Vergleich der Regeln von 1996 und 2004
Vergleich des amtlichen Regelwerks von 1996 mit der überarbeiteten Fassung von 2004. Dieser Vergleich berücksichtigt nicht das dem Regelwerk angefügte Wörterverzeichnis.
Durchgängige Änderungen: Ersetzung des Ungleichheitszeichens durch das Wort „aber“. Z. B. §10 E: lautete bisher: „Lid # Lied, Mine # Miene usw.“ Jetzt: „Lid aber Lied, Mine aber Miene usw.“
Ersetzung der Schreibweise „Paragraph“ jetzt durch „Paragraf“
Streichung in Kapitel 3.2
Im Kapitel 3.2 „Zum Aufbau des Wörterverzeichnisses“ wurde der folgende Absatz gestrichen:
(6) Neue Schreibungen
Schreibungen, die sich durch die Neuregelung geändert haben, sind durch ein Sternchen markiert, zum Beispiel: rau*. Eingeklammerte Sternchen zeigen an, dass eine analoge Schreibung bereits vorhanden war, so etwa: aufwärts gehen(*).
Die darüber hinausgehenden Änderungen im einzelnen:
§32
In §32 „Über die bisher dargestellten Laut-Buchstaben-Zuordnungen hinaus treten in Fremdwörtern auch fremdsprachige Zuordnungen auf.”
Bisher unter (1.1):
Laute ____ Buchstaben ____ Beispiele
___________ c ___________ Cello, Cembalo
___________ ch __________ Chip, Coach, Ranch
___________ ge, dge ______ College, Bridge
Jetzt:
Laute ____ Buchstaben ____ Beispiele
___________ c ___________ Cello, Cembalo
___________ ch __________ Chip, Coach, Ranch
___________ ge __________ College
___________ dge _________ Bridge
Bisher unter (2)
qu – k Bouquet – Buket(t), Kommuniqué – Kommunikee
Jetzt:
qu – k Bouquet – Bukett, Kommuniqué – Kommunikee
B Getrennt- und Zusammenschreibung
0 Vorbemerkung
Bisher (3):
So wird zum Beispiel stets zusammengeschrieben, wenn der erste oder der zweite Bestandteil in dieser Form als selbständiges Wort nicht vorkommt…
Jetzt:
So wird zum Beispiel meist zusammengeschrieben, wenn der erste oder der zweite Bestandteil in dieser Form als selbständiges Wort nicht vorkommt
§33
§33 Bisher:
Substantive, Adjektive oder Partikeln können mit Verben untrennbare Zusammensetzungen bilden. Man schreibt sie stets zusammen.
Jetzt:
Substantive, Adjektive oder Partikeln (Präpositionen, Adverbien) können mit Verben untrennbare Zusammensetzungen bilden. Man schreibt sie stets zusammen.
§34
§34 Bisher:
Partikeln, Adjektive oder Substantive können mit Verben trennbare Zusammensetzungen bilden. Man schreibt sie nur im Infinitiv, im Partizip I und im Partizip II sowie im Nebensatz bei Endstellung des Verbs zusammen.
Jetzt:
Partikeln (Präpositionen, Adverbien), Adjektive oder Substantive können als Verbzusatz mit Verben trennbare Zusammensetzungen bilden. Man schreibt sie nur im Infinitiv, im Partizip I und im Partizip II sowie im Nebensatz bei Endstellung des Verbs zusammen. Der Verbzusatz trägt den Hauptakzent.
