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Norbert Schäbler
02.04.2004 13.03
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Projekt Lehrplan (Quellentexte staatlicher Bestrebungen um Kultur)

Lehrpläne sind in erster Linie Arbeitsnachweise irgendwelcher Kommissionen und Sollbestimmungen bzw. Rahmenrichtlinien für das pädagogische Personal.

Lehrpläne definieren sich je selbst in ihrer Ausrichtung und Skizzierung.
Grundgelegt ist jedem Lehrplan das sog. pädagogische Dreieck.
Dessen Eckpunkte lauten:
1. Gesellschaft: Im Lehrplan definiert sich die Gesellschaft selbst.
2. Kind: Im Lehrplan definiert die Kommission die Rolle des Kindes.
3. Stoff: Im Lehrplan werden die zu tradierenden Lehrstoffe begründet.

Ein idealtypischer Lehrplan zeichnet ein gleichseitiges Dreieck nach. Sämtliche Eckpunkte sind gleich wichtig.
Ein ideologisierter Lehrplan dagegen verzerrt die Dimensionen.
Unabhängig davon gilt die Tatsache, daß Lehren und Lernen dem zeitlichen Wandel unterliegen.
Gleichwohl sollte es möglich sein, in allen Lehr- und Lernepochen, gleichseitige Dreiecke zu produzieren!

Im folgenden wird aus verschiedenen bayerischen Lehrplänen der Vergangenheit und Gegenwart auszugsweise zitiert. Generell kann dabei auf jedweden Fachbereich abgehoben werden. Beispielsweise können Veränderungen im Fachbereich Mathematik eruiert werden, oder es können Aussagen im innerdisziplinären Teilbereich Erstschreiben (gehört zum Fachbereich Deutsch) gegenübergestellt werden. Dabei wäre z.B. darüber zu diskutieren, warum Bayern von der vereinfachten (lateinischen) Ausgangsschrift abgerückt ist.

Hauptanliegen folgender Veröffentlichungen ist es jedoch, grundlegende Lehrplanäußerungen im Fachbereich Deutsch/Rechtschreibung bekanntzumachen. Ebenso wichtig sind die prinzipiellen Vorbemerkungen der Lehrpläne.

Zitieren werde ich aus:
a) Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, Jg. 1950, S. 217 – 234.
b) Amtsblatt ... , Jg. 1955, S. 1699 – 1730
c) Verlag J. Maiß, Richtlinien für die bayerischen Volksschulen, Jg. 1969, 6. Auflage
d) Verlag J. Maiß, Lehrplan für die Grundschule, Jg. 1971,
e) Verlag J. Maiß, Lehrplan für die Grundschule, 20. Auflage 2000
f) Verlag J. Maiß, Lehrplan für die bayerische Grundschule, 3. Auflage 2003

Mit Kommentaren werde ich mich persönlich zurückhalten, befürworte es allerdings, wenn Leser ihre Gedanken in und zu diesem Strang einbringen und Wünsche bzgl. weitergehender Veröffentlichungen oder auch zur Beendigung des Leitfadens an mich herantragen.



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Norbert Schäbler
03.03.2004 11.22
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google sucht HRRD

Beim Stöbern in http://www.google.de nach den sog. Hessischen Rahmenrichtlinien (HRRD,1974) stieß ich auf nachfolgendes Dokument (Analyse und Dokumentation eines bildungspolitischen Konflikts von Hannelore Christ).
Google bietet weitere Dokumentationen jener Zeit, in der sich Politik und Wissenschaft miteinander verbündeten.
An dieser Stelle bereits der Hinweis, daß Passagen der HRR originalgetreu in einer Veröffentlichung des Duden-Verlags (1994, ISBN 3-411-06131-6) wieder auftauchen.
Ich bitte, die Überlänge des folgenden Textes zu entschuldigen.
Ggf. könnte der Text durch einen Link ersetzt werden.

KG 2.1: Die Hessischen Rahmenrichtlinien Deutsch

1. Darstellung des Hintergrundes


Um die Bedeutung der HRRD zu verstehen, ist es wichtig, sich zunächst mit der Situation auseinander zu setzen, die in den 60er / Anfang 70er Jahre in der BRD herrschte.

* Politisch:
erstmalig Übernahme der Regierung durch die SPD, Parole: „Mehr Demokratie wagen“,
politische Linksorientierung

* Wirtschaftlich:
Anfang/ Mitte der 60er Jahre: Wissenschaftsrat und Kultusministerkonferenz stellten fest, dass die BRD vor einer Bildungskatastrophe stehe, das Ausbildungssystem genüge den gesteigerten Anforderungen an die Arbeitskraft nicht mehr -> Modernitätsrückstand
Folge: Der gesellschaftliche Wohlstand ist gefährdet
Kritikpunkt war hauptsächlich das Defizit im technologischen Bereich
Forderung: Modernisierung, Effektivierung und Demokratisierung des Bildungswesens
=> Forderung von Bildungsreformen vorrangig an wirtschaftlichen Interessen orientiert

Dabei wird völlig verkannt, dass Schule ein Teil der Gesellschaft ist. Ist Schule krank, ist auch die Gesellschaft krank. Doch diese soll nicht verändert werden.

