18.6.1998 KMK-Pressemitteilung
Vizepräsident der Kultusministerkonferenz, Staatsminister Prof. Dr. Meyer,
warnt vor Fehlinformationen bei der Rechtschreibreform
Mit Blick auf aktuelle Berichterstattung in einigen deutschen Zeitungen zum angekündigten
Volksentscheid in Schleswig-Holstein warnt der 1. Vizepräsident der Kultusministerkonferenz,
Staatsminister Prof. Dr. Hans Joachim Meyer (Sachsen), vor weiteren Fehlinformationen bezüglich
des Verhaltens der Länder, falls der Volksentscheid in Schleswig-Holstein sein Ziel erreichen
sollte:
Die Kultusministerkonferenz hat zwar immer die Wahrung der Einheitlichkeit der deutschen
Schriftsprache betont und ist sich darin einig mit allen Partnern der Wiener Absichtserklärung, der
Bundesregierung und den deutschsprachigen Nachbarstaaten. Deshalb wurde die Neuregelung im
deutschen Sprachraum gemeinsam erarbeitet und gemeinsam verabschiedet. Der gemeinsame
Sprachraum braucht eine gemeinsame Schriftsprache.
Das Prinzip der Einheitlichkeit bedeutet jedoch nicht, daß die Kultusministerkonferenz und die
anderen Länder die Einführung der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung zwangsläufig
stoppen werden, wenn in einem der 16 Länder eine besondere Situation eintritt.
Es kann keine Rede von einer bindenden Wirkung für andere Länder sein, wenn in
Schleswig-Holstein der Volksentscheid sein Ziel erreichen würde!
Weitere Spekulationen sind fehl am Platze, sie haben auch keinerlei Grundlage. Staatsminister
Prof. Dr. Meyer gibt zu bedenken, daß es gerade solche Spekulationen sind, die als
immerwährendes Rätselraten mit zur Verunsicherung beigetragen haben. "Über einen Stopp der
Reform ganz allgemein zu spekulieren ist gegenüber den Schulen nicht zu verantworten. Es gilt jetzt
vor allem die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 14. Juli dieses Jahres abzuwarten.
Dieses wird Klarheit schaffen.
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Th. Ickler
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