Notice: Undefined variable: goto in /home/www/rechtschreibung.com/html/Forum/showthread.php on line 3 Notice: Undefined variable: goto in /home/www/rechtschreibung.com/html/Forum/showthread.php on line 3 Forum - Dienstpflicht und Zivilcourage der Beamten
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Dienstpflicht und Zivilcourage der Beamten
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Detlef Lindenthal
13.05.2003 11.19
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Zäpfchenform und Bürgerkrieg

margel schrieb:


2x2 = 5 müßten Sie nicht verkünden
Liebe margel,

Deine Stellungnahme gibt zu denken:

Mathelehrer:
2 x 2 = 5 (jeder Reifenhändler wäre bald pleite)
=> Widerstandsrecht und Widerstandspflicht;

Deutschlehrer:
Grammatikfehler, Wörterverbote, Lügen („Fehlereinsparung“, in Zeitungen und an Schulen sind die Fehlerzahlen in die Höhe geschnellt)
=> kein Widerstandsrecht und keine Widerstandspflicht???

Erkläre mir doch bitte die dafür nötige Unterscheidung ein wenig.


Lieber Herr Wrase,

Logik kann südlich und nördlich der Weser unterschiedlich sein, das habe ich schon manches Mal gemerkt; vielleicht gibt es da einen Zusammenhang mit Katholozismus und Heidentum.
Die süddeutsche Spielart (in der Schule als Zwiedenk bezeichnet) kann man kaum griffiger ausdrücken, als Sie es in Ihrer Überschrift geschrieben haben:
„Eid ist nicht Eid“
Frage: Meinen Sie damit auch „Meineid ist nicht Meineid“?
Ich frage deshalb:
Wenn es einem schwörenden Beamten, ob nun Bundespräsident oder Lehrer, schon vor seinem Schwören klar ist oder sein muß, daß ein Eid kein Eid ist, dann schwört er in dem Augenblick, wo er schwört, falsch, er schwört einen Meineid, und StGB 154 greift: Dieser Beamte ist ein Verbrecher.
(§ 154 StGB:
Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle [z.B. Bundestag, Beamten-Vereidigungsrunde beim Innenminister] falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr [ = Verbrecherstrafe, § 12 StGB] bestraft.“)

Meinen Sie nicht, daß diese Aussage des Gesetzgebers klar ist?


Peter Schubert schrieb:

Das Weisungsrecht
Sehr geehrter Herr Lindenthal, nachdem Sie gestern um 20.21 Uhr mich namentlich angesprochen und etwas gefragt hatten, wollte ich nicht unhöflich sein, sondern Ihre Frage beantworten. Dann aber fand ich Ihre Zuschrift an Margel von 22.52 Uhr, in der Sie Ihre Frage selbst beantworten. Weil Sie dabei mit einem viel zu dicken Knüppel auf die falschen Leute einschlagen, schlage ich nun vor, das Thema „Weisungsrecht des Dienstherrn oder Arbeitgebers“ damit gut sein zu lassen.
Lieber Herr Schubert,
bedeutet das, daß Sie sich meiner Meinung anschließen?
Was meinen Sie mit „viel zu dicken Knüppel auf die falschen Leute einschlagen“, meinen Sie, man sollte die Beamten (von der Kultusministerin ohne Peilung bis zum Deutschlehrer ohne Rückgrat), die zuallererst für die katastrophalen Zustände in den Schulen verantwortlich sind, gar nicht kritisieren?


Noch eine kleine „Anekdote“:
In meiner Zeit, als ich Elternvertreter an der Husumer Theodor-Storm-Schule war, hat der Mathelehrer meines ältesten Sohnes seinen Kindern auf der Klassenfahrt Haschisch mitgebracht und mit einer Auswahl der 17jährigen Jugendlichen zusammen gekifft.
Meine Versuche, eine Untersuchung in Gang zu bringen, wurden von der Beamtenschaft vereitelt. Davon noch im Amt sind:
Herr Gast, der kiffende Mathelehrer;
Herr OStDir Vollersen, sein Schulleiter;
Herr OPM Schaer, Polizeibeamter in Husum, Vorsitzender des Elternbeirates,
Herr Ministerialrat Beyer, der zuständige Aufsichtsbeamte in Kiel;
die Bild-Redakteure, von denen ich mir Öffentlichkeitsdruck erhoffte.
Frage in die Runde: Ist sowas alles noch im grünen Bereich? Kann es sein, daß die meineidige Beamtenschaft zu einer kriminellen Vereinigung geworden ist, die eidwidrig Bürgerkrieg gegen ihr eigenes Volk führt?