* Bildungswesen:
Bildung war soziales Selektionsinstrument:
=> Gymnasium nur für privilegierte Kinder
=> Kindern aus unterprivilegierten Familien war der Zugang ungeachtet kognitiver Fähigkeiten verwehrt oder nur unter sehr großen Schwierigkeiten zugänglich.
Die Selektion verlief selbstverständlich und unreflektiert

Die Organisation des Ausbildungssystems bildete sich in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts heraus und orientierte sich an damaligen Interessen. Es ist zu diesem Zeitpunkt bereits veraltet.

2. Reformvorschläge

- Die Schulreform sollte als Mittel zur Herrschaftsstabilisierung der politischen Kräfte und zur Systemerhaltung dienen.
=> keine tiefgreifende Reformen gewollt, die Auswirkungen auf die Gesellschaft hatten
- Ziel: Ansprüchen gerecht werden, die sich durch Produktionsverhältnisse an den
Ausbildungsbereich stellten
- Vertreter: Konservative und liberale Kräfte

§ Forderungen der Konservativen Kräfte:

Herrschaftssicherung durch Bildungsbegrenzung für Unterprivilegierte
· Reformmodelle, die Chancenungleichheit bekämpfen wollen, werden abgelehnt
· gegen die integrierte und differenzierte Gesamtschule
· Effektivierung im inhaltlichen Bereich nur in den mathematisch- naturwissenschaftlichen Fächern
· Reformen der geistes- bzw. gesellschaftswissenschaftlichen Fächer wird abgelehnt aus Angst, dadurch eine Systemveränderung herbeizuführen
· Integration der beruflichen Ausbildung in die Gesamtschule wird abgelehnt

§ Forderungen der liberalen Kräfte:

Systematische Anhebung des Bildungsniveaus der Unterprivilegierten
· Für die integrierte Gesamtschule
· Wollen Reformen der geistes- und gesellschaftlichen Forderungen
· Inhaltliche Reformansätze, die nicht mehr bestimmen was, sondern wie Schüler zu lernen haben (Þ Annahme: Arbeitskräfte müssen lebenslang lernen können und flexibel sein)
· Unterprivilegierte sollen durch kompensatorische Bemühungen aus ihren klassenbedingten Bindungen heraus gelöst werden.


3. Die Hessischen Rahmenrichtlinien

· In Hessen setzte die Bemühung zur Behebung der Krisensituation im Bildungsbereich früh ein.
· Zunächst äußere Schulreform (organisatorische Umgestaltung des Schulwesens, Gesamtschulversuche und Förderstufe)
· 1967 werden inhaltliche Reformen in Angriff genommen
· Historische Schaltstelle in der Fachdidaktik, Bündelung der fachdidaktischen Diskussion der 60er u.70er Jahre
· Einmalige Verknüpfung von Fachdidaktik und Bildungspolitik (Versuch, Basiskonzept zu verwirklichen, Lehrer, Fachdidaktiker und Bildungspolitiker sollten gleichermaßen in die Ausarbeitung der Reformvorschläge einbezogen werden)
· Vertreter: zunächst wurde Wolfgang Klafki mit der Leitung der Ausarbeitung beauftragt, später wurde die Arbeit unter der Leitung von Hubert Ivo weitergeführt


Ø Abgrenzung Rahmenrichtlinien – Bildungsplan

Rahmenrichtlinien – Bildungsplan
- Verzicht auf einen verbindlichen Kanon des zu vermittelten Bildungsgutes zugunsten einer Diskussion übergeordneter Lernziele - Hauptfunktion: Festlegung inhaltlicher Vorgaben für den Unterricht; verkörpert den Inhaltskanon einer Kultur
- schulformübergreifend und schulstufenbezogen(inhaltliche Voraussetzung für die Integration der Gesamtschulen) - auf eine bestimmte Schulart bzw. Schulstufe bezogen
- dienen der Kenntnisnahme, Diskussion und freiwilligen Erprobung - Rechtsstatus: Verwaltungsvorschrift mit rechtsverbindlichen und rechtsfreien Anteilen
- Abkehr von vielen Lernzielen, die bisher als verbindlich galten - Grundlage für Leistungsbeurteilung und Selektion
- Lehrer entscheidet über die inhaltlichen Wege zum Erreichen der Ziele - inhaltliche Vorgaben (s.o.)

Rahmenrichtlinien
- Verzicht auf einen verbindlichen Kanon des zu vermittelten Bildungsgutes zugunsten einer Diskussion übergeordneter Lernziele
- dadurch Schaffung einer prinzipiellen Offenheit, bessere Berücksichtigung der Schülerinteressen, inhaltliche Mitbestimmung möglich
- belastet andererseits den Lehrer mit der Suche nach geeigneten Unterrichtsmaterialien, überfordert die aktuellen Lehrbücher u. Lernmittelsammlungen

- RR sind schulformübergreifend und stufenbezogen
- Abkehr von schulformbezogenen Lehrplänen ist inhaltliche Voraussetzung für die Integration der Gesamtschulen
- schulformübergreifende Lernziele fordern stark differenzierte Methoden der Vermittlung bei Schülern mit unterschiedlichen Voraussetzungen
- Überlegungen über diese Methoden müssen Bestandteil der RR sein, da sichergestellt werden muss, dass alle Schüler einen strukturell gleichen Unterricht erhalten, um einen Wechsel des Schultypus nicht durch Unvereinbarkeit der Unterrichtspraxis zu erschweren
- Stufenbezogenheit: die gemeinsamen Ausbildungsziele und Inhalte für die einzelnen Jahrgangsstufen sind unabhängig von den Schulformen bestimmt (Zusatzangebote führen über die gemeinsame Grundlage hinaus)

