Re: „Rechtschreibreform wird trotz Diskussionen Inkrafttreten“
Zitat: Ursprünglich eingetragen von Theodor Ickler
(Jena TV 10.2.05)
Die gesamte Meldung verdient es, ebenfalls hierhergestellt zu werden: Jena: Der aufflammende Streit über die Rechtschreibreform sorgt bei Groß und Klein für Verwirrung.
Seitdem Verlage damit begonnen haben, die neue Reform zu boykottieren, findet man in einigen Zeitungen neben der neuen auch die alte Schreibweise wieder.
Leidtragende sind vor allem Schüler, Erwachsene sowie Ausländer, welche die deutsche Sprache erlernen wollen.
Um nicht noch mehr Unsicherheit zu stiften, werde Thüringen weiter an der neuen Reform festhalten, so Kultusminister Jens Goebel.
Diese tritt laut Gesetz offiziell ab dem ersten August 2005 in Kraft.
Das bis dahin noch einige Schwachstellen behoben werden müssen, scheint unausweichlich. Unstimmigkeiten bestehen vor allem bei der Anwendung der Regeln. So tauchen noch bei einigen Lexikon-Verlagen für ein und dasselbe Wort unterschiedliche Schreibweisen auf. Ich erinnere in diesem Zusammenhang daran, daß der Thüringer Ministerpräsident Althaus in seiner Zeit als Kultusminister Thüringens folgende Pressemitteilung herausgegeben hat: Pressemitteilung Nr. 62/97
Erfurt, den 24. Oktober 1997
Kultusminister Althaus begrüßt Festhalten an der neuen Rechtschreibung
Mit Befriedigung stellte Kultusminister Althaus bei der Kultusministerkonferenz (KMK) in Konstanz fest, daß unter den Ländern bis hin zu den Ministerpräsidenten Einigkeit besteht, an der Einführung der Rechtschreibreform festzuhalten.
Die KMK hat sich auf ihrer 280. Plenarsitzung am 23./24. Oktober 1997 in Konstanz mit den aktuellen Auseinandersetzungen um die Neuregelung der Rechtschreibung befaßt und hat zur Kenntnis genommen, daß in Niedersachsen wegen des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichtes die vorgezogene Einführung der neuen Regeln in den Schulen ausgesetzt ist. Die Aussetzung hat keine Auswirkungen für Thüringen und die anderen Länder und wird dort nicht zum Anlaß genommen, die bereits getroffenen Maßnahmen zur Einführung in den Schulen zu ändern. Eine vorgezogene Einführung in den Schulen vor dem 1. August 1998 gestalten die Länder in eigener Zuständigkeit; dies ist auch im Beschluß der KMK vom 1. Dezember 1995 zur Neuregelung der Rechtschreibung festgehalten. Auch ein Land, das erst zum Termin des offiziellen Inkrafttretens der neuen Regeln am 1. August 1998 die Einführung in den Schulen vornimmt, bleibt damit im Rahmen des KMK-Beschlusses.
Kultusminister Althaus betonte, daß die Vereinbarung zur Neuregelung der Rechtschreibung gemeinsam durch Unterschrift der Kultusministerkonferenz für die Länder und des Bundesministeriums des Innern für die Bundesregierung erfolgte. Unabhängig von der verfassungsgerichtlichen Überprüfung wird daher die KMK klärende Gespräche mit der Bundesregierung führen, um die Akzeptanz der Neuregelung zu erhöhen. Im übrigen ist die KMK der Überzeugung, daß der Bericht der Kommission für die deutsche Rechtschreibung, der Ende des Jahres vorgelegt wird, zur Versachlichung der Diskussion beitragen wird. Und noch etwas:
Zitat: Jena ist Gallmann-Land.
Nicht nur Jena, sondern eben ganz Thüringen. Das sieht man zum Beispiel an der Pressemitteilung 147/04 (vom 24.09.2004) des Thüringer Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei, Gerold Wucherpfennig, die folgendermaßen schließt: Allerdings habe die Rechtschreibreform auch zu „echten Erleichterungen“ geführt, die man nicht mehr antasten solle. Dazu gehörten die Ersetzung des „ß“ durch „ss“ nach kurzen Vokalen oder die neuen Großschreibregeln. „Gerade da sind häufige Fehlerquellen beseitigt worden. Ich habe nie verstanden, weshalb man früher ‚im allgemeinen’ und nicht ‚im Allgemeinen’ schreiben sollte“, sagte Wucherpfennig. Fazit: In Thüringen wird die »Rechtschreibreform [...] trotz Diskussionen Inkrafttreten«.
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Jan-Martin Wagner
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