– geändert durch Detlef Lindenthal am 14.05.2003, 17.46 –
__________________
Detlef Lindenthal

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margel
13.05.2003 11.14
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Ende der Vorstellung

Verehrter Herr Wrase,

das führt zu nichts. Es ist alles richtig, was Sie vorbringen.
Aber Sie verkennen die ungebrochen hierachische Struktur des Beamtenwesens. Der Lehrer hat auszuführen, was ihm an Lehrplänen, Rahmenrichtlinien usw. aufgetragen wird. Genau wie der Verwaltungsbeamte alle gesetzlichen und sonstigen Vorgaben
bedingungslos zu befolgen hat.
Ob etwas „dem Volke nützt oder schadet“ entscheiden, so gesehen,
nicht Sie als Lehrer, sondern Ihre Dienstvorgesetzten, von denen man sozusagen stillschweigend annimmt, daß mit dem höheren Amt auch die höhere Einsicht einhergeht – um es mal etwas banal auszudrücken.
Wenn man das alles nicht aushalten kann und will, darf man eben nicht beamteter Lehrer werden. Hohe moralische Grundsätze
werden sonst an der unerfreulichen Wirklichkeit rasch zuschanden. Klag Du – man wird Dir´s zeigen!

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Wolfgang Wrase
13.05.2003 09.39
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Re: Alles richtig, aber...

Zitat:
Ursprünglich eingetragen von margel
Von Meineid habe ich schon gar nicht gesprochen. Natürlich geht es hier nicht um die Vereidigung in einem Strafverfahren ...
Ohne Gehorsamspflicht läßt sich das Beamtentum nicht aufrechterhalten. Es ist fast wie beim Militär ...


Meine Ausführungen über den Eid bezogen sich auf Herrn Lindenthal, der von Meineid und vom Strafgesetzbuch gesprochen hatte.

Daß das Beamtentum grundsätzlich mit der Gehorsamspflicht verknüpft sein muß, ist wohl richtig, aber wie weit reicht diese Gehorsamspflicht? Meiner Meinung nach endet sie dort, wo der Beamte angewiesen wird, etwas Schädliches zu tun (auch wenn das wiederum recht allgemein ausgedrückt ist). Das Beamtentum bricht nicht zusammen, wenn sich Lehrer offen gegen die Rechtschreibreform äußern und beispielsweise die sogenannte alte Rechtschreibung parallel zu der sogenannten neuen Rechschreibung vermitteln, nebst einer Aufklärung über die jeweiligen Vorteile (meist der alten Rechtschreibung) und Nachteile (meist der neuen Rechtschreibung bzw. der Reform insgesamt). Im Gegenteil, das Beamtentum wird der Lächerlichkeit preisgegeben, wenn alle nur immer ihre „Pflicht“ erfüllen, kommentarlos, unterschiedslos, meinungslos. Das ist ein von innen her verfaultes, morsches, verdorbenes Beamtentum: weil es seine höhere Pflicht mißachtet, dem Volk Nutzen zu bringen und Schaden von ihm abzuwenden, egal ob man das geschworen hat oder nicht. Wer die Beamtenpflicht im Konfliktfall allein darin sieht, Anweisungen von oben zu befolgen, sieht meiner Meinung nach das Beamtentum in einer sehr verengten Weise, indem der (grundsätzlich zweifellos sinnvolle) Gehorsam unverhältnismäßig hervorgehoben und das Gemeinwesen, dem die Beamten letztlich dienen sollen, hintangestellt wird. Dem Volk, nicht ihren Vorgesetzten sollen sie Nutzen bringen! Nicht wahr?