§34 (1) bis (2) bisher:
(1) Zusammensetzungen aus Partikel + Verb mit den folgenden ersten Bestandteilen:
ab- (Beispiele: abändern, abbauen, abbeißen, abbestellen, abbiegen), an-, auf-, aus-, bei-, beisammen-, da-, dabei-, dafür-, dagegen-, daher-, dahin-, daneben-, dar-, d(a)ran-, d(a)rein-, da(r)nieder-, darum-, davon-, dawider-, dazu-, dazwischen-, drauf-, drauflos-, drin-, durch-, ein-, einher-, empor-, entgegen-, entlang-, entzwei-, fort-, gegen-, gegenüber-, her-, herab-, heran-, herauf-, heraus-, herbei-, herein-, hernieder-, herüber-, herum-, herunter-, hervor-, herzu-, hin-, hinab-, hinan-, hinauf-, hinaus-, hindurch-, hinein-, hintan-, hintenüber-, hinterher-, hinüber-, hinunter-, hinweg-, hinzu-, inne-, los-, mit-, nach-, nieder-, über-, überein-, um-, umher-, umhin-, unter-, vor-, voran-, vorauf-, voraus-, vorbei-, vorher-, vorüber-, vorweg-, weg-, weiter-, wider-, wieder-, zu-, zurecht-, zurück-, zusammen-, zuvor-, zuwider- zwischen-
Auch: auf- und abspringen, ein- und ausführen, hin- und hergehen usw.
E1: Aber als Wortgruppe: dabei (bei der genannten Tätigkeit) sitzen, daher (aus dem genannten Grund) kommen, wieder (erneut, nochmals) gewinnen, zusammen (gemeinsam) spielen usw.
E2: Zu den trennbaren Zusammensetzungen gehören auch Zusammensetzungen mit haben und werden wie: innehaben, vorhaben, voraushaben; innewerden.
Zu Verbindungen mit dem Verb sein siehe § 35.
(2) Zusammensetzungen aus Adverb oder Adjektiv + Verb, bei denen
(2.1) der erste, einfache Bestandteil in dieser Form als selbständiges Wort nicht vorkommt, zum Beispiel:
fehlgehen, fehlschlagen, feilbieten, kundgeben, kundtun, weismachen
(2.2) der erste Bestandteil in dieser Verbindung weder erweiterbar noch steigerbar ist, wobei die Negation nicht nicht als Erweiterung gilt, zum Beispiel:
bereithalten, bloßstellen, fernsehen, festsetzen (= bestimmen), freisprechen (= für nicht schuldig erklären), gutschreiben (= anrechnen), hochrechnen, schwarzarbeiten, totschlagen, wahrsagen (= prophezeien)
Zu Zweifelsfällen siehe § 34 E3.
Jetzt:
(1) Zusammensetzungen aus Partikel + Verb mit den folgenden ersten Bestandteilen, zum Beispiel:
ab- (Beispiele: abändern, abbauen, abbeißen, abbestellen, abbiegen), an-, auf-, aus-, bei-, beisammen-, da-, dabei-, dafür-, dagegen-, daher-, dahin-, dahinter-, daneben-, dar-, d(a)ran-, d(a)rauf-, d(a)rauflos-, d(a)rein-, d(a)rin-, da(r)nieder-, d(a)rüber-, d(a)rum-, d(a)runter-, davon-, davor-, dawider-, dazu-, dazwischen-, draus-, durch-, ein-, einher- , empor-, entgegen-, entlang-, entzwei-, fort-, gegen-, gegenüber-, her-, herab-, heran-, herauf-, heraus-, herbei-, herein-, hernieder-, herüber-, herum-, herunter-, hervor-, herzu-, hin-, hinab-, hinan-, hinauf-, hinaus-, hindurch-, hinein-, hintan-, hintenüber-, hinter-, hinterdrein-, hinterher-, hinüber-, hinunter-, hinweg-, hinzu-, inne-, los-, mit-, nach-, nebenher-, nieder-, über-, überein-, um-, umher-, umhin-, unter-, vor-, voran-, vorauf-, voraus-, vorbei-, vorher-, vornüber-, vorüber-, vorweg-, weg-, weiter-, wider-, wieder-, zu-, zurecht-, zurück-, zusammen-, zuvor-, zuwider-, zwischen-
Auch: auf- und abspringen, ein- und ausführen, hin- und hergehen usw.
E1: Viele dieser Verbzusätze können auch als freies Adverbial mit Verben auftreten und werden in diesem Fall als Teil einer Wortgruppe in allen Formen bzw. Stellungen vom Verb getrennt geschrieben. Kennzeichnend für den Gebrauch als Adverbial ist, dass es nicht den Hauptakzent trägt und zwischen Adverbial und Verb weitere Satzbestandteile stehen können: er wollte dabei (auf seinem Bürostuhl) sitzen, sie wird das Rennen wieder (mit großem Vorsprung) gewinnen, während sie zusammen (auf dem Sportplatz) spielten.