- Abkehr von vielen Zielsetzungen des Unterrichts, die bisher als verbindlich angesehen wurden
- ist notwendig, da kein Wandel in den Strukturen der Gesellschaft aber ein Wandel im Bewusstsein der Gesellschaft eingetreten ist
- Kriterium: Lernziele dürfen nicht hinter dem augenblicklichen Bewusstseinszustand zurückbleiben, müssen miteinander vereinbar sein und für die Mehrzahl der Lehrer und Schüler akzeptierbar sein

Die Diskussion der Unterrichtsformen ist wichtig, auch wenn man davon ausgeht, dass die Lehrer über ein angemessenes Repertoire von Unterrichtsmethoden verfügen. Im Hinblick auf das Lernziel Förderung der sprachlichen Kommunikationsfähigkeit dürfen Unterrichtsformen wie Gruppendiskussion, Rollenspiel, formelles Debattieren „unernster“ Themen etc. nicht als methodisches Repertoire des Lehrers vorausgesetzt werden, sondern sie stellen selbst Unterrichtziele dar, in denen sich die übergeordneten Ziele konkretisieren.
Veröffentlichung der RR im Oktober 1972: fächerbezogene Pläne für die Sekundarstufe I, die im Schuljahr 72/ 73 der Kenntnisnahme, Diskussion und freiwilligen Erprobung dienen sollten.

Lehrplan
- kodifiziert (kodifizieren = in das Gesetzbuch einordnen) Bildungsvorstellungen und Lerninhalte
- auf eine bestimmte Schulart bzw. Schulstufe bezogen
- Aussagen über Zielsetzungen von Unterricht, über Umfang, Reihenfolge und Zuordnungen der Inhalte zu bestimmten Jahrgängen strukturieren ihn
- hat Rechtsstatus, er ist eine Verwaltungsvorschrift mit rechtsverbindlichen und rechtsfreien Anteilen, koordiniert die Arbeit der einzelnen Schulen und ermöglicht vergleichbare Abschlüsse
- bildet Grundlage und Bezugspunkt für Leistungsbeurteilung und Auslese/ Selektion
- Hauptfunktion: Festlegung inhaltlicher Vorgaben für den Unterricht
- verkörpert den Inhaltskanon einer Kultur, trägt damit zu deren Bestand, Kontinuität und Stabilität bei
- ist gemeinsamer Nenner unterschiedlicher Rechte und Interessen ( = sichtbarer gesellschaftlicher Kompromiss)
- seine innovative Funktion ist strittig (ob schulische Veränderungen passieren und dann in den Lehrplan aufgenommen werden oder umgekehrt)

Ø Wissenschaftliche Begründungen:
Den wissenschaftlichen oder „geistigen“ Hintergrund der HRRD stellt größtenteils die Kritische Theorie von Jürgen Habermas dar.
Habermas war das jüngste Mitglied der Frankfurter (Soziologen-)Schule (zu der z.B. auch Adorno gehörte).
Er hat eine umfassende gesellschaftskritische Sozialphilosophie entwickelt, die Auswirkungen auf verschiedene geisteswissenschaftliche Disziplinen hatte (auch auf die Erziehungswissenschaft).
Aus dieser Zeit und aus der Rezeption der Kritischen Theorie resultieren neue Erziehungsziele wie Erziehung zur Mündigkeit, Selbstbestimmung, Verantwortung und Emanzipation (damit stellt sich Habermas in die Tradition der Aufklärung).
(auch alternative Pädagogiken, die ihren Ursprung in den 60er Jahren haben, beziehen sich auf Ideen der Frankfurter Schule -> z.B. Laborschule Bielefeld)
Nach Habermas ist die Gesellschaft von Macht- und Herrschaftsstrukturen bestimmt, die größtenteils über Sprache aufgebaut werden, beziehungsweise aus dem resultieren, was H. „verzerrte Kommunikation“ nennt.
Es soll eine Situation angestrebt werden, in der Konflikte in „herrschaftsfreien Diskursen“ gelöst werden können, d.h. alle Teilnehmer sind gleichberechtigt, haben die gleichen Kommunikationschancen und können sich ohne Zwänge äußern.
Somit würde im Konflikt einzig das bessere Argument siegen (und nicht Gewaltstrukturen und Ideologien, die die Kommunikation bestimmen).
Eine solche ideale Sprechsituation kann natürlich nur gedanklich existieren und wird in dieser Form niemals eintreten.
Die Orientierung an einer solchen idealen Sprechsituation kann aber als Maßstab für die Kritik und Analyse der realen Sprechsituation dienen.
Aufgabe des Deutschunterrichts ist es demnach, den Schülern Ursachen verzerrter Kommunikation aufdecken zu helfen und die Zusammenhänge von Gewalt und Ideologie zu analysieren.
Die Schüler sollen sich über ihre Stellung in der Kommunikationssituation bewusst werden und sollen dadurch zu einem neuen Gesellschafts- und auch Selbstverständnis kommen.
Bedingung für einen unabhängigen und damit mündigen Bürger ist nach H. eine entwickelte Kommunikationsfähigkeit, sein Ziel ist außerdem der weitgehende Abbau von Herrschaft und Fremdbestimmung zugunsten der Erweiterung und Sicherung von Mündigkeit und Selbstbestimmung.
Die HRRD wollen die Umsetzung dieser Ziele in die Schulwirklichkeit erreichen. Daraus erklärt sich z.B., dass die Förderung der Kommunikationsfähigkeit als oberstes Lernziel gilt, sowie der veränderte Umgang mit Hochsprache und Rechtschreibung.