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margel
13.05.2003 09.13
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Alles richtig, aber...

Lieber Herr Wrase, lieber Herr Upmeyer, und alle anderen
tapferen Kämpfer,

ich rede ja nicht der Feigheit und Drückebergerei das Wort,das werden Sie mir wohl abnehmen.
Von Meineid habe ich schon gar nicht gesprochen. Natürlich geht es hier nicht um die Vereidigung in einem Strafverfahren.
Sie können noch soviel von Zivilcourage, Sekundärtugenden, Vorbildfunktion gegenüber den Schülern usw. reden – Tatsache bleibt, daß Sie im Ernstfall (der aber vermutlich nicht eintreten wird, weil die Obrigkeit selbst nicht voll hinter der Reform steht) sehr schlechte Karten hätten. Ohne Gehorsamspflicht läßt sich das Beamtentum nicht aufrechterhalten. Es ist fast wie beim Militär, nur daß es nicht gerade ums „Läbige“ geht. Wohl aber um Selbstachtung
Wahrhaftigkeit, gutes Gewissen, Würde. Die aber interessieren Ihre Vorgesetzen erst in zweiter Linie.

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Wolfgang Wrase
13.05.2003 08.43
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Eid ist nicht Eid

Zitat:
Ursprünglich eingetragen von Detlef Lindenthal

Nein, margel, umgekehrt wird ein Schuh daraus. Jeder deutsche Beamte hat, mit oder ohne religiöse Beteuerung und in kleinen bundesländlichen Abwandlungen, den Eid des Bundespräsidenten geschworen (Art. 56 GG):
„Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“
Nur Zivilcourage und Widerstand können einen Beamten vor dem Eidbruch bewahren (der ist gleichwertig mit Meineid, und Meineid ist ein Verbrechen, §§ 154 und 12 StGB).



Ein Bruch dieses Eides gegenüber dem Staat bzw. dem Dienstherrn ist nicht dasselbe wie ein Meineid im Sinn des Strafgesetzbuchs. Denn ein Eid bezieht sich üblicherweise auf etwas, was man überhaupt eindeutig beurteilen kann, also auf eine Tatsache der Vergangenheit, zum Beispiel: „Ich schwöre, daß ich dieser Person meines Wissens nie zuvor begegnet bin.“ Der Beamteneid ist aber eine ziemlich schwammige Absichtserklärung über das eigene zukünftige Verhalten. („Gerechtigkeit gegen jedermann üben“: Was soll das sein, wann ist es erfüllt, wann ist es verletzt?) Das ist fast so, als wollte man beeiden: „Ich schwöre, daß ich diese Person nie wieder sehen werde.“ So etwas kann man in einem realistischen Sinn gar nicht hundertprozentig erfüllen und deshalb auch nicht ernstzunehmend beeiden.

Ein Gericht (das Verfassungsgericht?) hat sich, wenn ich mich richtig erinnere, einmal mit dieser Frage beschäftigt, nachdem jemand den Ex-Bundeskanzler Kohl wegen Meineids verklagt sehen wollte. Der Bescheid über dieses Ansinnen lautete: Das war gar kein Eid, sondern eine vage Absichtserklärung, die zwar einen gewissen moralisch bindenden, aber keinen rechtlich verwertbaren Charakter habe.

Um Meineid kann es hier deshalb nicht gehen. Daß der Beamte, der Murks und im wissenschaftlichen Sinn höchst Fragwürdiges zu vermitteln hat, in Gewissensnöte und auch in Konflikt mit seinem Beamteneid gerät, ist damit nicht in Frage gestellt. Der Konflikt spielt sich ja schon innerhalb dieses Beamteneides ab: Seine Pflicht erfüllen und gleichzeitig den Nutzen des Volkes mehren – das ist gar nicht möglich, wenn etwas Dummes, Unsinniges angeordnet wird. Das dürfte aber dann eher den Wert des ehemaliges Schwurs nochmals herabsetzen und nicht dem armen Beamten als Sünde angerechnet werden.