E2: Zu den trennbaren Zusammensetzungen gehören auch Zusammensetzungen mit haben und werden wie: innehaben, vorhaben, voraushaben; innewerden.
Zu Verbindungen mit dem Verb sein siehe § 35.
(2) Zusammensetzungen aus Adverb oder Adjektiv + Verb, bei denen der erste, einfache Bestandteil in dieser Verbindung weder steigerbar noch durch sehr oder ganz erweiterbar ist, zum Beispiel:
bereithalten, bloßstellen, fehlschlagen, feilbieten, fernsehen, festsetzen (= bestimmen), freisprechen (= für nicht schuldig erklären), gutschreiben (= anrechnen), hochrechnen, kundgeben, schwarzarbeiten, totschlagen, wahrsagen (= prophezeien), weismachen
Zu Zweifelsfällen siehe § 34 E4.
§34 (3) „Zusammensetzungen aus (teilweise auch verblasstem) Substantiv + Verb mit den folgenden ersten Bestandteilen” wurde erweitert um:
leid- leidtun (nach § 55(4) auch: Leid tun)
In §34 E3 (2) „(zusammengesetztes) Adverb + Verb, zum Beispiel:” ist „auswendig lernen” gestrichen.
§34 E3 (3) lautete bisher:
Adjektiv + Verb, wenn das Adjektiv in dieser Verbindung erweiterbar oder steigerbar ist, wenigstens durch sehr oder ganz, zum Beispiel:
Jetzt:
Adjektiv + Verb, wenn das Adjektiv in dieser Verbindung steigerbar oder durch sehr oder ganz erweiterbar ist, zum Beispiel:
Das Beispiel „fest halten“ ist geändert in „(das Seil) fest halten“
Aus §34 E3 (5) „Substantiv + Verb, zum Beispiel:” wurde das Beispiel “Leid tun” entfernt.
§34 E4 verweist jetzt auf §34(2) statt auf §34(2.2), den es nicht mehr gibt: „Lässt sich in einzelnen Fällen der Gruppe aus Adjektiv + Verb zwischen § 34(2) und § 34 E3(3) keine klare Entscheidung für Getrennt- oder Zusammenschreibung treffen,…”
§36
§36(2) „Zusammensetzungen, bei denen der erste oder der zweite Bestandteil in dieser Form nicht selbständig vorkommt, zum Beispiel: einfach, zweifach; letztmalig, redselig, saumselig, schwerstbehindert, schwindsüchtig; blauäugig, großspurig, kleinmütig, vieldeutig”
wurde erweitert. Die Beispielliste enthält jetzt zusätzlich:
[der] schwerwiegendere [Vorwurf], [die] zeitsparendste [Lösung]
§36 E1 lautete bisher:
(1) Fälle, bei denen das dem Partizip zugrunde liegende Verb vom ersten Bestandteil getrennt geschrieben wird, und zwar
(1.1) entsprechend § 35, zum Beispiel:
beisammen gewesen (wegen beisammen sein), zurück gewesen
(1.2) entsprechend § 34 E3(2) bis (6), zum Beispiel:
abhanden gekommen (abhanden kommen), auseinander laufend, auswendig gelernt, vorwärts blickend
Der Verweis auf die Paragraphen 35 und 34 ist nun getilgt und es heißt jetzt:
(1) Fälle, bei denen das dem Partizip zugrunde liegende Verb vom ersten Bestandteil getrennt geschrieben wird, zum Beispiel:
beisammen gewesen (wegen beisammen sein), zurück gewesen, abhanden gekommen (abhanden kommen), auseinander laufend, auswendig gelernt, vorwärts blickend...
Unter §36 E1(2) stand bisher der Verweis auf §45(2):
Zur Schreibung mit Bindestrich in Fällen wie wissenschaftlich-technisch siehe § 45(2).
Jetzt:
Zur Schreibung mit Bindestrich in Fällen wie wissenschaftlich-technisch siehe § 44(2).
