Nachgeschmack.
Die rot/grüne Landesregierung mit Frau Simonis an der Spitze habe
sich selbst dem Verdacht ausgesetzt, einen Volksentscheid torpedieren zu
wollen, dessen möglicher Ausgang nicht in ihre politischen Vorstellungen
passe. Dies zeige, daß insbesondere Frau Simonis ihr Verhältnis
zu den vor allem von der SPD gewünschten plebiszitären Elementen
in der Verfassung noch einmal grundsätzlich überdenken müsse.

„Vielleicht kommt sie ja geläutert aus dem Urlaub zurück“,
hofft Kayenburg abschließend.

Pressesprecher

Bernd Sanders

Landeshaus

24100 Kiel




Nr. 372/98 vom 28. September 1998

Angelika Volquartz:

Rot/Grün trägt die Verantwortung

für erneute Belastungen in den Schulen

„Die rot/grüne Landesregierung und besonders die Bildungsministerin
tragen die alleinige Verantwortung für die erneuten Belastungen, die
durch das Ergebnis des Volksentscheides jetzt an den schleswig-holsteinischen
Schulen entstehen werden. Frau Böhrk hat die Schüler und die
Lehrer sehenden Auges in die neuen Rechtschreibregeln getrieben, die in
Schleswig-Holstein nun nicht mehr angewandt werden dürfen. Sie ist
Schuld daran, daß insbesondere die Kinder in den Grundschulklassen
jetzt wieder umlernen müssen. Eine Bildungsministerin, die so etwas
verantwortet, muß sich selbst fragen, ob sie noch länger in
ihrem Amt verbleiben kann. Es wäre anständig., wenn sie angesichts
des Schadens, den sie den Kindern zugefügt hat, jetzt von sich aus
ihr Amt aufgeben würde.“

Das erklärt die bildungspolitische Sprecherin der CDU- Landtagsfraktion,
Angelika Volquartz, zum Ergebnis des Volksentscheids.

Die Bildungsministerin habe im November 1996 die neuen Rechtschreibregeln
zum 1. Dezember 1996 in Kraft gesetzt. Die schleswig-holsteinischen Schulen
erfuhren davon durch einen Bericht in den „Kieler Nachrichten“ fünf
Tage zuvor.

Die CDU-Landtagsfraktion habe die Bildungsministerin immer davor gewarnt,
die neuen Rechtschreibregeln schon in Kraft zu setzen, bevor über
alle eingeleiteten Rechtsmittel, einschließlich erkennbarer Volksinitiativen,
abschließend entschieden worden sei. Daran habe sich Frau Böhrk
in ihrer Eigenmächtigkeit und ihrem Drang mal wieder eine Vorreiterrolle
einnehmen zu wollen, nicht gehalten.

So habe die rot/grüne Mehrheit am 21. Februar 1997 einen CDU-Antrag
abgelehnt, in dem die Aussetzung des entsprechenden Erlasses gefordert
worden war.

Auch ein Verfahren mit ungewissem Ausgang vor dem Bundesverfassungsgericht
habe Frau Böhrk nicht dazu bewegen können, den Erlaß auszusetzen.
Im Gegensatz zu ihr habe die niedersächsische Landesregierung sofort
die Anwendung der neuen Regeln gestoppt, nachdem in nur einem Verwaltungsgerichtsverfahren
eine entsprechende Entscheidung gefallen sei. In Schleswig-Holstein dagegen
habe die Ministerin an ihrem Erlaß festgehalten.

Darüber hinaus habe die Landesregierung, angeführt von der
Ministerpräsidentin, mit Tricks versucht die Volksinitiative auszuhebeln
und zu Fall zu bringen. Dazu gehörten u.a. die mit Hilfestellung der
Landesregierung zustande gekommene Abstimmungsfrage der rot/grünen
Mehrheit, die zur Verwirrung der Bürgerinnen und Bürger beitragen
sollte. Außerdem seien die Versuche der Ministerpräsidentin,
(FOCUS-Interview vom 20. Juli 1998) mit massivem Druck die Gegner der Rechtschreibreform
einzuschüchtern und die Verteilung von Werbematerial auf dem Dienstweg
an die Schulen zu erwähnen.

Der heute von der Bildungsministerin angekündigte Erlaß,
in den Schulen beide Schreibweisen zu erlauben, konterkariere die Entscheidung
der schleswig-holsteinischen Wählerinnen und Wähler. Frau Böhrk
wolle jetzt offenbar die Verwirrung an den Schulen komplett machen, indem
sie neue und alte Regeln umsetzen wolle.

Sie sei außerstande, das demokratisch zustande gekommene Ergebnis
des Volksentscheides und damit ihre Niederlage zu akzeptieren. Dies sei
ein absurder Vorgang.

Angelika Volquartz: „Frau Böhrk hat Berthold Brecht offenbar verinnerlicht:
Wenn das Volk nicht so entscheidet, wie es die Regierenden wollen, wählt
sich die Regierung ein neues Volk. Das wird Frau Böhrk nicht gelingen.“

Pressesprecher

Bernd Sanders

Landeshaus

24100 Kiel




Nr.375/98 vom 30. September 1998

Martin Kayenburg und Angelika Volquartz:

Frau Simonis muß Frau Böhrk stoppen

Als „völlig unakzeptabel, verfassungsmäßig bedenklich
und an Rechtsbeugung grenzend“ haben der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion
und Opositionsführer im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Martin Kayenburg,
und die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion, Angelika Volquartz,
heute die Versuche der Bildungsministerin bezeichnet, das Ergebnis des
Volksentscheids vom 27. September zur Rechtschreibreform zu unterlaufen.

