KMK Dresdner Erklärung
PRESSEMITTEILUNG Bonn, den 25.10.1996
Dresdner Erklärung der Kultusministerkonferenz zur Neuregelung der Rechtschreibung
Die Kultusministerkonferenz hat auf ihrer 277. Plenarsitzung am 24./25.10.1996 in Dresden eine Erklärung zur Neuregelung der Rechtschreibung verabschiedet und darin die Argumente, die die Unterzeichner der sog. Frankfurter Erklärung zur Rechtschreibreform geltend machen, um einen Stopp der Neuregelung zu fordern, als falsch zurückgewiesen. Die Dresdner Erklärung der Kultusministerkonferenz hat folgenden Wortlaut:
1. Die Neuregelung der Rechtschreibung ist in den vergangenen Jahren Gegenstand eines breiten
wissenschaftlichen, politischen und öffentlichen Diskussionsprozesses gewesen. Falsch ist also der Vorwurf, die Neuregelung der Rechtschreibung sei von einer kleinen, weitgehend anonymen Expertengruppe erarbeitet worden.
Tatsächlich wurde das neue Regelwerk von fachlich ausgewiesenen Wissenschaftlern aus Deutschland, Österreich und der Schweiz seit langen Jahren erarbeitet und diskutiert. Bereits 1988 hatten die Wissenschaftler im Auftrag von Kultusministerkonferenz und Bundesministerium des Innern einen ersten Entwurf vorgestellt. Dieser wurde nach intensiver, auch öffentlicher Diskussion 1992 in gründlich überarbeiteter Fassung vorgelegt. Die Presse hat darüber ausführlich berichtet. Die jetzt beschlossene Neuregelung basiert im wesentlichen auf dieser 1992 veröffentlichten Fassung. 1993 haben Kultusministerkonferenz und Bundesministerium des Innern eine öffentliche Anhörung zu den Vorschlägen durchgeführt. U.a. waren hier auch folgende Institutionen aus dem schriftstellerischen und publizistischen Bereich aufgefordert, schriftlich ihre Stellungnahme zu den Neuregelungsvorschlägen einzureichen: Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung, PEN-Zentrum, PEN-Zentrum (Ost), Deutsche Gesellschaft für Publizistik, Deutscher Journalistenverband e.V. Die hier Genannten haben auf diese Einladung, sich am Beratungsprozeß der Rechtschreibreform zu beteiligen, keinerlei Stellungnahme abgegeben. Schriftsteller und Publizisten waren aufgefordert, sich in den demokratischen Entscheidungsprozeß einzuschalten, haben diese Chance aber nicht wahrgenommen und beklagen nun das Ergebnis eines Willensbildungsprozesses, dem sie sich verweigert haben. Nun ist der demokratische Entscheidungsprozeß für die Neuregelung der Rechtschreibung im ganzen deutschsprachigen Raum abgeschlossen. Daran kann auch der verspätete Protest der Schriftsteller und Publizisten nichts ändern.
Die Kultusministerkonferenz hat im Laufe jahrelanger Beratungen über die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung immer wieder aus der Fachwelt oder der Öffentlichkeit vorgetragene Anregungen und Kritikpunkte berücksichtigt, zuletzt bei der Eindeutschung von Fremdwörtern, bei der sie zu weit gehenden Vorschlägen eine Absage erteilt hat, um die Sprachtradition nicht zu beeinträchtigen.
Auch über die internationale Abstimmung der Neuregelungsvorschläge, insbesondere die Ergebnisse der sogenannten Wiener Konferenzen, wurde ausführlich in der Öffentlichkeit berichtet. Dem Ergebnis der Beratungen in der Kultusministerkonferenz haben die Ministerpräsidenten zugestimmt. Die Bundesregierung hat den gesamten Neuregelungsentwurf ohne Einwände zur Kenntnis genommen. Schließlich haben Vertreter der deutschsprachigen Staaten und Gemeinschaften am 01.07.1996 in Wien in einer Gemeinsamen Absichtserklärung bekräftigt, daß sie den abgestimmten Neuregelungsentwurf gleichzeitig in Kraft setzen wollen. Die Kultusministerkonferenz steht nach jahrelangem demokratischem Diskussionsprozeß zu dieser Gemeinsamen Absichtserklärung und sieht keine Veranlassung, sich davon zu distanzieren und bei den anderen deutschsprachigen Staaten wortbrüchig zu werden.