§36E2 lautete bisher:
E2: Lässt sich in einzelnen Fällen der Gruppen aus Adjektiv, Adverb oder Pronomen + Adjektiv/Partizip zwischen § 36 und § 36 E1 keine klare Entscheidung für Getrennt- oder Zusammenschreibung treffen, so bleibt es dem Schreibenden überlassen, ob er sie als Wortgruppe oder als Zusammensetzung verstanden wissen will, zum Beispiel nicht öffentlich (Wortgruppe)/ nichtöffentlich (Zusammensetzung).
Jetzt:
E2(1): Lässt sich in einzelnen Fällen der Gruppen aus Substantiv, Adjektiv, Adverb oder Pronomen + Adjektiv/Partizip zwischen § 36 und § 36 E1 keine klare Entscheidung für Getrennt- oder Zusammenschreibung treffen, so bleibt es dem Schreibenden überlassen, ob er sie als Wortgruppe oder als Zusammensetzung verstanden wissen will, zum Beispiel: nicht öffentlich (Wortgruppe)/ nichtöffentlich (Zusammensetzung) ebenso bei Positivformen bestimmter Verbindungen mit Partizip, zum Beispiel:ein Zeit sparendes Verfahren (nach dem Infinitiv: Dieses Verfahren kann Zeit sparen) oder ein zeitsparendes Verfahren (nach den Steigerungsformen: ein zeitsparenderes Verfahren, das zeitsparendste Verfahren; § 36(2)) schwer wiegende Vorwürfe (nach den Steigerungsformen: schwerer wiegende Vorwürfe, die am schwersten wiegenden Vorwürfe; aber: schwerstwiegende Vorwürfe (§ 36(2)) oder schwerwiegende Vorwürfe (nach den Steigerungsformen: schwerwiegendere Vorwürfe, die schwerwiegendsten Vorwürfe; § 36(2))
E2(2): Bei Verbindungen aus Einzelwort und adjektivisch gebrauchtem Partizip ist neben der Getrenntschreibung nach § 36 E1(1) auch Zusammen schreibung möglich, wenn die Verbindung der beiden Wörter als Einheit aufgefasst werden soll, zum Beispiel:
die Rat suchenden Bürger oder die ratsuchenden Bürger; eine allein erziehende Mutter oder eine alleinerziehende Mutter; ein ernst gemeinter Vorschlag oder ein ernstgemeinter Vorschlag
§37
In §37(1) „Zusammensetzungen, bei denen der letzte Bestandteil ein Substantiv ist, zum Beispiel:” wurden aus der Beispielliste entfernt: Bigband, Blackbox, Softdrink
E1 wurde geändert von:
E1: Bei Verbindungen aus Adjektiv und Substantiv wie in Bigband, Blackbox, Softdrink ist in Anlehnung an die Herkunftssprache auch Getrenntschreibung möglich: Big Band, Black Box, Soft Drink. Zur Groß- und Kleinschreibung siehe § 55(3); zur Schreibung mit Bindestrich siehe § 45(2).
zu:
E1: Aus anderen Sprachen stammende Verbindungen aus Adjektiv + Substantiv, die sich im Deutschen grammatisch wie Zusammensetzungen verhalten, werden zusammengeschrieben. In Anlehnung an die Herkunftssprache ist ebenso Getrenntschreibung möglich: Bigband/Big Band; Blackbox/Black Box; Bluejeans/Blue Jeans. Zu Verbindungen aus Substantiv + Substantiv siehe auch § 45 E1, zu Substantivierungen aus Verb + Adverb siehe § 45 E2, zur Groß- und Kleinschreibung siehe § 55(1) und § 55(3).
§43
In §43 „Man setzt Bindestriche in substantivisch gebrauchten Zusammensetzungen (Aneinanderreihungen), insbesondere bei substantivisch gebrauchten Infinitiven mit mehr als zwei Bestandteilen.”
ist aus den Beispielen gestrichen: das Make-up, das Rooming-in
Unter E ist das Inkrafttreten neu hinzugekommen: „E: Dies gilt nicht für übersichtliche Zusammensetzungen mit Infinitiv, zum Beispiel: das Autofahren, das Ballspielen, beim Walzertanzen, das Inkrafttreten”
§44
§44 ist neu formuliert und gegliedert:
Bisher:
Man setzt einen Bindestrich zwischen allen Bestandteilen mehrteiliger Zusammensetzungen, in denen eine Wortgruppe oder eine Zusammensetzung mit Bindestrich auftritt.