Niemand könne daran deuteln, sagten Martin Kayenburg und Angelika
Volquartz heute in Kiel, daß die überwältigende Mehrheit
der Bürgerinnen und Bürger eindeutig „nein“ zur Rechtschreibreform
gesagt hätten , in dem sie entweder dem Gesetzentwurf der Volksinitiative
zugestimmt oder aber den Gesetzentwurf der Rot/Grünen Landtagsmehrheit
abgelehnt hätten.

Wer jetzt mit Bücherzählereien oder mißverständlichen
Erlassen dieses eindeutiges Votum des Souveräns umkrempeln wolle,
offenbare ein erschreckendes Demokratieverständnis.

Der Wille des Souveräns sei in dem Volksentscheid in Schleswig-Holstein
eindeutig und völlig unmißverständlich artikuliert worden.
Wer plebiszitäre Elemente in der Landesverfassung durchgesetzt habe,
der müsse ihre Ergebnisse hinnehmen, auch wenn sie für die Regierung
eine Niederlage bedeuteten.

„Wenn Frau Böhrk dieses Demokratieverständnis nicht aufbringt,
muß sie von Frau Simonis sofort gestoppt oder aus dem Kabinett entlassen
werden“, forderten Martin Kayenburg und Angelika Volquartz. Die Landesregierung
setze sich anderenfalls dem Verdacht aus, nach dem Scheitern des Mitbestimmungsgesetzes,
der Rechtswidrigkeit der Abfallabgabe und dem Stopp des Immobiliendeals
erneut nicht im Sinne der Verfassung zu handeln.

Pressesprecher

Bernd Sanders

Landeshaus

24100 Kiel




Nr.378/98 vom 05. Oktober 1998

Martin Kayenburg: Simonis muß jetzt ihre Chance nutzen

„Der Weggang von Wirtschaftsminister Steinbrück bietet Ministerpräsidentin
Simonis, die ja nach eigenen Aussagen bis zum Jahr 2000 in Kiel bleiben
will, eine große Chance ihr Kabinett jetzt unverzüglich umzubilden
und zu verkleinern. Wenn sie diese Chance nicht nutzt, zeigt sie damit
wie wenig Autorität sie selbst noch in dieser abgehalfterten Regierung
hat.“ Das erklärt der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion und Oppositionsführer
im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Martin Kayenburg, heute in Kiel.

Frau Simonis müsse jetzt die Bildungsministerin entlassen, die
im Umgang mit der Rechtschreibreform eine schwere Niederlage erlitten und
mangelndes Demokratieverständnis bewiesen habe. Fällig sei auch
die Entlassung des Finanzministers, dessen Haushaltsentwürfe 1998
und 1999 nach dem Spruch des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig
seien und der darüber hinaus die Verantwortung für die desolate
Finanzlage des Landes trage.

Als „Sparsignal von oben“ sei außerdem eine Verkleinerung des
Kabinetts überfällig, sagte Kayenburg weiter. Die Zusammenführung
von Landwirtschafts- und Umweltministerium und die Verlagerung der bisherigen
Aufgaben des Ministeriums für Frauen, Jugend, Wohnungs- und Städtebau
auf andere Häuser sowie die Streichung von Doppelbesetzungen auf der
Staatssekretärsebene im Bildungsministerium und im Finanz- und Energieministerium
könnten aktuelle und schnell umzusetzende Sparbeiträge der Landesregierung
sein, die zudem auch eine deutliche Effizienzsteigerung mit sich brächten.

Er bezweifele allerdings, sagte Kayenburg, daß solche sinnvollen
Einschnitte von der Ministerpräsidentin noch durchgesetzt werden könnten.
Er befürchte, daß es nach der Berufung eines neuen Wirtschaftsministers
bei dem bisherigen kleinkarierten Herumgewurstel bleibe, bis es im Jahr
2000 zum Regierungswechsel komme, erklärte Kayenburg abschließend.

Pressesprecher

Bernd Sanders

Landeshaus

24100 Kiel




Nr. 380/98 vom 5. Oktober 1998

Jost de Jager:

GEW-Aufruf stellt Frau Böhrk ins Abseits

Als "überraschend aber konsequent“ hat der bildungspolitische
Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Jost de Jager, die Forderung der GEW
nach Aufgabe der Entbeamtungspolitik bei den Lehrerinnen und Lehrern bezeichnet.
Die GEW nähere sich nun weitgehend den Positionen der CDU-Landtagsfraktion
an, stellte de Jager fest.

Für die Bildungsministerin und die Ministerpräsidentin bedeute
die Positionsänderung der GEW jedoch den Verlust ihrer letzten Verbündeten
überhaupt gegen Lehrer als Beamte.

„Die politischen Extremtouren der Bildungsministerin sind im ideologischen
Dickicht stecken geblieben. Da ist es gut, daß die GEW ihr jetzt
einen Weg aus der 'ideologisch motivierten Position' weist“, sagte Jost
de Jager.