Interessant wäre dann aber die Frage, warum sich fast alle Beamten bei der Rechtschreibreform für den Teil „Pflicht erfüllen“ entscheiden (Erfüllung einer Sekundärtugend) und nicht für den höherwertigen Abschnitt „dem Volk Nutzen bringen, Schaden von ihm abwenden“ (primärtugendhaftes Verhalten). Da kann man nur mutmaßen: Das ist der deutsche Charakter: Die Deutschen sind ein Volk der Sekundärtugend, des Gehorsams, der Unterwerfung. Bequemer ist es allemal.

Nicht zu vergessen: Auch wenn es nicht um Meineid geht, die Lehrer müssen beim Widerstand gegen diese Reform schon, wie Margel richtig bemerkt, mit empfindlichen Nachteilen rechnen, von einem insgesamt getrübten persönlichen Verhältnis zu den Kollegen über erniedrigende Zurechtweisungen von der Obrigkeit bis hin zur Nichtbeförderung.

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Henning Upmeyer
13.05.2003 08.41
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Aufklärung der Schüler über Grammatikfehler der Rechtschreibreform

Macht sich derjenige Lehrer der Herabsetzung des Ansehens seiner Vorgesetzten einschließlich des Kultusministers schuldig oder schadet er seiner Beförderung, wenn er seine Schüler wahrheitsgemäß darüber aufklärt, wo die Rechtschreibreform Grammatikfehler lehrt, und muß er aus diesen Gründen solche Diskussionen unterbinden? Soll er mündige Bürger heranbilden oder Befehlsausführer, wie er selbst einer ist?

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margel
13.05.2003 08.04
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Eine Klarstellung

Lieber Herr Lindenthal,

Ihr Engagement ehrt Sie. Sie werden mir, so hoffe ich, abnehmen, daß auch ich die Rechtschreibreform veabscheue und bekämpfe. Meine bisherigen Äußerungen hierzu waren wohldeutlich genug.-
Ich möchte, weil eben hier anscheinend einige Lehrer versammelt sind, aber doch noch einmal(trotz Ihres „Schlußpunktes“, Herr Schubert) klarstellen, daß der Beamte vor allem und fast unbedingt zum Gehorsam gegen seinen Dienstherrn verpflichtet ist. Hat er Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Vorschrift oder Anweisung, so besteht eine sog. „Remonstrationspflicht“, d.h.
er muß diese Bedenken votragen. Sagt der Dienstherr dann: Tu es trotzdem, so ist der ausführende Beamte erst einmal entlastet.
Natürlich wird sich das nicht auf offensichtliche Straftaten ausweiten lassen. Rechtsvorschriften sind aber mit der Einführung der reformierten Schreibung an den Schulen nicht verletzt worden. Daß die Lehrer gezwungen sind, offensichtlich Falsches zu unterrichten, entbindet sie nicht von Ihrer Gehorsamspflicht. Man könnte sich allenfalls einen Verstoß gegen die Menschenwürde vorstellen, was dann wieder, wie auch die Einführung, das Budesverfassungsgericht
beschäftigen könnte.
Das Falsche wird zwar, anders als Frau Dr.Menges meinte,
durch Erlaß nicht richtig. Es ist aber nicht „falsch genug“ , als daß der Beamte, speziell der Lehrer, es nicht befolgen müßte. M.a.W.: 2x2 = 5 müßten Sie nicht verkünden, aber
„Leid tun“ abzulehnen, steht Ihnen nur als Privatmann zu.

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Peter Schubert
13.05.2003 07.38
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Das Weisungsrecht

Sehr geehrter Herr Lindenthal, nachdem Sie gestern um 20.21 Uhr mich namentlich angesprochen und etwas gefragt hatten, wollte ich nicht unhöflich sein, sondern Ihre Frage beantworten. Dann aber fand ich Ihre Zuschrift an Margel von 22.52 Uhr, in der Sie Ihre Frage selbst beantworten. Weil Sie dabei mit einem viel zu dicken Knüppel auf die falschen Leute einschlagen, schlage ich nun vor, das Thema „Weisungsrecht des Dienstherrn oder Arbeitgebers“ damit gut sein zu lassen.

