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Theodor Ickler
12.04.2001 12.31
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BMUK und Bertelsmann

Rahmenvereinbarung für den Kauf des Software-Produktes „Orthograf“

Mit GZ 30.001/9-V/E/99 wurden alle Schulen und
Organisationseinheiten, die in der hoheitlichen Verwaltung
dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und
Kultur unterstehen, über die Rahmenvereinbarung für
den Kauf des Software-Produktes „Orthograf“
informiert. Zweck dieser Rahmenvereinbarung ist es,
Dienststellen von Bund, Ländern und Gemeinden sowie
allen Gesellschaften, an denen Bund, Länder oder
Gemeinden eine Beteiligung von mindestens 50% an
Grund-, Stamm oder Eigenkapital halten, günstige
Bedingungen für die Beschaffung des Software-Produktes
„Orthograf – Der professionelle RechtUmschreiber“ zu
ermöglichen.

Im Sinne der Vereinbarung sind dies für den Bereich des
Ressorts Schulen (auch alle Privatschulen mit
Öffentlichkeitsrecht), Pädagogische Institute,
Pädagogische Akademien sowie alle anderen
Organisationseinheiten im Wirkungsbereich des
Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

Die zwischen der Republik Österreich (vertreten durch das
Bundeskanzleramt) und der Firma Quirin Haslinger
geschlossene Rahmenvereinbarung ermöglicht allen
Kunden das Software-Produkt „Orthograf“ zum Preis von
öS 93,50 excl. MwSt (nicht ermäßigter Preis öS 307,50)
pro EDV-Arbeitsplatz (pro Lizenz) zu beziehen.

Bei Ankauf des Software-Produktes auf Disketten fallen
zusätzlich pro Diskettensatz öS 50,-- (excl. MwSt) an.

Bei Übermittlung der Software auf elektronischem Weg
(Installationserklärung beiliegend)
(http://www.orthograf.com/Ortho21.zip) entfallen die
Kosten für die Diskettensätze.

Diese Rahmenvereinbarung wurde am 20. Jänner 1999
wirksam und vorerst für ein Jahr abgeschlossen. Um auch
jenen Stellen, die noch Bedarf an Lizenzen für das
Software-Produkt haben, die Möglichkeit zu bieten, das
Produkt zu den günstigen Bedingungen zu erwerben, wurde
die Rahmenvereinbarung um ein Jahr verlängert.

Nach erfolgter Unterzeichnung der Beitrittserklärung zur
Rahmenvereinbarung durch die jeweils zuständigen
hoheitlichen Stellen (Bund, Land oder Gemeinde) können
Schulen, Pädagogische Institute und Pädagogische
Akademien sowie alle sonstigen Organisationseinheiten im
Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung,
Wissenschaft und Kultur etwaige Bestellungen direkt bei
der Fa. Haslinger vornehmen, unbenommen, ob die
Bezahlung von Bund, Land oder Gemeinde erfolgt oder ob
dies im Rahmen der Schulautonomie direkt vom jeweiligen
Besteller vorgenommen wird.

Da seitens des Bundesministeriums für Bildung,
Wissenschaft und Kultur die Rahmenvereinbarung bereits
unterzeichnet wurde, wird allen Bundesschulen und
Organisationseinheiten, die in der hoheitlichen Verwaltung
dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und
Kultur unterstehen, die Möglichkeit geboten, das
Rechtschreib-Software-Produkt „Orthograf“ zu den
Bedingungen dieser Rahmenvereinbarung zu erwerben.

Seitens der Firma Haslinger wird jedem Besteller/jeder
Bestellerin mitgeteilt, ob die unterzeichnete
Rahmenvereinbarung vom jeweiligen Schulerhalter bereits
vorliegt. Diesbezügliche Formulare (Rahmenvereinbarung
sowie Beitrittserklärung) liegen bei den jeweiligen
Landesregierungen, bei den örtlichen Gemeinden oder
beim Gemeindereferat der Landesregierung des jeweiligen
Bundeslandes auf.