„Nach dem Ärger um die Schulgesetznovelle, ihrem undemokratischen
Verhalten im Zuge des Volksentscheides zur Rechtschreibreform und der heutigen
Forderung der GEW wird immer deutlicher, daß sich Frau Böhrk
vollkommen übernommen hat“, erklärte de Jager. Es sei Zeit, daß
Frau Simonis bei der anstehenden Kabinettsumbildung die notwendigen Konsequenzen
ziehe.

Pressesprecher

Bernd Sanders

Landeshaus

24100 Kiel




Nr. 402/98 vom 12. Oktober 1998

Martin Kayenburg: Die Erosion in der Landesregierung geht weiter

Mit dem Ausscheiden von Bildungsministerin Gisela Böhrk setzt
sich die Erosion in der Landesregierung fort, erklärte der Vorsitzende
der CDU-Landtagsfraktion und Oppositionsführer im Schleswig-Holsteinischen
Landtag, Martin Kayenburg. Bezeichnend ist, daß sich Frau Böhrk
offensichtlich zu ihrem Rücktritt durch Frau Simonis genötigt
sah und dem Druck der drohenden Ablösung nicht mehr standhalten wollte.
Der Brief von Gisela Böhrk an die Ministerpräsidentin wirft ein
deutliches Licht auf den desolaten Zustand der schleswig-holsteinischen
Landesregierung und das Klima im Kabinett. Die Regierung Simonis hat jeglichen
inneren Zusammenhalt verloren, anders läßt sich die Art und
Weise des Abschieds von Frau Böhrk und die Ablösung von mehreren
Staatssekretärinnen und Staatssekretären nicht erklären.

Die Bildungspolitik der Landesregierung, die auch von Frau Simonis
getragen wurde, ist seit dem Regierungswechsel 1988 ein einziges Trauerspiel
gewesen, so Kayenburg weiter. Neben einer unfähigen Ministerin hätten
zwei überforderte Staatssekretäre gestanden. Alles zusammen habe
zu einer Katastrophe in der Bildungspolitik – von den Schulen über
die Hochschulen bis zur Kultur – unseres Landes geführt.

Der letzte Akt im Nachweis der Überforderung und auch Unfähigkeit
seien jetzt die Einlassungen der Bildungsministerin zum Erfolg der Volksinitiative
„WIR gegen die Rechtschreibreform“ gewesen. Hier habe Frau Böhrk erneut
gezeigt, was auch schon beim Schulgesetz offenbar wurde, daß es ihr
nämlich neben fachlicher Qualifikation auch an Demokratieverständnis
fehle.

Dementsprechend ist das Ausscheiden von Frau Böhrk, das mehr oder
minder auch durch den Druck der Öffentlichkeit zustande kam, die logische
Konsequenz und seit langem überfällig gewesen, stellte Martin
Kayenburg fest.

Dieser unfreiwillige Rücktritt macht deutlich, daß Frau
Simonis nicht mehr Herrin des Verfahrens und die Regierung am Ende ist.

Pressesprecher

Bernd Sanders

Landeshaus

Düsternbrooker Weg 70

24100 Kiel




Nr. 421/98 vom 04. November 1998

Jost de Jager:

Rechtschreibreform muß in die Ministerpräsidentenkonferenz
- Volksentscheid verpflichtet Simonis


Die CDU-Landtagsfraktion erwartet von Ministerpräsidentin Heide
Simonis, die Ablehnung der Rechtschreibreform durch den Volksentscheid
in Schleswig-Holstein auf die Tagesordnung der Ministerpräsidentenkonferenz
zu setzen. Dabei ist sie verpflichtet, den demokratischen Willen der Menschen
in diesem Land offensiv zu vertreten und ihre Kollegen nicht nur darüber
in Kenntnis zu setzen. „Frau Simonis hat als einzige Ministerpräsidentin
den direkten Volkswillen auf ihrer Seite“, betonte der bildungspolitische
Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Jost de Jager.

Er verwies darauf, daß es bislang keine direkte demokratische
Legitimation für die Rechtschreibreform gibt, sehr wohl aber eine
dagegen. In einigen Bundesländern gäbe es derzeit darüber
hinaus weitere Volksinitiativen. Die Ministerpräsidenten müssen
deshalb darüber beraten, in welchem Verfahren der verfassungsmäßige
Volksentscheid in Schleswig-Holstein nun umgesetzt werden kann. Dies dürfe
nicht allein der Kultusministerkonferenz überlassen bleiben.

Die Ministerpräsidentin muß darüber hinaus Rede und
Antwort stehen, wie sie den verfassungsgemäßen Willen der Menschen
in Schleswig-Holstein in der Ministerpäsidentenkonferenz vertreten
hat. Durch den Volksentscheid ist sie dazu verpflichtet.

Pressesprecher

Bernd Sanders

Landeshaus

24100 Kiel




Nr. 448/98 vom 19. November 1998

Jost de Jager:

Landesregierung verpflichtet zu schneller und nachdrücklicher
Umsetzung des Volksentscheids


Die CDU-Landtagsfraktion und die Volksinitiative „WIR gegen die Rechtschreibreform“
mahnten erneut eine zügige und präzise Durchsetzung des Volksentscheides
durch die Landesregierung an. Dies ist das Ergebnis einer gemeinsamen Sitzung
von Vertretern der Volksinitiative und Vertretern der CDU-Fraktion unter
Teilnahme des Fraktionsvorsitzenden Martin Kayenburg am Mittwoch, teilte
der bildungspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Jost de Jager,
mit.