Ø Bildungspolitische Zielsetzungen:
Ø Forderung von Chancengleichheit -> allen Schülern sollen die gleichen Startchancen eröffnet werden (auch Schülern aus sog. „bildungsfernen Haushalten“ soll die Chance auf Zugang zu Hochsprache und Literatur eröffnet werden)

Ø => diese Überlegung hatte die Forderung nach Förderunterricht laut werden lassen, durch den das häusliche Defizit ausgeglichen werden sollte, um die Schüler auf ein möglichst homogenes Ausgangsniveau zu bringen,
im Zusammenhang mit den HRRD wird darüber hinausgehend die integrierte und differenzierte Gesamtschule gefordert, da diese als die Schulform angesehen wird, in der die Forderung nach Chancengleichheit am ehesten verwirklicht werden könne

Ø Damit hängt auch zusammen, dass die HRRD auf der Sekundarstufe ansetzen. Die Ursache der sozialen Selektion von Schule wird in der Aufteilung der Schüler nach der vierten Klasse gesehen
Ausdifferenzierung soll nun nur punktuell, innerhalb eines gemeinsamen Bezugsrahmens (Gesamtschule) stattfinden, und die Kinder so lange wie möglich gemeinsam unterrichtet werden
Es sollen auch alle Lernziele für alle Schulstufen gelten, so dass sich die soziale Selektion nicht schon an den Inhalten manifestiert (Schüler werden bestimmten späteren Anforderungen entsprechend ausgebildet)
Schwache Schüler sollen hierbei von dem positiven Lernumfeld profitieren
[Grundschule weniger interessant, da Annahme, dass hier alle dem gleichen Bildungsumfeld ausgesetzt sind]

4. Tabelle (im Original als Graphikdatei strukturiert, hier fortlaufend!)

Kritikpunkte der Gegner an den RRD – Zielsetzungen der RRD – Begründungen
Abbau der Hochsprache, Zerstörung der sprachlichen Kultur Sprachliche Kommunikationsfähigkeit fördern statt muttersprachlicher Bildung; die Schüler sollen lernen, unter Wahrung ihrer Bedürfnisse und Interessen miteinander zu kommunizieren, Hochsprache als Norm wird abgelehnt Hochsprache ist nicht wertneutral; sondern ebenfalls Gruppensprache, durch das Erlernen der Hochsprache werden die Schüler ihrem sozialen Milieu entfremdet und müssen die Werte und Normen der Privilegierten übernehmen; es besteht eine Chancenungleichheit bei Schuleintritt, erhöhte Schwierigkeiten und Leistungsdefizit sind die Folge, =>Anknüpfung an die Sprache der Schüler
Missbrauch der Schule zum Klassenkampf und eine Erziehung zur Intoleranz Schüler sollen lernen, Kommunikation hinsichtlich ihrer Funktion und im Hinblick auf das jeweilige Thema kritisch zu reflektieren=> Emanzipation „Schweigen der Mehrheit“, der Unterprivilegierten, die nicht die Chance bekommen, zu lernen, ihre Meinungen öffentlich zu äußern und somit nicht gegen Ungerechtigkeiten ankämpfen können, sondern diese akzeptieren müssen
Abschaffung der Rechtschreibung Förderung der Kommunikationsfähigkeit und Chancengleichheit durch Reform der Rechtschreibung („gemäßigte Kleinschreibung“), Rechtschreibung sollte kein Ausleseinstrument sein und nicht das ausschlaggebende Argument bei lebensgeschichtlich wichtigen Entscheidungen Chancenungleichheit durch unterschiedliche Voraussetzungen; Rechtschreibleistungen sind kein Beweis für Intelligenz,
Ästhetische Qualität von Literatur wird ausgeblendet, Umgang mit Dichtung eingeschränkt Verdeutlichung der konstitutiven Merkmale poetischer Texte durch Vergleich mit anderen; Mündigkeit im Umgang mit poetischen und alltäglichen Texten; selbständiges Lernen, Emanzipation Ausweitung des Problembewusstseins, Thematisierung der Beziehung zwischen Literatur und Gesellschaft; Ausweitung des Literaturbegriffs
Gleichmacherei Chancengleichheit Beseitigung sozialer Ungleichheiten durch „Kompensatorische Erziehung“, Anknüpfen an die von den Schülern gegebenen Voraussetzungen anstatt Anhebung

Þ keine wissenschaftliche, sondern politische Diskussion (d.h. Argumente der Gegner werden verzerrt dargestellt, damit sie leichter zu entkräften sind)

Ø zu Kritikpunkt I (Abschaffung der Hochsprache):
Argumente der Gegner für die Hochsprache:
- Abbau der Hochsprache schürt das Klassenbewusstsein, unterschiedliche soziale Schichten werden erst recht sichtbar
- Hochsprache ist Wissenschaftssprache
- Hochsprache ist restringiertem Code überlegen

Forderungen der Gegner:
Die Gegner wollten weiterhin die kompensatorische Sprachförderung, die es wenigen unterprivilegierten Schülern erlaubt, den Aufstieg zu schaffen; dafür müssen diese sich aber weiterhin ihrem Herkunftsmilieu entfremden, sich die Hochsprache aneignen und damit verbunden die Werte und Normen der privilegierten Schicht.

