Re: Orthographie ohne Ansehen der Bedeutung des Wortes?
Zitat: Ursprünglich eingetragen von L.Willms
... das war doch m.W. ein Ziel, das sich die Reformer gesetzt hatten. Ich bräuchte jetzt mal eine Textstelle, wo diee Reformer so argumentieren
Amtliches Regelwerk (siehe http://www.Rechtschreibkommission.de)
Zitat:
Der Kennzeichnung des Wortes und seiner Unterscheidung von Wortgruppen dient unter anderem die Getrennt- und Zusammenschreibung. .... Die Lesenden erhalten dadurch schnell erfassbare Informationen über grammatisch-semantische Zusammenhänge.
Schwierig bei all diesen grafischen Bedeutungsmarkierungen ist, dass von den Schreibenden ein gewisses Maß an grammatischem Wissen verlangt wird. Darüber hinaus liegt es in der Natur der Sprache, dass es manchmal keine eindeutige Entscheidung für die eine oder andere Schreibung gibt, weil es sich um Übergangsfälle zwischen verschiedenen sprachlichen Einheiten oder Klassen handelt (zum Beispiel zwischen Zusammensetzung und Wortgruppe).
Die Verwendung als Wortgruppe oder als Zusammensetzung kann dabei von der Aussageabsicht des Schreibenden abhängen.
Bei der Regelung der Getrennt- und Zusammenschreibung wird davon ausgegangen, dass die getrennte Schreibung der Wörter der Normalfall und daher allein die Zusammenschreibung regelungsbedürftig ist.
Soweit dies möglich ist, werden zu den Regeln formale Kriterien aufgeführt, mit deren Hilfe sich entscheiden lässt, ob man im betreffenden Fall getrennt oder ob man zusammenschreibt.
Sprachreport Juli 2004 (Zwischenstaatliche Kommission für deutsche Rechtschreibung)Zitat:
Die im Rechtschreib-Duden seit 1915 entwickelte und später mit einer Vielzahl von Sonderregelungen belastete Darstellung wird vor allem dadurch überschaubarer, dass von der Getrenntschreibung als dem Normalfall ausgegangen wird.
An die Stelle schwer handhabbarer inhaltlicher Kriterien (Zusammenschreibung „wenn ein neuer Begriff entsteht oder „wenn die Bedeutung des Substantivs verblasst ist) treten grammatische Proben (Erweiterbarkeit, Steigerbarkeit usw.). Die Unterscheidung von konkreter und übertragener Bedeutung als Kriterium für Getrenntschreibung (auf dem Stuhl sitzen bleiben) beziehungsweise Zusammenschreibung (in der Schule sitzenbleiben im Sinne von „nicht versetzt werden) wird aufgegeben, da dieses Kriterium schon vor 1996 nicht funktioniert hat, wie die folgenden Beispiele zeigen: im Bett liegenbleiben (zusammen trotz konkreter
Bedeutung), mit seinem Plan baden gehen (getrennt trotz übertragener Bedeutung „scheitern). Es gilt nunmehr die konsequente Getrenntschreibung von Verb + Verb (bei geänderter Stellung ohnehin schon bisher: er blieb in der Schule sitzen). Aus dem Textzusammenhang heraus sind alle diese Fälle eindeutig zu verstehen.
Zitat Ende
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Monika Chinwuba
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