Dazu gehört nach seinen Worten eine schnelle Klärung der
Frage der in den Schulen verwendeten Schulbücher. „Die Landesregierung
muß sicherstellen, daß jetzt nur noch Schulbücher in der
laut Schulgesetz gültigen Rechtschreibung für den Unterricht
zugelassen werden“, sagte de Jager. Volksinitiative und CDU-Fraktion appellierten
an die Schulträger, in den derzeit laufenden Haushaltsberatungen auf
kommunaler Ebene die Anschaffung von Schulbüchern in der herkömmlichen
Rechtschreibung einzuplanen. Die Versorgung mit Schulbüchern obliegt
der politischen Verantwortung des Bildungsministerium.

Nach Auffassung von CDU und Volksinitiative muß auch klar sein,
daß der Erlaß vom November 1996, der die Rechtschreibreform
in den Schulen eingeführt hat, durch das Votum des Volksentscheids
vom Tisch ist. De Jager verwies darauf, daß die Landesregierung weiterhin
durch den Volksentscheid die politische Verpflichtung und Verantwortung
hat, das Ergebnis zur Rücknahme der Rechtschreibreform in den Bundesgremien
mit Nachdruck zu vertreten und voranzutreiben. Dies gelte insbesondere
für die bevorstehende Ministerpräsidentenkonferenz. Die CDU-Landtagsfraktion
werde von der Regierung Rechenschaft abverlangen.

Thema der Zusammenkunft war auch die Initiative gegen die Rechtschreibreform
in Bremen. Dabei berichtete der Vorsitzende der Volksinitiative, Herr Dräger,
von einem zu erwartenden Erfolg. Für die Kultusminister und Ministerpräsidenten
gebe es deshalb keinen Grund sich zurückzulehnen.

Pressesprecher

Bernd Sanders

Landeshaus

24100 Kiel




Nr. 52/99 vom 09.Februar 1999

Jost de Jager:

Statt Werbegeschenke zu akzeptieren, lieber Schulbücher
in vorgeschriebener Rechtschreibung besorgen


Zu der Verteilaktion von 10.000 Wörterbüchern in neuer und
herkömmlicher Rechtschreibung erklärte der bildungspolitische
Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Jost de Jager, MdL:

„Statt das Verteilen von Werbegeschenken durch Bertelsmann und GEW
zu akzeptieren, sollte das Land lieber alle Aktivitäten in die Beschaffung
von Schulbüchern in der durch Volksentscheid festgelegten Rechtschreibung
legen. Die Verteilung unterläuft das klare Ergebnis des Volksentscheids.
Außerdem sei es verwunderlich, daß an Schleswig-Holsteins Schulen
offenbar jeder das verteilen kann, was er will.“

Pressesprecher

Bernd Sanders

Landeshaus

24100 Kiel




Nr. 63/99 vom 12. Februar 1999

Jost de Jager:

Verwendung der verteilten Wörterbücher an Schulen zulässig?

Mit einer Kleinen Anfrage will der bildungspolitische Sprecher der
CDU-Landtagsfraktion, Jost de Jager, nähere Einzelheiten und Hintergründe
der skandalösen Verteilaktion von 10.000 Wörterbüchern sowohl
in herkömmlicher als auch in neuer Rechtschreibung durch die GEW an
schleswig-holsteinischen Schulen klären. Dabei gehe es vor allem um
die Frage, ob das Ministerium die Verteilaktion genehmigt hat und ob die
Verwendung der Wörterbücher an den Schulen überhaupt zulässig
ist, sagte de Jager.

Er erneuerte die Forderung der CDU an die Bildungsministerin, die Verteilung
zu stoppen. Er halte es darüber hinaus für ominös, daß
offenbar einfach Bücher an den Schulen im Lande verteilt werden können,
so de Jager. Immerhin seien die Schulen und vor allem auch das Ministerium
durch den Volksentscheid an die Verwendung der herkömmlichen Rechtschreibung
in den Schulen gebunden. Das Ministerium habe jetzt vor allem die Aufgabe,
die Schulen bei der Beschaffung von Büchern in der durch Volksentscheid
geregelten Rechtschreibung tatkräftig zu unterstützen. Alles
andere sei eine Mißachtung des Wählerwillens, wie er im Volksentscheid
zum Ausdruck gekommen ist.

Pressesprecher

Bernd Sanders

Landeshaus

24100 Kiel

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG

14. Wahlperiode

Drucksache 14/

12. Februar 1998

Kleine Anfrage des Abg. Jost de Jager(CDU)

Lexika-Verteilung von Bertelsmann und GEW an Schleswig-Holsteins
Schulen

Ich frage die Landesregierung:

Ist es richtig, daß Bertelsmann und die Gewerkschaft Erziehung
und Wissenschaft 10.000 Wörterbücher in herkömmlicher und
neuer Rechtschreibung an Schleswig-Holsteins Schulen verteilen?

Wenn ja, wann und in welchen Schulen?

Sind diese Wörterbücher zum Gebrauch für den Unterricht
zugelassen und im Katalog der zugelassenen Schulbücher aufgeführt?

Wenn nein, dürfen andere Lexika ohne Zulassung als Lehrmittel
verwendet werden?

Wann wurde das Ministerium über die Verteilaktion informiert?