Þ mit diesem Punkt wird der zentrale Konflikt einer Privilegiengesellschaft angesprochen, in der die einen das sagen haben, die anderen sich „sprachlos“ und ohnmächtig fügen.

Ø zu Kritikpunkt III (Abschaffung der Rechtschreibung):
Argumente der Gegner für die Beibehaltung der alten Rechtschreibregeln:
- Kinder brauchen die Rechtschreibung für den sozialen Aufstieg

Selektion durch Rechtschreibung verdeutlicht den „asozialen, machtgeschützten Kern des Bildungswesens“: die Kinder mit den ungünstigsten Lernvoraussetzungen bekommen die kürzeste Zeit zum Lernen zugestanden.
Þ in dieser neuen, radikalen Forderung spiegelt sich vor allem der emanzipatorische Charakter der Hessischen Rahmenrichtlinien Deutsch


5. Gründe für das Scheitern der HRRD

· Hessische SPD-Regierung war am raschen Erfolg bei der Behebung der Defizite im Ausbildungswesen interessiert
· Es ging primär um eine Modernisierung des Fächerkanons (Konflikt: Kultusministerium – Kommission)
· Planung der Kommission war langfristig konzipiert und ließ Ergebnisse in absehbarer Zeit nicht erwarten
· Äußerst knappe Ausstattung des Projekts mit Sach- und Personalmitteln
· Schwerfällige Organisationsstrukturen und Größe der Kommission
· Schwierige Innenbedingungen der Kommission (z.B. wissenschaftliche u. politische Differenzen, Kommunikationsschwierigkeiten)


6. Folgen / Auswirkungen bis heute

· Unterschiedliche Schul- und Ausbildungssysteme in den einzelnen Bundesländern
· Flächendeckende Förderstufe in Hessen
· Niveau der Vorbereitung auf ein Hochschulstudium hat nachgelassen
· Einrichtung von Schulzentren, damit alle Kinder auf demselben Gelände unterrichtet werden können und nicht schon durch den Schulweg stigmatisiert werden
· Unterschiede in der Lehrerausbildung, z.B. Ausbildung schulartbezogen in Baden-Württemberg ansonsten schulstufenbezogen
· Unterschiedliche Bezahlungsstufen von Lehrern
· Veränderung in den Schulformen aller Bundesländer

Mögliche Impulse auf die LB-Konzeptionen
· Veränderung in den Schulformen aller Bundesländer
· Texte in Mundart
· Alle Textsorten vertreten
· Verschiedene Medien werden genutzt
· Texte in „gemäßigter Kleinschreibung
· Keine konkreten Arbeitsaufträge
· Nicht nach Textsorten geordnet
· Texte nah an der Lebenswelt der Schüler
· Mehr Kreativitäts- und Fantasieförderung (evtl. handlungs- und produktionsorientiert)
· Bedeutung der Textinhalte nimmt zu

Zusammenfassung

· Anlass: drohende Bildungskatastrophe in Deutschland

· Uneinigkeit zwischen den politischen Kräften bezüglich der Lösungsmöglichkeiten

· Politische und fachdidaktische Diskussion bündelt sich in der Auseinandersetzung um die HRRD

· HRRD: lernzielorientiert, schulstufenbezogen, freiwillige Erprobung

· Oberste Ziele: Chancengleichheit, Kommunikationsfähigkeit, Emanzipation

· Polemische, z.T. unsachliche bildungspolitische Kontroverse

· Folge: keine Umsetzung in der ursprünglichen Form

· Längerfristige Auswirkungen der politischen und fachdidaktischen Strömungen dieser Zeit


Literaturverzeichnis

· Gutheil, Hans Georg (1972): Literarisches Arbeitsbuch oder gesellschaftliche Institution? Aspekte zur Diskussion um das deutsche Lesebuch. In: Braun, Peter (Hg.): Neue Lesebücher – Analyse und Kritik. Düsseldorf, S. 162-171

· Helmers, Hermann (Hg.) (1969): Die Diskussion um das deutsche Lesebuch. Darmstadt

· Helmers, Hermann (1970): Geschichte des deutschen Lesebuchs in Grundzügen. Stuutgart, S. 229-251

· Hessische Rahmenrichtlinien Deutsch (1974). Analyse und Dokumentation eines bildungspolitischen Konflikts. Hg. von Hannelore Christ. Düsseldorf: Bertelsmann

· Kreft, Jürgen und Ott, Günther (1972): Lesebuch und Fachcurriculum. Zwei Studien. Düsseldorf: Schwann, 2. Aufl., S.76 f.