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Detlef Lindenthal
12.05.2003 20.52
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Zäpfchenform ist langweilig

Liebe margel,
mit freudigem Herzen kann ich Dir auf ganzer Linie widersprechen; Du schreibst:


Es wäre nicht ratsam, die reformierte Rechtschreibung explizit zum kritisch zu diskutierenden Unterrichtsgegenstand zu machen.
Eine Begründung lieferst Du dafür allerdings nicht. Ich dagegen weiß, daß kaum etwas besser geeignet ist, Staates Wohl und Wehen zu verdeutlichen, als der Neuschreibmurks.

Darin liegt eben das Dogmatische, Bekenntnishafte der ganzen Unternehmung.
Eben. Und das Lehrreiche.

Tatsächlich könnte der Lehrer, der das versuchen sollte, in disziplinarische Nöte geraten. ... Der goldene Käfig des Beamtenstatus erlaubt kein Ausbrechen.
Nein, margel, umgekehrt wird ein Schuh daraus. Jeder deutsche Beamte hat, mit oder ohne religiöse Beteuerung und in kleinen bundesländlichen Abwandlungen, den Eid des Bundespräsidenten geschworen (Art. 56 GG):
„Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“
Nur Zivilcourage und Widerstand können einen Beamten vor dem Eidbruch bewahren (der ist gleichwertig mit Meineid, und Meineid ist ein Verbrechen, §§ 154 und 12 StGB).

Die vielen sprachwissenschaftlich erwiesenen Fehler und Ungereimtheiten der Reform können nur um den Preis der Unterwerfung, des sacrificium intellectus als sakrosankt durchgedrückt werden.
Auf deutsch würde man das vielleicht verstehen.

Vergleichbares hat es meines Wissens in der jüngeren Vergangenheit, außer in totalitären Regimes, nicht gegeben.
Napoleon, Hitler und Honecker haben nicht Tausende von Wörtern verboten.

Das ist die bittere Wahrheit, über die sich manche Kollegen zwar hinwegzutäuschen versuchen, ich brauche keinen Namen zu nennen – sapienti sat.
Was bleibt, sind Schleichwege, versteckte Renitenz, es gibt da einige Optionen;
jeder Betroffenen lernt sie mit der Zeit kennen und nutzen – wenn er nicht schon ganz verbogen ist.
Wenn ich sowas lese, dann wundert mich gar nichts mehr, und vor allem nicht, wieso DDR und 3. R funktionieren konnten. Schande über den Beamtenstand!!!
Besser ist zur rechten Zeit der offene Widerstand: Gesetze machen wie in S.-H., wenn das nichts nützt, dann neue Medien aufbauen.
Der Berliner Staat ist sowieso am Ende; die Rentenkasse ist in 10 oder 20 Jahren nur noch ein schlechter Witz. Da sollte untreuen, eidbrüchigen Rechtschreib„reform“-Beamten erstmal 25 % der Rente abgezogen werden, dann reicht der Rest der Rente etwas länger.

Herzliche Grüße, Ihr
__________________
Detlef Lindenthal

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margel
12.05.2003 20.12
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Cuius regio eius religio

Es wäre nicht ratsam, die reformierte Rechtschreibung explizit zum kritisch zu diskutierenden Unterrichtsgegenstand zu machen.
Darin liegt eben das Dogmatische, Bekenntnishafte der ganzen Unternehmung. Tatsächlich könnte der Lehrer, der das versuchen sollte, in disziplinarische Nöte geraten. Die vielen sprachwissenschaftlich erwiesenen Fehler und Ungereimtheiten
der Reform können nur um den Preis der Unterwerfung, des
sacrificium intellectus als sakrosankt durchgedrückt werden.
Vergleichbares hat es meines Wissens in der jüngeren Vergangenheit, außer in totalitären Regimes, nicht gegeben.
Der goldene Käfig des Beamtenstatus erlaubt kein Ausbrechen.
Das ist die bittere Wahrheit, über die sich manche Kollegen zwar hinwegzutäuschen versuchen, ich brauche keinen Namen zu nennen – sapienti sat.
Was bleibt, sind Schleichwege, versteckte Renitenz, es gibt da einige Optionen; jeder Betroffenen lernt sie mit der Zeit kennen und nutzen – wenn er nicht schon ganz verbogen ist.