Jetzt:
Man setzt einen Bindestrich zwischen allen Bestandteilen mehrteiliger Zusammensetzungen, in denen eine Wortgruppe oder eine Zusammensetzung mit Bindestrich auftritt, sowie in unübersichtlichen Zusammensetzungen aus gleichrangigen, nebengeordneten Adjektiven.
Statt bisher nur Beispiele anzuführen:
“Beispiele:
A-Dur-Tonleiter, D-Zug-Wagen, S-Kurven-reich (aber kurvenreich), Vitamin-B-haltig (aber vitaminhaltig), … 2-Mark-Stück, …”
heißt es nun:
“Dies betrifft
(1) mehrteilige Zusammensetzungen, in denen eine Wortgruppe oder eine Zusammensetzung mit Bindestrich auftritt, zum Beispiel:
A-Dur-Tonleiter, D-Zug-Wagen, S-Kurven-reich (aber kurvenreich), Vitamin-B-haltig (aber vitaminhaltig), …2-Euro-Stück, …”
sowie:
“(2) unübersichtliche Zusammensetzungen aus gleichrangigen, nebengeordneten Adjektiven, zum Beispiel:
der wissenschaftlich-technische Fortschritt, ein lateinisch-deutsches Wörterbuch, deutsch-österreichische Angelegenheiten; manisch-depressives Verhalten; physikalisch-chemisch-biologische Prozesse”
§45
§45 lautete bisher:
Man kann einen Bindestrich setzen zur Hervorhebung einzelner Bestandteile, zur Gliederung unübersichtlicher Zusammensetzungen, zur Vermeidung von Missverständnissen, in Zusammensetzungen aus gleichrangigen (nebengeordneten) Adjektiven oder beim Zusammentreffen von drei gleichen Buchstaben.
Jetzt:
Man kann einen Bindestrich setzen zur Hervorhebung einzelner Bestandteile, zur Gliederung unübersichtlicher Zusammensetzungen, zur Vermeidung von Missverständnissen oder beim Zusammentreffen von drei gleichen Buchstaben.
Aus §45(2) „unübersichtliche Zusammensetzungen, zum Beispiel:” wurden entfernt: Desktop-Publishing, Midlife-Crisis
Diese erscheinen nun in den neu eingefügten §45 E1 und E2:
E1: Aus anderen Sprachen stammende Verbindungen aus Substantiv + Substantiv, die sich im Deutschen grammatisch wie Zusammensetzungen verhalten, werden zusammengeschrieben; ebenso ist die verdeutlichende Schreibung mit Bindestrich möglich. Zur Groß- und Kleinschreibung siehe § 55(1) und § 55(3).
Sexappeal (Sex-Appeal), Sciencefiction (Science-Fiction), Shoppingcenter (Shopping-Center), Desktoppublishing (Desktop-Publishing), Midlifecrisis (Midlife-Crisis)
Zu Verbindungen aus Adjektiv + Substantiv siehe § 37 E1.
E2: Aus dem Englischen stammende Substantivierungen aus Verb + Adverb schreibt man mit Bindestrich; das Adverb wird dann kleingeschrieben, zum Beispiel:
Make-up, Go-in
Daneben ist auch Zusammenschreibung möglich, sofern die Lesbarkeit nicht beeinträchtigt ist, zum Beispiel:
Count-down (Countdown), Come-back (Comeback), Knock-out (Knockout), Stand-by (Standby)
§54
In §54 „Das erste Wort eines Ganzsatzes schreibt man groß.“ wurde im Beispielsatz ein Komma getilgt:
Bisherige Fassung:
Nachdem sie von der Reise zurückgekehrt war, hatte sie den dringenden Wunsch, ein Bad zu nehmen.
