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Auseinanderschreibung
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Theodor Ickler
12.04.2002 03.39
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Entschuldigung!

Die knappe Ausdrucksweise soll nur bedeuten, daß es nicht „Normaldeutsch“ ist, sondern auf bestimmte Sonderbereiche eingeschränkt, in diesem Fall Fachsprache oder papiernes Verwaltungsdeutsch ... Das ist natürlich immer noch recht vage.
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Th. Ickler

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J.-M. Wagner
12.04.2002 01.54
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Re: Genau!

Zitat:
Ursprünglich eingetragen von Theodor Ickler
Dabei ist ein zweites Kriterium zu beachten: das erweiterte Partizip I ist stilistisch markiert, kommt in der Umgangssprache kaum vor. Für das klassifizierende zusammengesetzte Adjektiv gilt diese Einschränkung nicht.
Ich denke, daß ich es woanders auch schon einmal gelesen und nicht verstanden habe: Was bedeutet »ist stilistisch markiert«? Daß es zwar eine grammatisch mögliche „Konstruktion“ ist, aber kein guter Stil?
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Jan-Martin Wagner

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Martin Reimers
01.04.2002 23.57
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dummer Weise?

Zu den gängigen Übergeneralisierungen der Auseinanderschreibung, die in diesem Fall nicht vom Duden vorgeschrieben sind, gehören m. E. auch Schreibungen wie „dummer Weise“ und ähnliche. Interressant scheint mir hier eine gewisse Uneinheitlichkeit in der herkömmlichen Schreibpraxis, die glücklicherweise nicht von den Reformern wegrationalisiert wurde.
Der zu „dummerweise“ quasi baugleiche Ausdruck „unverrichteter Dinge“ wird getrennt schrieben – aber wieso? Am ehesten wohl, weil es dies der Betonung und der leichten Zäsur entspricht; vielleicht aber auch, weil „unverrichteterdinge“ schlicht häßlich aussieht. Ich denke, man sieht an solchen Einzelenscheidungen der Sprachgemeinschaft sehr schön, wie grammatische, phonetische, semantische und eben auch sprachästhetische Kriterien ineinandergreifen und sich einem mechanistischen Zugang entziehen.
Alles Dinge, die eigentlich sehr einsichtig sind, wenn man sich für den deskriptiven Ansatzes entscheidet, der die gängige Praxis gelten läßt. (Das brauche ich ja eigentlich hier nicht extra zu betonen.) Aber die Rechtschreibreform funktioniert nun einmal nach dem Prinzip „Was ich nicht verstehen kann, das darf es nicht geben.“
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Martin Reimers

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Theodor Ickler
01.04.2002 04.13
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Genau!

Frau Philburn hat den eigentlichen Grund der Univerbierung genannt. Er hat mit Weglassen nichts zu tun, die Reformer wollten ihn bloß an solchen formalen Kriterien festmachen. Eines von meinen mindestens vier Kriterien der so zusammengesetzten Adjektive war gerade dies: Unterscheidung einer klassifizierenden von einer beschreibenden Bezeichnung. Das fleischfressende (karnivore) Tier vs. der vor seiner Hütte Fleisch fressende Hund. Die reisessenden Völker vs. die gerade Reis essende Familie Li. Dabei ist ein zweites Kriterium zu beachten: das erweiterte Partizip I ist stilistisch markiert, kommt in der Umgangssprache kaum vor. Für das klassifizierende zusammengesetzte Adjektiv gilt diese Einschränkung nicht. (Die anderen beiden Kriterien waren die gesamthafte Steigerbarkeit und der prädikative Gebrauch. Diese vier Argumente zugunsten der Zusammensetzung reichen aus, das Herumtappen des § 36 gradezu lächerlich erscheinen zu lassen, ganz zu schweigen von den Verrenkungen, die man seither bei den Reformern beobachten kann, vom ersten bis zum dritten Bericht.)
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Th. Ickler

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Elke Philburn
01.04.2002 00.59
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Mein Vorschlag:

Ein Insekten fressender Vogel, so könnte man spekulieren, ist einer, der gerade in diesem Moment Insekten verspeist.

(The bird is eating insects.)

Ein insektenfressender Vogel dagegen könnte einer sein, der gewohnheitsmäßig – aber nicht nur – Insekten verspeist.