Hat das Ministerium das Verteilen der Lexika genehmigt?

Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?

Wurden Eltern und Schüler über die Verteilaktion informiert?

Wenn nein, warum nicht?

Ist nach Auffassung der Landesregierung die Verteilaktion mit dem Ergebnis
des Volksentscheides vom 27.09.1998 vereinbar?




Nr. 117/99 vom 3. März 1999

Jost de Jager:

Unwissenheit des Ministeriums über Wörterbuch-Verteilaktion
ein starkes Stück


Als ein „starkes Stück“ hat der bildungspolitische Sprecher der
CDU-Landtagsfraktion, Jost de Jager, die Tatsache bezeichnet, daß
an schleswig-holsteinischen Schulen 10.000 umstrittene Wörterbücher
ausgeschüttet werden, ohne daß das Ministerium darüber
informiert ist. Laut Antwort auf eine Kleine Anfrage de Jagers weiß
das Ministerium weder, zu welchem Zeitpunkt noch an welchen Schulen die
Wörterbücher des Bertelsmann-Verlages, die sowohl die neue als
auch die herkömmliche Rechtschreibung beinhalten, verteilt worden
sind. Es stelle sich die Frage, ob das Ministerium wirklich noch weiß,
was an den Schulen im Lande geschieht.

Der Verweis auf die Zuständigkeit der einzelnen Schulen könne
nicht ziehen. Schließlich handelt es sich nicht um irgendwelche Wörterbücher
aus irgendeinem Anlaß. Vielmehr sei die Verteilaktion von GEW und
Bertelsmann rechtzeitig zum Wahlkampf um die Personalräte dazu angetan,
den Volksentscheid zur Rechtschreibung in Schleswig-Holstein zu unterlaufen,
kritisierte de Jager. Die Schulen seien durch den Volksentscheid an die
Verwendung der herkömmlichen Rechtschreibung gebunden. Hier habe das
Ministerium eine besondere politische Verantwortung. Die Ministerin hätte
die Verteilaktion stoppen müssen. Doch wer nichts weiß, kann
nichts verhindern.

Mehr als nur bemerkenswert ist nach Ansicht de Jagers darüber
hinaus, daß auch Eltern und Schüler nicht vorweg über die
Verteilung informiert worden sind. de Jager wies erneut darauf hin, daß
das Ministerium in der Verpflichtung steht, die Schulen bei der Beschaffung
von Lehr- und Hilfsmitteln in der herkömmlichen Rechtschreibung zu
unterstützen. Eine Initiative des Ministeriums in dieser Art sei nicht
in Ansätzen zu erkennen.

Pressesprecher

Bernd Sanders

Landeshaus

24100 Kiel




Nr. 351/99 vom 09. Juli 1999

Volker Rühe und Martin Kayenburg:

Rechtschreiberlaß des Innenministers ist nicht akzeptabel

Als „nicht akzeptabel“ haben der Spitzenkandidat der CDU Schleswig-Holstein
für die Landtagswahl 2000, Volker Rühe, und der Vorsitzende der
CDU-Landtagsfraktion und Oppositionsführer im Schleswig-Holsteinischen
Landtag, Martin Kayenburg, den Rechtschreiberlaß des Innenministers
bezeichnet, der am 1. August in Kraft treten soll.

Vor dem Hintergrund dieses Erlasses hat die CDU-Landtagsfraktion in
Abstimmung mit Volker Rühe heute beschlossen, dem CDU-Landesvorstand
am Montag vorzuschlagen, einer Initiative zur Änderung des Schulgesetzes
für die erste Landtagssitzung nach der Sommerpause zuzustimmen, um
sicherzustellen, daß es in Schleswig-Holstein so schnell wie möglich
eine einheitliche Rechtschreibung gibt, die auch an den Schulen gelten
muß.

Der Erlaßentwurf des Innenministers wolle, durch Festlegung der
Amtssprache, die Insellage für Schleswig-Holstein aufbrechen. Zugleich
schaffe der Innenminister aber ausgerechnet zum Schuljahresbeginn für
die Schleswig-Holsteinischen Schulen eine neue Insellage.

Der Erlaß bedeute, daß die Verwaltungen in ganz Schleswig-Holstein
nach den neuen Regeln schreiben müßten und nur für die
Schulen und die Schulverwaltung unterhalb des Ministeriums eine Ausnahme
gemacht werde, wobei an den Hochschulen die zukünftigen Lehrer schon
die neue Rechtschreibung studieren müßten.

Die CDU-Fraktion nehme, auch im Hinblick auf die entsprechende Entwicklung
in Berlin, die seit dem Volksentscheid entstandene Lage zur Kenntnis. Im
Interesse gerade der Kinder, die zum Schuljahresbeginn eingeschult werden,
sei es jetzt notwendig, endgültig für Klarheit zu sorgen. Die
CDU-Fraktion habe sich seinerzeit für die Volksinitiative „Wir gegen
die Rechtschreibreform“ eingesetzt, weil sie die Rechtschreibreform für
nicht gelungen und fehlerhaft halte. Sie wolle aber jetzt vor allem im
Interesse der Kinder die neue Lage akzeptieren.