Jetzt:
Nachdem sie von der Reise zurückgekehrt war, hatte sie den dringenden Wunsch ein Bad zu nehmen.
§55
In §55 „Substantive schreibt man groß.” wurde in
„(4) für Substantive, die Bestandteile fester Gefüge sind und nicht mit anderen Bestandteilen des Gefüges zusammengeschrieben werden (siehe dazu auch Teil B, Getrennt- und Zusammenschreibung, § 34(3) und § 39), zum Beispiel:” in die Beispielliste eingefügt:
Leid tun (nach § 34(3) auch: leidtun),
§57
§57 „Wörter anderer Wortarten schreibt man groß, wenn sie als Substantive gebraucht werden (= Substantivierungen).” verzeichnet weiterhin im Beispiel In-Kraft-Treten statt Inkrafttreten nach §43:
Das In-Kraft-Treten (a, b, c) des Gesetzes verzögert sich.
§58
§58 „In folgenden Fällen schreibt man Adjektive, Partizipien und Pronomen klein, obwohl sie formale Merkmale der Substantivierung aufweisen.”
lautete bisher für (3):
(3) bestimmte feste Verbindungen aus Präposition und nichtdekliniertem oder dekliniertem Adjektiv ohne vorangehenden Artikel, zum Beispiel:
Ich hörte von fern ein dumpfes Grollen. Die Pilger kamen von nah und fern. Die Ware wird nur gegen bar ausgeliefert. Die Mädchen hielten durch dick und dünn zusammen. Das wird sich über kurz oder lang herausstellen. Damit habe ich mich von klein auf beschäftigt. Das werde ich dir schwarz auf weiß beweisen. Die Stimmung war grau in grau. Aus der Brandruine stieg von neuem Rauch auf. Wir konnten das Feuer nur von weitem betrachten. Der Fahrplan bleibt bis auf weiteres in Kraft. Unsere Pressesprecherin gibt Ihnen ohne weiteres Auskunft. Der Termin stand seit längerem fest.
Jetzt:
(3) bestimmte feste Verbindungen
(3.1) aus Präposition und nichtdekliniertem Adjektiv ohne vorangehenden Artikel, zum Beispiel:
Ich hörte von fern ein dumpfes Grollen. Die Pilger kamen von nah und fern. Die Ware wird nur gegen bar ausgeliefert. Die Mädchen hielten durch dick und dünn zusammen. Das wird sich über kurz oder lang herausstellen. Damit habe ich mich von klein auf beschäftigt. Das werde ich dir schwarz auf weiß beweisen. Die Stimmung war grau in grau.
(3.2) aus Präposition und dekliniertem Adjektiv ohne vorangehenden Artikel. In diesen Fällen ist jedoch auch die Großschreibung des Adjektivs zulässig, zum Beispiel:
Aus der Brandruine stieg von neuem/Neuem Rauch auf. Wir konnten das Feuer nur von weitem/Weitem betrachten. Der Fahrplan bleibt bis auf weiteres/Weiteres in Kraft. Unsere Pressesprecherin gibt Ihnen ohne weiteres/Weiteres Auskunft. Der Termin stand seit längerem/Längerem fest. Die Aufgabe wird binnen kurzem/Kurzem erledigt.
§58 E4 lautete bisher:
E4: Wenn hervorgehoben werden soll, dass das Adjektiv nicht als unbestimmtes Zahlwort zu verstehen ist, kann nach § 57(1) auch großgeschrieben werden, zum Beispiel: Sie strebte etwas ganz Anderes (= völlig Neues) an.
Jetzt:
E4: Wenn der Schreibende zum Ausdruck bringen will, dass das Zahladjektiv substantivisch gebraucht ist, kann er es nach § 57(1) auch großschreiben, zum Beispiel:
Sie strebte etwas ganz Anderes an. Die Einen sagen dies, die Anderen das. Die Meisten stimmten seiner Meinung zu.