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Walter Lachenmann
12.05.2003 18.52
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Re: Verschiedenes

Zitat:
Ursprünglich eingetragen von Peter Schubert

Bundestrich. Der Bindestrich bei „Mess-Ergebnis“ ist nicht so sehr wegen des Doppel-s sinnvoll; Die Trennung Meßer- gebnis ist auch nicht besonders leserfreundlich. Drucker, die ihren Lesern das Lesen erleichtern wollen, sollten bevorzugt zum Bindestrich greifen, wenn der zweite Wortbestandteil mit einem Vokal beginnt.



Die Trennung Meßer-gebnis hätte auch ohne Reform ein kompetenter Setzer vermieden. Es geht um das ganze Wort Messergebnis, und dergleichen Beispiele gibt es sehr viele (Bassarie, Baßarie – Missachtung, Mißachtung usw.; muß man da noch argumentieren? Daß es in der deutschen Orthographie das ß – wie auch immer man sich seine Herkunft zusammenreimen mag – gibt, hat sicherlich seine guten Gründe, und dem schönen Zeichen wurden seine Funktionen sinnvoll und ohne jegliche »Regelungsgewalt« durch die Sprachpraxis zugewiesen. Das merkt man doch spätestens jetzt, wo die Didaktik-Ideologen es künstlich umfunktionieren wollen. Es funktioniert ja auch nur scheinbar, nämlich dann, wenn man die »alten« Regeln kennt, und weiß, wo bisher auch bei kurzen Vokalen kein ß stand.

Und es geht eine neue Häßlichkeit damit einher, die von sich als fortschrittsfreundlich wähnenden Zeitgenossen als funktional, logisch und deshalb irgendwie sogar ästhetisch empfunden wird: Flusssenke, behelfsweise Fluss-Senke (auf diese schwerfällige Schreibweise wäre vor der Reform kein Mensch gekommen, war ja auch völlig unnötig), soll funktionaler oder gar ästhetischer sein als die hübsche Flußsenke! Die sich selbst entwickelnde Orthographie wußte schon, weshalb sie die sinnlose Ansammlung dreier Konsonanten verwarf. Ähnlich war es auch in den fortschritts- und funktionsgläubigen Nachkriegsjahren, als eine nahezu unleserliche Typographie und eine kaum bewohnbare Architektur als eine Art neuer Ästhetik bejubelt wurden. Heute ist das alles nur noch langweilig.

Der Hinweis, daß nur freie Menschen es sich leisten können, die Rechtschreibreform zu kritisieren, spricht ja für sich – was meinen Sie, Herr Schubert? Vielleicht sollten Sie nach Freiheit streben, und sei es Gedankenfreiheit.

Erstaunlich ist die Begabung vieler Menschen, aus einer Not eine Tugend zu machen, selbst wenn die Not gar nicht so groß ist. Könnte es Denkfaulheit sein? Die pathetischen Begriffe, die in Richtung vorauseilender Gehorsam, Duckmäusertum oder mangelnde Zivilcourage gehen, sind sicherlich manchmal ungerecht, denn viele Menschen glauben ja zunächst einmal an das Gute im Neuen. Und so groß ist der Leidensdruck ja auch gar nicht. Was aber gebildete und sachkundige Menschen, die sogar ein Akzentzeichen von einem Apostrophen zu unterscheiden wissen, dazu bewegt, sich für Verrenkungen bereitzufinden, auf die sie aus eigenem Antrieb niemals gekommen wären, wenn sie vermuten, damit lägen sie im allgemeinen Konsens, ist allerdings rätselhaft. Selbstverschuldete Unmündigkeit – das war 18. Jahrhundert! Weiter sind wir seither nicht gekommen, die Tendenz ist eher rückläufig.