Pressesprecher

Bernd Sanders

Landeshaus

24100 Kiel




Nr. 365/99 vom 16. Juli 1999

Martin Kayenburg:

Es ist erfreulich, daß sich

SPD und Grüne auf eine Lösung zubewegen

In einer Antwort auf den Offenen Brief der Fraktionsvorsitzenden von
SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Rechtschreibreform begrüßt
der Vorsitzende der CDU-Fraktion und Oppositionsführer im Schleswig-Holsteinischen
Landtag, Martin Kayenburg, gleichermaßen in einem Offenen Brief die
Bereitschaft der Mehrheitsfraktionen, nunmehr zügig das Schulgesetz
im Interesse der Kinder zu ändern.

Kayenburg macht darauf aufmerksam, daß die CDU bereits durch
ihren bildungspolitischen Sprecher, Jost de Jager, den Landtagsfraktionen
ein entsprechendes Gesprächsangebot zur Vorbereitung einer fraktionsübergreifenden
Initiative unterbreitet hat.

Den genauen Wortlaut des Schreibens von Herrn Kayenburg können
Sie der beigefügten Anlage entnehmen.

Pressesprecher

Bernd Sanders

Landeshaus

24100 Kiel

Frau

Irene Fröhlich, MdL

Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herrn

Lothar Hay, MdL

Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion

im Hause

16. Juli 1999

Sehr geehrte Frau Fröhlich,

sehr geehrter Herr Hay,

ich freue mich, daß Sie mit uns gemeinsam die Änderung des
Schulgesetzes in Sachen Rechtschreibreform betreiben wollen. Die CDU hat
im Interesse unserer Kinder und in Kenntnis des Risikos von fairer und
unfairer Kritik seitens der Reformgegner beschlossen, den Weg für
eine fraktionsübergreifende, einvernehmliche Lösung zu suchen.

Diese Entscheidung wurde dringlich, weil der Innenminister ohne Handlungszwang
die Schulen in eine extreme Insellage gebracht und die Situation für
unsere Schülerinnen und Schüler noch verschlimmert hätte.
SPD und Grüne wollten dies offensichtlich billigend hinnehmen.

Zur historischen Wahrheit gehört allerdings, daß es unterschiedliche
Bewertungen über den Erfolg der Initiative gab. Der damalige Präsident
der Kultusministerkonferenz, der niedersächsische Kultusminister Prof.
Wernstedt, hatte am 7. August 1997 erklärt: „Sollte irgendein Land
letztinstanzlich gerichtlich gezwungen werden, eine gesetzliche Grundlage
für die Schreibreform zu schaffen, ist im Interesse der Einheitlichkeit
der Regeln im deutschen Sprachraum ein abgestimmtes Vorgehen der Länder
und des Bundes unerläßlich.“ In diesem Sinne, daß für
den Fall, daß ein Land aus der Reform ausscheren würde, das
Gesamtprojekt gescheitert wäre, hat sich seinerzeit übrigens
auch der damalige Bundesgeschäftsführer der SPD, Franz Müntefering,
geäußert. Aus diesem Grunde ist auch die Enttäuschung der
Rechtschreibreformgegner und Volksinitiativen zu verstehen, die sich von
dem Versprechen der SPD-dominierten Kultusministerkonferenz getäuscht
sehen müssen.

Im übrigen beweisen die Versuche von Volksinitiativen in anderen
Bundesländern, daß in der Tat nicht absehbar war, ob nicht andere
Länder dem schleswig-holsteinischen Entscheid folgen würden.
Da dies nicht geschehen ist, hat die CDU die richtigen Konsequenzen gezogen;
ich finde es gut, daß Sie uns nacheilen.

Zu Ihrer Spekulation über die Fragestellungen auf dem Stimmzettel
darf ich nur darauf hinweisen, daß diese zum Teil vom Landeswahlleiter,
aber insbesondere von der Volksinitiative und von Ihnen formuliert wurden
und wir an keiner Stelle beteiligt waren. Wenn also die Frage unglücklich
gestellt war, muß das auf die SPD und Grünen besonders zurückfallen.

Ihrer rechtlichen Einschätzung will ich gern folgen und habe deswegen
unseren bildungspolitischen Sprecher, Herrn de Jager, gebeten, mit den
Bildungspolitikern der anderen Fraktionen Kontakt aufzunehmen. Ein entsprechender
Terminvorschlag liegt den Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen bereits
vor, so daß wir gemeinsam initiativ werden können, um die Änderung
des Schulgesetzes in der 37. Tagung am 15. bis 17. September 1999 in beiden
Lesungen auch zu vollziehen. An dieser Stelle möchte ich daran erinnern,
daß ich mich bereits im September des letzten Jahres in der Weise
geäußert habe, daß es für die CDU-Landtagsfraktion
kein Tabu ist, den Stop der neuen Rechtschreibregeln an den Schulen auch
im Falle eines positiven Ausgangs des Volksentscheides noch einmal im Landtag
zu diskutieren.

Wir freuen uns, daß Sie auf unserem Wege sind und im Interesse
der Kinder ebenfalls die 1. und 2. Lesung für eine Landtagssitzung
anregen.

Mit freundlichen Grüßen

P. S.: Ebenso wie Sie Ihr Schreiben habe ich meine Antwort darauf der
Presse zugänglich gemacht.




Nr. 425/99 vom 15. September 1999

TOP 8

Jost de Jager: Es geht um Schülerinnen und Schüler

Wir beraten heute über etwas, das in der Tagesordnung schlicht
als Änderung des Schulgesetzes ausgewiesen ist. Genauer handelt es
sich dabei um die Streichung des Abs. 10 § 4 des Schulgesetzes, der
den Status Quo ante wieder herstellen soll, indem das Schulgesetz künftig
keine Ausführung mehr über die zu verwendende Rechtschreibung
in den Schulen enthält.