(The bird eats insects.)

Das Dumme ist nur: Niemand spricht so.

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Martin Reimers
01.04.2002 00.21
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Reform-Trennkost

Ist ja merkwürdig – es heißt im Duden also immer noch „menschenfressend“. Wieso dann aber „Insekten fressend“? Am Ende hat es wirklich etwas mit den Knochen zu tun. Schon wieder so unappetitliche Überlegungen, zu denen die Einsparregel führt . . .
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Martin Reimers

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Martin Reimers
31.03.2002 23.59
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So langsam leuchtet es mir ein, wieso „flächendeckend“ mit einigen Anstrengungen unter die Einsparregeln fallen könnte und deshalb nicht getrennt wurde. (Eben wenn nur eine „Fläche“ gedeckt wird.) Andererseits wird gerade hier – und noch besser bei „nervenaufreibend“ – die Absurdität der Überlegungen deutlich, zu denen das Regelwerk zwingt.

Vor allem aber offenbart sich das unglaublich beschränkte und mechanistische Sprachverständnis der Reformer, in dem schon die harmlosesten Metaphern keinen Platz mehr haben. Vielleicht könnte man hierzu einmal einen eigenen Strang einrichten.
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Martin Reimers

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Jörg Metes
31.03.2002 19.23
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Fleisch fressend, aber: menschenfressend!

Zitat:
Ursprünglich eingetragen von Theodor Ickler (im Strang 'VRS'):
Nach der Logik der Reformer bleibt flächendeckend erhalten, weil es nicht dasselbe ist wie Flächen deckend. Denn auch wenn nur eine einzige Fläche gedeckt wird, ist das Wort bereits anwendbar, es steht also für „eine oder mehrere Flächen deckend“ (analog meterlang usw.). Es ist also etwas eingespart.

- Nun gut. Flächendeckend ist also erhalten geblieben. Ich staune und füge mich. Wie aber ist es mit menschenfressend? Auch menschenfressend müßte dann meines Erachtens die Reform eigentlich überlebt haben – im Unterschied zu fleischfressend (das Reservat des Fachsprachlichen jetzt einmal ausgeklammert). Denn: Ein menschenfressender Tiger ist ja kein im Sinne der Reform buchstäblich Menschen fressender, sondern ein lediglich das Fleisch von Menschen fressender Tiger (die Knochen z.B. läßt er ja übrig).
Denke jedenfalls ich. Weiß jemand, was die Reformer denken?
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Jörg Metes

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Norbert Lindenthal
25.03.2002 20.32
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bestinszeniert

Rhein-Lahn-Zeitung vom 26. März 2002, Seite 2



Alles, was ich weiß, sagt mir, bestinszeniert wird in einem Wort geschrieben. So ohne oder mit Reform. Das Reformdurcheinander allerdings hat auch das in Frage gestellt. Oder vertue ich mich?
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Norbert Lindenthal

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Elke Philburn
22.03.2002 21.05
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Halbvoll oder halb leer?

Ich habe mir mal, weil ich beim Lesen im Netz über „halb voll oder halb leer“ stolperte, den Duden-Eintrag zu halb- (1996) angesehen. Selbst mit viel gutem Willen und Anstrengung glaube ich nicht, daß es gelingen würde, ein eindeutiges Prinzip zu erkennen, nach dem man halb von einem Adjektiv abtrennt.

Dort steht zur Erläuterung: mit Adjektiven zusammengeschrieben, wenn „halb“ als bedeutungsabschwächender Zusatz aufgefasst wird.

Damit läßt sich erklären, warum man halbbitter, halbhoch, halbgebildet oder halbtrocken weiterhin zusammenschreibt, denn es handelt sich nicht um die wortwörtliche Bedeutung von halb, sondern darum, daß die Schokolade eben nicht ganz bitter ist, der Zaun nicht sehr hoch, ein Mensch nicht wirklich gebildet und der Wein nicht völlig trocken ist.

Andererseits kann man argumentieren, daß halb voll, halb leer, halb links und halb offen eine wortwörtliche Interpretation (bis zur Hälfte voll oder offen, genau zwischen 'geradeaus' und 'links') zulassen und es sich somit nicht um einen bedeutungsabschwächenden Zusatz handelt, mit denen der Begriff eine eigenständige Bedeutung erhielte. Aber da endet die Plausibilität auch schon.