§60
In §60 „In mehrteiligen Eigennamen mit nichtsubstantivischen Bestandteilen schreibt man das erste Wort und alle weiteren Wörter außer Artikel, Präpositionen und Konjunktionen groß.”
wurde in E2 das Beispiel „Institut für deutsche Sprache“ gelöscht. Aus:
E2: In einigen der oben genannten Namengruppen kann die Schreibung im Einzelfall abweichend festgelegt sein, zum Beispiel:
neue deutsche literatur, profil, konkret (Zeitschriften); Institut für deutsche Sprache, Akademie für Musik und darstellende Kunst „Mozarteum“;
wird jetzt:
zum Beispiel:
neue deutsche literatur, profil, konkret (Zeitschriften); Akademie für Musik und darstellende Kunst „Mozarteum“;
§63
In §63 „In substantivischen Wortgruppen, die zu festen Verbindungen geworden, aber keine Eigennamen sind, schreibt man Adjektive klein.” wurde der goldene Schnitt getilgt, der in §64 als „fachsprachlich“ wieder erscheint:
“…die gelbe Karte, das gelbe Trikot, der goldene Schnitt, die goldene Hochzeit,…”
neu
“…die gelbe Karte, das gelbe Trikot, die goldene Hochzeit,…”
§64
In §64 „In bestimmten substantivischen Wortgruppen werden Adjektive großgeschrieben, obwohl keine Eigennamen vorliegen.” wurde das Beispiel für Titel und Ehrenbezeichnungen geändert:
Aus
der Heilige Vater, die Königliche Hoheit, der Erste Bürgermeister, der Regierende Bürgermeister, der Technische Direktor
wird nun
der Heilige Vater, der Regierende Bürgermeister, die Königliche Hoheit, der Technische Direktor
Ferner wurde (2) entfernt. Dieser lautete bisher:
(2) fachsprachliche Bezeichnungen bestimmter Klassifizierungseinheiten, so von Arten, Unterarten oder Rassen in der Botanik und Zoologie, zum Beispiel:
die Schwarze Witwe, das Fleißige Lieschen, der Rote Milan, die Gemeine Stubenfliege
Neu eingefügt wurde E:
E: In manchen Fachsprachen werden Adjektive, die mit dem Substantiv zusammen für eine begriffliche Einheit stehen, großgeschrieben, während andere Fachsprachen die Kleinschreibung bevorzugen, zum Beispiel:
Roter Milan, Gelbe Karte, Goldener Schnitt, Kleine Anfrage; eiserne Lunge, grauer Star, seltene Erden
Im nichtfachsprachlichen Zusammenhang ist die Kleinschreibung der Adjektive in solchen Wortgruppen der Normalfall.
§74
In §74 „Nebensätze grenzt man mit Komma ab; sind sie eingeschoben, so schließt man sie mit paarigem Komma ein.”
ist unter E1 (2):
„(2) In einigen Fällen kann der Schreibende zusätzlich ein Komma zwischen den Bestandteilen der Wortgruppe setzen:”
den Beispielen ein weiteres hinzugefügt:
Egal(,) welche Farbe sie sich aussucht, sie wird immer gut aussehen.
§76
§76 „Bei Infinitiv-, Partizip- oder Adjektivgruppen oder bei entsprechenden Wortgruppen kann man ein (gegebenenfalls paariges) Komma setzen, um die Gliederung des Ganzsatzes deutlich zu machen bzw. um Missverständnisse auszuschließen.” hat ebenfalls ein weiteres Beispiel erhalten:
„Das Recht(,) zur Förderung von Interessen Vereine zu bilden(,) ist jedermann unbenommen. Er geht(,) um das Haus zu finden(,) zur Polizei. (Aber: Er geht um das Haus und findet die Polizei.)”
§84 und §86
§84 zum Gedankenstrich und §86 (Klammern) enthalten immer noch die in §44 durch den Euro abgelöste DM:
Mit einem Scheck über 2000DM – in Worten: zweitausend Mark – hat er die Rechnung bezahlt. Er bezahlte mit einem Scheck über 2000 DM – in Worten: zweitausend Mark.
§101
In §101 (Punkt) ist die Abkürzung Pf. für Pfennig gelöscht.
§101
In §102 (Abkürzungen) ist DM durch EUR ersetzt.
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Karsten Bolz
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