Zäpfchenform und Bürgerkrieg
margel schrieb: 2x2 = 5 müßten Sie nicht verkünden
Liebe margel,
Deine Stellungnahme gibt zu denken:
Mathelehrer:
2 x 2 = 5 (jeder Reifenhändler wäre bald pleite)
=> Widerstandsrecht und Widerstandspflicht;
Deutschlehrer:
Grammatikfehler, Wörterverbote, Lügen („Fehlereinsparung“, in Zeitungen und an Schulen sind die Fehlerzahlen in die Höhe geschnellt)
=> kein Widerstandsrecht und keine Widerstandspflicht???
Erkläre mir doch bitte die dafür nötige Unterscheidung ein wenig.
Lieber Herr Wrase,
Logik kann südlich und nördlich der Weser unterschiedlich sein, das habe ich schon manches Mal gemerkt; vielleicht gibt es da einen Zusammenhang mit Katholozismus und Heidentum.
Die süddeutsche Spielart (in der Schule als Zwiedenk bezeichnet) kann man kaum griffiger ausdrücken, als Sie es in Ihrer Überschrift geschrieben haben:
„Eid ist nicht Eid“
Frage: Meinen Sie damit auch „Meineid ist nicht Meineid“?
Ich frage deshalb:
Wenn es einem schwörenden Beamten, ob nun Bundespräsident oder Lehrer, schon vor seinem Schwören klar ist oder sein muß, daß ein Eid kein Eid ist, dann schwört er in dem Augenblick, wo er schwört, falsch, er schwört einen Meineid, und StGB 154 greift: Dieser Beamte ist ein Verbrecher.
(§ 154 StGB:
Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle [z.B. Bundestag, Beamten-Vereidigungsrunde beim Innenminister] falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr [ = Verbrecherstrafe, § 12 StGB] bestraft.“)
Meinen Sie nicht, daß diese Aussage des Gesetzgebers klar ist?
Peter Schubert schrieb: Das Weisungsrecht
Sehr geehrter Herr Lindenthal, nachdem Sie gestern um 20.21 Uhr mich namentlich angesprochen und etwas gefragt hatten, wollte ich nicht unhöflich sein, sondern Ihre Frage beantworten. Dann aber fand ich Ihre Zuschrift an Margel von 22.52 Uhr, in der Sie Ihre Frage selbst beantworten. Weil Sie dabei mit einem viel zu dicken Knüppel auf die falschen Leute einschlagen, schlage ich nun vor, das Thema Weisungsrecht des Dienstherrn oder Arbeitgebers damit gut sein zu lassen.
Lieber Herr Schubert,
bedeutet das, daß Sie sich meiner Meinung anschließen?
Was meinen Sie mit „viel zu dicken Knüppel auf die falschen Leute einschlagen“, meinen Sie, man sollte die Beamten (von der Kultusministerin ohne Peilung bis zum Deutschlehrer ohne Rückgrat), die zuallererst für die katastrophalen Zustände in den Schulen verantwortlich sind, gar nicht kritisieren?
Noch eine kleine „Anekdote“:
In meiner Zeit, als ich Elternvertreter an der Husumer Theodor-Storm-Schule war, hat der Mathelehrer meines ältesten Sohnes seinen Kindern auf der Klassenfahrt Haschisch mitgebracht und mit einer Auswahl der 17jährigen Jugendlichen zusammen gekifft.
Meine Versuche, eine Untersuchung in Gang zu bringen, wurden von der Beamtenschaft vereitelt. Davon noch im Amt sind:
Herr Gast, der kiffende Mathelehrer;
Herr OStDir Vollersen, sein Schulleiter;
Herr OPM Schaer, Polizeibeamter in Husum, Vorsitzender des Elternbeirates,
Herr Ministerialrat Beyer, der zuständige Aufsichtsbeamte in Kiel;
die Bild-Redakteure, von denen ich mir Öffentlichkeitsdruck erhoffte.
Frage in die Runde: Ist sowas alles noch im grünen Bereich? Kann es sein, daß die meineidige Beamtenschaft zu einer kriminellen Vereinigung geworden ist, die eidwidrig Bürgerkrieg gegen ihr eigenes Volk führt?
– geändert durch Detlef Lindenthal am 14.05.2003, 17.46 –
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Detlef Lindenthal
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