· Procher, Otmar und Servatius, Gerd (1974): Rahmenrichtlinien Deutsch und Schulpraxis. In: Dithmar, Reinhard; Kochan, Barbara; Kochan, Detlef C. (Hg.): Die Hessischen Rahmenrichtlinien für das Fach Deutsch in der wissenschaftlichen Diskussion. Zur Systematik des Sprach- und Literaturunterrichts. Scriptor Verlag GmbH Kronberg Ts., S.138-140

· Lenzen, Dieter (Hg.) (1995): Pädagogische Grundbegriffe Band 2. Rowohlt Taschenbuch Verlag GmbH, Reinbek bei Hamburg, S.972-973




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Norbert Schäbler
22.02.2004 12.01
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Bis die Tage!

In diesem Leitfaden herrscht Stillstand. Verständlich!
Quellentexte sind nicht so einfach zu beschaffen. Man muß auch wissen, wo zu suchen ist, dortselbst in Klausur gehen und wertfrei/objektiv sichten.

Ich selbst werde mich dem Themengebiet „Lehrpläne früher und heute“ zuwenden. Dabei interessieren mich z.B. die unmittelbaren Nachkriegslehrpläne und die Lehrpläne, die zu Zeiten der sog. Kulturrevolution entstanden. Ich will wissen, welche Relikte der Nazizeit sich als indoktrinationsbeständig erwiesen haben, und mich interessiert das große Reinemachen durch die APO.
Ich weiß, wonach ich suche, und das ist vielleicht ein Fehler, denn Verdachtsmomente beeinträchtigen die Objektivität.

Ich bitte die hiesigen Diskutanten darum:
- daß sie mir bei der Suche nach Quellentexten ein bißchen behilflich sind,
- daß sie mich korrigieren, wenn ich mich verrannt habe,
- daß sie sich auch selbst auf die Suche nach Quellentexten und Statistiken begeben,
- und um Geduld!

Es wird einige Zeit dauern.
Also, bis die Tage (und eine fröhliche Fasenacht).

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Norbert Schäbler
18.02.2004 11.29
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Suggestion einer notwendigen Reform seit 1971

Ich möchte in diesem Strang weiterhin Quellentexte veröffentlichen.
Dabei beziehe ich mich zunächst auf Texte aus dem Lehrplan für die Grundschule (1971), auf dem bereits die ersten Beiträge dieses Stranges basieren.
In dem an anderer Stelle genau bezeichneten Buch referiert ein gewisser Alfred Angermeier über den Fachbereich „Rechtschreiben“.
14 Seiten benötigt er für seine Abhandlung, und bei seinem Exkurs schweift er dreimal auf das Thema „Rechtschreibreform“ ab. Einen solchen Verweis auf eine angeblich notwendige Rechtschreibreform habe ich bereits im vorhergehenden Beitrag (Zitate: S. 90) veröffentlicht.

Bevor ich weitere Stellen zitiere ein kurzer Ausblick:
Sinnvoll wäre es, Quellentexte der zurückliegenden 30 Jahre zu sammeln und auch dahingehend zu überprüfen, wie oft auf die Notwendigkeit einer Reform (dies allerdings ohne jegliche Begründung!) abgehoben wird.
Nicht zu vergessen sind auch die Fehlerstatistiken, die mit der hier bereits veröffentlichten verglichen werden könnten.
Das Internet, schulische Folge-Lehrpläne und eine Durchforstung der Literaturliste, die im Jahre 1971 für den Bereich Rechtschreibung (zumindest für Herrn Angermeier) maßgeblich war, könnten dabei helfen (die Literaturliste befindet sich im Anhang).

Zitate: Lehrplan 1971, S. 86:

Lehraufgaben und Voraussetzungen
Schrift setzt Sprache in Zeichen um, bewahrt sie und weitet sie als Kommunikationsmittel aus. Die sichtbare Gestalt der Sprache ist durch Übereinkunft genormt. In der Rechtschreibung sind diese Normen festgelegt. Das gegebene Normensystem der richtigen Schreibung von Sprache ist historisch gewachsen. Es ist in keinem einheitlichen Regelsystem faßbar. Die Schwierigkeiten werden deutlich durch den Hinweis darauf, daß nur knapp 7% des deutschen Wortschatzes orthographisch eindeutig sind. Die Gesellschaft verlangt, daß sich der einzelne an das durch Übereinkunft festgelegte Zeichensystem hält.
Rechtschreiben in der Schule ist ein Teil der Pflege unserer Muttersprache und trägt zur Sicherung des Sprachbesitzes bei. Wegen seines betonten Bezugs auf nur eine Erscheinungsform der Sprache, nämlich auf deren Objektivierung in der Schrift, kommt dem Rechtschreiben eine Sonderstellung zu. Dies darf aber nicht zu einer Isolierung führen. Vielmehr steht das Rechtschreiben innerhalb der Sprachbildung in steter und enger Verbindung mit anderen Teilbereichen des muttersprachlichen Unterrichts und dem Sachunterricht. Natürliche Anlässe zur Pflege des Rechtschreibens ergeben sich aus dem gesamten Unterricht.
Die Ausnahmen, die es zu den Rechtschreibregeln gibt, das Ausbleiben einer
v e r e i n f a c h e n d e n R e c h t s c h r e i b r e f o r m
und die vom Schüler geforderten visuellen, akustischen , motorischen und logischen Leistungen erschweren den Rechtschreibunterricht. In der Grundschule geht es im Rechtschreiben um die gezielte Verknüpfung von Lautkörper und bildlicher Vorstellung des geschriebenen oder gedruckten Wortes. Die logischen Hilfen rücken erst allmählich in den Blickpunkt.

