halb
Frau Philburn hat in diesem Strang (Eintrag vom 22.03.02) schon einmal versucht, anhand des Dudens 1996 zu erschließen, in welchen Fällen halb wohl ein nach §36(5) bedeutungsvermindernder Wortbestandteil sein mag und in welchen Fällen nicht (sondern: ein vom anschließenden Adjektiv getrennt zu schreibendes Adverb). Es ist ihr nicht gelungen.
Auch der Bertelsmann-Wahrig 2002 sieht sich außerstande, diese Frage zu klären. Er meint: Zitat: Zusammensetzungen des Adverbs halb mit einem Adjektiv schreibt man zusammen, wenn halb als bedeutungsmindernd verstanden wird: halbamtlich, halbleinen, halbseiden. § 36(5)
Ansonsten gelten mehrteilige Ausdrücke mit halb als getrennt zu schreibende Wortgruppen (halb leer, halb nackt, halb offen, halb voll) mit der Einschränkung, dass Getrennt- oder Zusammenschreibung möglich ist, wenn nicht eindeutig erkennbar ist, ob es sich um eine Wortgruppe (halb gar) oder um eine Zusammensetzung handelt (halbgar) § 36
Zwar soll der Anschein erweckt werden, es sei alles geregelt nämlich sogar ausdrücklich das, was sich nicht regeln läßt (»mit der Einschränkung, dass Getrennt- oder Zusammenschreibung etc. etc.«) , doch in Wahrheit ist diese Passage natürlich ein einziger Schmarren. Ein Kriterium zur Unterscheidung von bedeutungsmindernd und nicht bedeutungsmindernd wird gerade nicht gegeben. Im Gegenteil. Als Beispiele für ein nicht bedeutungsminderndes halb (Getrenntschreibung Pflicht!) führt der Bertelsmann-Wahrig 2002 allen Ernstes auf:
Zitat: ein halb leeres Haus; ein halb nacktes Kind, (...) halb verhungerte Tiere
Die Trennlinie zwischen Getrennt- und Zusammenschreibung wird vollkommen willkürlich gezogen. Und eben deshalb liest man in der deutschen Presse auch immer wieder so schöne Überschriften wie (Berliner Zeitung, 16.05.03 gemeint ist der neue, als gemäßigt links geltende argentinische Präsident Néstor Kirchner):
Halb linker Provinzfürst. Im sage und schreibe vierten Jahr der Vereinfachung von Getrennt- und Zusammenschreibung durch die Rechtschreibreform.
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Jörg Metes
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