Dieser Vorgang ist von einiger Tragweite, da der in Rede stehende Passus
im Schulgesetz durch Volksentscheid zustandegekommen ist. Es ist deshalb
gut und richtig, dass das Parlament diese Schulgesetzänderung mit
einem interfraktionellen Antrag und einer zu erwartenden Einstimmigkeit
vornimmt. Schließlich wäre es nicht zuletzt für die politische
Kultur im Lande unschön, wenn die Aufhebung des ersten erfolgreichen
Volksentscheids in Schleswig-Holstein im Parteienstreit untergehen würde.

Gleichwohl wird niemand bestreiten, dass vor allem die CDU dabei in
einer besonderen Verantwortung steht. Andererseits stehen wir als Union
aber auch nicht im Verdacht, nun etwas parlamentarisch umsetzen zu wollen,
was an der Wahlurne seinerzeit nicht gelungen ist.

Wir haben unsere Entscheidung getroffen, in Respekt vor der Entscheidung
der Wählerinnen und Wähler beim Volksentscheid im vergangenen
Jahr, den wir unterstützt haben, aber auch in Verantwortung für
die Schülerinnen und Schüler an den Schulen Schleswig-Holsteins
vor dem Hintergrund einer veränderten Ausgangslage.

Diese veränderte Ausgangslage, auf die ich nachher noch näher
eingehen werde, ist für uns der entscheidende Punkt gewesen. Wir halten
an der inhaltlichen Kritik an der Rechtschreibreform nach wie vor fest.
Wir sind bei der Frage, ob diese Reform klug, durchdacht und handwerklich
präzise konzipiert worden ist, nicht über Nacht vom Saulus zum
Paulus geworden. Wir sind von ihrer Notwendigkeit noch immer nicht überzeugt.
Und deshalb ist die Reform der Reform, die ja schon in Gang gesetzt worden
ist, zwingend erforderlich. Zu Recht wird von den Gegnern kritisiert, dass
durch diese mängelbehaftete Reform die Einheitlichkeit dieser Schriftsprache
nicht gewährleistet wird. Hier ist eine Vereinheitlichung von Regeln,
Ausnahmen und Anwendung zwischen Lexika, Redaktionen und Verlagen erforderlich.

Zu der Forderung nach Einheitlichkeit gehört aber auch etwas anderes.
Nämlich die Erkenntnis, dass wenn ich bundesweit die Rechtschreibung
nach den alten Regeln nicht bekommen kann, ich die neuen Regeln auch in
Schleswig-Holstein akzeptieren muss. Wir können es nicht zulassen,
dass die schleswig-holsteinischen Schüler auf Dauer in einer Rechtschreibung
unterrichtet werden, die ausserhalb der Schulen keine Anwendung findet.
Dauerhaft ist für uns in diesem Zusammenhang bereits der Zeitraum
von einem weiteren Schuljahr.

Seit dem Volksentscheid hat sich die Ausgangslage maßgeblich
verändert. Mit dem Volksentscheid verbunden war immer das Versprechen,
dass es zu keiner dauerhaften Insellage für die Schülerinnen
und Schüler in Schleswig-Holstein kommen wird. Vielmehr war mit dem
Volksentscheid stets die Annahme verbunden, dass von Schleswig-Holstein
ein Signal ausgehen würde, das die Rechtschreibreform bundesweit kippt.
Nach einem Jahr ist festzuhalten, dass diese erhoffte bundesweite Signalwirkung
nicht eingetreten ist. Die demokratische Legitimation gegen die Rechtschreibreform
in Schleswig-Holstein hat keine Entsprechung in anderen Bundesländern
gefunden. Es war auch für uns enttäuschend, dass die Volksinitiativen
in anderen Bundesländern nicht von Erfolg gekrönt waren bzw.
wegen Verfahrensfragen steckengeblieben sind.

Ausschlaggebend für uns war das Scheitern des Berliner Volksbegehrens
mit nicht einmal der Hälfte der erforderlichen Unterschriften. Anlass
war aber auch der vorgelegte Erlassentwurf des Innenministers, der die
Lage der Schulen in Schleswig-Holstein deutlich kompliziert hätte.
Danach wäre die neue Rechtschreibung als Amtssprache für alle
Bereiche eingeführt worden bis auf die Schulverwaltung unterhalb der
Ebene des Ministeriums. Dieser Erlass hätte für die Schulen eine
doppelte Insellage herbeigeführt: einmal bundesweit und zum anderen
innerhalb des Landes. Darüber hinaus wäre die praktische Folge
ein umständliches Rückübersetzen von Verwaltungsvorschriften
auf der Ebene der unteren Schulaufsicht und der Schulen gewesen. Ergebnis
des Erlasses wäre es z. B. gewesen, dass dieser Erlass, in der neuen
Rechtschreibung verfasst, nicht in den Schulen hätte ausgehängt
werden können, ohne dass er zuvor in die alte Rechtschreibung übersetzt
worden wäre. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Vor dem Hintergrund dieser Ausgangslage liegt es in unserer Verantwortung
für die Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein,
die vorgesehene Bestandsaufnahme nicht erst nach zwei Jahren, sondern schon
nach einem Jahr vorzunehmen. Wir sind uns auch, das sei hinzugefügt,
absolut sicher, mit der Änderung des Schulgesetzes rechtlich auf gesichertem
Boden zu stehen. Nach allen uns vorliegenden rechtlichen Bewertungen kann
der Landtag sehr wohl eine durch Volksentscheid zustandegekommene Gesetzesänderung
wieder ändern. Dies ist eine Frage, die politisch zu klären ist,
nicht rechtlich. Allerdings ist ebenso unstrittig, dass damit Fragen aufgeworfen
werden, die in einer künftigen Reform der Volksgesetzgebung zu klären
sind.

