Ergänzender Bericht
Hier ist die ergänzte Abschrift, leider nicht ganz vollständig es fehlen ein oder zwei Blätter in meiner Vorlage, einem schlechten Fax. Wer Zugang zum vollständigen Text hat, wird gebeten, das Fehlende nachzutragen:
Anlage 2
Ergänzender
Bericht
der Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung über das
Ergebnis der Gespräche mit der
Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung
(18.05.2004)
Am 1. März 2004 in Berlin, am 23. April 2004 in Darmstadt und am 17. Mai 2004 in Mannheim haben Gespräche von Vertretern der Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung mit Vertretern der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung, Darmstadt, stattgefunden. Für die letzte dieser Sitzungen hat die Akademie eine Ausarbeitung zu § 34 des amtlichen Regelwerkes vorgelegt. Wie die Zwischenstaatliche Kommission feststellen musste, ist dieser Text für das amtliche Regelwerk nicht geeignet,
- da er die für ein Regelwerk erforderlichen normierenden Festlegungen nicht enthält, weitestgehend deskriptiv angelegt ist und keine klaren Handlungsanweisungen gibt;
- da infolge unzureichender Formulierungen mit unterschiedlichen Auslegungen durch die Wörterbuchredaktionen zu rechnen ist;
- da es im Gegensatz zur Neuregelung 1996 wieder zu Einzelwortregelungen und Ausnahmen käme und damit also zu einem Verlust an Eindeutigkeit und Klarheit, wie etwa die Aufgabe der unmissverständlichen und ohne Ausnahme gültigen Regel „Verb (Infinitiv) + Verb immer getrennt“ zu Gunsten einer nicht nachvollziehbaren semantischen Differenzierung bei kennenlernen, spazierengehen;
- da gegenüber der aktuellen amtlichen Regelung zahlreiche echte Neuschreibungen vorgesehen sind und also bisher Richtiges falsch wird, wie zum Beispiel auseinandersetzen, aufeinanderlegen, schlechtgehen, nahebringen, schwer nehmen, fest nageln, achtgeben, eislaufen usw.;
- da an keiner Stelle vorgeführt wird, wie groß die Anzahl der außerdem betroffenen Wörter ist, sodass die Auswirkungen insgesamt nicht überschaubar sind;
- da die Zahl der Variantenschreibungen ohne einschränkendes Kriterium stark zunehmen dürfte;
und anderes mehr.
Allerdings hat die Kommission aus den Gesprächen mit der Akademie eine Reihe von Anregungen gewonnen, auf Grund deren sie eine Umformulierung der Vorbemerkunge zum Teil B „Getrennt- und Zusammenschreibung“ sowie eine leicht veränderte Fassung des § 34 vorschlägt. Insbesondere hat sich die Kommission dazu entschlossen, die Partikelliste (§ 34(1)) doch als offene Liste zu führen.
Gegenüber dem 4. Bericht der Kommission wurde außerdem § 36 E2(2) präzisiert.
Die sich aus den Gesprächen mit der Akademie ergebenden Änderungen im Regelteil führen gegenüber dem Stand von 1996 und gegenüber dem 4. Bericht an keiner Stelle zu einer veränderten Schreibung von Wörtern. Sie dienen lediglich einer verbesserten Darstellungsweise.
Einschließlich der im 4. Bericht gemachten Veränderungsvorschläge soll der Text des amtlichen Regelwerks zum Bereich Getrennt- und Zusammenschreibung bis einschließlich § 34 sowie für § 36 wie in der Anlage ersichtlich lauten. Die Änderungen gegenüber dem Text von 1996 bzw. gegenüber dem 4. Bericht der Kommission sind markiert.
Darüber hinaus möchte die Kommission festhalten, dass die Diskussion in den Jahren seit der Einführung des neuen Regelwerkes und nicht zuletzt auch die Gespräche mit Vertretern der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung gezeigt haben, dass der Bereich der Getrennt- und Zusammenschreibung äußerst schwierig in Regeln zu fassen ist, weil sich ständig neue Entwicklungen ergeben. Eine fortlaufende Beobachtung der Sprachentwicklung ist ebenso unerlässlich wie weitere gelegentliche Anpassungen des Regelwerks. In diesem Sinne muss der Bereich der Getrennt- und Zusammenschreibung in ganz besonderer Weise (ähnlich wie die Entwicklung der Fremdwortintegration) sowohl offen als auch außerhalb jeder rigiden Ahndung im schulischen Bereich bleiben. Getrennt- und Zusammenschreibung kann auf Grund seiner [sic!] Komplexität, Kompliziertheit und Offenheit nicht Gegenstand eines eng normierenden schulischen Rechtschreibunterrichts bzw. schulischer Fehlerkorrektur sein.