Zitat S. 99:
Abschließende Bemerkung
Die Aufmerksamkeit der Fachwelt und der Öffentlichkeit hat sich in den vergangenen Jahren wieder verstärkt den Problemen des Unterrichts im Rechtschreiben zugewandt. Dafür ist die ständig steigende Zahl an Publikationen ein sichtbares Zeichen. Das besondere Interesse gilt dem Phänomen der Legasthenie und dem programmierten Rechtschreiben. Daneben behauptet nach wie vor die Fehlerkunde und –behandlung ihren Platz. Seit einiger Zeit spricht man auch wieder einmal von der R e c h t s c h r e i b r e f o r m. Zu den Schwerpunkten, die uns Lehrer angehen, zählen neuerdings die Frage nach dem Grundwortschatz, die Differenzierung und der rechte Gebrauch von Arbeitshilfen. Im Rahmen dieses Beitrags kann auf die vorstehend erwähnten Schwerpunkte nicht in Kürze eingegangen werden. Auf die einschlägige Fachliteratur wird verwiesen:

Literatur
Alexander Beinlich: Über das Erlernen der RS, Emsdetten: Lechte 1969
Paul Bischoff: Grundlagen und Praxis des RSU. Hannover: Schroedel 1969
Klaus Doderer: Wege in die Welt der Sprache. Stuttgart: Klett 1965
Der Große Duden Bd I. Die RS. Mannheim: Bibl. Institut 1968
Karl Graucob: Der muttersprachliche U in der GS. Essen: Neue Deutsche Schule o.J.
Johannes Guthmann: D. RS für die GS und HS. München: Oldenbourg 1971
Johannes Guthmann: Fachkommentare für die bayerische Volksschule ... Oldenbourg 1969
Häfner – Plickat: Grundwissen Kleines Deutsches Wörterbuch. Stuttgart: Klett 1970
Hermann Helmers: Didaktik der deutschen Sprache. Stuttgart: Klett 1967
Hans Heumann: Unser Grundschulwörterbuch. Essen: Tellus o.J.
Karlheinz Ingenkamp: Lese- und Rechtschreibschwäche bei Kindern. Weinheim: Beltz 1970
Artur Kern: Rechtschreiben in organisch-ganzheitlicher Schau. Braunschweig: Westermann 1967
Artur Kern: Das rechtschreibschwache Kind. Freiburg: Herder 1966
Karl Rank: Sprachliche Situationen im Unterricht der Volksschule. Donauwörth: Auer 1966
Karl Reumuth/A. Schorb: Der muttersprachliche Unterricht. Bad Godesberg: Dürr 1963
Oswald Watzke: Rechtschreibunterricht in der GS und HS. München: List 1970

– geändert durch Norbert Schäbler am 18.02.2004, 19.27 –
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Walter Lachenmann
18.02.2004 08.56
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Re: Alter Bekannter

Zitat:
Ursprünglich eingetragen von Theodor Ickler
...
- Ja, und wissen Sie auch, lieber Herr Schäbler, von wem der zitierte Text stammt? Von unserem Mitstreiter Hans Krieger! Wiederabgedruckt in „Der Rechtschreibschwindel“.


- Ja, und wissen Sie auch, lieber Herr Ickler und all Ihr anderen, daß es von unserem Mitstreiter Hans Krieger ein nigelnagelneues Buch gibt?

http://www.oreos.de/kunst_fr.htm


Übrigens teilt uns der Besorgnis erregte Verleger mit, er befürchte Pleite zu gehen, wenn die Rechtschreibreform zurück genommen würde, weil die von ihm erfundene so genannte „Rechtschreibbrille“ damit vollends überflüssig würde wie des Herzogs Kropf oder des Kaisers neue Kleider. Also: zugreifen!

http://www.oreos.de/rechtschreibbrille_2.htm


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Walter Lachenmann

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Theodor Ickler
17.02.2004 14.14
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Alter Bekannter

„Wir entnehmen der Bayerischen Staatszeitung vom 2. April 1971 folgende Sätze: ,Rechtschreibsicherheit hat mit Intelligenz wenig zu tun. Belegt ist ..., daß viele Lehrer
trotzdem immer noch dazu neigen, orthographische Sattelfestigkeit als Gradmesser für Begabung, Charakter, Lernwille und Bildungsfähigkeit zu halten ...
Bei `Schulversagen` muß immer gefragt werden, wer versagt hat: der Schüler oder die Schule ... Das Abendland wird nicht untergehen, wenn unsere Schulabgänger unsicher sind,
ob sie Waage mit einem oder zwei a schreiben müssen, und das obendrein auch noch ziemlich unwesentlich finden ... Den Rechtschreibunterricht in der Schule zu entdramatisieren – das wäre einmal eine Reform, die überhaupt nichts kostet.(S.8)“