Die auf Basis der zitierten Rahmenvereinbarung durch die
Firma Haslinger vertriebene Version 2.2 des
Rechtschreibkonverters „Orthograf“ wird auch
weiterhin technisch unterstützt und an die jeweils neueste
Systemumgebung von Microsoft Windows und Word
angepasst werden. Eine für den Einsatz von Microsoft
Word 2000 sowie auch Microsoft Windows 2000
erforderliche Version des „Orthograf“ kann bei
vorhandener Lizenz aus dem Internet kostenlos aktualisiert
werden (www.orthograf.com/oesterreich.html und
http://www.trilox.com).


Anmerkung: „Orthograf“ ist ein Produkt der Firma Bertelsmann.)
__________________
Th. Ickler

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Theodor Ickler
12.04.2001 10.28
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(Bundesministerium für Schule, Wissenschaft und Kultur)

Neue Rechtschreibung – Zwei Jahre nach offizieller
Inkraftsetzung

Zwei Jahre nach der offiziellen Inkraftsetzung der
Rechtschreibreform am 1.8.1998 kann gesagt werden,
dass im Schulbereich die Umsetzungsmaßnahmen sehr
weit gediehen und an vielen Schulen bereits
abgeschlossen sind.

Um den Schülerinnen und Schülern ein späteres Umlernen
zu ersparen, wurden unmittelbar, nachdem eine Erklärung
zur Neuregelung von politischen Vertretern aus Österreich,
Deutschland, der Schweiz und Liechtenstein sowie einer
Reihe von Ländern, in denen Deutsch Minderheitensprache
ist, unterzeichnet wurde, alle Schulen über die Reform
informiert und man hat es den Schulen freigestellt, bereits
ab dem Schuljahr 1996/97 nach der neuen Schreibung zu
unterrichten. Dies wurde dann auch im Interesse der
Kinder wahrgenommen. Mit Schuljahr 1998/99 haben
dann alle Schulen auf die neue Rechtschreibung
umgestellt.

Um die zeitgerechte Umsetzung der Rechtschreibreform
sicherzustellen, wurden vom Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft und Kultur schon im Jänner 1997
die Leistungsbeurteilungs-Verordnung novelliert und die
Lehrplan-Teile „Rechtschreiben“ geändert, die dann ab 1.
September 1998 vorlagen.

Weiters wurden allen Lehrerinnen und Lehrern die
Kenntnisse über die neue deutsche Rechtschreibung im
Rahmen der Fort- und Weiterbildungskurse der
Pädagogischen Institute und der Arbeitsgemeinschaften
vermittelt.

Hand in Hand mit der Umstellung auf die neue
Rechtschreibung im Schulbereich begannen die
Umstellungsarbeiten für die österreichischen
Schulbuchverlage. Bereits im Schuljahr 1996/97 war die
Nachfrage nach „rechtschreibreformierten“ Schulbüchern
sehr groß.

Im Schuljahres 1999/2000 war das Gros der
Schulbücher bereits umgestellt, speziell die
sprachrelevanten Bücher.

Erste Erhebungen im Schulbereich haben ergeben, dass die
Neuregelung an den Schulen insgesamt positiv
aufgenommen wird.

Zwei Drittel der Lehrerinnen und Lehrer sind der
Ansicht, dass die neuen Schreibweisen
Vereinfachungen bringen. Dies wird auch durch die
Abnahme von Rechtschreibfehlern bestätigt.
Die 19. Auflage des Duden (bisherige
Rechtschreibung) enthielt nicht weniger als 212
Regeln, die meist zahlreiche Unter- und
Sonderregeln aufwiesen.
Durch die Rechtschreibreform wurden die Regeln
gestrafft und auf die Hälfte reduziert (nach der
Reform ca. 110 Regeln) und somit
Lernhindernisse abgebaut.

Bereits bei den ersten Umfragen (Dez. 1997) wurde von
den Volksschulen in Österreich mitgeteilt, dass in folgenden
Bereichen methodisch-didaktische Erleichterungen durch
die neue Rechtschreibung festzustellen sind.