Wie verhält es sich mit halb blind? Ist derjenige wirklich zur Hälfte blind, oder geht es nicht darum, daß er noch nicht ganz erblindet ist? Bei letzterem handelt es sich eindeutig um einen abschwächenden Zusatz, bzw. einen eigenständigen Begriff mit einer neuen Bedeutung. Wenn jemand vor Liebe halb blind ist, benutze ich intuitiv die Auseinanderschreibung, denn ich weiß ja, daß er keineswegs halbblind ist. Eine halb gare Idee ist keine bis zur Hälfte gegarte bzw. durchdachte, sondern eine schlecht durchdachte. Also ein abschwächender Zusatz. Dennoch wird nach Duden auseinandergeschrieben. Bei halbrund dagegen verhält es sich genau umgekehrt: Eine halbrunde Form ist in vielen Fällen eine, die tatsächlich zur Hälfte gerundet ist. Dennoch schreibt der Duden ausgerechnet hier die Zusammenschreibung vor.

Im dritten Bericht ist im Teil zum muttersprachlichen Deutschunterricht immer wieder die Rede davon, daß didaktische Materialien und Lösungen für den Rechtschreibunterricht noch nicht in ausreichendem Maße vorhanden seien. Mir drängt sich allerdings der Verdacht auf, daß das Problem gar nicht die mangelnden Methoden oder Materialien sind, man hat ja auch die vermeintlich so schwierige traditionelle Rechtschreibung an die Schüler erfolgreich vermitteln können. Das Problem liegt wohl eher darin, etwas zu vermitteln, das angeblich leicht zu verstehenden Regeln folgt, sich aber der Anwendung dieser Regeln sperrt. Nun bin ich ja in der glücklichen Lage, mich bzw. die Studenten im fremdsprachlichen Deutschunterricht nicht damit belasten zu müssen. Aber wenn, ich hätte keine Ahnung, wie man das in eine begreifliche Form fassen sollte.

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Jörg Metes
07.02.2002 11.17
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gleichkommen

Im amtlichen Wörterverzeichnis finden sich sowohl die Schreibweise „gleich kommen“ als auch die Schreibweise „gleichkommen“.
Für „gleich kommen“ wird als Begründung §34 E3(3) angegeben, für „gleichkommen“ §34(2.2).

§34 E3(3) besagt, daß eine Verbindung aus Adjektiv + Verb getrennt geschrieben wird, wenn das Adjektiv in dieser Verbindung erweiterbar oder steigerbar ist, wenigstens durch sehr oder ganz, zum Beispiel: bekannt machen (etwas noch bekannter machen, etwas ganz bekannt machen), fern liegen (ferner liegen, sehr fern liegen), [...] nahe bringen
§34 E(2.2) verlangt Zusammenschreibung, wenn eine solche Erweiterung nicht möglich ist.

Ich habe die Vermutung, daß das Wörterverzeichnis hier seine eigenen Regeln nicht versteht. Meines Erachtens dürfte es eine Zusammenschreibung nach § 34 E(2.2) überhaupt nicht mehr geben, weil das alte „gleichkommen“ im Sinne von „entsprechen“ („eine Begrüßung, die einer Beleidigung gleichkommt“), sich immer erweitern läßt ("...fast gleichkommt“). Es müßte jetzt also, wenn §34 E3(3) hier denn wirklich anzuwenden ist, getrennt geschrieben werden – analog zu nahe kommen (bei Verbindungen mit „nahe“ kennt das Wörterverzeichnis – wiederum unter Berufung auf §34 E3(3) – keine Zusammenschreibungen mehr).

Ich habe mich hilfesuchend an die Bertelsmann-Sprachberatung gewandt. Ich habe das Beispiel „eine Begrüßung, die einer Beleidigung fast gleich kommt“ genannt und darum gebeten, mir doch ein Beispiel zu nennen für eine Verwendung, in der „gleichkommt“ sich nicht erweitern läßt und also der §34 E(2.2) Anwendung findet.