Der Text stammt aus dem Jahre 1971 (!!).“

- Ja, und wissen Sie auch, lieber Herr Schäbler, von wem der zitierte Text stammt? Von unserem Mitstreiter Hans Krieger! Wiederabgedruckt in „Der Rechtschreibschwindel“.
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Th. Ickler

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Norbert Schäbler
17.02.2004 13.40
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Über häufige Verstöße im Rechtschreiben

Aus „Lehrplan für die Grundschule ..., 1971“, S.91:

„Zur Diskrepanz zwischen Sprechen und Schreiben:
Nur knapp 7% des deutschen Wortschatzes sind orthographisch eindeutig; zu 38% gibt es eine ungefähre Lauttreue.
29 Lautzeichen kennt das deutsche Abc; 92 Zeichen braucht der `Aussprache-Duden`.
Wie verwirrend sind allein die Lautverbindungen cks, chs, gs und ks, die durch x ersetzt werden könnten!

Wir haben es also mehr mit Anders- als mit Gleichschreibung zu tun.
Unter dem Titel `Fehlerkunde` sind verschiedene Fehlersysteme entwickelt worden:
von H. Weimer (Geläufigkeits-, Perseverations-, Ähnlichkeits-, Misch-, Gefühls- und Willensfehler),
von A. Kern (Aufgabenfehler, Materialfehler, psychisch bedingte Fehler),
von H. Plickat (nach deskriptiven Kriterien)
und von P. Bischoff (mit Verwendung der Kernschen und Plickatschen Schemata ein `Sachstrukturelles Fehlersystem`/ausführlich bei O. Watzke, Rechtschreibunterricht, München: List 1970; S. 26 ff).
Um bei der Auswahl einzelner Aufgaben im Rechtschreibunterricht (Lernziele) Schwerpunkte setzen zu können, soll eine Liste interessieren über Verstöße gegen orthographische Regeln nach ihrer Häufigkeit (mitgeteilt von A.O. Jäger in `Rechtschreibungstests R-T`, Göttingen, Hogrefe 1968):
Groß- und Kleinschreibung: etwa 21%
Silbendehnung und –schärfung etwa 21%
Konsonantenverwechslung (d-t, gs ...) etwa 14%
Verwechslung von s-ß; ts-tz etwa 10%
Zusammen- und Getrenntschreibung etwa 8%
Endungen (Ent; end; en; ends) etwa 8 %
Superlative etwa 4 %
Umlaute etwa 3 %
Gebräuchliche Fremdwörter etwa 3%
Verwechslung von f-w-y-ph etwa 3%
Verwechslung von k-ch etwa 3%
Verwechslung von kw-qu etwa 2%“

Fragen: Gibt es zu diesem Problembereich anderes Zahlenmaterial?
Sind die einzelnen Rubriken säuberlich voneinander getrennt oder kommt es zu Überschneidungen und Widersprüchen?
Welche Fehlerbereiche sind tatsächlich von der Rechtschreibreform betroffen? Warum?
__________________
nos

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Norbert Schäbler
17.02.2004 12.36
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Statistiken und Quellentexte

„Quellen des Denkens“

Einem Wunsch von Herrn Fleischhauer (a.a.O. in diesem Forum) möchte ich nachkommen und einen neuen Leitfaden eröffnen.

Als Quellentext verwende ich dabei das Buch „Lehrplan für die Grundschule in Bayern mit Erläuterungen und Handreichungen“ von E. Kitzinger, F. Kopp, E. Selzle (Verlag Ludwig Auer, Donauwörth. 1971 – ISBN 3-403-00258-6).

Ein erstes Zitat aus KKS (Kitzinger, Kopp, Selzle) S. 90:
„Es ist üblich geworden, Äußerungen zum Thema Rechtschreiben mit dem Schreckensruf: `Schulkreuz!` zu beginnen. Wieviel Ärger, Verdrossenheit, Enttäuschung, Verbitterung, seelische Not und Qual für Schüler, Lehrer und Eltern wollen damit zum Ausdruck gebracht werden. Es ändert die Sache nicht, wenn wir den altbekannten Lehrerseufzer umwandeln in den Sinnspruch: `Singen, Sprechen und Hören sind Gaben Gottes, das Rechtschreiben aber erfand der Mensch und ist, wie alles Menschliche vom Fehlerteufel bedroht.` (sic!)
Was sagt die sogenannte öffentliche Meinung zum Rechtschreiben in der Schule?
Wir entnehmen der Bayerischen Staatszeitung vom 2. April 1971 folgende Sätze:
,Rechtschreibsicherheit hat mit Intelligenz wenig zu tun. Belegt ist ..., daß viele Lehrer trotzdem immer noch dazu neigen, orthographische Sattelfestigkeit als Gradmesser für Begabung, Charakter, Lernwille und Bildungsfähigkeit zu halten ...
Bei `Schulversagen` muß immer gefragt werden, wer versagt hat: der Schüler oder die Schule ... Das Abendland wird nicht untergehen, wenn unsere Schulabgänger unsicher sind, ob sie Waage mit einem oder zwei a schreiben müssen, und das obendrein auch noch ziemlich unwesentlich finden ...
Den Rechtschreibunterricht in der Schule zu entdramatisieren – das wäre einmal eine Reform, die überhaupt nichts kostet.(S.8)“

Der Text stammt aus dem Jahre 1971 (!!).

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nos

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