Wenn wir uns schon zu einer Änderung des Schulgesetzes in dieser
Frage durchringen, dann muss es im Sinne der Schülerinnen und Schüler
wie der Schulen insgesamt zügig geschehen. Dies ist der Grund, weshalb
wir basierend auf einem gemeinsamen Antrag aller Fraktionen die Gesetzesänderung
in 1. und 2. Lesung in dieser Sitzung vornehmen wollen. Dies mag zwar nicht
das übliche Verfahren sein, es ist aber vertretbar und richtig, wenn
ein interfraktioneller Antrag vorliegt und das Thema -–was man für
die Rechtschreibreform mit Fug und Recht behaupten kann – bereits in allen
Facetten durchdiskutiert ist.

Hinzu kommt ein Zeitfaktor. Wir wissen, um es vorsichtig auszudrücken,
dass in vielen Schulen die Rechtschreibung in diesen Tagen bereits flexibel
gehandhabt wird, ein Umstand übrigens, auf den die Ministerin bereits
in einem Interview Bezug genommen hat. Wir stehen als Gesetzgeber deshalb
in der Verpflichtung, die Lehrerinnen und Lehrer mit der rechtlichen Unsicherheit
nicht länger allein zu lassen und müssen deshalb möglichst
rasch eine gesicherte gesetzliche Grundlage schaffen. Parlamentarisch werden
wir in dieser Sitzung die Voraussetzung für eine möglichst zügige
Umsetzung in den Schulen herbeiführen. Dies muss sich in der verwaltungstechnischen
Umsetzung aber auch fortsetzen. Ich persönlich bin über das Datum
01. November für das Inkrafttreten des neuen Rechtschreiberlasses
für die Schulen, das in den Zeitungen kursiert, sehr verwundert und
bitte die Ministerin heute klarzustellen, wann der Erlass kommen wird.
Nach den uns vorliegenden Auskünften können der Erlass und das
Gesetz binnen Wochenfrist verkündet und damit umgesetzt sein. Damit
hätten wir ca. 1 Monat nach Schulbeginn eine für die Schulen
handhabbare Situation hergestellt. Dieser Schritt, Sie werden es mir glauben,
ist uns als Union mit Sicherheit nicht leichtgefallen. Wir glauben aber,
damit das einzig richtige für die Schülerinnen und Schüler
getan zu haben.

Pressesprecher

Bernd Sanders

Landeshaus

24100 Kiel




Nr.485/99 vom 19. Oktober 1999

Martin Kayenburg: Chancengleichheit wahren

Zur Wahrung der in der Verfassung garantierten Chancengleichheit der
Opposition hat der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion und Oppositionsführer
im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Martin Kayenburg, heute Bildungsministerin
Ute Erdsiek-Rave ermahnt.

Anlaß ist die vom Bildungsministerium herausgegebene Publikation
„Schule aktuell“. In der Oktober-Ausgabe dieser Informationsschrift hatte
die Bildungsministerin ausschließlich ihren Redebeitrag aus der Parlamentsdebatte
über das Thema Rechtschreibreform veröffentlicht und damit einem
großen Kreis von Beziehern zugänglich gemacht.

In einem „offenen Brief“ an die Bildungsministerin schreibt Martin
Kayenburg: „Wenn Sie auf diese Debatte soviel Wert legen, dass Sie die
Leserinnen und Leser von „Schule Aktuell“ darüber informieren, hätte
ich aus Gründen der Fairness und der Wahrung der in der Verfassung
vorgesehenen Chancengleichheit der Opposition erwartet, dass sie die genannte
Debatte mit den Beiträgen aller Fraktionen veröffentlicht hätten
und nicht nur einen Auszug“.

Mit der Veröffentlichung ihres eigenen Redebeitrages im Parlament
in einer amtlichen Publikation des Ministeriums setze sich die Bildungsministerin
zwangläufig dem Verdacht aus, amtliche Veröffentlichungen zur
Werbung für die eigene Position und die eigene Politik zu missbrauchen.
„Gerade in Vorwahlzeiten verletzt die Ministerin dadurch das Zurückhaltungsgebot
des Bundesverfassungsgerichts“, stellte Kayenburg heute in Kiel fest. Er
erwarte eine vollständige Dokumentation der Landtagsdebatte in der
nächsten Ausgabe von „Schule aktuell, forderte Kayenburg abschließend.
Im übrigen habe er den Landtagspräsidenten gebeten auch seinerseits
auf die Einhaltung des Verfassungsgrundsatzes der Chancengleichheit hinzuwirken.

Pressesprecher

Bernd Sanders

Landeshaus

24100 Kiel

 

 



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