Erleichterungen in den einzelnen Bereichen:

56% bei der Wortstammschreibung (inkl.
s/ß-Schreibung)
45% bei der Worttrennung
22% bei der Beistrichsetzung
8% bei der Groß- und Kleinschreibung
8% bei der Getrennt- und Zusammenschreibung

Positive Ergebnisse gibt es auch in Deutschland, wie
eine dpa-Umfrage in mehreren Bundesländern ergab.

Auch die Umsetzung der Rechtschreibreform im Bereich
der öffentlichen Verwaltung ist bereits sehr gut angelaufen.
Der rechtliche Ausgangspunkt der Umsetzung der
Rechtschreibreform im inneren Dienst der
Bundesministerien ist der Beschluss der Bundesregierung
vom 23. Juli 1998. Mittels Ministervortrages des
Bundeskanzlers wurde die Bundesregierung betreffend die
Umsetzung der Rechtschreibreform in der
Bundesverwaltung informiert und die Bundesminister/innen
eingeladen, in ihrem jeweiligen Wirkungsbereich in
geeigneter Weise für die Umsetzung der neuen
Rechtschreibregeln Sorge zu tragen. Ziel ist es, dass im
Bereich der öffentlichen Verwaltung mit der
Jahrtausendwende nur mehr Texte in der neuen
Schreibweise produziert werden.

Auf Grund der dem bm:bwk vorliegenden Informationen
kann auch gesagt werden, dass die Umstellung auf die neue
Rechtschreibung in allen Bereichen bereits gut angelaufen
ist. Neben der Umstellung in der öffentlichen Verwaltung
haben u.a. bereits der ÖGB, das Österr. Normungsinstitut,
Banken, Versicherungen, Krankenanstalten,
Wirtschaftskammer Östereichs, Arbeiterkammer auf die
neue Rechtschreibung umgestellt bzw. befinden sich in der
Umstellungsphase.
Auch viele Firmen und Privatpersonen haben vom bm:bwk
Unterlagen angefordert und befinden sich ebenfalls in der
Umstellungsphase.

Es war Schülerinnen und Schülern aber auch vielen
Erwachsenen bisher nicht ganz verständlich, dass „mit
Bezug auf,“ aber „in bezug auf“ geschrieben wurde.
Gleiches gilt für: „Schlange stehen“, aber „kopfstehen“, oder
„diät leben“, aber „eine Diät halten“. Warum hat es dem „st“
geschmerzt, wenn man es trennte, aber nicht dem „sp“?
Warum schrieb man nach der bisherigen Rechtschreibung
„numerieren“ mit einem „m“, obwohl dieses Wort
offensichtlich von „Nummer“ abgeleitet wird? Weiters
wurde „Schifffracht“ aber „Schiffahrt“ geschrieben. Diese
wenigen Beispiele zeigen auf, wie kompliziert und
unübersichtlich die bisherige Rechtschreibung war.

Ziel dieser Reform war es deshalb, das System für die
Schreibenden zu vereinfachen, ohne dass aber die
Lesenden daraus Nachteile haben. Im Computerbereich
wird z.B. ständig an der Erleichterung des Umgangs mit der
Software gearbeitet, um die Programme
benutzerfreundlicher zu machen. Und wir sollten die
Rechtschreibung absichtlich kompliziert halten?

Natürlich werden auch in der Zukunft in der deutschen
Rechtschreibung Fehler gemacht werden, da es die
„einfache“ deutsche Rechtschreibung nicht gibt und es sie
nicht geben kann. Doch durch die neuen Regeln werden es
weniger Fehler sein.

Das Koordinationskomitee für Orthographie beim
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
das im Auftrag der Unterzeichnerländer die internationale
und für Österreich die nationale Koordination der
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung wahrnimmt,
bietet kostenlose Hilfestellungen und Schulungen an
und steht für diesbezügliche Anfragen unter
Tel.-Nr. 01/53120-4600/4601 und
Fax Nr. 01/53120-4605 sowie unter der
E-Mail-Adresse renate.poelzl@bmuk.gv.at
zur Verfügung.
– geändert durch Theodor Ickler am 13.04.2001, 14:36 –
__________________
Th. Ickler

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