„guttun“, „gutthun“ findet sich schon 1903 und 1880 in den Wörterverzeichnissen. Im „Ickler“ ist es mit Bindebogen versehen, erfordert also keine zwingende Zusammenschreibung, wie jetzt noch im Neu-Duden. „wehtun“ wurde nur in der finstersten Reformzeit gefordert, weil man sonst analog zu „Leid tun“ auch „Weh tun“ hätte schreiben müssen. Nun, da das große Leid sich verflüchtigt hat, soll man wieder beides dürfen. Das würde ich – unmaßgeblich – auch bei gut tun so halten.
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Sigmar Salzburg
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