Auszug aus dem 4. Bericht zu § 36 E2 (S. 24/25)
E2 (1): Lässt sich in einzelnen Fällen der Gruppen aus Substantiv, Adjektiv, Adverb
oder Pronomen + Adjektiv/Partizip zwischen § 36 und § 36 E1 keine klare
Entscheidung für Getrennt- oder Zusammenschreibung treffen, so bleibt es dem
Schreibenden überlassen, ob er sie als Wortgruppe oder als Zusammensetzung verstanden
wissen will, zum Beispiel:
nicht öffentlich (Wortgruppe)/nichtöffentlich (Zusammensetzung)
ebenso bei Positivformen bestimmter Verbindungen mit Partizip, zum Beispiel:
ein Zeit sparendes Verfahren (nach dem Infinitiv: Dieses Verfahren kann Zeit sparen)
oder ein zeitsparendes Verfahren (nach den Steigerungsformen: ein zeitsparenderes
Verfahren, das zeitsparendste Verfahren; § 36 (2));
schwer wiegende Vorwürfe (nach den Steigerungsformen schwerer wiegende Vorwürfe,
die am schwersten wiegenden Vorwürfe; aber: schwerstwiegende Vorwürfe
(§ 36 (2)) oder schwerwiegende Vorwürfe (nach den Steigerungsformen schwerwiegendere
Vorwürfe, die schwerwiegendsten Vorwürfe; § 36 (2)).
E2 (2): Bei Verbindungen von Substantiven, Adjektiven, Adverbien oder Pronomen
mit adjektivisch gebrauchten Partizipien, die nicht steigerbar sind, ist neben der
Getrenntschreibung nach § 36 E1(1) auch Zusammenschreibung möglich, zum Beispiel:
die Rat suchenden Bürger oder die ratsuchenden Bürger; eine allein erziehende
Mutter oder eine alleinerziehende Mutter.
B Getrennt- und Zusammenschreibung
0 Vorbemerkungen
(1) Die Getrennt- und Zusammenschreibung betrifft die Schreibung von Wörtern, die im Text unmittelbar benachbart und aufeinander bezogen sind. Handelt es sich um die Bestandteile von Wortgruppen, so schreibt man sie voneinander getrennt. Handelt es sich um die Bestandteile von Zusammensetzungen, so schreibt man sie zusammen. Manchmal können dieselben Bestandteile sowohl eine Wortgruppe als auch eine Zusammensetzung bilden. Die Verwendung als Wortgruppe oder als Zusammensetzung kann dabei von der Aussageabsicht des Schreibenden abhängen.
(2) Bei der Regelung der Getrennt- und Zusammenschreibung wird davon ausgegangen, dass die getrennte Schreibung der Wörter der Normalfall und daher allein die Zusammenschreibung regelungsbedürftig ist.
(3) Soweit dies möglich ist, werden zu den Regeln formale Kriterien aufgeführt, mit deren Hilfe sich entscheiden lässt, ob man im betreffenden Fall getrennt oder ob man zusammenschreibt. So wird zum Beispiel stets zusammengeschrieben, wenn der erste oder der zweite Bestandteil in dieser Form als selbständiges Wort nicht vorkommt (wie bei wissbegierig, zuinnerst). So wird zum Beispiel stets getrennt geschrieben, wenn der erste oder der zweite Bestandteil erweitert ist (wie bei viele Kilometer weit, aber kilometerweit; irgend so ein, aber irgendein).
(4) Bei den verschiedenen Wortarten sind auch in Abhängigkeit von sprachlichen Entwicklungsprozessen spezielle Bedingungen zu beachten. Daher ist die folgende Darstellung nach der Wortart der Zusammensetzung gegliedert:
1 Verb (§ 33 bis § 35)
2 Adjektiv und Partizip (§ 36)
3 Substantiv (§ 37 bis § 38)
4 Andere Wortarten (§ 39)
(Neufassung von § 34 E1):
E1:Viele dieser [Verbzusätze] können auch als freies Adverbial mit Verben auftreten und werden in diesem Fall als Teil einer Wortgruppe in allen Formen bzw. Stellungen vom Verb getrennt geschrieben. Kennzeichnend für den Gebrauch als Adverbial ist, dass [...] zwischen [...] und Verb weitere Satzbestandteile stehen können: er wollte dabei (auf seinem Bürostuhl) sitzen, sie wird das Rennen wieder (mit großem Vorsprung) gewinnen, während sie zusammen (auf dem Sportplatz) spielten. Aber als Wortgruppe: dabei (bei der genannten Tätigkeit) sitzen, daher (aus dem genannten Grund) kommen, wieder (erneut, nochmals) gewinnen, zusammen (gemeinsam) spielen usw.
[Hier liegt offenbar ein redaktioneller Fehler vor, da der mit „Aber ...“ beginnende Satz, die alte Fassung von 1996, durch das Vorhergehende ersetzt und nicht ergänzt werden sollte.]
E2: Zu den trennbaren Zusammensetzungen gehören auch Zusammensetzungen mit haben und werden wie: innehaben, vorhaben, voraushaben; innewerden. Zu Verbindungen mit dem Verb sein siehe § 35.