Ich habe zur Antwort bekommen, daß eben mein Beispiel „fast gleich kommt“ so ein Fall sei. Es sei hier der §34 E(2.2) anzuwenden und also „fast gleichkommt“ zu schreiben:
„Hier wird nicht der erste Bestandteil, sondern der gesamte Ausdruck erweitert. Somit ist die Schreibung gerechtfertigt.“
(Email vom 4.2.02, „Mit freundlichen Grüßen Volker Kücholl / Bertelsmann Sprachberatung“).

Ich habe noch am selben Tag nachgefragt. Wann, wenn nicht hier, solle „gleich kommen“ geschrieben werden? Ich habe den Sprachberater darum gebeten, mir dann doch bitte dafür ein Beispiel zu geben und mir einen Fall zu nennen, in dem speziell aufgrund des im Wörterzeichnis so ausdrücklich genannten §34 E3(3) getrennt geschrieben werden müsse (und nicht etwa im Sinne von „sofort kommen“). Und obwohl der Bertelsmann Sprachdienst eine prompte Beantwortung aller Anfragen verspricht – „Fragen, die uns montags – freitags bis 12.00 Uhr erreichen, werden wir möglichst noch im Laufe des Tages beantworten, später eingehende Anfragen erreichen Sie am folgenden Tag.“ –, habe ich bis heute nichts mehr gehört.
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Jörg Metes

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Theodor Ickler
28.11.2001 14.39
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schwerbehinderte Bayern

Die bayerische Staatsregierung hat gerade einen Rundbrief an alle Staatsdiener verschickt, in dem die Integration schwerbehinderter Menschen angemahnt wird. Eine gute Sache, aber interessant ist auch, daß das Wort schwerbehindert nur noch zusammengeschrieben wird. So steht es ja auch im neuesten Duden, ohne eine Spur des prachtvollen Rotdrucks, der im vorigen Duden die neue Getrenntschreibung verkündete. Das amtliche Wörterverzeichnis kennt bekanntlich auch nur die Getrenntschreibung.

Manche Reformbetreiber berufen sich jetzt darauf, daß die Gesetzes- und Verwaltungssprache nicht von der Reform betroffen sei. Aber die Bundesregierung (Justiz und Innen) sowie die Länderregierungen haben ausdrücklich angeordnet, daß die Gesetzes- und Verwaltungssprache der Neuregelung zu unterwerfen sei, sogar rückwirkend beim Zitieren älterer Texte.
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Th. Ickler

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Theodor Ickler
23.11.2001 03.53
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Zur Erinnerung

Der dritte Bericht der Kommission – über 100 Seiten lang soll er werden, wie ein Kommissionsmitglied mitteilte – wird Ende 2001 zunächst den Kultusministern etc. zugestellt und dann möglicherweise zugänglich sein. Also nicht erst 2005. Es ist zu erwarten, daß die Kommission darin weitere Regeln „klären“ (d. h. mehr oder weniger zurücknehmen) wird, vielleicht auch schon die Akzeptanz/Nichtakzeptanz für den Rückbau geltend machen wird.
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Th. Ickler

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Elke Philburn
22.11.2001 23.00
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Re: 2005

Zitat:
Ursprünglich eingetragen von Thomas Paulwitz
Doch schon so bald?

Kann ich mir schon vorstellen. Es wäre wohl ziemlich schwierig für die Lehrer, die Regeln bis 2005 aus dem Effeff zu kennen, wenn sich schon die Leute von Bertelsmann einen abbrechen. Ein Verständnis der Regeln wäre aber notwendig, wenn diese als verbindlich vorausgesetzt würden. Es könnte ja ein Schüler auf die Idee kommen, alle angestrichenen Fehler im Duden nachzuschlagen und den Lehrer damit in die Bredouille zu bringen.

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Thomas Paulwitz
22.11.2001 19.04
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2005

Doch schon so bald?

Zitat:
Ursprünglich eingetragen von Jörg Metes

Sprachberatung@Bertelsmann.de
AW: Sprachberatung
Thu, 22 Nov 2001 17:39:38 +0100

» Insofern können wir davon ausgehen, dass 2005 noch einmal eine Stellungnahme der Rechtschreibkommission in Bezug auf einzelne Regeln auf uns zukommt. ...


__________________
Thomas Paulwitz
http://www.deutsche-sprachwelt.de

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