2. Die Neuregelung der Rechtschreibung orientiert sich vor allem an den Bedürfnissen von Schülerinnen und Schülern und hat insgesamt den Normalbürger im Blick. Sie stellt die Sprache nicht auf den Kopf, sondern beseitigt behutsam Ungereimtheiten, die sich in 100 Jahren entwickelt haben. Sie macht übersichtlicher, logischer und transparenter und wird das Schreiben erleichtern, ohne die kulturelle Tradition zu schmälern.
Die literarische Produktion ist durch die Neuregelung der Rechtschreibung nicht betroffen. Künstler können auch in Zukunft wie bisher selbstverständlich frei mit der Sprache umgehen und sie im Zuge ihres literarischen Schreibens individuell gebrauchen. Sie brauchen sich dabei um Orthographieregeln wie bisher nicht zu kümmern. Tatsächlich betrifft die geplante Neuregelung ausschließlich das Schreiben in Behörden und Schulen. Eine Regelung für das gesamte Verlagswesen konnten und wollten die Kultusminister nicht treffen, und für literarische Texte, die bereits auf dem Markt sind, gilt, daß sie nicht deswegen veraltet sind, weil sie in der alten Orthographie verfaßt sind. Literarische Bücher brauchen also nicht neu gedruckt zu werden, wie fälschlicherweise behauptet wird.
Schriftsteller und Publizisten müssen also zur Kenntnis nehmen, daß ihre Interessen deshalb bei der Neuregelung der Rechtschreibung nicht im Vordergrund stehen, weil die neue Orthographie sich in erster Linie an den Bedürfnissen derjenigen orientiert, für welche die Regierungen unmittelbar Verantwortung tragen: die Schulen und die Behörden.
3. Falsch ist der Vorwurf, daß durch die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung Kosten in Milliardenhöhe entstehen werden. Falsch zunächst einmal deshalb, weil es nicht stimmt, daß literarische Bücher neu gedruckt werden müssen. Außerdem haben die Kultusminister bei ihrer Beschlußfassung im Dezember 1995 auch darauf geachtet, in dem Bereich, der tatsächlich betroffen ist, nämlich bei den Schulbüchern, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um Kosten zu sparen. Durch die neunjährige Übergangsfrist für die Neuregelung der Rechtschreibung können Schulbücher mit Ausnahme der Rechtschreiblernmittel weitgehend im normalen Erneuerungsturnus ersetzt werden. Der Austausch von Schulbüchern außerhalb des einschlägigen Sprachbuchbereichs der Grundschule und der Anfangsklassen der weiterführenden Schulen (das sind etwa 5% aller zugelassenen Lernmittel) allein wegen der Neuregelung ist nicht beabsichtigt. Schulbücher, die das neue Regelwerk beachten, können grundsätzlich bereits vor dem Termin des Inkrafttretens der Neuregelung am 01.08.1998 genehmigt werden. Das bedeutet, daß in Fällen turnusmäßiger Erneuerung aus sachlichen Gründen auch die Neuregelung der Rechtschreibung bereits vor 1998 eingearbeitet werden kann.
4. Die Kultusministerkonferenz ist nicht der Auffassung, daß die behutsame und maßvolle Neuregelung dem Ansehen der deutschen Sprache und Literatur im In- und Ausland schaden würde.
Orthographie ist wichtiges Element bei der Vermittlung von Sprache, aber nicht die Sprache. Kein einziges deutsches Wort geht durch die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung verloren. Dem deutschen Ansehen bei den anderen deutschsprachigen Partnern, mit denen gemeinsam die Neuregelung erarbeitet worden ist, würde es aber mit Sicherheit Schaden zufügen, wenn nach Abschluß der langjährigen gemeinsamen Beratungen und nach Unterzeichnung der Gemeinsamen Absichtserklärung Deutschland sich von dem lange demokratisch diskutierten und im ganzen
deutschsprachigen Raum politisch beschlossenen Neuregelungsvorschlag distanzieren würde. Schaden nehmen würden auch die Kinder in unseren Schulen, die bereits vielerorts nach der Neuregelung unterrichtet werden.
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Th. Ickler
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