(2) Zusammensetzungen aus Adverb oder Adjektiv + Verb, bei denen
[unleserlich, aus 1996 ergänzt: der erste Bestandteil in dieser Verbindung weder erweiterbar noch steigerbar ist], zum Beispiel:
bereithalten, bloßstellen,[...] fernsehen, festsetzen (= bestimmen), freisprechen (= für nicht schuldig erklären), gutschreiben (= anrechnen), hochrechnen, [...] schwarzarbeiten, totschlagen, wahrsagen (= prophezeien), [...]
Zu Zweifelsfällen siehe § 34 E3.
(3) Zusammensetzungen aus (teilweise auch verblasstem) Substantiv + Verb mit den folgenden ersten Bestandteilen:
heim- zum Beispiel: heimbringen, heimfahren, heimführen,
heimgehen, heimkehren, heimleuchten, heimreisen,
heimsuchen, heimzahlen
irre- irreführen, irreleiten; außerdem: irrewerden
preis- preisgeben
stand- standhalten
statt- stattfinden, stattgeben, statthaben
teil- teilhaben, teilnehmen
wett- wettmachen
wunder- wundernehmen
E3: In den Fällen, die nicht durch § 34(1) bis (3) geregelt sind, schreibt man getrennt. Siehe auch § 34 E4.
Dies betrifft
(1) Partikel, Adverb, Adjektiv oder Substantiv + Verb in finiter Form am Satzanfang, zum Beispiel:
Hinzu kommt, dass …
Fehl ging er in der Annahme, dass …
Bereit hält er sich für den Fall, dass …
Wunder nimmt nur, dass …
(2) (zusammengesetztes) Adverb + Verb, zum Beispiel:
abhanden kommen, anheim fallen (geben, stellen), beiseite legen (stellen, schieben), fürlieb nehmen, überhand nehmen, vonstatten gehen, vorlieb nehmen, zugute halten (kommen, tun), zunichte machen, zupass kommen, zustatten kommen, zuteil werden
Zu Fällen wie zu Hilfe (kommen) siehe § 39 E2(2.1); zu Fällen wie infrage (stellen)/in Frage (stellen) siehe § 39 E3(1).
aneinander denken (grenzen, legen), aufeinander achten (hören, stapeln), auseinander gehen (laufen, setzen), beieinander bleiben (sein, stehen), durcheinander bringen (reden, sein)
auswendig lernen, barfuß laufen, daheim bleiben; auch: allein stehen, (sich) quer stellen
abseits stehen, diesseits/jenseits liegen; abwärts gehen, aufwärts streben, rückwärts fallen, seitwärts treten, vorwärts blicken
(3) Adjektiv + Verb, wenn das Adjektiv in dieser Verbindung erweiterbar oder steigerbar ist, wenigstens durch sehr oder ganz, zum Beispiel:
bekannt machen (etwas noch bekannter machen, etwas ganz bekannt machen), fern liegen (ferner liegen, sehr fern liegen), fest halten, frei sprechen (= ohne Manuskript sprechen), genau nehmen, gut gehen, gut schreiben (= lesbar, verständlich schreiben), hell strahlen, kurz treten, langsam arbeiten, laut reden, leicht fallen, locker sitzen, nahe bringen, sauber schreiben, schlecht gehen, schnell laufen, schwer nehmen, zufrieden stellen
Fälle, in denen der erste Bestandteil eine Ableitung auf -ig, -isch, -lich ist, zum Beispiel:
lästig fallen, übrig bleiben; kritisch denken, spöttisch reden; freundlich grüßen, gründlich säubern
(4) Partizip + Verb, zum Beispiel:
gefangen nehmen (halten), geschenkt bekommen, getrennt schreiben, verloren gehen
(5) Substantiv + Verb, zum Beispiel:
Angst haben, Auto fahren, Diät halten, Eis laufen, Feuer fangen, Fuß fassen, Kopf stehen, Leid tun, Maß halten, Not leiden, Not tun, Pleite gehen, Posten stehen, Rad fahren, Rat suchen, Schlange stehen, Schuld tragen, Ski laufen, Walzer tanzen
(6) Verb (Infinitiv) + Verb, zum Beispiel:
kennen lernen, liegen lassen, sitzen bleiben, spazieren gehen
E4: Lässt sich in einzelnen Fällen der Gruppe aus Adjektiv + Verb zwischen § 34(2.2) und § 34 E3(3) keine klare Entscheidung für Getrennt- oder Zusammenschreibung treffen, so bleibt es dem Schreibenden überlassen, ob er sie als Wortgruppe oder als Zusammensetzung verstanden wissen will.
Zu den Wortgruppen mit einem Partizip als letztem Bestandteil wie abhanden gekommen, sitzen geblieben siehe § 36 E1(1).
Zu den Substantivierungen wie das Abhandenkommen, das Autofahren, das Sitzenbleiben siehe § 37(2).
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Th. Ickler
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