Man müßte eine soziopsychologische Arbeit schreiben über die Wirkung der Rechtschreibreform auf die Psyche der Gemeinschaft und des Einzelnen. Wenn ich persönlich etwas an der Rechtschreibreform interessant finde, dann diesen Aspekt. Fast faszinierend...
__________________
Walter Lachenmann

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Detlef Lindenthal
12.05.2003 18.21
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Lehrer als Vorbild

Lieber Herr Schubert,

weil Sie derart über die Weisungs-(Un-)Abhängigkeit von Lehrkräften nachdenken, habe ich eine Frage an Sie:

Wenn es z.B. einen Deutschlehrer gibt, und der sagt sich:
Rechtschreib„reform“ entspricht nicht meiner Auffassung, ich unterrichte den Kindern z.B. die Kommasetzung so, wie sie später, wenn die Kinder bei F.A.Z., WELT oder SPIEGEL arbeiten, gebraucht wird; und die ß-Schreibung gleichfalls in bewährter Weise, und die Wörterverbote sind eh einer Kulturnation unwürdig, die mache ich nicht mit; und dies alles macht er im Deutschunterricht den Kindern begreiflich.

Dann kann es gut sein, daß sein Schulleiter ihn hernimmt und versucht, ihn abzumahnen und möglicherweise disziplinarisch zu belangen.

Die Frage nun:
Wer hat dann hauptsächlich ein Problem, der Schulleiter oder der Deutschlehrer?

Zusatzfrage: Wenn die Schulkinder diese Erörterung der Erwachsenen mitverfolgen, werden sie dann eher verwirrt (desorientiert), oder lernen sie etwas recht Nützliches über Rechtsstaat, sittliche Grundlagen einer Kulturnation, Zivilcourage und so weiter?

__________________
Detlef Lindenthal

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Theodor Ickler
12.05.2003 18.15
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Wie bitte?

Ich habe keine „Professoren“ genannt, außer dem einen ausdrücklich erwähnten. Die meisten Leute, die sich hier ständig zu Wort melden, sind nicht alt. Übrigens ohnehin ein belangloser Gesichtspunkt. Die Reform stammt auch nicht von jungen Kerlen.
Ich habe meine Dienstpflichten und erfülle sie. Da Forschung und Lehre frei sind, bin ich es auch.
__________________
Th. Ickler

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Peter Schubert
12.05.2003 18.01
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Verschiedenes

Herr Prof. Ickler, zu Ihren Einträgen vom 13. Mai:

Nummern. Sie haben es ironisch gemeint. Aber trotzdem stimme ich Ihnen in beiden Punkten zu. Wer mich anredet, braucht keine besondere Ehrerbietung zu zeigen; er kann „du“ klein schreiben. Wenn er aber Respekt bezeugen will, mag er beim Sie bleiben.

Bundestrich. Der Bindestrich bei „Mess-Ergebnis“ ist nicht so sehr wegen des Doppel-s sinnvoll; Die Trennung Meßer- gebnis ist auch nicht besonders leserfreundlich. Drucker, die ihren Lesern das Lesen erleichtern wollen, sollten bevorzugt zum Bindestrich greifen, wenn der zweite Wortbestandteil mit einem Vokal beginnt.

Zwischenbemerkung. Die Schreibweise „Leid tun“ und „auseinander setzen“ finde auch ich missglückt.

Meriten. Die von Ihnen genannten Professoren haben sich alle schon seit längerer Zeit nicht mehr beteiligt. Wie ist es mit Ihnen persönlich? Es hat nicht den Eindruck, dass Sie inhaltlich oder zeitlich irgendjemandem noch gehorchen müssten.

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Theodor Ickler
12.05.2003 15.14
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Meriten

Eine Frage an Herrn Schubert: Wer sind denn die „Emeritierten“, die in diesem Forum „den Ton angeben“? Mir fällt nur Prof. Jochems ein, der sich aber schon lange nicht mehr beteiligt, übrigens immer ungewöhnlich jugendfrisch wirkte. Aber die Herren Markner, Stirnemann, Wrase, Dörner usw. sind doch ziemlich junge bzw. sogar sehr junge Leute.
__________________
Th. Ickler

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